Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Liebe Bauexperten, ich hatte ja ehrlich heute schon wieder ein bisschen Angst, hier ins Forum zu kommen und die niederschmetternden Kommentare...

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  1. roboco

    roboco

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    Liebe Bauexperten,

    ich hatte ja ehrlich heute schon wieder ein bisschen Angst, hier ins Forum zu kommen und die niederschmetternden Kommentare zu lesen. Aber dann durfte ich feststellen, dass viele nette Kommentare geschrieben wurden.

    Für die berechtigte Frage, warum die 1 m Schlangen drin geblieben sind habe ich keine passende Antwort. Ich habe nicht ja und nicht nein gesagt sondern angemerkt dass dies erneut nicht einer Leistung von 100% entspräche und es dementsprechend auch nicht 100% Geld geben wird.

    Und das, was @th_viper sagt, ist einfach wahr. Die Firma hat weder den Anspruch, noch das Know-How anständige Arbeit abzuliefern. Das sehe ich täglich auf der Baustelle. (Ich habe 2 Monate Elternzeit, daher kann ich mich 24/7 kümmern)
    Egal was gemacht wird, es geschieht einfach nicht mit der Gründlichkeit und Sorgfalt, die ich mir wünsche würde oder mit der ich es machen würde.

    Heute haben die Bauarbeiter mich besonders gehasst, weil sie schon um 4 Uhr morgens im Regen mit einer Drahtbürste den Zementschleim entfernen mussten, bevor um 8 Uhr die Wände kamen. Ich denke, das haben sie vorher auch noch nie gemacht.

    @GJWeber: Wie stellst du dir das vor? Wenn ich diesen Kellerbauer jetzt rausschmeisse, was denkst du wie einfach es ist ein neues Unternehmen zu finden, was dort weitermacht? Und dann soll es ja auch noch ein gutes, renomiertes sein. Unrealistisch. Dadurch würde sich die Bauzeit noch viel mehr verlängern als ohnehin schon.

    Die Bauzeit für den Keller ist vertraglich auf 6 Wochen begrenzt. Baustart war der 10.8.

    Heute um 8 Uhr kam dann der Kran. Es sind alleine für unser Haus 3 LKW mit jeweils ca. 22 Tonnen Wänden. Das Stellen selber...naja...ziemlich dilettantisch wie das alles abläuft. Ich kann halt nur daneben stehen und gucken, dass nichts großartig Schlimmes passiert. Fast hätten sie schon ein Fugenblech zerquetscht.

    Hier ein paar Impressionen für meine treuen Leser!

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  2. #542 SteveMartok, 17.09.2015
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Das habe ich bei den meisten Firmen oder Dienstleistern auch sehr selten gesehen.
    Das diese ,,Fachleute" sie nicht mögen, kann ich mir sehr gut vorstellen, das ergeht den meisten Leuten so, die irgendwelche Arbeit in Frage stellt.
    Da ist man froh, dass es sich nicht um ein Restaurant handelt, wenn dich da der Kellner oder der Koch nicht leiden kann, weil du rumgemekelt hast, dann wird unter Umständen das Rezept der ,,Nachspeise noch schnell verändert"!
     
  3. Taipan

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    Also spätestens bei Arbeiten unter schwebenden Lasten ist ein Helm zu tragen. Außerdem sind Arbeitsschutzschuhe mit Stahlkappen zu tragen. Die BG war glücklicherweise weit weg. Denke bitte dran, dass DU als Bauherr als erster verantwortlich bist dass die Arbeitsschutzmaßnahmen und die Baustellenverordnung erfüllt sind. Wer ist SiGeKo?

    Desweiteren: Das Wandelement, in welches Du einfotografiert hast: Ist das krumm, oder verzieht es nur auf dem Bild?
     
  4. manni

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    Ich vermisse die Verbindung vom Fundament- zum Ringerder.
     
  5. roboco

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    @Taipan: Wie machen es denn Bauherren, die z.B. im Urlaub sind? Wie soll man jeden Tag kontrollieren, ob die Bauarbeiter ihre korrekte Schutzkleidung tragen?

    Vom SiGeKo (musste es erst googeln) habe ich keine Ahnung. Da wir einen GU haben (ja, ausgenommen Keller - wobei auch hier der GU Wasser, Toiletten etc. stellt) habe ich mir darüber keine Gedanken gemacht. Ich kann den Chef des Kellerbauunternehmens darauf hinweisen. Wenn seine Leute es dann nicht einhalten…

    Ich hoffe es verzieht die Wand nur auf dem Bild. Vielleicht liegt es daran, dass die Aussenwand näher am Objektiv ist. Ich werde es gleich kontrollieren.

    [​IMG]

    Gerade scheinen beide Wände zumindest, wenn ich eine gerade Linie anlege.
     
  6. roboco

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    @manni: Die Verbindung liegt bereit daneben. Wird kurz vorher angebracht. Der Elektriker hatte heute Morgen schon alles dafür vorbereitet.
     
  7. Taipan

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    Die Leistungen der Baustellenverordnung (und damit die des SiGeKo) sind alleinige Aufgabe des Bauherren. Will (oder kann) er das nicht selbst machen, hat er jemanden extra zu bestellen, der ihn darin vertritt.

    Zur Wand: Die innere Schale (innenkante Wand) ist in dem Bild hier nicht grade. Ob sie es in der Wirklichkeit ist, lässt sich einfach mit einer 2metrigen Wasserwagen feststellen.
     
  8. #548 Gast65249, 17.09.2015
    Gast65249

    Gast65249 Gast

    Sorry,

    aber da muss ich dir widersprechen, das ist absoluter Käse.

    Beim Bauzaun welcher die Baustelle absichern soll, kann man noch drüber reden, aber der Kunde bzw. der Bauherr ist doch nicht
    dafür verantwortlich ob alle Bauarbeiter Sicherheitsschuhe oder Helme tragen.

    Die Verantwortung liegt hier beim Unternehmer bzw. seinem Sicherheitsbeauftragten bzw. Vorarbeiter.

    Wenn ein Arbeiter eine Wand auf den Fuß bekommt krallt sich die BG doch nicht den Bauherren weil er nicht
    die Schuhe der Arbeiter kontrolliert hat.

    Die Verantwortung liegt hier beim Arbeitgeber der seine Leute zu unterweisen hat und muss ihnen ggf. PSA
    zur Verfügung stellen.
     
  9. #549 Gast65249, 17.09.2015
    Gast65249

    Gast65249 Gast

    Nachtrag hierzu: Stichwort " Fürsorgepflicht des Unternehmers für seine Beschäftigten"
     
  10. reezer

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    auch wenn du dir das vielleicht nicht vorstellen willst, oder kannst, ändert das doch nichts daran wie es ist.
     
  11. ultra79

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    Wenn der Arbeiter die Wand auf den Fuß bekommt ist es für das Schadensbild vermutlich komplett irrelevant welchen Schuh er anhatte ;-)
     
  12. #552 Gast65249, 17.09.2015
    Gast65249

    Gast65249 Gast

    Ähm, so einfach ist es leider nicht die gesamte Verantwortung auf den Bauherren / Kunden abzuschieben, auch wenn das sicherlich
    die Traumvorstellung vieler Bauunternehmer ist.

    Bei bestimmten Dingen ist der Bauherr sicher mit im Boot, aber ein gewisses eigenverantwortliches Handeln bzw. Fürsorgepflicht
    seitens des Unternehmers wird hier schon noch vorausgesetzt.

    Dann kann der Bauherr gleich jeden morgen auf der Baustelle kontrollieren ob noch jemand Restalkohol hat und ob auch jeder
    Baggerfahrer einen Führerschein besitzt.

    Wenn grobe Verstöße bemerkt werden muss er sicherlich darauf Aufmerksam machen, keine Frage, aber dem Bauherrn alleine
    den schwarzen Peter bei Unfällen zuzuschieben wird nicht funktionieren -> Thema Grobe Fahrlässigkeit des Arbeiters.

    Ich habe fast tagtäglich mit dem Thema Arbeitsschutz / PSA / Verantwortung etc. zu tun und so einfach geht es nicht. Auch nicht
    auf der Baustelle.

    Getreu dem Motto " Egal was ich mache, Schuld ist eh der Bauherr, weil der muss ja auf mich aufpassen "
     
  13. Taipan

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    Hör einfach auf zu labern und lies die Baustellenverordnung incl. der gefühlt 100 RAB. Dann darfste wiederkommen.

    Fang an mit §3 BausstellV.
     
  14. #554 th_viper, 17.09.2015
    th_viper

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    Bevor hier aneinander vorbei geredet wird, weil der Taipan hier 2 Punkte vermischt:

    Der SiGeko (Vorankündigung etc.) liegt zunächst im Verantwortungsbereich der Bauherren, die er aber auch an Dritte weitergeben kann. Das sollte der TE auch prüfen, da GU und selbst beauftragter Kellerbauer da vermutlich eine Lücke entstehen lassen.

    Unabhängig davon gelten auch bspw. die Arbeitsstättenverordnung wonach der Unternehmer in der Verantwortung für seine Leute steht. Wenn da einer seinen Helm nicht aufhat, wird das nicht der Bauherr verantworten müssen.
     
  15. Taipan

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    Wir reden NICHT aneinander vorbei.

    Wenn der Bauherr (bzw. dessen explizit beauftragter SiGeKo) Missstände beim Arbeitsschutz gegenüber dem AN nicht nachweislich anmahnt, dann isser im Fall der Fälle mit im Boot. Wer das nicht begreift und leichtfertig handhabt, dem ist nicht zu helfen.
     
  16. #556 th_viper, 17.09.2015
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    Ja ja, zuerst heißt es von dir

    jetzt ist er mit im Boot.

    Liefere doch mal nen Beleg, das irgendwo in Deutschland irgendein Bauherr zur Verantwortung gezogen wurde, weil auf seiner Baustelle ein Arbeiter seinen Helm oder seine Arbeitsschuhe nicht anhatte.
     
  17. Lexmaul

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    Komisch, die BG war bei mir auf der Baustelle und hat den dortigen Zimmermann wegen des mangelhaften Gerüsts angeschissen - der das Teil weder beauftragt noch aufgestellt hat. Aber auf den Bauherrn ist da keiner zugegangen...

    Oder ist das was anderes?
     
  18. #558 karo1170, 17.09.2015
    karo1170

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    Dort steht doch sowas wie "Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden,.." iirc.
    Nun kann man darueber nachdenken, ob "ein Bauunternehmen" als "ein Arbeitgeber" gilt... dann liegt die Koordinationspflicht beim AG für seine Leute und seine Subs, NAN,...
     
  19. Taipan

    Taipan

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    Soll ich dir den Ordner mit Bescheiden schicken? Ich gehe sogar davon aus, dass die Baustelle noch nichtmal angemeldet ist.
     
  20. Taipan

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    vergiss nicht die Baustellen mit mehr als 500 Arbeitsstunden. Außerdem sehe ich auf den Bildern bereits Angestellte oder Unternehmen zweier Firmen arbeiten. Ob SUB oder nicht SUB ist dabei irrelevant.
     
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