Fliesen Fugenbild - Mängel oder kein Mängel?

Diskutiere Fliesen Fugenbild - Mängel oder kein Mängel? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Lebski - ein gu plant nicht, wenn er einen planungsauftrag hat, dann müsste er gü heissen. bei einem gu muss der bauherr die planung beibringen.

  1. #21 Gast036816, 13.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Lebski - ein gu plant nicht, wenn er einen planungsauftrag hat, dann müsste er gü heissen.

    bei einem gu muss der bauherr die planung beibringen.
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Laut Beschreibung wurden Fliesen als Alternative gewünscht und ausgewählt. Da hätte der GU / GÜ nach dem Fliesenplan fragen müssen. Hat er aber offensichtlich nicht, dann hätte er auf die Notwendigkeit hinweisen müssen und Bedenken anmelden. Hat er wohl auch nicht. Der Fehler bleibt beim GU. Oder GÜ oder whatever.
     
  3. #23 Gast036816, 13.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was meinst du, wie viele solcher bauten nach baugesuchsplänen gebaut werden. klingt ja auch verlockend, wenn man etwas sparen kann.
     
  4. #24 AlexSinger, 13.09.2015
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    So was passiert immer wieder wenn ahnungslos von einer Seite angefangen wird, ohne nachzudenken was später noch alles kommt. Dann kommt der FL irgendwann an eine problematische Stelle und denk "oh Mist was mache ich hier" - und dann bleibt nichts anderes als die Fliese doof zuzuschneiden.
     
  5. #25 wasweissich, 13.09.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    woher soll bitteschön , ein ein vom GU beauftragter fliesenleger die bilder im kopf des bauherrn kennen ?

    und das muss noch lange nichts mit planlos zu tun haben .
     
  6. #26 AlexSinger, 13.09.2015
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    *jeder* halbwegs gute FL fängt in dieser Situation von der Dehnungsfuge an zu legen. Genauso wie ein halbwegs guter FL bei einer Wand zuerst guckt, wie viel links über bleibt, wenn er mit ganzer Fliese rechts anfängt - und notfalls mit einer 3/4 oder 1/2 Fliese anfängt. Es gibt ein paar Grundregeln, die JEDER FL wissen sollte.
     
  7. Baumal

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    ob man dafür einen fliesenspiegel benötigt.?
    der flisör hat sich vermessen.
    das zimmer bis zur fuge gelegt, dann den flur
    gelegt und bemerkt, upps die anfangsfliese falsch
    geschnitten jetzt muß ich stückeln.
     
  8. #28 AlexSinger, 13.09.2015
    AlexSinger

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    wenn mich nicht alles täuscht, dann ist dort an der Wand sowieso eine halbe Fliese - also geschnitten hatte der FL sowieso. Er hätte eben mit 10cm mehr an der Wand anfangen müssen - doof gelaufen. :mauer
     
  9. Julius

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    Sollen, aber eben nicht müssen.
     
  10. #30 Pemalema, 16.09.2015
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    Ja ja, immer schön auf dicke Hose aber dann doch nur mit gefährlichem Halbwissen.

    Ein guter Fliesenleger erstellt selbst kurz einen skizzierten Verlegeplan und spricht das mit dem Bauherrn bei einem Kaffee durch wenn kein anderer Verlegeplan vorhanden ist, dass ist doch kein großes Problem.
     
  11. #31 Ralf Wortmann, 16.09.2015
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    Das sehe ich auch so. Da es offenbar keine zwingende Notwendigkeit gab, an dieser Stelle solche Fliesenstreifen von nur 10 cm Breite zu verlegen, gehe ich von einem optischen Mangel aus.
     
  12. #32 Ralf Wortmann, 16.09.2015
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    Der Meinung bin ich nicht. Eine Pflicht, Pläne zu liefern, besteht für einen Bauherren, der mit GU / GÜ baut, nicht. Sofern ein Plan zur Ausführung der Leistung erforderlich sein sollte, hat diesen der GU / GÜ zu liefern. ansonsten gilt das, was Lebski schon schrieb. Die GU / GÜ hat, wenn konkrete Vorgaben mit dem Bauherren nicht vereinbart sind, eine - auch optisch - fachgerechte Leistung mittlerer Art und Güte zu erbringen.
     
  13. Julius

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    Und das wurde erbracht!
    Deswegen ziehen die Vergleiche mit "ein guter Fliesenlegen tut dies und das" nicht!
    Schlechte Verlegung sieht ganz anders aus (und wird auch tagtäglich in Massen abgeliefert)...
     
  14. #34 baufix 39, 16.09.2015
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    dann ist die Ausführung doch offensichtlich ok !!!
     
  15. #35 Ralf Wortmann, 16.09.2015
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    Nein, das ist aus meiner Sicht kein Werk mittlerer Art und Güte, sondern ein schlechtes Werk.

    Ich zitiere am besten mal den Mangelbegriff des § 633 Absatz II BGB:
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,
    1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
    2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Soweit das Zitat. Den wichtigen Teil habe ich fett gedruckt.

    Der TE hat Fliesen im Format 75 x 75 cm bestellt. Das beinhaltet, dass er, wo immer das verlegetechnisch möglich ist, auch Fliesen dieses Formats erwarten kann.
    Hier hat er, wenn ich das richtig verstehe, unnötiger Weise stattdessen zwei Fliesen im Format 65 x 70 und zwei weitere Fliesen im Format 10 x 70 bekommen.
     
  16. #36 Burgerbrater2, 17.09.2015
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    Wenn das deine einzigen Probleme während deines Bauvorhabens sind, bist du zu beneiden! [emoji6]

    Im Ernst: Sobald das Haus mal bewohnt ist, wird das keinem Menschen (dich eingeschlossen) mehr auffallen!

    Und soweit ich das anhand des ersten Bildes beurteilen kann, schließt die Fliese vor dem 10 cm Streifen auch bündig mit der angrenzenden Wand ab.
    Wenn diese Fuge nicht bündig gewesen wäre, wäre es optisch evtl. noch "schlimmer" gewesen...
     
  17. #37 Baufuchs, 17.09.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    mal abgesehen davon, dass die Verlegung hätte besser gemacht werden können.

    Für mich ist es schlicht eine hirnrissige Idee in einem Flur mit einer Breite von 2m und im angrenzenden kleineren Flur mit Breite von 1,25m, Fliesen mit den Maßen 75/75cm verlegen zu lassen.
     
  18. Julius

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    Schon.
    Aber das ist derzeit leider sowas von Kindernahrung...! :mauer

    Dumm eben nur, daß der TE zwar ganz konkrete Vorstellkungen über das gewünschte Erscheinungsbild hat, diese aber weder vereinbarte noch sonstwie kommunizierte.
    Und schon kam es, wie es kommt.

    Jetzt gibts genau drei Möglichkeiten:

    1) damit leben (empfohlen)

    2) kostenpflichtig ändern lassen (wenn derzeit keine wichtigeren Ausgaben anliegen)

    3) Rechtsstreit über Nachbesserung bzw. möglichen Schadenersatzpflichtigen führen (steigert immerhin den Umsatz im Justiz- und Gesundheitswesen)
     
  19. #39 Baufuchs, 17.09.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für den Fall des TE richtig. Aber vielleicht denkt der eine oder andere Fan großformatiger Fliesen mal darüber nach wo es Sinn macht, diese zu verlegen.
     
  20. R.B.

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