Vertragsstrafe geltend machen?

Diskutiere Vertragsstrafe geltend machen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben gerade ein Einfamilienhaus bauen lassen und haben eine Frage zum Thema Vertragsstrafe: Wir hatten in unserem Hausbauvertrag ein...

  1. #1 Arnostone, 13.09.2015
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    Hallo,
    wir haben gerade ein Einfamilienhaus bauen lassen und haben eine Frage zum Thema Vertragsstrafe: Wir hatten in unserem Hausbauvertrag ein Tagesbußgeld von 20 € vereinbart, wenn die Firma bis zu einem bestimmten Termin nicht mit ihren Leistungen fertig ist:

    "XXX GmbH garantiert dem Bauherren ab Baubeginn, mit seinen vertraglichen Leistungen binnen 18 Wochen fertig zu sein. Wenn nicht, übernimmt XXX GmbH ein Tagesbußgeld von 20 €, aber minimal 550 €."

    Die Firma wurde im Wesentlichen fertig, so dass sich unser Einzug ins Haus nicht verzögerte, wir warteten aber 3 Monate auf die Innentüren von Gäste-WC und Gästezimmer und über ein halbes Jahr, bis alle Mängel laut Abnahmeprotokoll behoben wurden. Nun fragen wir uns, ob wir die Vertragsstrafe von der Endsumme abziehen sollten und als Bemessungszeitraum die überschrittenen Tage bis zur Lieferung der Innentüren annehmen sollten oder ob wir das lieber lassen. Einerseits hat die verspätete Türlieferung ja tatsächlich eine Einschränkung gebracht (Gäste-WC war nicht nutzbar) und wir haben sehr viel Stress gehabt, weil wir monatelang dem Bauleiter hinterhertelefonieren mussten, damit mal was passiert und der stellte sich teilweise über Wochen tot. Andererseits entstanden uns keine Mehrkosten, weil wir die Wohnung pünktlich auflösen konnten, und die Firma hat auch einen Mangel behoben, den sie evtl. nicht hätten beheben müssen und wir sind ganz froh, dass wir uns deswegen nicht streiten mussten. (Die Lüftungsanlage wurde nachträglich von einer Innenwand an eine Außenwand umgehängt, weil sie das angrenzende Zimmer durch Vibrationen in der Wand verlärmte. Man kann sagen, das war ein Planungsfehler der Firma, aber wir hatten die Pläne ja unterschrieben). Wir haben auch die Sorge, dass die Firma sauer ist, wenn wir die Vertragsstrafe abziehen und dann in der Gewährleistungszeit weniger kulant ist. Außerdem fragen wir uns, ob man in der Zeit, in der die Verzögerung auftrat, die Geltendmachung der Vertragsstrafe noch einmal hätte androhen müssen. Was meint ihr? Es geht übrigens um gut 1.700 €. Vielen Dank für euren Rat!!!
    Viele Grüße
    Arno
     
  2. rose24

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    Folge Deinem Bauchgefühl - ich würde es nicht machen.
     
  3. #3 Gast036816, 13.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hast du den auftragnehmer in verzug gesetzt?

    du schreibst, dass ihr pünktlich einziehen konntet, dann hast du aus meiner sicht keine handhabe, die vertragsstrafe geltend zu machen.

    wegen der verspäteten türen kannst den auftragnehmer ansprechen und ihr handelt eine minderung von vielleicht 100 € aus.
     
  4. #4 Arnostone, 13.09.2015
    Arnostone

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    Danke. Nein, wir haben offiziell keinen Verzug angemeldet; nur immer hinterhertelefoniert.
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Lass es. wenn es um solche Kleinigkeiten geht, ist das kaum die Gedanken wert,

    Klar ist ein Hinterherlaufen blöd. Schmerzensgeld gibts aber auf dem Bau nicht. Die Verzögerung hättest du nachweisslich mit Frist usw. dokumentieren müssen... ging ja auch so, sei froh, wenn es alles ist. :bierchen:
     
  6. #6 Kater432, 13.09.2015
    Kater432

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    Wir haben ebenfalls bauverzug gehabt, allerdings konnten wir nicht einziehen. bei uns waren es knapp 5000€ die wir weniger zahlen mussten. allerdings haben wir ab dem besagten tag, dem gu/Gü dies schriftlich mitgeteilt.

    er hat die vertragsstrafe dann auf einer der letzten rechnungen gegengerechnet.
    ihr hingegen seid ja fertig und eingezogen gewesen. kleinere mängel sind dsnach bei uns auch noch behoben worden.
     
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