Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Und das Weitere wird genauso streng überprüft wie das Vergangene. Da wäre noch das kleine Problem, dass du einen Keller bestellt hast, der nicht...

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  1. GWeberJ

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    Da wäre noch das kleine Problem, dass du einen Keller bestellt hast, der nicht zu der Tatsache passt, dass drückend aufstauendes Wasser bis zur Geländeoberkante zu erwarten ist, oder?
    Also willst du das vertraglich vereinbarte Soll an die nachträglich erkannten Bedürfnisse anpassen. Da kann sich dein Vertragspartner das ganze Geld, was ihn sein Pfusch und deine Kontrolle gekostet hat, wieder holen. Versuchen kann er es zumindest.
     
  2. #422 saarplaner, 04.09.2015
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Glaubst du ernsthaft, es macht jetzt *puff* (wie die gute Fee mit dem Zauberstab) und deine "Super"-Truppe fängt jetzt an, richtig und fachgerecht zu arbeiten??

    So nach dem Motto, bisher haben wir geübt, und nun machen wir ernst??

    Die Erfahrung zeigt ganz klar, wenn es schon so angefangen hat, geht es auch gnadenlos genauso weiter. Ich denke, dass können die anderen Experten hier auch bestätigen.
     
  3. #423 wuselklaus, 04.09.2015
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    ... so wie das ja schon mehrfach geschrieben wurde: Die oberste Schicht aus Matsch, Wasser Beton (mit welchem WZ-Wert auch immer in solch einer Pfütze) auch wenn es nur wenige Bereiche sind und diese nur wenige cm hoch sind werden ein anderes Setzungsverhaten haben als der Fels. Wenn dann über solch einem Sumpfloch noch eine Wand steht wäre halt der Statiker zu fragen, ob er die Rissbreitenbegrenzung noch nachweisen kann. Hier nochmal der Verweis auf das schon mal verlikte Dokument für WU-Bauwerke Seite 4:

    "Folgende Arten der Verformung sind zu betrachten:
    - ...
    - ungleiche Setzungen und Hebungen des Baugrundes"

    Ich frage mich, ob der Bodengutachter das Betonieren überhaupt ohne Rücksprache mit dem Statiker freigeben konnte.
     
  4. #424 lawrence, 04.09.2015
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    Wurde dein Kellerbauvertrag denn an die Bedürfnisse des Bodengutachtens angepasst? Bauzaun? Hat sich dein SV zur Haftung für sein Handeln schriftlich bereiterklärt? Und ich frage nochmals, woher kommt die Motivation des SV für dich zu kostenfrei zu arbeiten, ob wohl du ein Wildfremder bist? Untersuchung der Zuleitung ist erfolgt?
    Weiterhin ist, wenn die hier das richtig verstehe, die Art der Gründung schon zweifelhaft.
     
  5. roboco

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    @lawrence: Warum kannst du es nicht einfach akzeptieren, dass mein SV für mich kostenfrei arbeitet? Dass dich das so dermaßen beschäftigt, lässt wirklich tief blicken. Bemitleidenswert.
    Der unwiderrufliche Schaden wurde immer noch nicht benannt.
    Das Bodengrundgutachten ist Grundlage des Kellerbauvertrages.
    Die Untersuchung der Zuleitung ist erfolgt, leider ohne Erfolg. Die eine der beiden Zuleitungen konnte erfolgreich verschüttet werden.

    Privat über einen Freund herbeigebrachter SV: - schriftlich, Haftung - äh, wie bitte?! Sorry, echt daneben.
     
  6. #426 wuselklaus, 04.09.2015
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    Wenn es für den Sachverhalt dienlich ist, ändere ich das gerne in "potentiell irreparabel": Wenn ein durch die Matschlöcher hervorgerufener Riss > Riss_max_WU ist, dieser aber z.B. nur von unten bis irgendwo in die Bodenplatte hineinreicht (also nicht durchgeht) können sich ja mal die Betonexperten äußern, wie so etwas dann verpresst werden soll. Evlt. ist es ja dann noch dicht - Du wirst es also kaum merken. Wie lange dieser Bereich dann noch hält - Experten fragen.
     
  7. Kalle88

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    Ich seh schon den DD kommen, der dann aus der WU n schwarze Wanne macht mit Bitumenschweißbahn nach Setzung des Hauses. Man mag dir nur wünschen dass deine Kellerbaufirma dann im Falle des Falles noch existiert - bei der Arbeit nicht zu erwarten. Andernfalls guckst du in wenigen Jahren, vielleicht auch in ein paar mehr maximal in die Röhre.
     
  8. Elias73

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    Nö, das ist sicher nur die Überlegung, wie lang diese unbezahlte Tätigkeit wohl gut gehen wird, wenn der dann wie in Ralfs Worten "eine 1-1 Manndeckung mit dem Kellerbauer über mehrere Wochen machen muss. Mein Gefühl ist auch, dass das nicht mehr besser wird. Mir wäre das für einen Freundschaftsdienst zuviel. Klar, ist letztlich dein Problem, aber auch wegen dieser Situation, versprichst du dir ja Hilfe von diesem Forum, sonst würdest du ja nicht schreiben / fragen, selbst wenn du sagst, keiner der nicht will, muss helfen.
    Damit möchte dich aber überhaupt nicht auffordern, nicht mehr zu schreiben, ich bin mittlerweile auch sehr am Fortgang interessiert und hoffe natürlich auch auf einen guten Ausgang für dich.
    Bemitleidenswert ist letztlich nur die Situation, in der du grad bist.

    Nein, das ist überhaupt nicht daneben, sondern exakt genau der Knackpunkt, auf den du jetzt gefühlt x-fach hingewiesen wurdest. Schön, dass du da nun draufkommst. Um es auf einen Nenner zu bringen:
    a) dein unbezahlter SV übersieht etwas oder schätzt falsch ein (kann passieren, in dieser Situation) -> Du zahlst dafür (vermutlich mehr als ein SV kosten würde), das wird schnell fünfstellig
    b) bezahlter SV mit Vertrag übersieht etwas oder ... (s. a) ) -> Dessen Haftpflichtversicherung zahlt

    Dass es natürlich daneben (unzumutbar) ist, von deinem unbezahlten SV einen Vertrag und Haftung zu verlangen, ist hier wohl jedem klar <- Knackpunkt an der Situation ...
     
  9. Baumal

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    naja, die fremden abwasserleitungen!
    ich wiederhole mich gerne zum x-ten mal:
    so kann man doch nicht gründen.!
    erster schritt: abwasserleitungen erforschen,
    dann irgendwann eine sauberkeitsschicht erstellen.

    du wirst irgendwann ernste probleme bekommen,
    wegen diesem thema.
     
  10. #430 AlexSinger, 04.09.2015
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    Das ist doch genau der Grund, warum eine SUB den Keller baut... würde mich nicht wundern, daß die gleichen Leute Eigentümer der Hausbaufirma und des Kelelrbauunternehmens sind. Nur wird nach Ende der Bauarbeiten die Kellerbaufirma "ganz unerwartet" Insolvenz anmelden etc - und der GU wird alle Mängel auf die nicht mehr existente KB schieben ("konnten wir doch nicht wissen", "ist nicht unsere Schuld" usw). Und es würde mich auch nicht wundern, wenn die Kellerbaufirma dann unter einem neuen Namen genauso weiter macht.
     
  11. Kalle88

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    Was der TS einfach nicht begreifen will ist, dass was ich angesprochen habe nicht schon vor dem Verfüllen bemerkbar wird. Vermutlich erst wenn alles fertig ist, wenn die obligatorische Gewährleistung dahin ist. Am Anfang freut er sich noch weil ja alles gut ging und dann meint das Schicksal es böse mit ihm und schwupps haben wir einen Keller der fürs Füße Waschen reicht.

    Ich hatte letztes Jahr im Herbst/Winter ein Fall dort wurde ein Anbau mit Keller erstellt, oben Wintergarten drauf unten entsprechend Wohnkeller als Partyraum. Nun hatten wir ja zeitweise ziemlich starke Regenfälle und das Wasser kam in der Kellerdecke einer sehr aufwändig gearbeiteten Holzverkleidung raus. Erste Vermutung Flachdach, was in die HRB-Konstruktion entwässert und von dort sich entsprechend bis unten den Weg sucht. Irgendwann konnte man das ausschließen, dann war die Kehle des Steildaches dran. Da hatten sich schon etliche Betriebe dran versucht und alles vermurkst was so ging. Auch das konnte man irgendwann ausschließen. Als wir dann irgendwann alle Dachdetails durch hatten die da irgendwie in Verbindung gebracht werden konnten ging es n Etage runter in den Wintergarten. Sämtliche Anschlüsse der Fenster und der Fassade überprüft und nachgearbeitet. Auch hier konnte man nur mit den Händen über den Kopp zusammen schlagen. Eigentlich hätte n Baggerfahrt das Ding mehr zum Erfolg gebracht...

    Auch das hat nichts gebracht. Gelände wurde vom Besitzer damals in Eigenregie über 20 cm der Betonplatte des EG aufgeschüttet, quasi gegen den Wintergarten. Irgendwann abends kam mir dann mal die Idee, dass sich das Zeug ja auch am Übergang Betonplatte/Kellerwand rein ziehen kann, weil hier massig Lehm haltiger Boden. Wenn der satt ist, versickert hier null... Und was war das Ende vom Lied? Abdichtung war irgendwie gar keine Abdichtung. Sah aus wie n R500 aufgeklebt aber ohne Haftmittler. Das Zeugs konntest wie Blätterteig pellen. Also Murks hoch drölfzehn. Wir haben es dann mit Schweißbahn abgedichtet, nach dem der Schnodder runter war und man ein Untergrund hatte auf dem man anschließen konnte. Dazu konnte die Holz-Rahmenkonstruktion des Wintergartens im Fußpunkt komplett ausgetauscht werden - alles schon völlig verfault.

    Anschließend gab es dann Drainage, Kiesstreifen rum usw. dann irgendwann war mal Ruhe... Hat sicherlich gut gekostet... Man hätte es vermeiden können, wenn man gewusst hätte was man da tut. Und genau hier ist das Prob., ich habe arge Zweifel dass die die für den TS arbeiten über das "Know How" verfügen. Der TS will es aber scheinbar auch nicht anders, als sich die Karte der Haftung in die Brieftasche stecken zu lassen...
     
  12. roboco

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    Hmm, schwierig weiterzumachen. Denn es gibt quasi keine anderen Kommentare als "er will es einfach nicht begreifen" mehr.

    Dann ist vielleicht der Punkt gekommen, an dem man sagen muss. "Ja, er will es nicht - dann ist es eben so".

    Warum sollte ich dann aber eigentlich noch weiterschreiben, wenn die eigentliche Intention war, hier Hilfe zu bekommen. Ich bekomme diese Hilfe, setze aber nicht alles so um, wie es hier gefordert wird. Das stößt auf viel Ärger der Teilnehmer dieser Konversation.

    Da es hier aber immer noch einige gibt, die am Fortschritt des Kellerbaus interessiert sind, werde ich weiter berichten. Und weiter Schelte ernten.

    [​IMG]

    [​IMG]
     
  13. #433 gunther1948, 04.09.2015
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    hallo
    naja vielleicht sind ja noch ein paar krümel hilfe in den kommentaren dabei die dich auf die richtige spur bringen und fertig ist der bau doch noch lange nicht.

    gruss aus de pfalz
     
  14. #434 wuselklaus, 05.09.2015
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    Du hast ja immer noch die Option eines vergleichsweise einfachen "Tests" des Untergrundes bzg. der Eignung für eine WW.

    Wurde zwar explizit oder implizit schon alles gesagt: Schreiben an Statiker/GÜ mit Photos vor dem Betonieren (also sowohl mit viel als auch mit wenig Wasser drin). Dort würde ich dann die ein oder zwei Bereiche markieren, die nach Deiner Eisenstangentestung keinen direkten Felsuntergrund hatten, deren Höhe abschätzen.

    Darauf hinweisen, dass diese Bereiche nicht komplett trocken gelgt wurden und auch nicht anderweitig geleert/verfüllt/verdichtet.

    Den Statiker dann um Auskunft bitten ob die in der Statik für die WW zugrundegelegten Annahmen für den gesamten Untergrund, insbesondere in Hinblick auf die Forderung "ungleiche Setzung des Baugrundes" bzgl. der für die WW geforderte Rissbreitenbeschränkung noch zutreffend sind.

    Haben die statischen Berechnungen und Pläne noch uneingeschränkt Gültigkeit und können diese ohne Änderung umgesetzt werden?
     
  15. Elias73

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    Vielleicht auch einen unabhängigen Statiker um eine Einschätzung bitten. Das kostet sicher nicht die Welt, gibt aber Sicherheit.
     
  16. mls

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    die statische berechung, bzw. die ausführungspläne, hören
    spätestens 0,0001 mm unter der SKS auf - damit ist auch
    charakterisiert, welch enge emotionale bindung der twp zum
    baugrund hat ;)
    wenn also der bgga sagt, das passt, dann ... ja, dann gäbe
    es die möglichkeit der unabhängigen zweitmeinung, aber ...
    wofür?
    wenn ein thema über inzwischen 29 seiten geht (holla!),
    wird da wohl auch der eine oder andere fachmann seine
    meinung gesagt haben - der TE händelt das schon ..
     
  17. #437 gunther1948, 05.09.2015
    gunther1948

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    hallo
    und wer zieht sich den schuh noch an.
    naja ob der einen vierspänner fahren kann ??? gu, kellerbauer, statiker, bga holla da fehlt ja der archi, passt auch nicht mehr ins gespann.

    gruss aus de pfalz
     
  18. Baumal

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    über baustellenabsicherung brauche ich mit
    einem akademiker, welcher arzt ist, nicht mehr
    zu reden, dass ist mir langsam doof.

    aber an deiner baugrube solltest du selber
    erkennen, dass da kein kompakter fels in sicht ist.
     
  19. #439 bauloehr, 06.09.2015
    bauloehr

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    Aber der Drops ist doch jetzt eh gelutscht. Ein zweites Mal wird das doch bestimmt nicht wieder alles entfernt werden...
     
  20. #440 AlexSinger, 06.09.2015
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    DOCH! jetzt machen sie erst richtig ernst mit dem pfusch!
     
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