Zusage vom Bauträger nicht eingehalten

Diskutiere Zusage vom Bauträger nicht eingehalten im Mein Hausbau Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, der Architekt unseres Bauträgers hat uns gesagt, dass wir eine Flächenkühlung für die Fußbodenheizung einbauen können ohne oder...

  1. Goliad

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    Hallo Zusammen,

    der Architekt unseres Bauträgers hat uns gesagt, dass wir eine Flächenkühlung für die Fußbodenheizung einbauen können ohne oder mit minimalen Zusatzkosten.

    Nun stellt sich leider heraus, dass diese Flächenkühlung auf Grund der nicht vorhandenen Wärmepumpe nicht eingebaut werden kann. Ärgerliche Sache, da ich schriftlich lediglich eine Referenz bekommen habe von einer anderen Familie mit Flächenkühlung über die Fußbodenheizung und sonst keine Aussage dazu habe.
    Nun würde mich die Installation der Klimaanlage für zwei Räume alleine schon ca. 5900€ kosten und mein Bauträger sieht sich hier nicht in der Pflicht diese zu bezahlen.
    Wie sehr ihr das bzw. was würdet ihr tun?
     
  2. Koempy

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    Habt ihr die Zusage schriftlich? War damals eine Wäremepumpe geplant? Habt ihr die Planung zwischenzeitlich angepasst?
     
  3. R.B.

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    Na ja, wenn der Wärmeerzeuger, hier Kälteerzeuger, entfällt, dann ist wohl logisch, dass damit auch die Kühlfunktion entfällt. Eine Gastherme oder Pelletkessel kann halt nicht kühlen.

    Wenn eine WP vereinbart war, und diese Vereinbarung in beidseitigem Einverständnis geändert wurde, dann sehe ich keine Chance, dass der BT hier kostenlos eine Kühlung nachliefern müsste. Die Heiz-/Kühlfunktionist an den Wärmeerzeuger gebunden. Es wäre etwas anderes wenn im Vertrag eindeutig eine Raumklimatisierung vereinbart war, dann müsste der BT diese auch realisieren, egal wie.
     
  4. Goliad

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    Leider haben wir keine schriftliche Zusage, nur die schriftliche Referenz. Und bei uns war nie eine Wärmepumpe geplant, es war stest von der Fernwärme die Rede.
    Technisch ist für mich das Thema klar, es ist jetzt nicht möglich. Allerdings finde ich es eben nicht gut, dass mir diese mündlich zugesagte Leistung nun vorenthalten wird und ich mit den Konsequenzen leben soll. Im Sinne eines zukunftsfähigem Haus sehe ich Klimatisierung als ein wichtiges Thema, welches zukünftig noch an Bedeutung gewinnen wird.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 28.09.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Im Sinne eines zukünftsfähigen Hauses ist Klimatisierung grosser Unfug. Ausserdem ist Dir die Leistung nicht vorenthalten worden. Du könntest jederzeit mit Umschaltern und einer nachzurüstenden WP die FBH als Kühlfläche aufrüsten.
    Das dazugehörige Equipment ist nur nicht im Angebot enthalten gewesen!

    Fraglich ist allerdings, ob das bei Dir Sinn macht, denn bei einer Kühlung via FBH (oder dann eher FBK) besteht stets die Gefahr von Kondensatbildung auf der Oberfläche der Bodenbeläge, die diese schädigen kann (Holzhaltige Beläge, Teppichböden, Teppiche) oder zu massiver Rutschgefahr führen kann (PVC, Linoleum, Fliesen ohne entsprechende R-Klasse, ggf auch Barfußklasse)
     
  6. #6 Baufuchs, 28.09.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Außerdem: Wenn Du geglaubt hast, die Kühlung über FB wäre ein gleichwertiger Ersatz für eine Klimaanlage, bis Du eh auf dem Holzweg.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    und das bedeutet? Oben schtreibst Du noch, der Architekt des BT hat gesagt....

    Sorry, aber Du eierst hier durch die Gegend ohne Fakten zu benennen. Was zählt ist das was nachweislich vereinbart war, und genau das kannst Du auch einfordern. Es gibt wenige Dinge die man auch stillschweigend als vereinbart betrachten kann, eine Klimatisierung gehört definitiv nicht dazu.

    Du solltest also zuerst einmal Deinen Vertrag mit dem BT prüfen. Dann wäre zu prüfen, ob der Architekt als Mitarbeiter überhaupt berechtigt war verbindliche Zusagen zu machen, und ob Du einen Nachweis dafür führen kannst, dass Euch dieser eine Klimatisierung zugesagt hat. Handelt es sich um eine schriftliche "Referenz" (was auch immer Du darunter verstehst) dann wäre zu prüfen, ob diese Vertragsgrundlage oder zumindest Vertragsbestandteil war. Unter Umständen können in Prospekten gemachte Aussagen zum Ausführungsstandard des Gebäudes automatisch Vertragsbestandteil werden (zugesicherte Eigenschaften), aber wer weiß schon, ob Du genau dieses im Prospekt genannte Haus bestellt hast.

    Es wäre auch möglich, dass der Architekt Euch anhand von Prospekten verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt hat, und dann "Euer Haus" mehr oder weniger individuell "geplant" wurde, und genau dieses individuelle Haus wurde dann Vertragsgrundlage. In diesem Fall kannst Du Dich nicht auf Prospekte o.ä. berufen da diese nur als Beispiele für Euer Haus dienten.

    Um es kurz zu machen, ich sehe keine Chance wie Du den BT dazu überreden kannst, Euch kostenfrei eine Klimatisierung einzubauen. Vielleicht ergibt eine anwaltliche Prüfung Eurer Vereinbarungen ein anderes Bild als Du es hier darstellst, und der BT steht trotzdem in der Pflicht, das kann man aus der Ferne nicht beantworten. Die Erfahrung mit solchen Verträgen, siehe auch viele Themen im Forum, zeigt jedoch, dass man sich nur auf das berufen kann was nachweislich vereinbart war.
     
  8. Julius

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    Wozu braucht man in einem Wohn-Neubau überhaupt eine Klimatisierung?
    Ist die Hütte derart schlecht konzipiert oder gebaut worden...?
     
  9. #9 mastehr, 29.09.2015
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    Erkläre doch bitte mal, wie in einem gut konzipierten und gebauten Wohn-Neubau die Temperatur und Luftfeuchtigkeit ständig in einem angenehmen Bereich (< 23 °C, < 50 % rH) bleiben, auch wenn es draußen schwül ist.
     
  10. #10 the motz, 29.09.2015
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    Diese Konditionen wird man nur mit einer pseudo-Klimaanlage über die Fußbodenkühlung sowieso nicht schaffen!
    Temperatur evtl, solang es draußen nicht zu warm wird- aber wohin mit der feuchte?
    Gekühlte Fußböden haben da eher homöopathische Auswirkungen auf das Raumklima!
    Auch wenn es immer wieder als Klimaanlage verkauft wird- das is es nicht!
    Um die Temperatur als auch die feuchte im Raum konstant zu halten ist ein nicht unwesentlicher technischer Einsatz notwendig, der dementsprechend auch entlohnt werden muß (ja, und auch geplant!).
     
  11. #11 SteveMartok, 29.09.2015
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Diese Kühlungen durch eine WP über die FBH ist in meinen Augen der letzte Murks und nur dazu da, den Leuten nochmals mehr Geld aus der Tasche zu ziehen. Ich habe mehrfach Häuser eines norddeutschen GÜ erlebt, wo man für viel Geld diese Kühlung mit verkauft hat. Schlussendlich muss man sagen, die Kühlung ist marginal und fast nicht zu bemerken, der Boden wird vielleicht zwei, maximal drei °C kühler, wenn übnerhaupt. Bei Temperaturen von 30°C oder mehr und ständiger offenen Terrassentüre o.ä. ist da von kühleren Räumen nicht viel zu merken. Eher nutzen da Außen-Rollläden oder andere Verschattungen.

    Und dann muss man ja auch mal schauen, wie oft, man hier bei uns eine Kühlung oder gar eine Klimaanlage benötigt. Es treten ja vielleicht insgesamt vier Wochen im Jahr Hitzeperioden auf, lass es maximal fünf Wochen sein. In dieser Zeit wird es im EFH vielleicht etwas wärmer unterm Dach und dafür geben Menschen dann Tausende Euro für WP-Kühlungen oder gar, wie hier der TE gern möchte, für Klimaanlagen aus???
    Was ist das nur für ne Welt...

    Was die hier angeprangerte mündliche Zusage des BT und deren Nichterfüllung angeht: Mündliche Aussagen sind erfahrungsgemäß aufm Bau so gut wie ein Fliegenschiss, nämlich nichts wert. Da kann man noch so rumjammern, dass ,,der aber gesagt hat"...
     
  12. #12 the motz, 29.09.2015
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    Zuerst mal sollte sich der TE selber klar werden,was er haben will- im ersten Post ist zuerst von einer Flächenkühlung die Rede, dann von einer Klimaanlage...
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Bei offenen Türen wird so ziemlich jede Klimaanlage versagen, so viel Kühlleistung kann man gar nicht installieren.

    Eine FBH als Kühlfläche ist keine Klimatisierung die bei 40°C draußen die Räume noch auf unter 20°C bringen soll, aber ein spez.. Kühlleistung von 20W/m2 ist problemlos möglich, auch 30W/m2 sind machbar. Alles was darüber hinaus geht wird schwierig (Oberbelag, Überwachung Temp., Taupunkt usw. usw.), hier sollten dann andere Kühlflächen herangezogen werden. Das Ziel dieser Art von "Klimatisierung" ist die RT unter etwa 26°C zu halten, und das ist in moderneren Gebäuden machbar. Wenn natürlich ständig die Türen nach draußen offen sind dann ist jede Klimatisierung sinnfrei.
     
  14. Boergi

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    Ich kann R.B. zustimmen, ich habe selbst eine Wärmepumpe mit Kühlung im Einsatz, unter gleichen Bedingungen (Außentemperatur ~30°C, Beschattung durch Raffstores, Fenster/Türen bleiben geschlossen) sinkt die Raumtemperatur mit aktivierter Kühlung um ca. 2°C und ob ich 26°C oder 24°C in der Bude hab ist für mich schon ein Unterschied, klar ist dass es natürlich keine Klimaanlage ersetzt, auch muss ich wie geschrieben trotzdem bei meiner Beschattung bleiben. Mehrere Tausend Euro wäre es mir übrigens nicht wert gewesen, der Aufpreis betrug 800€.
     
  15. #15 RobertBau, 30.09.2015
    RobertBau

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    oh mann... da wird einem eine Wärmepumpe mit FBH und kühlfunktion angeboten. (@Boergi: deine 800Euro sind korrekt. wurde mir auch von verschiedenen Herstellern so angeboten... Aufpreise meist so zwischen 600 und 1000Euro je nach Hersteller der WP)
    Dann ändert man die Heizung von WP auf Gasheizung und wundert sich, dass die Kühlfunktion nicht mehr mit drin ist... also sorry... aber da muss man doch am gesunden Menschenverstand zweifeln...
    soo und in jedem Gespräch mit anbietern, wurde bei mir immer wieder darauf hingewiesen, dass es die kühlfunktion nur mit Wärmepumpe gibt (egal ob luft-luft, luft-wasser, sole-wasser....) nicht mit pellets oder gas. und zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass die kühlfunktion meistens mit der Standard gebäudehülle ein kfw-55 haus verhindert und nur kfw-70 erreichbar ist, ausser man nimmt weitere Maßnahmen vor (mehr Dämmung, usw.)
    Ebenso wurde ich immer darauf hingewiesen, dass die Wärmepumpen-kühlfunktion mit einer FBH max. die hier bereits genannten 2 grad bringen kann, unter optimalen Voraussetzungen. Effektiver wären ier deckenheizungung beim kühlen, stell ich mir aber auch schwierig vor. am besten würden wohl zentrale lüftungsanlagen mit wrg und einer kühlfunktion funktionieren.
    Aber einhelliger Tenor war, an die kühlleistung einer Klimaanlage kommt nichts auch nur annähernd ran.

    Aber ich kann mir das schon vorstellen wie das war beim TE. Situation: 35°C draussen im Büro ca 30°
    Der Planer erzählt was von wegen kühlfunktion der fbh... *klick* Gehirn des TE geht in den aaawww wohlfühlmodus. Den Zusatz, dass es mit WP sein muss hört er nicht mehr. erst beim preis der Heizungsanlage und der billigeren alternative Gasheizung setzt, setzt das denken langsam wieder ein... "wir machen gas das ist günstiger"....
    einige zeit später... "Wo ist die Kühlfunktion?"
    "Geht doch nur mit WP"
    ...
     
Thema: Zusage vom Bauträger nicht eingehalten
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