Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; [QUOTE=roboco;1037856....Ich will nur, dass der Keller dicht ist und anständig gebaut wird.[/QUOTE] das wollen wir alle. aber so wird das nichts.

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  1. Baumal

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  2. #62 RMartin, 24.08.2015
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    Ja, Roboco...so wird das nichts.
    Rate Dir, dass Du jemanden beauftragst vom Fach, der Dich und Dein Bauvorhaben begleitet. Anders wirst Du den bei Dir beauftragten Firmen nicht Herr werden. Wirklich nicht.
    Und diesen Jemand nimmst Du auch mit zu den wöchentlichen Besprechungen.
     
  3. roboco

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    So sah die Baugrube 2 Tage vor SKS Befüllung aus - da ist schon viel Fels im Boden, was ja eigentlich gut ist (denke ich mal).

    [​IMG]
     
  4. roboco

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    Wie gesagt, mir steht ja jemand mit reichlich Fachkenntnis zur Seite. Ich werde ihn darum bitten, mit zu den Besprechungen zu kommen, da habt ihr recht.
     
  5. #65 bauloehr, 24.08.2015
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    Hi,

    die Empfehlungen der Schreiber hier bezieht sich wohl auf den gesamten Hausbau und dessen fachkundiger Betreuung und nicht nur auf den Keller.

    Ich würde auf dringend wegen dem Bauzaun nachfragen. Wenn da ein Kind über die Kante radelt und sich verletzt, möchte ich nicht in Deiner Haut stecken.

    Gruß
    Hannes
     
  6. Julius

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    Wenn das wirklich so war, ist es KEIN Bauträger!
    Von einem BT kauft man Haus MIT Grundstück.

    Dann ist es ein Generalübernehmer. Was bedeutet, daß Du keinen direkten Einfluß auf die Planung mehr hast. Dieser Planer wird vor allem die Interessen des GÜ im Auge haben, weniger die Deinen...
     
  7. roboco

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    @bauloehr: Der GÜ (wie ich von Julius gerade gelernt habe) ist für die Baustellensicherung verantwortlich. Wir kaufen quasi das schlüsselfertige Haus. Somit ist er auch für den Bauzaun zuständig. Es ist im Übrigen ein Bauzaun um den gesamten Bauabschnitt gezogen, somit muss (so denke ich) nicht jedes Grundstück einzeln eingezäunt werden.

    Es war so: Wir mussten das Haus vom Bauunternehmen kaufen um das Grundstück kaufen zu können. Das Grundstück haben wir gekauft - es ist aber Teil des gesamten Vertrages, da hast du natürlich recht @Julius.

    Unser Berater steht uns den gesamten Hausbau zur Seite, nicht nur für den Kellerbau.
     
  8. #68 Kater432, 24.08.2015
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    Dann ist dir sicherlich auch klar, das vermutlich das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Grundstückspreis einfordern kann und wird. Also auch die 5-6% Grunderwerbsteuer auf den Hauspreis.

    Viele Grüße
     
  9. roboco

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    @Kater432: Schon abgedrückt. :winken
     
  10. #70 bauloehr, 24.08.2015
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    Sichere Dich auf jeden Fall ab, wer hier konkret im Fall der Fälle in der Haftung steht. Wenn Du Grundstückseigentümer bist, bist an erster Stelle wohl auch Du derjenige, der dafür Sorge zu tragen hat, dass nichts passiert. Der GÜ kann ja für den Zaun zuständig sei; es ist aber keiner da, sondern nur ein großes Loch mit steilen Kanten nah am Weg.

    Das sind ja nur gut gemeinte Ratschläge. Wenn eine Person zu Schaden kommt, ist das ein anderes Kaliber, als wenn nicht geklärt ist, woher irgendwelche Rohre kommen. Also genau informieren, wer hier für was zuständig und verantwortlich ist.
     
  11. roboco

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    @bauloehr: Danke für den Ratschlag. Es allerdings wie ich sagte: das gesamte Baugebiet ist eingezäunt. Somit muss nicht jedes Grundstück separat eingezäunt werden. Das ist so auf den Bildern nicht zu erkennen, da gebe ich euch Recht.
     
  12. Baumal

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    [​IMG]

    bausturzsicherung? ich finde es schon mutig von dem
    rauppen-baggerfahrer. ein wunder, dass er nicht abgeschmiert ist, mitsam dem hang bei diesem wetter
    und seinem fahrzeug. ein wunder, dass man solches zulässt als arzt.
     
  13. #73 Gast036816, 24.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bagger in nasser baugrube, feinplanum im wasser oder gar unter wasser, das kann nix gescheites sein, was da zu sehen ist. du darfst deinem vertragspartner kein einziges wort mehr abnehmen.

    du benötigst gaaaanz dringend eigenen sachverstand. sonst endet das bauvorhaben als mängelkiste.
     
  14. #74 stockstadt, 24.08.2015
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    Hallo,

    GESt für Grundstück UND Haus?? .... ohne dass das Haus steht??
    Stehst du wirklich schon im Grundbuch??

    LG
     
  15. Taipan

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    Und? Mal auf den Bescheid geschaut? Jederzeit revidierbar.
     
  16. #76 OLger MD, 24.08.2015
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    Roboco,
    nur mal angenommen, Du als angestellter Arzt baust Mist. Wer würde Dir am meisten auf die Finger hauen ?
    Dein Chef ? Dein Kollege ?
    Gutachter der Kassenärztlichen Vereinigung?
    Gutachter der Ärztekammer?
    Wer würde bei Euch neue Methoden begutachten und bewerten?

    Genau. Und genau solche Sachverständigen, die bei anderen auf die Finger (und in die Baugrube) schauen gibt es auch im Bauwesen. Also ab zur [D]Ärzte[/D]Architektenkammer oder zur Ingenieurkammer (online oder real) und jemanden suchen und beauftragen, der für Dich die Angelegenheit in DEINEM Sinne überwacht. Nix da: "das sind nur ein paar blaue Flecke das muss so aussehen". Nein. Prüfen lassen, was vertraglich vereinbart ist, prüfen lassen was der Ausführende schuldet - auch im Zusammenhang mit dem Baugrundgutachten, vor der jeweiligen Ausführung die nächsten Schritte prüfen lassen und bei relvanten und kritischen Bauaufgaben auch vor Ort sein und den Bau überwachen. Stichwort bei der Suchen eines Sachverständigen lautet Bauüberwachung.
    Und der Bau-Überwachende soll sich auch mal die Beton-Lieferscheine zeigen lassen, den Einbau und die Nachbehandlung begleiten usw. usf.

    Im Moment scheint der Ausführende ja ein GU/GÜ zu sein. Ob es am Ende nicht doch ein BT mit einem zweiteiligen Vertrag ist müssen andere entscheiden.
     
  17. roboco

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    Stehe im Grundbuch. Habe auch auf den Bescheid geschaut, ist alles korrekt, habe sogar mit dem zuständigen Finanzamt telefoniert. Alles abgegolten.
    Das ist ein 0815 Neubaugebiet, großes Bauunternehmen, alles Standartverträge etc. - das Finanzamt weiss genau Bescheid. Da muss man schon seit langem Grunderwerbssteuer auf das komplette Paket zahlen - selbst wenn man das Grundstück 1 Jahr vorher kauft etc. - solange es in einem kausalen Zusammenhang steht wollen und kriegen die die Steuer.
     
  18. roboco

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    @OLger MD: Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich habe wie gesagt einen bekannten, der die Sache aus dem Hintergrund überwacht, zur Baustelle fährt, nachmisst, mit Bodengutachter telefoniert etc. - so Sachen wie Lieferscheine überprüfen mache ich selber - er weist mich an. Dazu kommt noch in einer Woche ein Mitarbeiter des Hausbauunternehmens, der den Kellerbau ebenfalls überwachen wird, da es nicht im Interesse des GÜ ist, dass die Sache mit dem Kellerbauer so schlecht läuft. Ich denke, ich bin nicht sooo schlecht aufgestellt. Ich mache auf der Baustelle keine Zugeständnisse, nehme alles zur Kenntnis und spreche es dann nochmal mit meinem Bekannten ab - der dann entscheidet, wie es weitergeht.

    Sicherlich wäre ein eigener bezahlter Sachverstand eine Alternative zu meinem derzeitigen System gewesen - aber ich habe diese Form der Hilfe angeboten bekommen und da der Bekannte wirklich sehr firm ist und ich viel Vertrauen habe, ist dieser Weg glaube ich auch nicht schlecht.
     
  19. Baumal

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    dann soll der bekante auch in die puschen kommen.
    wird er entlöhnt außer einem steack und ein schluck bier?
    vermutlich nicht. du hast die kacke am dampfen, bei der gründung
    schon. und das haus geht noch weiter.
     
  20. Julius

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    Bei derartigen Arbeiten ist "einmal die Woche" witzlos!
    Da muß der Überwacher einige kritische Tage täglich (ggf. mehrfach oder länger) anwesend sein. Insbesondere bei solchen "Helden"...
    Das kostet vierstellig. Erspart aber weit höheren Schaden.
     
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