Total Ratlos 15 Wochen Bauzeit und kein Ende in Sicht was nun???

Diskutiere Total Ratlos 15 Wochen Bauzeit und kein Ende in Sicht was nun??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, meine Freundin und ich haben uns einen Bauunternehmer in Bayern aus gesucht der unser Ziegelhaus mit KG + Garage mit KG baut. Da ich 3...

  1. e1Alex

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    Hallo,

    meine Freundin und ich haben uns einen Bauunternehmer in Bayern aus gesucht der unser Ziegelhaus mit KG + Garage mit KG baut.
    Da ich 3 Leute kenne die sehr gute Erfahrungen mit dem Unternehmen gemacht haben, haben wir diesen ausgewählt der Preis lag im Oberen drittel somit also bestimmt nicht der billigst.

    Nun haben wir eine unglaubliche Bauzeit von 15 Wochen und wir wissen wirklich nicht mehr weiter, meine Freundin auch noch schwanger möchte ich hiermit nicht belasten und rede ihr ein das es nicht so schlimm sei...

    Diesen Montag wurde der Dachstuhl von meinem Zimmerer (habe alle Gewerke selber vergeben) aufgebaut am Dienstag den 11.09.15 gab es einen Baustopp von der BG wie ich erfahren habe wurde der Bauunternehmer schon mehrfach angemahnt.

    Meine Freundin und ich haben die Sparren auf dem Gerüst auch noch gestrichen mir selber ist es schon unsicher vorgekommen weil das Netz nicht überall angebracht war und zusätzlich wurde es in kauf genommen das die Zimmerei das Gerüst betritt. Das finde ich eine absolute Unverschämtheit.

    Kann ich hier Anzeige erstatten bei der Polizei?

    Mein Architekt ein alter Mann(bekannter meiner Eltern, kennt mich schon von Geburt an) welcher immer noch große Gebäude baut wie z.B.: Schulen, Kindergärten, Gebäude für große Lebensmittelketten.... baut , hat mir den Plan gezeichnet und versprochen er hilft mir.... Pustekuchen!

    In meinen Augen ist er nur noch das Aushängeschild der Firma für mehr auch nicht mehr zu gebrauchen da er sich von Termin zu Termin wiederspricht...
    Hier macht wohl die Tochter und die Mitarbeiter das meiste...

    Der Rohbau der hier und da Mängel aufweist befindet er für ok und das wars...! *kopfschüttel* Er würde ihn so abnehmen ohne etwas rein zuschreiben!

    Hinzu kommt folgendes: der Rohbauer hat dem Architekten erzählt das ich Rechnungen nicht bezahlt habe und gekürzt habe! Was ich bei der letzten Re. natürlich machen werde jedoch bin ich doch nicht so blöd und mache das bei den vorgelagerten Abschlagszahlungen, es sei denn es wären grobe schnitzer dabei.

    Da die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt glaubt mir mein Architekt nicht unfassbar!

    Laut ihm soll ich dem Bauunternehmer 500€ zustecken das er das Gerüst ordnungsgemäß aufbaut da laut Architekt das Gerüst nicht Bestandteil meines VOB-Vertrages ist....(Aussage Bauunternehmer zu Architekt) laut ihm handelt sich hierbei um eine Zusatzleistung auf die ich keinen Anspruch habe VOB Gesetz....

    Mit der VOB kenne ich mich leider nicht aus, folgendes steht im Bauvertrag:
    _______________________________________
    Erstellen von Gerüsten nach dem UVV der
    Berufsgenossenschaft mit Anbringung des
    Seitenschutzes für Dachdecker Vorhaltedauer
    4 Wochen über eigene Nutzung hinaus

    290m² Fassadengerüst 5,00 1450€
    42lfm Dachfanggerüst-Haus 19,00 798,00€
    _______________________________________


    Kann es wirklich sein das es sich hierbei nur um eine Zusatzleistung handelt und ich keinen Anspruch darauf habe.
    Und mir auch noch extra Kosten in Rechnung gestellt werden können wenn dem Rohbauer danach ist?

    Wie kann ich gegen die Rohbau-zeit von 15 Wochen vorgehen, wenn im Vertrag ohne vereinbarte Vertragsstrafen 6-8 Wochen stehen?
    Kann ich den Verzug der Zimmerer Arbeiten irgendwie geltend machen?
    Ich würde mir gerne für die Abnahme einen Bausachverständigen nehmen wie gehe ich hier vor? Könnt ihr mir jemanden aus dem Raum Ingolstadt PLZ 85049 empfehlen?

    Danke!

    Gruß
    Christian
     
  2. #2 Alfons Fischer, 12.09.2015
    Alfons Fischer

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    ich vermute, das Hauptproblem liegt darin, dass ein (Bau-) Laie für die Firmen kein (fachlich) ebenbürtiger Vertragspartner ist und so der Bauherr niemanden hat, der seine Interessen fachlich vertritt. Dazu gehört auch die Koordination der Gewerke, Bauzeitenplan, das Einschätzen des Gerüsts etc.
    Mag auch sein, dass Sie an ein schwarzes Schaf geraten sind. Oder an eine Firma mit schlampiger Koordination, Ausführung, was auch immer...

    Fakt ist: ein Gerüst muss sicher aufgebaut werden, sonst darf es nicht betreten werden. Eigentlich muss man froh sein, wenn die BG eine Baustelle einstellt. Nicht, dass noch was schlimmes passiert.
    Verantwortlich für das Gerüst ist derjenige, der es im Auftrag hat. Ich habe den Eindruck, Sie wissen nicht mal, ob Sie ein korrektes Gerüst beauftragt haben.

    Sie schreiben ja, Sie hätten alle Gewerke selbst vergeben. Also sind Sie Ihr eigener Bauleiter bzw. brauchen jemanden, der das für Sie tut. Auch, um die Planung und Ausführungsqualität zu beurteilen. Ich lese heraus, dass Sie das allein nicht können. Der genannte Architekt ist offensichtlich auch nicht der richtige Ansprechpartner, warum auch immer.
    Wenn das tatsächlich so ist, wie beschrieben und wie ich es verstehe, sollten Sie sich jemand anderen suchen...
     
  3. #3 Achim Kaiser, 12.09.2015
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    Wurden da Ausführungsfristen der Rubrik "Wünsch dir was" festgelegt ?

    Dazu müsste der sich erst mal im Verzug befinden ...

    Irgendwie hab ich den Eindruck dass hoffnungslos überzogene Wunschvorstellungen und Realitäten aufeinander prallen ...
    der hoffnungslos überforderte Bauherr steht dazwischen und agiert nun wild um sich schlagend auf die Situation ...

    Das ging schon immer mit oder ohne Ansage voll in die Hose, ganz besonders dann wenn Schwangerschaft im Background noch zusätzlich für Hektik sorgt und täglich einheizt ....

    Ausserdem ... der Zimmermann kann erst dann beginnen, wenn der Rohbauer die Voraussetzungen gebaut hat ....

    Wenn so weiter agiert wird geht das BV voll in die Hose !
    Dann wird nicht blos der Nachwuchs geboren sondern auch eine endlose Kette von Streitereien wird das Licht der Welt erblicken ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. #4 Gast036816, 12.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    um das alles zu klären müsste erst einmal geklärt werden, was der vertrag und die leistungsbeschreibung beinhaltet.

    gibt es vertraglich vereinbarte fertigstellungstermine und zwischenfristen?
     
  5. R.B.

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    Wenn das so wie beschrieben im Bauvertrag vereinbart war, und die Kosten in der Bausumme enthalten sind (also nicht "optional" genannt sind), dann hast Du ein Gerüst vereinbart und einen Preis dazu, also hast Du auch Anspruch darauf, dass ein Gerüst gestellt wird. Es versteht sich von selbst, dass dieses Gerüst "sicher" sein muss.
    Die Kosten sind in der Bausumme enthalten die Du nach Zahlungsplan sowieso zahlen musst. Eine weitere Rechnung erübrigt sich.

    Die Aussage des Bauunternehmers hinsichtlich VOB Vertrag verstehe ich nicht. Egal ob VOB oder BGB, wenn im Bauvertrag ein Gerüst nachweislich vereinbart war, dann ist dieses auch Bestandteil des Auftrags und muss nicht mehr getrennt beauftragt werden. Wozu auch, Du brauchst ja keine 2 Gerüste. Nebenbei bemerkt, hast Du überhaupt einen VOB Vertrag wirksam vereinbart? Wurde Dir die VOB ausgehändigt? usw.

    Was den Zeitplan betrifft, so kannst Du im Moment nichts anderes machen als dies anmahnen, sprich den Unternehmer in Verzug setzen. Nachdem auch keinerlei Vertragsstrafe vereinbart wurde, ist das aber ein ziemlich stumpfes Schwert.

    Was willst Du hier wo und wie und bei wem geltend machen? Was kann der Zimmerer dafür wenn der Rohbau noch nicht steht? Wer ist für die Zeitplanung verantwortlich? Da könnte Dir auch einiges auf die Füße fallen.

    Zuerst mal viel telefonieren, aber ich bezweifle, dass Du da schnell jemanden vor Ort hast der auch kompetent ist. Die sitzen ja nicht alle zuhause und warten bis Du 1 Mal in Deinem Leben ein Haus baust.

    Bitte nicht öffentlich, Namen und Adressen werden sofort gelöscht. Wer meint eine Empfehlung abgeben zu können soll Dir eine PN schicken.

    So nebenbei bemerkt, würde ich mal einen guten Fachanwalt suchen und den zuerst einmal Deinen Vertrag prüfen lassen. Es wäre sicherlich nicht schlecht wenn Du Deine echte Position kennen würdest, denn anscheinend hast Du einen Vertrag unterschrieben, ohne dessen Inhalt und die Hintergründe dazu zu verstehen. Das ist gefährlich, wer weiß schon, was Du wirklich "bestellt" hast.
     
  6. #6 driver55, 12.09.2015
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    Auch wenn's traurig ist, aber im Prinzip wird es darauf hinauslaufen...

    Hier muss jemand her, der Ahnung von der Materie hat u. das Projekt leitet/überwacht!
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 12.09.2015
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    Also hatte der Architekt einen Auftrag bis Leistungsphase 4 (Baugenehmigung) und wird jetzt ab und an aus alter Freundschaft heraus herbeigerufen.

    Logisch, dass das in die Hose geht. Sucht Euch einen Architekten, der die Ausführungsplanung und vor allem die Bauleitung macht!!!
    Und vor allem Euch sagt, was ihr wie im Vertrag habt und füer was ihr extra zahlen müsst.
    Und nicht eine Abnahmebegleitung!!!

    Einen Anwalt werdet auch brauchen, weil der BU, wenn ihm jetzt einer sagt, wo er überall Bockmist gebaut hat, keinen Handschlag mehr tun wird.

    Wenn Ihr so weitermacht - siehe oben!
     
  8. Baumal

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    15 wochen ist aber eine rekordzeit, mit ziegel und so.
    hast du dich da nicht verhört?
     
  9. #9 Bauqualle, 12.09.2015
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    ... und die Leistungsverzeichnisse hast du auch gemacht ? ... also optimale Voraussetzungen um ein Bauvorhaben abzuwickeln ..

    .. ja natürlich , die kommen dann und bauen dir das Haus fertig .. :yikes
    .
     
  10. e1Alex

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    Der VOB Bauvertrag bezieht sich auf das Leistungsverzeichnis welches im VOB Bauvertrag angezogen ist.

    Hier der Tesxt der LV:

    Erstellen von Gerüsten nach dem UVV der
    Berufsgenossenschaft mit Anbringung des
    Seitenschutzes für Dachdecker Vorhaltedauer
    4 Wochen über eigene Nutzung hinaus

    290m² Fassadengerüst 5,00 1450€
    42lfm Dachfanggerüst-Haus 19,00 798,00€


    Wie so erzählt mir mein Architekt das ich hierauf keine Anspruch habe? Tja so langsam dämmert es mir- das war der einfachste Weg für den Rohbauer sich der Diskussion mit dem Architekten zu entziehen. Der Rohbauer hat ja auch behauptet wir haben Rechnungen nicht bezahlt und alte Rechnungen gekürzt.

    Ich habe auch das Gefühl das auch den Bauarbeitern diese erzählt wurde und mich würde es auch nicht wunderen wenn die Zimmerei mit der es keine Probleme gibt als Ausrede erzählt wurde das das wir unsere Rechnungen angeblich nicht zahlen.
     
  11. e1Alex

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    test
     
  12. #12 RobertBau, 12.09.2015
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    junge... nimm dir nen Anwalt, such dir nen echten Architekten und schiess den trottel von familienfreund in die wüste.

    alles andere hat keinen zweck.
    Was du meinst und was dir erzählt wird sind 3 paar steifel, die mit dem 4. paar, den verträgen nichts zu tun haben.
    das müssen Anwalt und "echter" architekt prüfen.
    Die leute hier im Forum sind zwar größtenteils experten aber ach über ferndiagnose können die leute hier nicht helfen. das muss jemand vor ort machen.
    Kostet ein paar euros, aber immer noch besser, als am ende das doppelte draufzahlen und noch zusätzlich massig ärger haben.
     
  13. R.B.

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    VOB muss rechtwirksam vereinbart werden, dazu genügt es nicht, dass irgendwo im LV die Buchstaben VOB stehen. Wer hat das LV gemacht? Wie lief die Verhandlung mti dem BU ab? War der Architekt involviert? Wenn ja, dann kann die Firma mit Dir und dem Architekten die VOB einfacher vereinbaren. Ansonsten wird´s schwierig weil man davon ausgeht, dass Du als Laie das Wort VOB nicht einmal buchstabieren kannst, geschweige denn die VOB verstehst und anwenden kannst. In dem Fall würde dann wohl BGB greifen.

    Ich sagte ja, es wäre zuerst einmal zu prüfen, was hier mit wem und wie vereinbart war.

    Aber unabhängig ob VOB oder BGB, ihr habt im Vertrag anscheinend eindeutig das Gerüst vereinbart, mit Flächen, Preis und allem drum und dran, und der Preis ist somit sicherlich in der zu zahlenden Bausumme enthalten. Ansonsten hätte man sich die Position ja gleich sparen können. Wenn jetzt nach Aussage Architekt und BU das Gerüst nicht vereinbart war, wozu dann das LV? Dann müsste man sich gleich noch fragen, was sonst noch "nicht" vereinbart wurde.

    Für mich klingt das alles ein wenig dubios. Entweder Du weißt nicht was Du vereinbart hast, oder BU und Architekt ziehen hier gerade eine unschöne Nummer ab. Wer nun richtig liegt, das kann Dir nur ein Fachanwalt nach Prüfung der Unterlagen beantworten. Dabei sollte auch mal das Vertragsverhältnis mit dem Architekten unter die Lupe genommen werden und beachte, man kann auch mündlich rechtswirksame Verträge schließen.
     
  14. e1Alex

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    Hallo R.B.

    LV habe ich erstellt (hatte eine Vorlage vom Architekten erhalten) jedoch hat dem BU dies natürlich nicht interessiert, somit hat dieser seine eigene LV erstellt wir hatten dann darauf geachtet das unsere Wünsche weitestgehend enthalten sind.
    Der Architekt war hier nicht involviert diese sollte auch vor Gericht bestand halten... Der Architekt und der BU haben sich gestern zum ersten mal gesehen hier hat der schlaue BU den alten Architekten scheinbar im Handumdrehen um den Finger gewickelt. Als ich dann am Abend davon erfahren habe am Telefon hat mich mein Architekt damit konfrontiert was ich mir "einbilde" bzw. erwarte wenn ich keine Rechnungen bezahle und diese kürze, wie schon gesagt haben wir das nie gemacht!

    Der BU hat dem Architekten scheinbar auch erzählt das das Gerüst eine freiwillige Leistung und dieser hat das vermutlich sofort geschluckt.


    Nun noch einmal zu meiner Situation diese ist wie mir scheint nicht richtig verstanden worden von manchen hier...


    Mein Rohbau ist zu 90% fertig es fehlt nur noch die Sparrenausmauerung vom Hausdach und die Aufmauerung vom Innerenringanker zum Walmdach (Raumhöhe 3,6m) notfalls klinke ich das Gerüst aus stosse die Klippen runter und miete mir ein eigenes und führe die Arbeiten selber aus.
    Hätte ich das gewusst und vor 3 Wochen schon gemacht hätte ich jetzt nicht den Verzug den ich jetzt habe! <---Bitte nicht so wörtlich nehmen.

    Folgendes würde ich gerne noch wissen:

    Kann ich den BU für den Verzug des nicht planmäßigen aufstellen des Dachstuhl verantwortlich machen?
    Die BG hat das Gerüst schon zigmal bemängelt wie ich am Di erfahren habe.
    Der Zimmerer mit dem ich mich sehr gut verstehe, findet das Verhalten des BU auch nicht richtig und hat mir bestätigt das er durch das nicht ordnungsgemäße Gerüst des BU welches Bestandteil des VOB Vertrages ist von der BG zu einem Baustopp gezwungen wurde.

    Es muss doch möglich sein mit den schriftlichen Aussagen von der BG und dem Zimmerer anhand von Fotos diese beweisen zu können.

    Danke !


    Gruß
    Christian
     
  15. Baumal

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    junge, junge... die schreibst soetwas von wirr.
    dein anwalt für baurecht, den du hoffentlich aufsuchen
    wirst, ist nicht zu beneiden um das mandat.

    kfz hat hat zwar mit handwerk zu tun, aber nicht
    mit bauhandwerk. also schuster bleib bei deinen leisten.
     
  16. kike

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    Wann endet (bzw. endete) denn die "eigene Nutzung" ?
     
  17. R.B.

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    Für Rechtsberatung gibt es Rechtsanwälte. Man kann Dir im Forum zwar ein paar Ratschläge geben, aber die können niemals eine Rechtsberatung ersetzen. Selbst wenn man als Antwortender noch so tief in der Juristerei stecken würde, was bei mir sicherlich nicht der Fall ist, anhand irgendwelcher Infos, die sich nicht nachprüfen lassen, wäre jede Anwort vergleichbar mit einem Kreuzchen auf einem Lottoschein. Ob´s das richtige Kästchen war, das sieht man erst nach der Ziehung.

    Du kannst jetzt klein beigeben und die Sache abhaken, oder schauen dass Du Dein Recht bekommst, dann aber nur mit professioneller Hilfe. Wenn der BU zudem noch Gerüchte in Umlauf bringt dann wäre in meinen Augen sowieso eine Reaktion fällig, aber auch hier gilt, nichts ohne Anwalt, denn sonst läuft man Gefahr, dass man nur noch mehr Schaden anrichtet und nachher gar nicht mehr aus der Sache rauskommt (zumindest nicht ohne viel Lehrgeld zu bezahlen).

    Ich verstehe auch nicht die Position Deines Architekten, hier scheint auch einiges im Argen zu liegen.

    Was man noch bedenken sollte, bisher steht ja anscheinend nur der Rohbau, die nächsten Gewerke folgen, und wenn da die gleichen Fehler begangen werden, dann wirst Du hier noch viele threads eröffnen müssen.
     
  18. #18 Achim Kaiser, 12.09.2015
    Achim Kaiser

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    Wenn die VOB-Vereinbarung vom Bauherren veranlasst wird, wird sie ohne weiteres *gültig*.

    Die Handwerker sind erst dann im Verzug wenn sie wirksam in Verzug gesetzt wurden ...
    VOB Procedere sollte man kennen. "Nachträgliches" Aufrechnen gilt nicht, da unwirksam.

    Es ist leider wie so oft ... selbst mit ganz ordentlichen Vorlagen ist vieles ohne tiefere Kenntnisse ganz dünnes Eis.
    Wenns bricht wirds eng ... und ganz schnell gehts ums (wirtschaftliche) Überleben.

    Es knirscht hier schon ganz verdächtig ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  19. R.B.

    R.B.

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    Wenn.

    Aber oben sieht es so aus, als wenn dieser Plan aufgegben und der Kram dann doch vom BU gemacht wurde, und dabei wohl nicht einmal alles aufgeführt war.
    Deswegen sagte ich ja, das muss sich jemand ansehen der sich damit auskennt, und dann herausfinden, wer da was mit wem und wie vereinbart hat.
     
  20. #20 Inkognito, 12.09.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Die VOB/B fällt unter "allgemeine Geschäftsbedingungen" und entsprechend unter die Kontrolle des AGB-Gesetz - und nur die für den Endverbraucher ungünstigen Klauseln dieser AGB sind dann ungültig An deren Stelle wird dann auf das BGB zurückgegriffen. Herr Wortmann möge mich korrigieren, wenn ich das falsch wiedergebe.

    Fazit, dies stellt die für den Bauherren maximal günstige und entsprechend für den Bauunternehmer maximal ungünstige Variante dar, wenn die VOB vertraglich verwendet, aber unwirksam vereinbart wird, z.B. dadurch, dass dem Bauherren nicht die kompletten AGB (hier die VOB/B) ausgehändigt wurde.

    Mit einem Baurechtsanwalt ließen sich vielleicht noch die glühenden Kohlen aus dem Feuer holen...
     
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