Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Zur Erdungsanlage: schau dir mal folgenden Link an. http://www.dehn.de/sites/default/files/uploads/dehn/pdf/auswahlhilfen/ds251_d_fundamenterder.pdf

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  1. manni

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  2. Kalle88

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    Ohne Worte, dass mit der Bitumenbahn....
     
  3. #603 eltorito, 18.09.2015
    eltorito

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  4. #604 Baufuchs, 18.09.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    OT (weil es bei dem BU zu passen scheint):

    gehirn.jpg
     
  5. #605 AlexSinger, 18.09.2015
    AlexSinger

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  6. Baumal

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    nur 3 rechtschreibfehler ist doch gut.

    "die meisten leute benutzen es deshalb nur
    ganz selten."... ist der brüller.:bounce:

    gut gemacht, passt auch.
     
  7. Kalle88

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    Was wer in echt (vertraglich) übernimmt, wirst du schlecht beurteilen können - dass kann nur ein Jurist mit Fachspezialisierung. Herr Wortmann ist so einer und er hat Dir schon eine entsprechende Empfehlung dazu mitgeteilt. Ist halt einfach grob fahrlässig gegen einen guten Rat nicht zu handeln. Was hat die Häufigkeit einer Verurteilung damit zu tun, dass der Gegenstand der bleibt der er ist? Richtig, nichts. Wenn ich es also besser weiß, dann handle ich entsprechend danach. Alles andere endet dann wie mit deinen "Star-Handwerkern". Die legen nämlich gleiche Ignoranz bei ihrer Arbeit zu Werke, wie du es bei dem Thema tust. Dass dir die Aufgaben des SiGeKo inne liegen ist ja schon geklärt wurden.

    Man hat dir schon so oft geraten, anwaltliche Hilfe zu nehmen um dein Vertragswerk weiter zu prüfen oder glaubst du dein GU wird nicht Fehler machen? Ich sehe schon die Probleme die in einer undefinierten BLB lauern. Warum auch jetzt handeln, lieber die Nerven kaputt machen, wenn der Murks am Ende dar steht. Da habe ich leider wenig Verständnis für. Dir als Bauherr liegt die Delegation inne, zu delegieren dass sich Fachleute in deinem Interesse mit deinem Vorhaben auseinander setzen und dir damit Ressourcen frei schaufeln die du besser und zur Heilung des Nervenkostüm benutzen kannst.

    Du magst ein beharrlicher Zeitgenosse sein aber auch das wird irgendwann ein Ende finden, auch du wirst dich vom Frust nicht frei sprechen können. Es ist einfach nur unlogisch sich einer Aufgabe zu widmen und Sachverhalte zu interpretieren die du fachlich nicht leisten kannst. Kommen wir mal zu deinem "SV" und deren "fachlichen" Rat was den Riss angeht:

    1. Eine S4 wäre in dem Lastfall nur mit doppelter Verwendung zulässig
    2. Wie wird diese an den Rändern gesichert?
    3. Wie wird diese gegen Hinterlaufen gesichert?
    4. Hat man dich darüber aufgeklärt dass die Lösung Jenseits von Gut und Böse ist?

    Traurig ist das eigentlich, dass so ein Rat von einem Fachmann der als SV tätig ist kommt und so gegen jede a.R.d.T verstößt. Ich kann doch nicht ernsthaft einfach irgendwo ein "Flicken" Bitumenbahn auf die Wand pappen und damit hat sich das Thema... Am Anfang hat man dir geraten zu klären welche Art Keller dir nun zusteht und voila nun haben wir genau den Ernstfall. Auf WU-Rili hast du nicht wirklich ein Anspruch und eine Schwarzewanne kann es technisch schon nicht mehr werden. Nun vertröstet dich dein SV mit einer Pfusch-Lösung und du stehst ohne den Hauch eines Arguments deinem Kellerbauer gegenüber. Man hat dir so oft geraten den Freundschaftsdienst seien zu lassen und jemand zu nehmen, wo auch die Haftpflichtversicherung eintreten kann.

    Wer übernimmt den Fehler/ Kosten wenn das "Geflicke" am Ende doch nicht gut geht? Richtig, niemand. Im schlimmsten Falle sind deine Nerven gerade gesundet und da rollt schon der nächste große Bock auf dich zu. Ich kann mir kaum vorstellen, das dein Job so wenig belastet dass du nicht am Ende mit einem Teil deiner Gesundheit bezahlen wirst. Will man das? Ich flexe auch keinen Asbest und hol mal ungeschützt tief Luft und freue mich wenn in einigen Jahren der Krebs mich zerfrisst.

    Respekt, wenn dein Bau dich am Ende nichts gekostet hat - physisch, wie psychisch - ich glaube ehrlich gesagt aber nicht daran. Jede Drahtseilnerven reißen irgendwann.

    @eltorito: Was soll mir das sagen?
     
  8. #608 eltorito, 18.09.2015
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    Sorry war nicht direkt an dich, sollte eher ein Hinweis sein auf den anderen Thread wo man ja lesen kann in welche Richtung das gehen kann, das eine bestellt(evtl.), das andere bekommen, bzw. wenn das nun mit Bitumen geflickt wird, gehts doch in die Richtung vom anderen Thread?
     
  9. roboco

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    @Kalle888: Lieber Kalle, ich finde es ja wirklich sehr nett, dass du dir in einem langen Aufsatz Sorgen um meine Gesundheit machst. Für mich und auch für alle anderen hier wäre es jedoch noch besser gewesen, wenn du im Sinne des "Bauexpertenforums geschrieben hättest:

    Du scheinst als Dachdecker fachlich auf diesem Gebiet sehr bewandert zu sein. Es ist doch klar, dass nicht jeder SV sich mit jeder Subspezialisierung perfekt auskennt.

    Deswegen hier meine Bitte: Wie sollte der Riss fachgerecht versorgt werden?

    Es kann sein, dass du jetzt aus Trotz keine Lust hast darauf zu antworten, weil du ja nicht mein bezahlter SV bist. Es wäre trotzdem nett. Danke im Voraus.
     
  10. #610 AlexSinger, 18.09.2015
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    lass das gerissene Element tauschen - die saubere Lösung.
     
  11. #611 bauloehr, 18.09.2015
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    Mmh, ob der Kellerbauer sich so einfach von einem Tausch überzeugen lässt.

    Ich bin ja kein Bauexperte, aber ein SV, der empfiehlt, eine weiße Wanne mit einem Flicken Bitumen abzudichten, hört sich nicht vertrauenserweckend an.

    Gruß
    Hannes
     
  12. #612 Ralf Wortmann, 18.09.2015
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    Das sehe ich auch so.

    Vor allem, wirst du niemanden haben, der dafür haftet, wenn ein Wassereinbruch auftritt. Der AN wird sich darauf berufen, dass diese "Mängelbeseitigungsmethode" auf deinen ausdrücklichen Wunsch und auf den Rat und Weisung des dich beratenden SV erfolgte und dass - außerdem - ja vertraglich sowieso keine Weiße Wanne vereinbart war.

    Das würde eine sehr unschöne juristische Auseinandersetzung, bei der du mit erheblichen Prozessrisiken zu kämpfen haben wirst. Auch einer mögliche Argumentation dahingehend, dass der AN nicht schriftlich Bedenken angemeldet hat, wird schwierig, da die Gegenseite argumentieren wird, dass du keiner Bedenkenanmeldung bedurftest, da du ja in ausreichendem Maße von deinem SV beraten wurdest.

    Mag sein, dass die Gegenseite da in letzter Instanz evtl. nicht mit durchkommt, aber beim Landgericht kommt sowas erstmal gut. Vielleicht hat der BGH in dritter Instanz dann ein Einsehen, aber bis dahin hast du dann graue Haare und die Hälfte des Wertes deines Kellers an Prozesskosten aufgewendet ...

    Fordere einen Tausch der gerissen Wand - das erscheint mir sinnvoller.

    Begegne den Ratschlägen deines SV zukünftig lieber mit einer gewissen Portion Skepsis.
     
  13. #613 lawrence, 18.09.2015
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    Wenn "dein" SV die Basics eine WW nicht kennt, so hätte er dich vorher darauf hinweisen müssen. Sofern er ein SV ist und dann auch noch deiner. Hat er aber nicht, aber auf keinen Fall hätte er Reparaturhinweise geben dürfen. Das macht doch kein SV der deine Interessen vertritt. Sein Nicht-Wissen redest du gerade schön. Zudem, wenn er das nicht mal weiß, wie konnte er dann überhaupt die letzten Tage beurteilen? Von eine WW hat er offensichtlich keinerlei Ahnung. Unterstellt er ist SV und unterstellt er arbeitet für dich.

    Ich finde es ja noch immer seltsam, dass jemand im Wert von vier bis fünfstelligen Beträge einem wildfremden Menschen kostenfrei hilft. Behandelst du deine Freunde auch für Lau in diesem Umfange?! Wobei ich sowas aus Respekt meinen Freunden nicht abverlangen würde, soviel für mich zu tun.....
     
  14. Kalle88

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    Nicht aus Trotz, sondern aus Unwissen kann ich dir die Frage nicht beantworten. Ich bin kein Betontechnologe - da gibt es weitaus qualifiziertere Menschen hier im Forum als mich. Die werden aber wohl ohne grobe Kenntnis sich dazu nicht äußern. Prinzipiell wäre wohl Vergelen oder Verpressen ein adäquates Mittel der Wahl. Aber es bringt ja nichts, wenn ich Spekulationen aufstelle, da ich kein vertieftes Wissen über WW habe. Ich kann dir höchstens etwas zu einer schwarzen Wanne sagen oder der DIN 18195.
     
  15. roboco

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    Es ist schon ziemlich mies, wie hier über meinen SV geredet wird. Anmaßend.

    Dass sich manche immer noch (@lawrence) nicht abgeregt haben, dass es jemand aus Nettigkeit tut erstaunt mich auch. Traurig.

    Und am Ende von 4 (Ralf Wortmanns Beitrag nehme ich raus, weil dort durchaus sinnvolle Hinweise zur rechtlichen Lage stehen) Beiträgen steht kein einziger Satz zum korrekten Vorgehen in dieser Situation.

    Komisch allerdings: Wenn du @Kalle888 aus Unwissenheit nicht antworten kannst (immerhin ehrlich) - wie kannst du dann so genau wissen, dass der Vorschlag meines SV der absolute Quatsch ist? (Gilt für viele andere die das gesagt haben im Übrigen auch)

    Was ich allerdings wirklich mitnehme sind die Bedenken von Ralf Wortmann. Ich muss mich mit dem Kellerbauer einigen auf einen Vorschlag zur Ausbesserung, den er selbst verantwortet. Einen Austausch halte ich für unrealistisch. Es würde Ewigkeiten dauern, aber auch das werde ich besprechen.

    Ansonsten gilt weiter: Falls hier jemand im Forum mitliest, der einen korrekten und sinnvollen Lösungsansatz kennt, wäre ich sehr dankbar für einen Beitrag dazu.
     
  16. Kalle88

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    Den Unterschied einer schwarzen Wanne und einer weißen Wanne ist dir geläufig? Das Ersteres mit Bahnenwerkstoffen oder KMB hergestellt wird ebenfalls? Das für Ersteres die DIN 18195 gilt auch? Insofern wären wir uns einig, dass ich zu Beurteilung der "Sanierung" in Hinsicht auf das Vorgehen einer schwarzen Wanne, nichts von Beton verstehen muss oder? Also ist mein Unwissen in Sachen WU-Beton und Betontechnologie allgemein nicht relevant um den Vorschlag dennoch als Quatsch zu entlarfen. Warum das so ist, wurde von mir schon nummerisch aufgezählt.

    Würde man die Aussage deines SV hinsichtlich der a.R.d.T. gegenüber stellen braucht es nur wenige Sätze um das vernichtende Urteil über die Ersatzmaßnahme zu fällen. Ich meine, mir soll es egal sein, weil dein Vertragswerk - siehe Wortmann - schon nicht hergibt was am Ende jetzt "geschuldet" ist. Grundsätzlich steht dir eine für den Lastfall entsprechendes Abdichtungkonzept zu. Schwarze Wanne ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Also wird es eine "weiße Wanne Light" werden, weil du selber - in einem anderen Thema zugegeben hast - dass deine Fachleute nicht entsprechend der wichtigen Planungsgrundsätze für eine weiße Wanne gehandelt haben und nicht handeln - denn das unterstreichst du ja mit dem 5 Absatz deines letzten Postings.

    Verzeih mir, dass ich den Riss nicht bewerten kann, prognostizieren kann ob er am Ende beim Verfüllen und einer späteren "Selbstheilung" Probleme machen wird oder gar weitere elementare Schnitzer vorhanden sind. Dem Dilettantismus der auf deinem Bau Einhalt hat ist alles und nichts zu zutrauen. Ich pachte mir den Titel als Bauexperte nicht, als SV oder weiß der Teufel wat. In den meisten Fällen, wenn ich etwas anmerke, dann trifft selbiges zu. Ich bin niemand der irgendwem unbegründet an den Karren *piep* will.

    Ich denke aber es ist besser, wenn ich mich im weiteren Verlauf raus halte und mich zu dem ein oder anderen Geselle der Selbes tut. Dir dennoch viel Erfolg.
     
  17. #617 ThomasMD, 18.09.2015
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    Obwohl kein Betonfachmann, will ich mal einen Lösungsansatz für die Risse in der Fertigteilschale versuchen:

    Ich habe vor einigen Jahren einen Löschwassertank für eine Sprinkleranlage geplant und bauen lassen. Der Tank fasst 350 m3, ist 5 m hoch und steht frei in einer Logistikhalle. Im Unterschied zu Deinem Keller wurde er vor Ort geschalt und gegossen.
    Ansonsten steht er da wir eine Weiße Wanne, nur dass er betriebsmäßig mit der vollen Wassersäule beaufschlagt ist.
    Nach der Füllung zeichnete sich eine Vielzahl von Haarrissen ab.
    Der Betonbauer verpresste diese mit Epoxidharz und der Tank steht heute absolut dicht in der Halle.
    Was ich damit sagen will ist, dass es sehr gute Reparaturmöglichkeiten für wasserdichten Beton gibt.
    In Deinem Falle ist "nur" eine Schale des Fertigteils gerissen. Eine sachgerechte Reparatur dürfte möglich sein.

    Das Bekleben mit Bitumenbahnen zähle ich allerdings nicht dazu und völlig falsch dürfte das Vorschreiben der Mängelbeseitigungstechnologie durch den Bauherren oder dessen "Sachverständigen " sein.

    Gruß
    Thomas
     
  18. #618 bauloehr, 18.09.2015
    bauloehr

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    Ich habe oben ja auch schon etwas dazu geschrieben, muss zugeben, dass ich die korrekte Lösung zur Reparatur nicht kenne.

    Aber der Vorschlag des SV hört sich an, wie wenn der TÜV-Prüfer Dir empfielt, das Loch in deinem PKW-Reifen mit einem Pflaster zu reparieren. Das wird schon halten, insbesondere, wenn man über 200kmh fahren möchte (=weisse Wanne). Was nützt Dir der netteste Mensch, der Dich kostenlos unterstützt, wenn Du wirklich jede Aussage in einem Internetforum gegenchecken musst.

    Das mag jetzt anmaßend klingen, aber nach den bisherigen Leistungen Deiner Bauüberwacher würde ich mittlerweile an deren Kompetenz zweifeln, wenn hier Fachleute zwar quasi anonym aber doch uneigennützig auf die ganzen Missstände hinweisen.

    Vielleicht kommt nach Deinem letzten Post ein besserer Lösungsansatz. Das kann aber doch nicht Dein Ziel für den ganzen Hausbau sein, Deine Überwacher mit einem Forum nochmals selber zu kontrollieren.
     
  19. Julius

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    Sicher?
    Er hat doch ausdrücklich eine Ausführung bestellt, die die Anforderungen des gegebenen Lastfalls NICHT erfüllt!

    Warum sollten sie auch?
    Es wurde keine WW bestellt (und vermutlich auch keine bezahlt).
    Also gibts auch keine. Dafür einiges an AWG-Hormonen.
    Dumm nur, daß der TE dank des Forums zumindest nicht völlig sediert ist...
     
  20. #620 tomtom79, 18.09.2015
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Thema: Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)
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