Suche Sachverständigen für EWT

Diskutiere Suche Sachverständigen für EWT im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wie haben seit 2012 einen Erdwärmetauscher in Betrieb. Diesen Sommer hatten Familienmitglieder z.T. oft Atembeschwerden die uns...

  1. #1 schmiedludo, 29.09.2015
    schmiedludo

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    Hallo zusammen,

    wie haben seit 2012 einen Erdwärmetauscher in Betrieb. Diesen Sommer hatten Familienmitglieder z.T. oft Atembeschwerden die uns mit dem Betrieb des Geräts in Zusammenhang zu fallen schienen.

    Kann mir jemand einen Sachverständigen -Raum Bonn- empfehlen der Erdwärmetauschen prüft (insbesondere ein "Abfahren des Zuluftrohres" erscheint hier zur Identifikation von Senkungen -Schimmelbildung- notwendig)?

    Unten habe ich die Ausführungsdetails angefügt.

    Besten Dank und viele Grüße
    Udo



    DETAILS:
    Ausführung mit Erdwärmetauscher mit Filter wie folgt: EWT Rohr DN 200, PE-HD, Ringware 50 m; Ansaugschacht EWT-Ansaugschacht DN 300aus PE-HD Systemhochpunkt mit 1 x Abgängen für EWT-Rohr DN 200, PP-Schachtabdeckung, Ansaugstutzen DN 200, Nutzhöhe 150cm, inkl. Dichtring; Kondensatschacht EWT-Kondensatschacht DN 300aus PE-HD, Systemtiefpunkt mit 2 x Abgängen für EWT Rohr DN 200, mit dichtem Schachtboden als Kondensat-Pumpensumpf oder mit gelochtem Schachtboden als Kondensatversickerung, PP-Schachtabdeckung, Ansaugstutzen DN 200, Nutzhöhe 235 cm, inkl. Dichtring; Ansaughaube Lindab Lamellenhaube DN 315, G4 Filter PU-Farbbeschichtung, Schachtabdeckung DN 300 mit Ansaugstutzen DN 200; Ausführung mit Dichtung in Bodenplatte
     
  2. #2 schmiedludo, 29.09.2015
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    Besonders von Interesse ist für mich, ob hier jmd. schon gute Erfahrungen mit evtl. Sachverständigen gemacht hat (auf der IHK-Seite habe ich bereits einige Ansprechpartner gefunden), da noch andere Feinheiten zu Begutachten sind (Dach Feuchtigkeitsschädenprüfung, Konstruktionsschäden bei Wandaufbau, Prüfung des Luft EWT durchs Video-Abfahrung auf Schäden, sowie kleinere Schäden). Gute Erfahrungen bedeutet, dass die Umsetzung ggfs. auch vor Gericht erfolgreich zu Ende gebracht wurde.

    Wir hatten bereits einen vereidigten und öffentlich bestellten SV (dieser wurde vom GU geschickt und ist ebenfalls auf der IHK-Seite) und hat bei der Begehung Schadeneinschätzungen gemacht die, lt. Gutachten das dem GU vorgelegt wurde nicht mit den gemachten Beurteilungen übereinstimmen
    (z.B.
    Bad-Fenstergriffe falsch platziert -> Vor Ort: 500,- Nachlass ABER Gutachten lt. GU: 250,-;
    fehlende Regenrinnenschmutzabscheider -> Vor Ort: 250 ABER Gutachten lt. GU: keine Beachtung;
    falsche Haussockelfarbe -> Vor Ort: 300,- ABER Gutachten lt. GU: keine Beachtung) In diesem Zusammenhang habe ich mich gefragt ob dieses "ö.b.v.SV" immer ernst zu nehmen ist. Das m.E. nicht ernstzunehmende Schreiben des GU schloss mit: "In Anlehnung an den oben genannten Gutachtertermin bieten wir Ihnen eine Beseitigung des noch offenen Mangels auf Basis der Anerkennung dieses Protokolls an. Eine Restzahlung des noch offenen Rechnungsbetrages ist innerhalb von zehn Tagen nach Mängelbeseitigung erforderlich."

    Die Dachfeuchtigkeitsschäden wurden lediglich per Sichtprüfung vom vorgenannten SV als nicht vorhanden abgetan, die EWT-Problematik wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht thematisiert.

    Zurück zum Thema: Sofern jmd. einen empfehlenswerten SV kennt, bitte ich um Mitteilung, gern auch per PM.

    Danke an die Runde
     
  3. R.B.

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    Den "guten" Universalgutachter gibt es nicht, vielleicht auf dem Papier, aber nicht in der Praxis. Ich bezweifle, dass Du einen SV findest der sowohl den EWT gutachterlich beurteilen kann als auch das Dach, Sockelfarbe, Fenstergriffe, und was noch so alles auf Deiner "Mängel"liste steht. Jeder SV hat so seinen Schwerpunkt, evtl. auch mehrere, aber niemals kann er alle möglichen bei einem Hausbau anfallenden Probleme fachgerecht einschätzen. Ist er ehrlich zu sich und seinem Kunden, dann wird er empfehlen einen weiteren SV hinzuzuziehen.

    Das hängt auch in großem Maße vom beauftragten RA ab. Der SV ist nur für das "Technische" zuständig, den juristischen Part übernimmt ein RA.

    Es kann sehr gut sein, dass die Einschätzung des SV absolut korrekt war. Seine Aufgabe ist es nicht irgendetwas so hinzubiegen, dass es Dir gefällt, sondern die neutrale und fachgerechte Beurteilung. Wenn der GU (ich denke das meinst Du mit "vor Ort") einen Betrag x angeboten hat, dann bedeutet das hinsichtlich eines Mangels gar nichts. Es könnte sein, dass er das Thema einfach vom Tisch haben will, und da sind ein paar Euro meist ein wirksamer Beschleuniger, egal ob die Höhe des Betrags gerechtfertigt ist oder nicht.
     
  4. #4 schmiedludo, 29.09.2015
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    Besten Dank! Dein Beitrag ist sehr hilfreich.

    Entschuldige wg. der unklaren Formulierung.
    Mit der etwas unklaren Formulierung "Vor Ort: ... ABER Gutachten lt. GU: ..."
    meinte ich "vor Ort mit dem Sachverständigen besprochen und von diesem in seinen Unterlagen vermerkt" und "das Gutachten welches der SV dem GU erstellt hat und über das mich der GU in Kenntnis gesetzt hat". Der GU also die vom SV gemachten Einschätzungen anders erhalten bzw. diese nach dem Termin "revidiert" hat.
     
  5. R.B.

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    Dann war das ein schlechter SV, denn normalerweise äußert der sich bei der "Besichtigung" gar nicht zu Details, schon gar nicht was Kosten in Euro betrifft. Kein Mensch kann einfach mal so ein paar Preise aus dem Ärmel schütteln, die dann auch noch einer Überprüfung standhalten sollen. Ich vermute, dass er auf Drängen einfach ein paar Hausnummern genannt hat, eine genauere Ermittlung der Kosten aber vor Ort gar nicht möglich war.
    Das ist ähnlich wie mit Kunden die in der KFZ Werkstatt anrufen und fragen, "was kostet die Reparatur".

    Beispiel Fenstergriff. Er wirft einfach mal eine Zahl in den Raum, und zuhause rechnet er nach und stellt fest, dass man dafür ein komplettes Fenster bekäme.
    Beispiel fehlender "Regenrinnenschmutzabscheider" (was auch immer das sein soll, ich kenne Laubfänger etc. aber....), zuerst geht man davon aus, dass das vereibart war, nennt einen Preis, später stellt sich heraus, dass dies nicht notwendig und auch nicht vereinbart war.

    Ich würde niemals einem SV vor Ort einen Preis für irgendwelche Mängel abringen, denn da kann er nur daneben liegen. Deswegen äußern die sich normalerweise auch nicht zu solchen Details.

    Wer hatte den SV beauftragt? Womit war er im Detail beauftragt?
     
  6. #6 schmiedludo, 29.09.2015
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    Der SV war vom GU beauftragt und sollte die noch offenen Mängel begutachten (z.B. Fenstergriff, Abgesackte Gipskartonverkleidung, über 1 Jahr vergessene Dachziegel -mit entsprechender Feuchteschadenbegutachtung-, Schmutzabscheider/Laubabscheider in der Dachrinne -wurde von mir in Eigenvornahme wg. Nichterfüllung + Nachfristsetzung durch GU vorgenommen-, falsche Sockelfarbe -wurde von mir in Eigenvornahme wg. Nichterfüllung + Nachfristsetzung durch GU vorgenommen-).

    Die zwei letztgenannten Punkte hätten m.E. keiner SV-Begutachtung bedurft, da diese schon "durch -Nichterfüllung und Selbstvornahme- abgeschlossen" sind.

    Bei den Fenstergriffen hätte ein Tausch ca. 1200,- € gekostet (hier hatte ich ein Angebot eingeholt, lt. dem SV wäre hier ein "Flügeltausch" ausreichend, jedoch habe ich keinen Anbieter des jetzigen Herstellers gefunden der für ein Angebot wg. einem Fenster vorbeikommen wollte).
     
  7. R.B.

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    Na ja, wenn vom GU beauftragt, dann kann der mit ihm vereinbaren was er will.

    zum Rest kann man nicht viel schreiben ohne alle vertraglichen Details zu kennen. Ob das mit der Selbstvornahme so korrekt war kann man aus der Ferne auch nicht beantworten, wer weiß schon, wie das im Detail abgelaufen ist.
     
  8. #8 Alfons Fischer, 29.09.2015
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    Danke! Diese Einschätzung teile ich uneingeschränkt!
    Ich wundere mich manchmal, welche "Universalkompetenz" manche Gutachter in sich selbst sehen.
    Das führt zu Unzufriedenheit. Ich kenne einen Fall, in dem ein unkompetenter "Sachverständiger" dem Bauherrn eine Menge Geld aus dem Beutel geleiert hat und zu rund 95% nur "Mängel" angemahnt hat, die nach genauerer Betrachtung gar keine waren.

    "Man muss auch mal den Mut haben, zu sagen, dass man nicht der richtige Ansprechpartner für eine Fragestellung ist" - mir erst heute wieder passiert.
     
  9. rose24

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    Respekt - finde ich gut. Leider ist das selbst bei gerichtlich bestellten SV nicht immer selbstverständlich und man kann sich dann nachher damit herumschlagen, was die Juristen draus machen...
     
  10. #10 Alfons Fischer, 29.09.2015
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    ... umso schlimmer - weil es nach meiner Einschätzung sogar deren Pflicht ist, zu sagen, dass sie für die jeweilige Frage nicht (ausreichend) kompetent sind!
     
  11. #11 schmiedludo, 11.12.2015
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    Zum Thema Luft Erdwärmetauscher wurde jetzt eine TV-Abfahrung durchgeführt, mit folgenden Ergebnissen:

    -Verschmutzung durch mangelnden Schutz im Rahmen der Bauphase
    -zahlreiche Setzungen mit Wasseransammlung durch fehlendes Gefälle
    -Deformierung des Rohrs durch mangelhaftes Verlegen

    Die Videos habe ich veröffentlicht:
    https://www.youtube.com/channel/UCpGtgd8CyIj08bttBajybzg/videos

    Würdet Ihr für einen solchen "Murks" eine dauerhafte Problemlösung sehen? Die Wasserstellen sind m.E. nur wg. der -nicht dauerhaften- Antipilzbeschichtung "schimmelfrei". Mit meinem SV werde ich nächste Woche sprechen und würde mich freuen schon Eure professionellen Beiträge zu hören.

    Zusätzlich steht nächste Woche eine Thermographie des Hauses an, bei der hoffentlich nicht noch weitere "Baustellen" deutlich werden...
     
  12. #12 Gast56083, 11.12.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ich hab jetzt noch nicht so ganz genau verstanden, wo bzw. was das Problem ist.
    Führst Du jetzt die Atembeschwerden aus #1 auf diese Verlegung zurück?
    Ich kann da keinen Zusammenhang sehen, weil ich nichts gesehen habe, was in den Rohren dafür der Auslöser sein könnte (hab aber auch ncht das ganze "Filmmaterial" begutachtet.
    Oder willst Du jetzt dem GU nur nachweisen, dass der EWT nicht fachgerecht verlegt wurde?

    Für mich klingt das eher nach Krieg mit dem GU als nach "echten" Problemen
     
  13. #13 schmiedludo, 11.12.2015
    schmiedludo

    schmiedludo

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    Die Atembeschwerden hatte ich darauf zurückgeführt und den EWT seit Sommer stillgelegt, da auch der Filter unserer Lüftungsanlage nach einem Jahr rabenschwarz war.

    Das stehende Wasser in Video 2 und 3 an diversen Stellen ist für mich klar mangelhaft, da ein Gefälle nun mal an diesen Stellen nicht gegeben ist... Da die Anlage nicht nur für drei Tage im Jahr die Luft liefert und auch langfristig i.O. sein muss, sollte die Umsetzung passen. M.E. ist der EWT nicht fachgerecht verlegt.

    Dies als Krieg einzuordnen, steht natürlich jedem frei, für mich sind dies leider echte Probleme.
     
  14. mls

    mls Bauexpertenforum

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    um klarheit bei der ursachenforschung zu bekommen, könnte der
    rabenschwarze besatz untersucht werden. unabhängig davon halte
    ich stehendes wasser im ewt für "no go" - ausser, man möchte
    mikrobielle zuchtexperimente veranstalten.
     
  15. R.B.

    R.B.

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    Dem schließe ich mich an. Wodurch die Senken verursacht wurden lässt sich im Nachhinein nicht sagen, es könnte sich um nachträgliche Setzungen handeln, schlampige Verlegung oder was weiß ich.
    Auch die "Wellrohre" (wenn ich das richtig gesehen habe) sind in meinen Augen nicht die beste Wahl.

    Ein schwarzer Filter muss nicht zwangsläufig durch dem EWT verursacht werden. Es könnte sich um Ruß handeln, aber auch um Schimmel, das wäre noch zu untersuchen. Ist der Belag tatsächlich schwarz, dann würde ich auf Ruß tippen. Gerade im Winter haben wir fast schon chinesische Verhältnisse, an jeder Ecke bläst ein Ofen Dreck in die Umwelt, der Straßenverkehr wird auch nicht weniger, die Belastung der Luft nimmt zu.

    Einen Zusammenhang mit der Atemnot sehe ich zwar nicht, aber ein EWT in dem Kondenswasser stehen bleibt ist in meinen Augen mangelhaft.
     
  16. #16 schmiedludo, 11.12.2015
    schmiedludo

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  17. #17 Gast56083, 11.12.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Man sollte unterscheiden: gibt es im EWT einen ersichtlichen Grund für die Atembeschwerden? Nichts offensichtliches. Sind schwarze Filter nach 1a ungwöhnlich oder gar ein Indiz für Schimmel? Nein, nicht ungewöhnlich sondern völlig normal und sehr unwahrscheinlich Schimmel sondern ganz normaler Schmutz. Die meisten Hersteller empfehlen übrigens einen Wechsel nach 4-8Monaten.
    Ist stehendes Kondensat/Wasser im stillgelegten EWT ok? Nein. Hier ist offenbar nicht gut verlegt worden und das ist ein Mangel.
     
  18. #18 schmiedludo, 11.01.2016
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    Danke nochmals für die bisherigen Hilfestellungen.

    Mein GU hat wie bei den bisherigen Mängeln auch, keinen Mangel erkannt.

    Meine Mangelanzeige

    Sehr geehrter Herr ...,
    nach einem Termin mit meinem Sachverständigen Herrn ..., übersende ich folgende Mängelanzeige (die Mail auf Ihre letzten Brief, füge ich Ihnen nochmals schriftlich bei).

    Mangelhafter Luft Erdwärmetauscher
    Der EWT ist im Bereich der Ringwarenrohverlegung wg. zahlreicher Wasseransammlungen/stehendem Wasser, unsachgemäßer Verlegung und fehlende Reinigung vor Inbetriebnahme magelhaft -gesamte Verlegelänge-.
    Folgenden Mängel sind beklagen:
    -Verschmutzung durch mangelnden Schutz im Rahmen der Bauphase -besonders schwerwiegende unter Lüftungsanlage-
    -Setzungen mit Wasseransammlung durch fehlendes Gefälle -erhebliche und zahlreiche "Pfützen"
    -Deformierung des Rohrs durch mangelhaftes Verlegen/Verdichten (vgl. insbesondere VIDEO1 d.h. von Lüftungsanlage zur Revisionsöffung)
    Nicht beachtet wurden hier DIN und die allgemeinen Regeln der Technik sowie sonstige Normen.

    Bilder:
    https://picasaweb.google.com/105451882205887210943/MangelhafterErdwarmetauscher

    Videos:
    https://www.youtube.com/channel/UCpGtgd8CyIj08bttBajybzg

    /*zusätzlich habe ich noch die Bilder der Pfützen als Ausdruck beigefügt*/

    Mangelerinnerungen:
    ... bisher nicht erledigt Mängel ...

    Nicht beachtet wurden hier DIN und die allgemeinen Regeln der Technik sowie sonstige Normen.

    Ich fordere Sie auf, den neuen genannten Mangel (d.h. lediglich Luft EWT-Mangel) einschließlich der Ursachen der geschilderten Mängelerscheinungen bis 31. Januar 2016 ordnungsgemäß, fachgerecht, dauerhaft und den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu beseitigen. Für die Beseitigung der Riss/Fuge zw. Dach und Wand (vgl. letzte Mangelanzeige) setze ich bis 15.01.16 eine Nachfrist.

    Zur Terminvereinbarung bzgl. Luft EWT Mangelbeseitigung erreichen Sie mich unter ....

    Mit freundlichen Grüßen
    ...

    Antwort des GU

    Die uns bezüglich des EWT zur Verfügung gestellten Unterlagen sind nicht aussagekräftig. Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen liegt eine nicht fachgerechte EWT-Befahrung vor. Um zu diesem Thema Stellung nehmen zu können, sind ausführliche Unterlagen notwendig. Wir bitten um Zusendung dieser Unterlagen. Zudem bitten wir um Nachweis der regelmäßigen Reinigung und Wartung der Lüftungsanlage.

    i.A. ...

    Weiteres Vorgehen:

    Ich werde auf Empfehlung aus dem Forum haustechnikdialog.de evtl. einen Rechtsanwalt befragen. Meint Ihr ich muss noch etwas "nachschießen", zu dem Wunsch "weitere Unterlagen". Z.B. von meinem SV eine Aufstellung der nicht beachteten DIN zuliefern lassen,...?
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 11.01.2016
    Ralf Wortmann

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    Ja, das wäre der Punkt, an dem ein RA spätestens sinnvoll ist. Ob es sinnvoll ist, vorher den SV nachliefern zu lassen, lässt sich schlecht sagen, weil ich den Inhalt des Gutachtens nicht kenne. Das soll sich ein RA erst ansehen und dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden.

    Ich frage mich allerdings, wie der SV feststellen konnte, dass eine "fehlende Reinigung vor Inbetriebnahme" vorliegt.

    Die Frage des GU nach regelmäßiger Reinigung und Wartung des Anlage erscheint mir berechtigt. Kannst du diese Maßnahmen belegen? Ich habe nicht alle Beiträge gelesen. Wann wurde denn die Anlage in Betrieb genommen und in welchen Intervallen sind Reinigung und Wartung erforderlich?
     
  20. #20 schmiedludo, 11.01.2016
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    Danke!

    Die Anlage wurde 01/2012 in Betrieb genommen, Reinigungen/Lüftertausch und Durchsichten des Lüftungsgerätes wurden jährlich von mir durchgeführt (als BEng ist dies mit "Handlungsanleitung" kein großes Hexenwerk;-)). Den EWT habe ich ebenfalls jährlich eine Sichtprüfung unterzogen, natürlich nicht mit TV-Abfahrung.

    M.E. ist dieser konstruktive Schaden gänzlich unabhängig von Reinigung und Wartung zu bewerten. Auch die Aussage zur fehlenden Aussagekraft der Unterlagen ist bei den eklatanten Mängeln für mich nicht nachvollziehbar.

    Die "fehlende Reinigung vor Inbetriebnahme" ist durch den Gibs und Schmutz zu sehen der unter der Biegung des Lüftungsgerätes liegt, ersichtlich.
     
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