Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Herr Doktor - das kann auch anders rum gehen, dann gibt es ganz schnell ein schlösschen an deinem hohlen thema!

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  1. #701 Gast036816, 26.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Herr Doktor - das kann auch anders rum gehen, dann gibt es ganz schnell ein schlösschen an deinem hohlen thema!
     
  2. roboco

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    Zusammengefasst: Eine Drohung den Thread zu schließen, weil ich keinen bezahlten SV beschäftige?

    Es wäre schön, wenn wir uns mal wieder auf die technisch wichtigen und interessanten Themen dieses Kellerbaus konzentrieren könnten und nicht so viel Meta-Polemik beigetragen würde.

    Die Frage der Schrauben ist z.B. weiterhin ungeklärt. Aber viel lieber wird über meine unfähigen SV geredet. Darüber wurden aber schon gefühlt 45 der 47 Seiten verloren. Komisch.
     
  3. #703 Ralf Dühlmeyer, 27.09.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Sag mal, wer glaubst Du zu sein, dass Du dem Forum vorschreiben kannst, was hier wie abzulaufen hat??? All das, was Dir zu Anfang prophezeit worden ist, ist 1-1 eingetroffen bis auf eines - das Du dazulernst und endlich Konsequenzen ziehst!

    Wir machen das hier aus Spass an der Freud, um Menschen in Lagen, die sie nicht voll überschauen, zu helfen, aber nicht als Online-Therapie für schlaumeiernde Sparfüchse!

    Warum dann trotzdem noch so viele mitlesen. Weil Glaube und Hoffnung nun mal zu letzt sterben und hier keiner glauben mag, dass ein einzelner Bauherr so beratungsresistent bei so hohem Drukc ist und immer noch hoffen, die Einsicht bräche durch.
    Vielleicht der eine oder andere auch aus Schadenfreude (mittlerweile).

    Mir hat mal jemand aus einer staatlichen Hilfseinrichtung in einem Gespräch über seine Kunden gesagt:
    So - jetzt kannst DU mir auch wieder das Maul verbieten wollen, ich werde es nicht halten!
     
  4. #704 Inkognito, 27.09.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Ähnlich geht es denen, die keinen Tragwerksplaner beschäftigen möchten weil sie ihn für verzichtbar halten oder Leuten die Do-It-Yourself anfragen stellen. Ich sehe an dieser Stelle ehrlich gesagt keinen nennenswerten Unterschied. Sie stellen nicht nur eine Verständnisfrage, Sie versuchen die komplette Überwachung in Form von DIY mit Hilfe des Forums zu absolvieren.
     
  5. #705 eltorito, 27.09.2015
    eltorito

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    Aber solche fragen sollten doch vom SV beantwortet werden können, wenn das forum nicht kann oder will muss man halt den SV fragen.
     
  6. #706 lawrence, 27.09.2015
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    Vielleicht liegt es am Berufsstand des TE, qualifizierte Bauüberwachung ist ja letztlich eine Form der Qualitätssicherung (in vielen Branchen ja absolut üblich), nur bei Ärzten bekanntlich nur bedingt ausgeprägt.
     
  7. #707 lawrence, 27.09.2015
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    Eher eine Wahrnehmungsstörung deinerseits. Davon ab, können wir nicht wissen, ob die Person an deiner Seite tatsächlich SV(Behauptung von dir) ist, jedoch seine Inkompetenz ist offensichtlich. Gleiches gilt für den öbuv SV, wer weiß in welchem Bereich dieser tatsächlich öbuv SV ist.....
     
  8. #708 stockstadt, 27.09.2015
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    Hallo,

    das ist ja eine seltsame Argumentation.

    Was wäre denn, wenn er seinem Sachverständigenfreund Geld und Bauleitung übergeben würde??
    Es würde das Gleiche gebaut werden ...... und die Experten hier würden/müssten dann sagen: alles richtig gemacht .... ???

    Guten Sachverstand ist noch schwieriger zu finden als gute BU´s oder Handwerker.
    Wenn ich die Möglichkeit habe, auf Empfehlung oder den Freundeskreis zurückzugreifen, tue ich das lieber, als im Branchenbuch zu suchen.

    Ich kann ein Lied von eigenem bezahlten BL, befreundetem Bau-Ing. .... privat bekanntem Architekt, SV des Bauträger und BL des Bauträgers singen.
    Wenn ICH nicht entschieden hätte, wäre das Haus nie fertig geworden :mega_lol::mega_lol:

    LG
     
  9. #709 Ralf Wortmann, 28.09.2015
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    Wenn ihr wollt, dass sich der vom GU bestellte SV das evtl. nochmal überlegt und seine Äußerung ggf. revidiert und wenn ihr eure Chancen verbessern wollt, dass der SV im Notfall sogar auch euch gegenüber haftet, wäre es sinnvoll, diesen Genehmigungsvorgang des SV „aktenkundig“ zu machen und zugleich sicher zu stellen, dass er alle Informationsgrundlagen hat, die für eine zutreffende Entscheidung wichtig sind.

    Um dies zu gewährleisten, könntet ihr ihm per Einwurfeinschreiben z.B. wie folgt schreiben:

    ---------------------------------------------------------------------
    Sehr geehrter Herr ...,

    Sie sind von dritter Seite beauftragt worden, unsere Hausbauvorhaben zu begleiten, um etwaige Mängel zu verhindern. Wir sind hierfür sehr dankbar und freuen uns sehr über diese Unterstützung von kompetenter Seite.

    In rechtlicher Hinsicht handelt es sich bei Ihrer Beauftragung um einen so genannten „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“. Bitte erlauben Sie uns daher, Ihnen einige Anmerkungen und Informationen zu übermitteln, zu einem Thema, bei welchem wir nicht sicher sind, ob Sie zutreffen gehandelt haben und – insbesondere - , ob Sie von Ihrem Auftraggeber alle Informationsgrundlagen zur Verfügung hatten, die für eine fachlich richtige Entscheidung erforderlich sind.

    Wir möchten auf einige Passagen aus unserem Bodengutachten hinweisen:

    "Im Aushubbereich sind schichtwasserführende Sandlagen und -linsen vorhanden. Mit einem zeitweisen Wasseraufstau bis zur GOK ist planungsseitig zu rechnen. Der Keller ist dementsprechend mind. bis zur GOK nach DIN 18 195, Teil 6 gegen drückendes Wasser abzudichten oder als wasserdichte „Weiße Wanne“ (WU-Beton) herzustellen. Alle externen Zuleitungen / Wandöffnungen (u. a. Ver-/Entsorgungsleitungen, Lichtschächte, Kellerfenster) sind fachgerecht und dauerhaft abzudichten. Bauweise und Abdichtung des Kellers sind von planerischer Seite unter Berücksichtigung der vorgesehenen Nutzung des Kellers festzulegen." (...)

    "Im November 2014 wurde ab ca. 2,0 m u. GOK unterirdisches Wasser erkundet. Höhere Wasser- stände und Staunässebildungen sind grundsätzlich möglich. Dementsprechend sind geeignete Was serhaltungen zur Trockenhaltung der Baugrube und zur Herstellung einer fachgerechten Gründungsunterlage vorzuhalten (u. a. offene Wasserhaltung über mehrere Pumpensümpfe bis zur Herstellung der Auftriebssicherheit des Kellergeschosses, sofortige Versiegelung der Gründungssohle).

    Die Baugrubenwände sind gemäß Punkt 4.3 des Hauptgutachtens abzuböschen bzw. nach statisch- konstruktiven Vorgaben zu verbauen.
    Im Erkundungsgebiet nach DIN 4030 untersuchte Schichtwässer enthalten stark betonaggressive Inhaltsstoffe. Demzufolge ist bei geplanter unterkellerter Bauweise die Expositionsklasse XA 2 anzusetzen (vgl. Hauptgutachten, Kapitel 4.4). Weitere Zuordnungen bezüglich der Expositionsklassen sind planungsseitig festzulegen."

    Soweit unser Zitat aus dem Bodengutachten. Auf den letzten Absatz mit der Expositionsklasse weisen wir hin.

    Für das Verspachteln der Fugen der Betonwandelemente des Kellers wurde Mörtel, verwendet, der nicht der Ausführung HS entspricht. Dem Vernehmen nach soll der derzeit verwendete Mörtel von Ihnen freigegeben worden sein.

    Für XA 2 (Exposition durch betonangreifendes Wasser) ist aber nach den uns erteilten Informationen die Ausführung HS notwendig.

    Wir bitten Sie daher, diesen Sachverhalt noch einmal zu überdenken und ggf. eine Entfernung des Mörtels und eine neue Verwendung eines Mörtel in der Ausführung HS anzuregen.

    Insgesamt bitten wir, das Bodengutachten insgesamt einzusehen (und bieten Übersendung an) und dafür Sorge zu tragen und darauf hinzuwirken, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, dass die Bauausführung vollständig mangelfrei ist und uneingeschränkt den Vorgaben des Bodengutachtens entspricht.


    Mit freundlichen Grüßen

    ======================================================================

    Das wäre ein möglicher Text an den SV. Die Textvorgabe könnt ihr auch für andere Mängelsachverhalte verwenden, wenn ihr Mängel erkennt.

    Ein ähnlich lautender Text könnte evtl. bzgl. der fehlenden HS-Ausführung des Mörtels als Mängelanzeige an die Kellerbaufirma gehen, sofern noch nicht geschehen.
     
  10. ultra79

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    Aber das ist doch immer so wenn man hier mitliest:

    - baust du mit GU und der verkackt bist du selber Schuld - hättest mit Architekt bauen sollen
    - baust du mit Architekt und der verkackt bist du selber Schuld - hast halt den falschen ausgesucht
    - baust du ohne externe Überwachung bist du selber Schuld - hättest du eigenen Sachverstand kaufen müssen
    - baust mit mit externer Überwachung und die verkackt - selber Schuld - hast halt den falschen ausgesucht
    - machst du dich selber Schlau und es geht schief - selber SChuld - brauchst halt externen Sachverstand

    Das man "den richtigen Architekt" oder "den richtigen Überwacher" ohne selbst von der Materie Ahnung zu haben nicht aussuchen kann scheint an Einigen vorbeizugehen.

    Man müsste mit einem ganzen Expertenteam arbeiten um ein Haus zu bauen. Incl. mindestens zwei Anwälte und drei Sachverständige - plus einem Sachverständigen der die Sachverständigen überwacht.

    Aber gut... das wird dann zynisch ab hier :winken
     
  11. #711 karo1170, 28.09.2015
    karo1170

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    Wo ist der "Gefällt mir" Button...
     
  12. #712 Ralf Dühlmeyer, 28.09.2015
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    Wäre ich Diplomat, würde ich jetzt sagen, das sei eine sehr selektive Sicht der Dinge.
    Da ich aber ich bin, sage ich, dass durch dich mal wieder die Tatsachen so lange verdreht werden, bis Du ausreichend provozieren uns stänkern kannst.
    Dazu passt auch karo´s "like"
     
  13. #713 lawrence, 28.09.2015
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    Vielleicht hätte derjenige auch gesagt, such dir jemanden anderen! Denn mit Bezahlung müßte er für seinen Mist mithaften und würde es sich evtl. überlegen..... Es steht doch derzeit nur die Behauptung im Raum, der Freund seines Freundes wäre Sachverständiger.
     
  14. Icemann

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    3 Gedanken
    1. Als Laie ist es sehr schwer einen guten Handwerker Architekt oder Sachverständigen zu bekommen. Da gehört leider auch Glück dazu und das hat man nicht immer.
    2. Hier im forum liest nicht immer jeder alles, darum hagelt es Vorwürfe doppelt und dreifach.
    3. Ich finde die Diskussion hier schon als Diy, aber ich kann mich gut in den Te reinversetzen warum er Entscheidungen trifft die Fachmenschen nicht verstehn .

    Fazit: Bietet doch einer der Fachmänner hier ihm gegen Bezahlung die Beratung an ! Ohne Rechtsanspruch dafür online mir kleinerer Gage.
    Grüße

    Gesendet von meinem SM-G850F mit Tapatalk
     
  15. #715 Ralf Wortmann, 28.09.2015
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    Das dürfen und sollten wir indes getrost glauben. Wo kämen wir denn hin, wenn wir jede Äußerung eines Fragestellers erst dann glauben würden, wenn er Belege dafür postet?
     
  16. #716 Skeptiker, 28.09.2015
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    Was ist eine Beratung ohne Haftung effektiv wert?

    Die meisten mir bekannten seriösen SV im Bauwesen arbeiten grundsätzlich nur nach eigenäugiger Ortsbesichtigung. Gerade eine Bauüberwachung kann anders nicht funktionieren!
     
  17. #717 stockstadt, 28.09.2015
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    "Ein Freund mit Fachwissen (egal in welchem Lebensbereich) nimmt sich also Zeit und eines Themas an und gibt seinem Freund wissentlich falsche Auskünfte, weil er kein Geld bekommt"

    Das wäre deinen Gedankengang zu Ende gedacht ....

    Für so verquert halte ich noch nicht mal die Baubranche :mega_lol::mega_lol:

    LG
     
  18. #718 Skeptiker, 28.09.2015
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    Meines Wissens haften "Sachverständige" für ihre fachlichen Auskünfte auch dann, wenn sie diese unentgeltlich geben.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  19. #719 lawrence, 28.09.2015
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    1. ist es nur ein Freund eines Freundes
    2. ob er über Fachwissen verfügt, könnte man doch bezweifeln. Absicht unterstelle ich also nicht zwingend
     
  20. #720 qwertzuio, 28.09.2015
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    Sagt wer? Irgendwelche Belege oder nur so ein Bau-/Stammtischgefühl?
     
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