Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Und wer hat schon von Anfang an den Bausachverständigen neben sich sitzen bei allen Vertragsunterzeichnungen, Bemusterungen... Welchen Teil der...

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  1. Taipan

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    Welchen Teil der Kundenliste von einigen (Architekten, Bauingenieure, Anwälte) hier willst du haben?

    Und ich zumindest hol mir immer eine zweite Meinung ein, bevor es ans Eingemachte geht.
     
  2. roboco

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    @bauloehr: Ist mit dem Kellerbauer so abgesprochen. Er hat die Abnahme um 10 Uhr vorgeschlagen. Vorher sind wir schon auf der Baustelle und mein Bekannter wird begutachten. Wenn der Laster dann um 11 Uhr umdrehen muss ist das nicht mein Problem.

    Warum sollte ich da jetzt in Panik verfallen. Natürlich ist das eine anstrengende Woche, wie auch die nächste. Ich hätte es mir gerne anders gewünscht, aber leider arbeitet das Unternehmen nicht mit der Fachkompetenz und Gründlichkeit, die wir uns gewünscht hätten. Nun gilt es, sich über alle Schritte im Vorfeld informieren zu lassen, alle Schritte zu überprüfen.

    Alles wird telefonisch und schriftlich geregelt. So ist doch eine gewisse Sicherheit gegeben.

    @Taipan: Was fehlt für die WW?
     
  3. Taipan

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    u.a.
    - Rissbreitenbegrenzung
    - Betongütekontrolle
    - Dichtleisten nicht nur zw. Bodenplatte und Wand
    - ein richtige Sauberkeitsschicht
    - Geregelte und geprüfte Baugrundverdichtung
    - Klärung des Zusammenspiels von wasserdichten Lichtschächten und Perimeterdämmung
    - Klärung der rückschlaggesicherten und revidierbaren Entwässerung der Lichtschächte ...
     
  4. roboco

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    @Taipan: Vielen Dank für die Hinweise. Ad hoc kann ich folgende Dinge nennen:

    - Rissweitenbegrenzung für Bodenplatte <0,15 mm geplant
    - Betongütekontrolle erfolgt auf allen Ebenen
    - Baugrund ist geprüft anschließend SKS verschüttet worden
    - Druckwasserdichte Lichtschächte und Perimeterdämmung geplant

    Es steht auf allen Planungsunterlagen, dass es um den Bau einer WW geht, also gehe ich auch davon aus, dass hier eine WW gebaut wird. Der Kellervertrag ist nicht korrekt, das steht fest.
     
  5. Taipan

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    Wände? Insbesondere Öffnungen!
     
  6. roboco

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    @Taipan: Elementwände, die geliefert und vor Ort befüllt werden. Meiner Kenntnis nach braucht es dafür konstruktionsbedingt keine Rissweitenbeschränkung. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
     
  7. Taipan

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    Ah ja, die reissen also nicht?

    Schau dir das mal an. Ist zwar schon ein paar Tage älter, sollte dir aber einen guten Überblick bringen.
     
  8. roboco

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    @Taipan: Den Artikel kenne ich natürlich, aber was daraus willst du mir jetzt genau sagen oder zitieren?

    Können die anderen hier das Bestätigen, dass Elementwände eine Planung der Rissweitenbeschränkung benötigen?

    Das widerspricht dem, was ich gelesen habe und was mein Bekannter mir sagte.
     
  9. #129 Gast036816, 26.08.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wird schon strange - ohne eigenen planer!

    rissweitenbeschränkung ist ein muss bei wu-rili!
     
  10. Julius

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    Man, man, man...
    Soviel Ignoranz und Selbstüberschätzung.

    Irrtum! Es ist zwar noch nicht unten aufgeschlagen, befindet sich aber bereits im freien Fall.

    Du verzettelst Dich derweil in völligen Nebensächlichkeiten.

    Da paßt doch hinten und vorne nichts!
    Es wurde schon bei der Erstellung der Baugrube und der SKS grob gegen das Bodengutachten verstoßen:
    Wurde schlichtweg nicht gemacht. Und dann kaschiert und gesundgebetet.
    Die fehlende Baugrubenabsicherung rundet das Bild ab.

    Vor allem paßt aber der geplante Keller schlichtweg nicht zum vorhandenen Lastfall!
    Du hast gemäß dieses Vertrages auch keinen Anspruch auf echte Weiße Wanne (nach DAfStb-Richtlinie). Sondern nur auf einen einfachen Betonkeller mit unzureichender Dichtigkeit und kaum brauchbarer Nutzungsklasse.

    Erforderlich ist Auslegung auf Lastfall "drückendes Wasser" (DIN 18195, Teil 6), und zwar bis OK Gelände:
    Bestellt hast Du aber nur Auslegung auf Lastfall "Bodenfeuchtigkeit und nichtdrückendes Sickerwasser" (DIN 18195, Teil 4), das auch nur bis lediglich UK Lichtschächte:
    Sinnvoll und daher dringend anzuraten ist auch eine Auslegung auf Nutzungsklasse A. Oder soll das nur ein großzügiger Kartoffel- und Weinkeller werden?

    Da dies Deinem guten Sachverstand nicht aufgefallen ist, bleibt es bei "prinzipiell"...
    Wann genau war er denn wie angegeben schon oft vor Ort? Während der durchgeführten Baumaßnahme kann das ja wohl nicht gewesen sein...

    Und dies hier ist einfach Irrtum oder Wunschtraum:
    Was hat die Planung mit dem zu tun, was Du bestellt hast???
    Das ist KEINE Weiße Wanne.

    Wie man aus "KS-Mauerwerk" geschickt "Innenwände aus Stahlbeton" herstellt, bleibt ebenso das Gehemnis des Kellerlandwirts...
    Ist zwar für die Dichtigkeit unerheblich, aber zeigt das vorherrschende Chaos ganz gut.

    Der absehbar nicht funktionstüchtige Fundamenterder ist dann nur das passende Tüpfelchen auf dem Iiiiiiiiiiiiiiiiiih.

    In einem hast Du aber vermutlich Recht:
    Zur Zusatzfrage:
    Auslegung auf Lastfall "drückendes Wasser" (bis GOK) ändern und dann vollflächig eine Diffusionssperre anbringen.

    Für das, was vertraglich geschuldet ist, finde ich den Preis übrigens recht stolz.
     
  11. #131 Ralf Dühlmeyer, 26.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Werter Herr Doktor, ich vergleiche mal:

    Frage ans Medizinforum:
    Meine Frau muss am Blinddarm operiert werden. Nun habe ich heute gesehen, dass die Skalpele alle rostig und stumpf sind. Das ist doch nicht i.O.

    Antworttenor von 20 Ärzten und OP-Schwestern:
    Hol Deine Frau aus dem Laden raus, wenn Du nicht nach der OP Witwer sein willst

    Rückmeldung des Fragestellers
    Ich war heute nochmal da und hab mit dem Anesthesisten und dem Operateur gesprochen. Der Operateur hatte sich einen belgischen Brocken besorgt und die Skalpelle geschliffen, sie sind jetzt scharf und der Rost ist weitestgehend weg.
    Die Betäubung soll auch nicht mehr mit dem Holzhammer, sondern mit Lachgas erfolgen. Ausserdem wird eine Kinderkrankenschwester aus unserem Bekanntenkreis den OP vor der OP besichtigen.
    Dann wird alles gut


    Reaktion des Forums:
    Nix wird gut

    Antwort des TE
    Doch, ich hab doch viel über Medizin gelesen und die Krankenschwester schaut hin - alles wird gut. Ausserdem hat meine Frau jetzt ein X auf dem rechten Unterschenkel, sie kann also nicht mehr verwechselt werden.

    Reaktion des Forums:
    :bef1011: :mauer

    Fällt Dir irgendwas auf???

    Deine Sauberkeitsschicht wurde nich "repariert", sie ist sche****! Dein Keller ist ein Wasa-Keller, der ohne ausführliche Kontrolle des Betons schneller zerfallen wird als ein Keller aus Holzbohlen an gleicher Stelle!!!

    Eine Frage stelle ich mir im Augenblick immer wieder:
    Woher nehmen Menschen, die ein Abitur und ein Studium und ein Berufsleben zumindest in Teilen bewältigt haben, derart viel Lern- und Erkenntnisresistenz, um sehenden Auges eine Investition zu zerstören, die sie einen wesentlichen Teil Ihres Lebenseinkommens kosten wird, ggf sogar die Existenz???
    Es ist mir unbegreiflich!
     
  12. roboco

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    Vielen Dank für die vielen Antworten, wenn auch gleich ich feststellen muss, dass es immer mehr oder fast nur noch darum geht, dass ich keinen bezahlten Sachverstand habe und dieser eine Woche im Urlaub ist, in der er nicht vor Ort sein kann. Das rein fachliche zum Bau gerät in den Hintergrund.

    @rolf a i b: Was meinst du mit "ohne eigenen Planer"? Es gibt ein Planungsbüro und der Keller ist geplant worden. Dabei ist eine Rissweitenbeschränkung für den Ortbeton, sprich die Bodenplatte geplant. Für die Fertigelemente nicht. Ich habe explizit auch nichts gegenteiliges gehört, lasse mich gerne eines Besseren belehren - ist bislang aber noch nicht geschehen. Was bedeutet das "rili" in "wu-rili"?

    @Julius: Der Boden unter der SKS besteht, wie ich erwähnte und wie man den Fotos entnehmen kann aus festem Fels. Der direkt nebenan wohnende und sehr renommierte Bodengutachter hat den Boden unmittelbar vor dem einbringen der SKS begutachtet und für gut befunden. Nach erneuter Beurteilung der SKS hat er Forderungen für die Ausbesserungen der SKS gestellt, diese wurden vorgenommen.

    Dass der geplante Keller nicht zum Vertrag passt steht fest. Die Planung scheint soweit OK (hier wären Fakten der Fehlplanung interessant, wenn ihr welche entdeckt). Hier sehe ich das Problem jedoch im fehlerhaften Vertrag. Dieser ändert aber auch nach Korrektur letztlich am Bauwerk nichts.

    Die Stahlbetonwände Innen wurden im Rahmen der Planung nach Rücksprache auf KS-Mauerwerk geändert. Der Punkt geht also auch in Ordnung.

    Zum "Prinzipiell": Ich habe ja bereits Ignoranz und Selbstüberschätzung geerntet. Ich steck die Prügel gerne ein, gehöre auch zu den Menschen, die eingestehen nicht immer alles richtig zu machen. Auch mein Sachverstand wird im Laufe des Baus Dinge übersehen, das ist normal. Aus der Ferne lässt sich darüber immer schnell und leicht urteilen.

    Die Auslegung ist ja wieder "nur" eine Sache im Vertrag - in der Planung ist dieses drückende Wasser bis GOK ja berücksichtigt.

    Wie muss man sich das mit der vollflächigen Diffusionssperre vorstellen? Technisch und preislich? Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

    @Ralf: Mein Beruf scheint hier ein gefundenes Fressen, es lassen sich viele schöne Vergleiche erstellen.

    Satz mit Inhalt:

    Warum ist die SKS nicht repariert und schlecht? Es soll eine ebene und saubere Fläche entstehen. An einer stelle steht noch eine kleine Pfütze. Es gibt sicherlich schönere SKS, aber sie erfüllt meiner Einschätzung nach die Kriterien.
    Wie kommst du darauf, dass der Beton nicht ausführlich kontrolliert wird? Ich gebe acht darauf, dass alle Kontrollen erfolgen werden wie es Richtlinien vorschreiben etc.

    Ich würde gerne weiter über den Fortschritt des Kellerbaus posten. Ich bin wirklich dankbar für die viele Hilfe und die informativen Beiträge. Wen meine Vorgehensweise allerdings so sehr stört, dass er es nicht aushält, meinen existenziellen Untergang live und mit eigenen Augen zu beobachten, der sollte wahrscheinlich nicht weiterlesen.
     
  13. Baumal

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    das ist doch nicht dein ernst?

    du kannst doch nicht fremde leitungen zerstören
    und irgendwelche fremde (ab)-wässer auf deinem
    grundstück entsorgen.
     
  14. #134 Ralf Wortmann, 26.08.2015
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    Der Vorteil externen, bezahlten Sachverstandes ist, dass du jemanden hast, der zusätzlich zur Kellerbaufirma dafür haftet, wenn er Fehler übersieht und dafür sogar noch eine Haftpflichtversicherung hat. Schließe zusätzlich zur Hilfe deines Freundes einen Vertrag für eine baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ) und erwähne ausdrücklich im Vertrag, dass der BQÜ auch das Bodengutachten vom ... ausgehändigt bekommen hat.

    An dieser Bemerkung und an der Tatsache, dass dein Freund offenbar auch keinen Handlungsbedarf bezüglich der beiden in der Baugrube endenden Wasserrohre sieht, sehe ich, dass dein Freund trotz des großen Vertrauens, das du in ihn setzt, nicht alles im Blick hat. Das muss er ja auch nicht, denn es ist ja nur eine Freundschaftsdienst. Schön, dass er das macht, aber dann, wenn es, wie bei dir, richtig kritisch wird, sollte alles seine Grenzen haben.

    Dein Freund hat offenbar das nicht gesehen, was die Expterten hier im Forum sehr schnell erkannt haben, dass nämlich die Leistungsbeschrebung in deinem Kellerbauvertrag nicht zum Anforderungsprofil des Bodengutachtens passt. Auf der Vertragsgrundlage den Keller bauen zu lassen, wäre ein Haftungsfall für einen BQÜ, wohl aber nicht für deinen Freund.

    Auf die Planung kommt es nicht an, sondern auf den Vertrag. Die Planung ändert nicht das werkvertragliche Leistungssoll ab. Wenn es später Streit über Mängel (Wassereintritt) geben wird, wird sich die Firma natürlich darauf berufen, dass sie laut Vertrag ja sowieso nur gegen nicht drückendes Schichtenwasser abdichten musste und dir im Klagefall zumindest die Mehrkosten als "Sowiesokosten" auf das Auge drücken.

    Ein SV, der BQÜ macht, prüft als erstes das Leistungsverzeichnis und schaut, was eigentlich das werkvertragliche Leistungssoll ist. Dem wäre das nicht passiert, dass jetzt, kurz vor dem Betonieren auffällt, dass "eigentlich" nur eine vertragliche Verpflichtung besteht, gegen nicht drückendes Schichtenwasser abzudichten.

    Wenn es tatsächlich nur ein Missverständnis ist, dann vereinbare dazu nicht nur mündlich etwas, sondern schriftlich. Der Bauleiter der Firma ist übrigens nicht bevollmächtigt, Willenserklärungen für seine Firma abzugeben. Dein Ansprechpartner für Vertragsänderungen muss/sollte der Geschäftsführer der Firma sein.

    Ihr könntet z.B. folgende Zusatzvereinbarung schließen:

    =========================================================================
    Zum Werkvertrag vom .... wird folgende Zusatzvereinbarung geschlossen, welche die Leistungsbeschreibung im Werkvertrag abändert und konkretisiert:

    Der Keller ist (einschließlich der Lichtschächte) bis zur Oberkante des Erdgeschoss-Rohfußbodens als wasserdichtes Betonbauwerk so auszuführen, dass er für den Lastfall entsprechend DIN 18 195, Teil 6 gegen drückendes Wasser gemäß Baugrundgutachten ausgelegt ist und der Nutzungsklasse A entspricht. Das Bodengutachten vom ... liegt der Auftragnehmerin vor. Der Keller wird so ausgeführt, dass er den Vorgaben dieses Gutachtens entspricht. Die Baustellensicherung während der Bauausführung obliegt der Auftragnehmerin. Der vereinbarte Werklohn ändert sich durch diese Zusatzvereinbarung nicht.

    Halle, den .............

    ................................................................ .....................................................................
    (Geschäftsführer der Auftragnehmerin, (Auftraggeber)
    Stempel, Unterschrift)
    ==========================================================================

    Soweit der Textvorschlag. Falls unsere technischen Experten hier Vorschläge haben, bezüglich der Formulierung der technischen Anforderungen, nur zu.
     
  15. #135 Ralf Dühlmeyer, 26.08.2015
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    Warum? Weil sie auf einem Schlammbett ruht!

    Dein Boden ist nach Augenschein und Baugrundgutachten feuchteempfindlich!
    Beim Baggern ist der Bagger fleissig auf einer von Wasser bedeckten Sohle rumgegurkt, dann stand die Fläche, selbst wenn der Bagger den aufgewühlten Boden von oben abgezogen hat, zumindest teilweise (Flußlauf quer durch die Grube) unter Wasser, war also beim Betonieren der ersten Teilfläche schon wieder gut bewässert (=aufgequollen), der Rest lag frei bis gestern und konnte weiter aufweichen.

    Die einzig richtige Lösung wäre gewesen, was ich oben schon beschrieben hatte:
    Burggraben ziehen, entwässern, Sauberkeitsschicht und Schlammbad raus und sofort neue Sauberkeitsschicht betonieren auf trockenem Boden!

    Das Dein Überwacher im Urlaub ist, wird Dir nicht vergeworfen, sondern dass Du auf Telefonsselsorge seinersetis baust, statt Dir (und sei es nur bis zu dessen Heimkehr) einen präsenten Überwacher dazuzuholen!
    Neben diesen Kellermurksern muss im Prinzip jemand daneben stehen, am besten mit der Vollmacht, die ARbeiten sofort zu stoppen, wenn die wieder Murksen!
    Die sind so drauf, dass Arbeitsschritt nach Arbeitsschritt freigegeben werden muss!

    Das alles aber erst, nachdem ein Keller geplant, bepreist und beauftragt wurde, der für die realen Wasserverhältnisse und Nutzungsvorstellungen geeignet ist!

    Wenn Du so weitermachst, wirst Du Dich von einer selbstverschriebenen Beruhigungspille zur nächsten hangeln und grosses Schädelweh haben, wenn die Pillen alle sind!
     
  16. #136 Ralf Dühlmeyer, 26.08.2015
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    Siehe blaue Ergänzungen, denn sonst bekommt der TE ggf. eine Zebrawanne (schwarz-weiß gestreift!)
     
  17. #137 Ralf Wortmann, 26.08.2015
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    Das tun die meisten Bauherren. Ich kenne keine Zahlen, aber nach meiner Schätzung nehmen nur etwa 10 % der Eigenheimbauherren vor Unterzeichnung des Vertragsentwurfs eine Bauvertragsberatung in Anspruch.

    Davon (und von den 10 %, die eine solche Beratung in Anspruch nehmen) lebe ich!
     
  18. #138 Ralf Wortmann, 26.08.2015
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    Danke! Ich habe das mal gleich im Beitrag #134 geändert und eingefügt, damit das bei einer etwaigen Übernahme des Textes nicht untergeht.
     
  19. #139 lawrence, 26.08.2015
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    So als Laie und nach dem Thread würde ich sagen, dafür müßte doch jemand mit Fachkenntnis am Bau beteiligt sein. Das scheint ja gerade nicht gegeben zu sein. Also verlangst du etwas unmögliches.
     
  20. Baumal

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    klär das unbedingt mit den leitungen.
    wenn der keller steht, die leitungen nicht mehr
    frei sind, irgendwo bei nachbarn die sch....e
    in der toilette steht, werden die ursachenforschung
    betreiben.

    wie das dann repariert werden soll, ist mir ein rätsel.
     
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