CE-Kennzeichen f. Natursteinbodenbelag bei Einbau 2007 im Innenraum NRW erforderlich?

Diskutiere CE-Kennzeichen f. Natursteinbodenbelag bei Einbau 2007 im Innenraum NRW erforderlich? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; dann hoffen wir mal, dass die/der Richter außer dem historischen Begriff "Baupolizei" nicht auch noch historische, nicht mehr gültige Paragraphen...

  1. #21 Baufuchs, 02.09.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    dann hoffen wir mal, dass die/der Richter außer dem historischen Begriff "Baupolizei" nicht auch noch historische, nicht mehr gültige Paragraphen nutzen....
     
  2. #22 Achim Kaiser, 02.09.2015
    Achim Kaiser

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    Gibts den Hersteller bzw. Lieferanten nicht mehr ?
    Oder woran liegts dass keine Konformitätsbescheinigung mehr beschaffbar ist ?
    Material eines namhaften Herstellers oder Tschig-Tschung-Import Kriterium billig-billig ?

    Grade bei Naturstein dürfte es eigentlich kaum ein Problem geben was die Konformität angeht.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #23 Skeptiker, 02.09.2015
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    Interessanter Punkt. Der Stein stammt aus einem deutschen Bruch, der meines Wissens weiterhin produziert. Ob der allerdings ... Eigentlich müsste er ja.

    Bleibt als Frage an die Juristen, ob der Mangel der fehlenden CE-Konformität nachträglich heilbar ist, wenn mittlerweile eine vorliegt bzw. vorgelegt werden kann.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  4. #24 Achim Kaiser, 02.09.2015
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    Ich halte es für fragwürdig von fehlender CE-Konformität zu reden nur weil ggf. eine Konformitätserklärung nicht zu den Akten genommen wurde, da zum damaligen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf gesehen wurde.

    Wenn es sich um Material aus deutschem Bruch handelt, so hätte das Produkt schon seit den 90iger Jahren (alte Regelung) ohne Konformitätserklärung nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.
    Ich gehe davon aus, dass eine solche Erklärung vorlag und auch heute noch beschaffbar ist.

    Daher dürfte dem formaljuristischen Ballönchen ganz schnell die Luft ausgehen wenn jemand die Hausaufgaben macht und im Detail auf die Suche geht.

    Sollte tatsächlich keine Konformitätserklärung existieren ergäbe sich eine interessante Haftungsfrage des Herstellers.
    Ich glaube kaum dass diese Haftungsfrage ein Hersteller per Urteil geklärt haben will. Ich kann mir gut vorstellen, dass eine solche Erklärung gefunden wird, selbst wenn dafür ein Nadelstreifenbleistiftspitzer in den staubigen Archivkeller verbannt wird ;).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. R.B.

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    Siehe meine obigen Beiträge.

    Nur zur Erinnerung, es durften auch damals noch "Restbestände" verkauft werden, es war sogar (zumindest theoretisch) möglich, mit dem Käufer eine Vereinbarung zu treffen in der man die Verwendung dieses Materials auch ohne CE-Zeichen vereinbart.
    Zu den Anfangszeiten (vor 2000) war es auch gar nicht so selten, dass die Hersteller zwar eine Erklärung in den Akten hatten, diese aber nicht kopiert und weitergegeben wurde, da die Verarbeitung meist durch Fachbetriebe erfolgte, und die sowieso nicht danach gefragt haben. Da fand sich dann bestenfalls ein Vermerk in den technischen Unterlagen oder Verarbeitungsrichtlinien.

    Man muss aufpassen, dass man hier nicht die Vorgehensweise aus der Consumer-Branche übernimmt. Da lief das alles etwas anders, weil die Produkte schon vor "CE-Pflicht" in alle möglichen Ländern verkauft und entsprechend zugelassen wurden. Bis zum CE-Zeichen waren die Hersteller meist schon sensibilisiert, der Rest war dann eine neue Vorlage im Rechner und ausdrucken.
     
  6. Baumal

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    das ist eine interessante frage. ist eine CE- konformität nachträglich heilbar?
    so wie ich EU verordnungen einschätze nicht.

    ansonsten würden die EU mitarbeiter ihren job ins ab absurdum führen,
    und es gäbe plötzlich wieder krumme gurken auf dem ladentisch zu kaufen.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Normalerweise nicht, deswegen steht auf jeder Konformitätserklärung das Ausstellungsdatum und die angewandten Normen inkl. Datum. Es könnte ja sein, dass sich mit den Jahren eine Norm geändert hat. Wenn nun das Produkt konform zur Norm xyz aus dem Jahr 2012 ist dann muss es nicht automatisch konform zu dieser Norm aus dem Jahr 2000 sein. (nur als Beispiel). Je nach Richtlinie muss in der Erklärung das Produkt auch eindeutig benannt sein, manche Hersteller ergänzen dann beispielsweise "Seriennummer ab xxxxx" oder Charge ab "xx/yyyy" o.ä. Ansonsten muss zumindest das Herstellungsdatum ersichtlich sein um nachprüfen zu können, welche Normen zu diesem Zeitpunkt harmonisiert waren.

    Ein Hersteller ist verpflichtet seine Fertigung irgendwelchen Normänderungen entsprechend anzupassen, aber natürlich nicht rückwirkend. Deswegen ist bei jeder neuen Ausgabe einer Norm zu prüfen, ob es Änderungen gab die das Produkt betreffen. Gibt es keine derartigen Änderungen, dann wird nur die Erklärung angepasst. Ansonsten wäre die Konformität erneut zu überprüfen.
     
  8. Lebski

    Lebski Gast

    Die Verordnung Nr. 1677/88/EWG zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken war eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft, die Gurken anhand verschiedener Merkmale in unterschiedliche Güteklassen einteilte. Da sie unter anderem festlegte, dass eine Gurke der Handelsklasse „Extra“ maximal eine Krümmung von zehn Millimetern auf zehn Zentimetern Länge aufweisen durfte, wurde die Verordnung als Gurkenverordnung oder Gurkenkrümmungsverordnung berühmt.[1] Als solche stand sie synonym für eine als überbordend empfundene Bürokratie Brüssels und diente EU-Kritikern und Kabarettisten zwanzig Jahre lang als gängiger Beleg für zügellosen Regelungswahn der europäischen Verwaltung. Die Europäische Kommission setzte die Verordnung 2009 außer Kraft, obwohl sich eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sowie Handels- und Bauernverbände für eine Beibehaltung aussprachen. Die wichtigsten Großhändler verwenden die Vorgabe weiterhin als interne Normung.

    Man könnte also sehr wohl krumme Gurken auf dem Ladentisch bekommen. Wenn die Großhändler nicht wären.

    Warum ist das bei einem Einbau 2008 noch zu prüfen? Gewährleistung muss doch rum sein?
     
  9. #29 Achim Kaiser, 02.09.2015
    Achim Kaiser

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    Weil man schon seit 3-4 Jahren streitet oder noch einer den Kittel in der Türe hat ?
    Gewährleistung unterbrochen ... oder noch am laufen ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. #30 Skeptiker, 02.09.2015
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    CE-Kennzeichen f. Natursteinbodenbelag bei Einbau 2007 im Innenraum NRW erfor...

    In einem Rechtsstreit geht es, wie schon geschrieben, um einen speziellen technischen Mangel einer Natursteinfläche im Innenbereichen. Ein hierzu bestellter Gutachter wies außerhalb der Fragen des Beweisbeschlusses ungefragt auf die fehlende CE-Konformität des Natursteins hin. (Ist diese ungefragte Mitteilung nicht ein guter Grund für eine Besorgnis der Befangenheit?)

    Die Gewährleistung ist schon lange durch.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  11. Lebski

    Lebski Gast

    Da würde ich mich doch mal auf Verjährung berufen. Warum sollte man jetzt noch solche Bescheinigungen anschleifen?
     
  12. #32 Skeptiker, 15.09.2015
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    So, nach 14 Tagen Suche im Archiv:

    Der damalige Bauleiter hat in den Baustellenakten alle Lieferscheine mit CE-Zeichen (Konformitätserklärung) für das 1. Einbaujahr gefunden. Die Kuh ist also für ihn vom Eis.

    Das Gerichtsgutachten enthält eine formlose Aussage eines anderen Bruchs, die strittige Baustelle mit den eingebauten Steinen beliefert zu haben, aber keine Kopien von originalen Lieferscheinen. Der vermeintliche Bruch hatte 2006 noch kein CE-Zeichen, der tatsächliche Bruch mit den Lieferscheinen schon. Diese Verwechselung der Brüche hatte der Bauleiter bei der Lektüre vorher übersehen. Und der ö.b.u.v. Gutachter war anscheinend etwas flüchtig bei der Sache ...

    Was lehrt uns das? Gutachten immer ganz genau lesen und alle Fakten einzeln überprüfen!
     
  13. Baumal

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    tja, wenn man 14 tage zeit zur recherche hat.
    wird die auch entlöhnt? :D
     
  14. Taipan

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    Ist billiger als der drohende Schadensersatz für einen wahrscheinlich dadurch nicht vorhandenen Schaden.
     
  15. #35 Skeptiker, 15.09.2015
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    'türlich, aber der Bauleiter hatte zwischendurch auch zeitweise anderes zu tun ;-)
     
  16. #36 Skeptiker, 15.09.2015
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    so ist es! Wir sind im oberen sechsstelligen €-Bereich unterwegs, es geht schließlich um mehrere tausend Quadratmeter Naturstein-Boden ... Schon allein die bisherigen Kosten der gerichtliche Auseinandersetzung können einem die Tränen in die Augen treiben! Da sind zwei Wochen Bauleiter nicht weiter der Rede wert.
     
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