Wohnungstür verzogen. Was nun?

Diskutiere Wohnungstür verzogen. Was nun? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo liebes Bauexpertenforum, ich habe folgende Frage an euch und hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Es geht um folgende Geschichte:...

  1. JanKre

    JanKre

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    Hallo liebes Bauexpertenforum,

    ich habe folgende Frage an euch und hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Es geht um folgende Geschichte:

    Wir haben kürzlich eine Eigentumswohnung gekauft. Das Haus ist von 1901 Aussen und Innen wurde beide Wohungen jedoch 2010 und 2015 kernsaniert.
    Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten haben wir die Wohnung erworben. Das war im April 2015.
    Nun war bereits eine Wohnungstür eingebaut worden (ca. März/April 2015), die unseren Wohnungsflur (allerdings offen ohne Tür zum Wohn/Essbereich) zum beheizten Treppenhaus abtrennt. Die Wohnungstür liegt direkt neben der Haupteingangstür nach draussen im Hochpaterre.

    Erst nach einigen Wochen ist uns aufgefallen, dass die Tür im geschlossenen Zustand sowohl oben als auch an beiden Seiten sehr weit von der Zarge entfernt ( so dass Licht durchscheint und oben mein Finger hineinpasst). Es besteht keinerlei Kontakt zur Dichtung.

    Zur Tür selbst: es handelt sich um eine Schallschutztür SK1, Klimaklasse 1. (Verbogen ist die Tür konvex zur Wohnung hin).

    Der zuständige Tischler konnte die Spalten auch durch nachjustieren nicht im entferntesten verbessern und meinte zunächst er könne nichts machen, da die Industrie eine Spaltbreite von 8mm toleriere (stimmt das so?).

    Wir könnten gemäss seiner Aussage auf unsere eigenen Kosten eine zusätzliche Dichtung einbauen lassen, was ca. 400 Euro (inkl. Einbau) kosten würde. Alternativ könne man auch eine Heizperiode abwarten und schauen wie sich das Problem weiter entwickle.

    Meine Frage:
    Sind die Aussagen des Tischlers so korrekt?
    Ist die Tür als Wohnungstür in dieser Position überhaupt geeignet? Wer haftet dafür, falls diese Tür hier überhaupt nicht geeignet wäre. Der Tischler sagte uns er baue ein, was der Architekt im vorschreibe (gibt es nicht so etwas wie eine Hinweispflicht?)
    Was können wir in unserer Situation tun oder was könnt ihr uns empfehlen.

    Ich danke euch schon jetzt für eure Unterstützung und freue mich von euch zu hören.

    Viele Grüsse
    Janna
     
  2. JanKre

    JanKre

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    Entschudligung ich habe noch einen Nachtrag und eine weitere sich daraus ergebene Frage:

    Dass die Tür sich verzogen hat (oder schon krumm geliefert wurde?!) sagte mir der o.g. Tischler. Könnte es nicht aber auch sein, dass die Zarge falsch eingebaut wurde und oben zu dicht an der Wand anliegt? Wie kann ich dies feststellen? Die Wände von 1901 sind allesamt etwas schief (das monierte schon der Küchenbauer) und die Zarge wurde nach oben hin von der Wand weggehend eingebaut und entsprechend unterfüttert. Vielleicht für die Neigung der Wand aber immer noch nicht ausreichend?!
     
  3. #3 Gast036816, 02.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn das türblatt verzogen ist, wird es wahrscheinlich an der falschen klimaklasse liegen.

    welche temperaur- und luftfeuchtebedingungen wurden angenommen und welche liegen vor? da die tür ihren ersten winter erst noch erleben wird, ahne ich schlimmes!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 02.09.2015
    Ralf Dühlmeyer

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  5. JanKre

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort Rolf a i b.
    Ich müsste die angenommenen Werte vermutlich beim Architekten und Bauingenieur erfragen. Die aktuellen Werte kann ich mit meinem Hygrometer zur Orientierung ja einmal messen. Sobald ich diese habe, poste ich sie gern umgehend.
     
  6. Julius

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    Richtscheit anlegen.

    Wasserwaage anlegen.

    Warum diskutierst Du mit dem Handwerker?
    Dein zuständiger Vertragspartner ist doch nicht er, sondern der Verkäufer!
     
  7. JanKre

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    Hallo Herr Dühlmeyer,

    vielen Dank, mein google funktioniert prächtig und ich bin absoluter Laie in diesem Bereich und dazu noch eine Frau... Die vielen widersprüchlichen Informationen im Netz haben mich daher dazu bewogen hier mein konkretes Problem zu schildern.... (Ich habe u.a. gefunden, dass zwischen beheizten Fluren/Treppenhäusern und Wohnungsflur auch eine Klimaklasse I als Mindeststandard ausreichen würde...).
    Ist diese von Ihnen im Link enthaltene Empfehlung rechtlich bindend? Und wenn ja; wer haftet dann für diese eklatante Fehlentscheidung?
     
  8. JanKre

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    Hallo Julius,

    Ein Richtscheit habe ich leider nicht. Ich bin bereits zum Äußersten geschritten und habe die Schiefe der Wand bereits durch Anlegen der Wasserwaage verifiziert. Das bringt mir aber wenig ohne Richtscheit.
    Der Käufer hat - wie üblich - mit der Vollstreckung des Kaufvertrages alle Rechte und Pflichten ggü den tätig gewesenen Handwerkern an uns abgetreten, daher habe ich mich zunächst an den Tischler gewandt. Besteht tatsächlich ein bautechnischer Mangel (?????) betreffend der Wahl einer KK1 Tür, würde ich mich natürlich auch wieder an den Käufer wenden müssen.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 02.09.2015
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    Die Einteilung enstammt einer EN, die die widerlegbare Vermutung für sich hat, die anerkannten Regeln der Technik abzubilden.
    Sprich - was darin steht, ist mindestens zu leisten, es sei denn, man könnte die Norm widerlegen (was nicht unmöglich aber extrem schwer ist - allgemein gesprochen)

    Es gibt Läden, die haben so viele davon, dass die die Dinger sogar verkaufen ;)
    Im Ernst. Wenn ein Verkäufer schon solchen Dreck in den Vertrag reinschreiben lässt (üblich ist das durchaus nicht) und der Tischler auch noch Geld für (sinnfreie) zusätzliche Dichtungen kassieren will, dann wirst Du ohne einen eigenen Sachverständigen nicht auskommen!
    Denn DU bist in der Beweispflicht für die Mängel!
     
  10. JanKre

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    Vielen Dank für die nicht ganz wertfreie aber hilfreiche Auskunft.
    Also einen Richtscheit werde ich dann wohl nicht brauchen, denn ich vermute der Sachverständige hat so einen UND kann ihn sogar öfters benutzen als ich..
     
  11. Taipan

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    ne zweimetrische Wasserwaage tuts bei einer Tür auch. Die müsste dann ja auf der Innenseite angelegt in der Mitte 8mm Luft haben. Mehr brauchts erstmal nicht, um festzustellen, ob das Blatt krum ist oder nicht. Ein Futter beim Einbau dermaßen krumm zu ziehen, hat noch keiner geschafft. Ob das Futter in sich jetzt im Lot ist oder nicht, ist irrelvant, wenn die Tür oben UND unten absteht.

    Ich sehe hier schon die Notwendigkeit einer KK II. Dass sich die KK I-Pappe verzieht, war eigentlich abzusehen, zumal das Treppenhaus in den vergangenen Wocher sicher deutlich Kühler und feuchter war als die Wohnung. Die Fehlplanung und damit den nachzuweisen liegt nun beim Eigentümer und wird ohne wirklich wissenden Sachverstand vor Ort nicht gelingen.

    Ungeachtet dessen würde ich aber erstmal einfach den Mangel gegenüber dem Verkäufer rügen. Manchmal besteht ja die Einsicht, dass es das einfachste Wär das Türblatt gegen eines mit der notwendigen KK zu tauschen, bevor man sich gegenseitig den Sreit verkündet.

    Und JETZT würde ich aber dringend anraten den Sachverstand über alles schauen zu lassen. Wenn es an der Tür schon klemmt, was eigentlich jeden mit etwas Hirn und Wissen vom Bauen hätte sofort auffallen müssen ... will ich über den Rest gar nicht erst nachdenken.
     
  12. Voda

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    Die 8mm gelten nur wenn die Funktion der Tür nicht beeinträchtigt ist. Wenn die Tür nicht mehr rundum dicht anliegt bzw. das Licht reinscheint dann gelten die 8mm nicht!
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 02.09.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Ausserdem könnte (ich kenne in der Beziehung die LBO HH und S-H nicht) noch ein viel grösseres Problem vorliegen.
    Rauchdichte nicht gewährleistet!
     
  14. #14 Gast036816, 02.09.2015
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    Gast036816 Gast

    JanKre - schau mal im türfalz zwischen den türbändern, ob da eine blechplakette ist, die fotografierst du - wenn sie vorhanden ist - und stellst das foto hier ein.

    dannschaumermal.
     
  15. JanKre

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    Vielen Dank Rolf a i b,

    anbei das Foto.

    image1.jpg

    die gestern gemessenen Werte am Nachmittag um ca. 15 Uhr:

    Wohnungsflur: 24,3°C, 41%
    Treppenhaus: 20,7°C, 57%
     
  16. #16 ThomasMD, 03.09.2015
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    Vergesst die Klimaunterschiede als Ursache.
    Die Tür wurde im März eingebaut und seitdem gab es keine arktische Kälteeinbrüche, die solch Reaktion hervorgerufen haben könnten.
    Es erstaunt mich immer wieder, wie reflexartig hier Ursachen diagnostiziert werden. Da genügt ein Stichwort und schon weiß der "Fachmann" was Sache ist.
    Habt Ihr eigentlich gelesen, dass es sich um ein beheiztes Treppenhaus handelt?
    Was, wenn sich der Tischler darauf beruft?
     
  17. JanKre

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    Bei einem beheizten Treppenhaus wäre eine KK1 also grundsätzlich in Ordnung?
    Was meinst du denn ThomasMD wie ich am besten weiter vorgehen sollte?
     
  18. #18 ThomasMD, 03.09.2015
    ThomasMD

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    WE Tür mit KK1? Keine Ahnung, obs die überhaupt gibt.
    Ich bin kein Holzwurm und kann deshalb auch keine Ratschläge über das weitere Vorgehen geben.
    Ich wollte Dich nur vor der Sackgasse, der klimaverursachten Verbiegung warnen.
    Dieses Argument würde jeder Anwalt zerpflücken, was nicht heißt, dass die Tür trotzdem total ungeeignet sein kann...
     
  19. Julius

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    Frag doch mal direkt beim Türenhersteller an.
    Der möge bitte einen Techniker vorbeischicken, um sich das anzusehen!
     
  20. JanKre

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    Da habe ich schon angerufen. Der nette Herr am Telefon sagte mir, dass eine KK1 Tür als Wohnungstür nicht im entferntesten deren Empfehlungen entspricht, daher übernehmen sie hierfür auch keine Gewährleistung.
    Der Tischler sagte daraufhin, dass er das mache, was ihm die Architekten sagen (betr. Einbau KK1 Tür) und zudem würden die Hersteller allerlei empfehlen und zwar inbesondere das Teuerste...
     
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