Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Wir reden NICHT aneinander vorbei. Wenn der Bauherr (bzw. dessen explizit beauftragter SiGeKo) Missstände beim Arbeitsschutz gegenüber dem AN...

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  1. #561 Gast65249, 17.09.2015
    Gast65249

    Gast65249 Gast

    Lassen wir es, du kannst es offensichtlich nicht differenzieren.....

    Ich bin raus aus der Diskussion.
     
  2. #562 th_viper, 17.09.2015
    th_viper

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    Von welchen Bescheiden sprichst du?
     
  3. #563 Bauliesl, 17.09.2015
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    Du kannst, oder willst es nicht verstehen. Lies die Baustellenverordnung, dann weißt Du worum es hier geht. Wenn der Bauherr keinen SiGeKo beauftragt hat, dann ist er´s selbst! Und wenn er nicht nachweisen kann, dass er schriftlich angemahnt hat, dass die UVV, Arbeitsschutz etc. eingehalten werden, dann hängt er im Falle eines Falles ganz tief in der Sch****.
    Es hört sich paradox an, aber es ist so. Und das Problem ist dazu auch noch, dass ein Bauherr keine Versicherung hat, die das Risiko für ihn abfängt.
    Und Fälle, in denen Bauherren zur Verantwortung gezogen wurden, gibt es zuhauf.
     
  4. #564 eltorito, 17.09.2015
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    Man muss als Bauherr also einen SiGeKo beauftragen wenn ich einen Handwerker beauftrage mir eine wand zu verputzen , garage zu bauen, Dach zu decken?
    Oder jeden Tag an der Baustelle sein und kontrollieren dass alle ordnungsgemäße Arbeitskleidung anhaben und über dementsprechende Sicherheitsausrüstung verfügen? :wow
    Und woher soll Bauherr wissen welche Gewerke über welche Sicherheitskleidung und Ausrüstung verfügen sollen? Muss man nun jedesmal ein Bauleiter beauftragen wenn man ein Klempner anruft wenns Klo verstopft ist ? :respekt
     
  5. #565 Ralf Wortmann, 17.09.2015
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    Taipan meint wahrscheinlich solche Bescheide:

    =======================================================
    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06. Februar 2013 – 22 CS 13.53 –, Rn. 5, juris:

    Mit Bescheid vom 24. August 2012 ordnete die Regierung von Schwaben – Gewerbeaufsichtsamt - unter Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit gegenüber den Antragstellern Folgendes an:
    „1. Sie haben als Bauherr für das Bauvorhaben H...
    1.1 einen oder mehrere geeignete Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu bestellen.
    1.2 einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen oder erstellen zu lassen
    1.3 dem Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben die Angaben nach Anhang I BauStellV (Vorankündigung) zu übermitteln.“
    =======================================================
     
  6. #566 Gast65249, 17.09.2015
    Gast65249

    Gast65249 Gast

    Lies einfach Nummer 554 von Viper, dann verstehst du von was wir sprechen.

    Wenn einem Arbeiter ein Ziegel auf den Kopf fällt und sein Vorgesetzter verklagt hinterher den Bauherren weil er nicht darauf
    aufmerksam gemacht hat sein Arbeiter müsse einen Helm tragen, lacht dich jeder Richter in Deutschland aus...

    Endlos Diskussion....
     
  7. #567 Gast65249, 17.09.2015
    Gast65249

    Gast65249 Gast

    Was aber sicherlich nicht den ausführenden Unternehmer von seiner Sorgfaltspflicht bzw. Verantwortung gegenüber seiner Mitarbeiter entbindet.
     
  8. Elias73

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    Nicht der Vorgesetzte sondern die Versicherung des Arbeiters wird den Bauherren verklagen, ausserdem kommt möglicherweise der Staatsanwalt und fragt auch, wer (mit) schuld war.

    Außerdem, bei wieviel Gerichtsprozessen warst du dabei, wo der Richter über solch eine Klage gelacht hat?
     
  9. #569 Gast65249, 17.09.2015
    Gast65249

    Gast65249 Gast

    Buchbinder Wanninger.... Nu is gut... Gehe jetzt mit nem Handwerker ein Bier trinken und hoffe es passiert nix...

    Bye Bye
     
  10. Taipan

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    hat keiner behauptet.

    Wenn aber kein SiGeKo benannt ist, ist es der Bauherr und der muss die notwendigen Arbeitsschutzmaßenahmen festlegen, nachweislich nach unten kommunizieren und überwachen. Unterlässt er das ... PENG.
     
  11. #571 flehmann, 17.09.2015
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  12. #572 Ralf Wortmann, 17.09.2015
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    Das ist die Erwartungshaltung eines juristischen Laien, die ich durchaus verstehen kann. Sie muss aber nicht mit der Realität übereinstimmen.

    Eine direkte Klage eines verletzten Arbeiters wäre unwahrscheinlich, weil der meist Ansprüche von der Berufsgenossenschaft abgegolten bekommt. Eine Regressklage der Berufsgenossenschaft käme eher in Betracht. Es gibt darüber kaum veröffentlichte Urteile, weil wohl zumeist die im Hintergrund agierenden Haftpflichtversicherungen der Beteiligten solche Ansprüche ohne Prozess erfüllen.

    Eine Pflichtwidrigkeit des Bauherren, der weder einen SiGeKo beauftragt, noch diese Leistungen selbst erbringt, liegt unproblematisch vor. Wenn Kausalität gegeben ist, zwischen dieser Pflichtwidrigkeit und der Verletzung der Bauarbeiters, ergäbe sich ein Haftungsanspruch aus § 280 BGB und aus § 823 BGB. Roboco wäre zu raten, wenn er alles richtig machen möchte, diese SiGeKo-Pflichten zu erfüllen und die beteiligten Firmen schriftlich (mit Zugangsbeweis) auf die Misstände hinzuweisen und sie aufzufordern, die Bestimmungen einzuhalten. Und natürlich sollte er eine Versicherung abschließen.

    Nein, der haftet meist ebenfalls, wenn er zum Nachteil seiner mitarbeiter Arbeitsschutzgesetze missachtet. Evtl. gesamtschuldnerisch mit dem Bauherren.
     
  13. Taipan

    Taipan

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    Nö und Ja. Ich meinte solche, die bei mir hier abgeheftet sind, in denen der Bauherr von der Aufsichtsbehörde eine auf die Mütz gekriegt hat, weil er trotz besseren Wissens den SiGeKo und die Anmeldung gespart hat.

    Die BG fragt schon mal nach, wer SiGeKo ist, wenn die auf der Baustelle sind. Kommt da keine vernünftige Antwort und/oder fehlt der SiGePlan, dann kommt die Mühle halt in Schwung.
     
  14. #574 Gast56083, 17.09.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ich weiß nicht wie es den anderen geht, aber ich finde es schade, diesen technisch/fachlich interessanten thread mit der SiGeKo Thematik voll zu machen. SiGeKo für EFH ist schon x fach rauf und runter im BEF diskutiert worden, kann man alles nachlesen.
     
  15. roboco

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    Ich werde morgen den öffentlich bestellten SV vom GU fragen, wie es mit dem SiGeKo ausschaut. Soll er sich drum kümmern und mir bescheid geben.
     
  16. Kalle88

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    Die Vertragslage ist doch eine ganz andere... Was hat der GU mit deinem Kellerbauer zu tun? Dort ist doch vertraglich nichts geregelt. Dein GU kommt ins Spiel, wenn es oberhalb des Kellers weitergeht... Dann kannst mit ihm verhandeln. Für das Andere ergibt sich der Rat von Herrn Wortmann
     
  17. roboco

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    @Kalle88: So ist es aber nicht. Der GU kümmert sich ja jetzt schon um alle "bauseitigen" Vereinbarungen des Kellervertrags.

    Antwort des öffentlich bestellten SV auf meine Frage nach dem SiGeKo:

    So viel dazu.
     
  18. roboco

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    [​IMG]

    Hier mussten ca. 3 cm von der Wand mit einem Trennschleifer abgesägt werden - laut Polier Fertigungsungenauigkeit des Werkes.


    [​IMG]



    [​IMG]
     
  19. #579 Ralf Wortmann, 17.09.2015
    Ralf Wortmann

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    Oder Ungenauigkeit beim Gießen der Bodenplatte? Das zieht sich dann durch bis in die Geschosse. Miss mal genau nach, woran es liegt.
     
  20. roboco

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    Danke Ralf für den Hinweis. Werde ich am Wochenende tun.

    Hatte ich noch vergessen:

    [​IMG]

    …während des Hebens passiert.
     
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