Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss?

Diskutiere Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss? im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; Das oberste Ziel muss doch sein, dass jeder Patient, egal ob behindert oder nicht, ordentlich behandelt werden kann. Dafür braucht es in der...

  1. R.B.

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    Das oberste Ziel muss doch sein, dass jeder Patient, egal ob behindert oder nicht, ordentlich behandelt werden kann. Dafür braucht es in der Praxis ein professionelles Umfeld, angefangen bei den Mitarbeitern, bis hin zu den Räumlichkeiten und der medizinischen/technischen Ausstattung. Ich denke da sind wir uns alle einig. Es darf nicht sein, dass ein Patient nicht oder nur mangelhaft behandelt werden kann, weil das Umfeld eine ordnungsgemäße Behandlung nicht zulässt.

    Es ist schon bedauerlich, dass so etwas überhaupt durch Gesetze oder Verordnungen geregelt werden muss, an sich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein. Aber wir wissen ja, dass Druck leider sehr oft notwendig ist um Veränderungen zu erreichen. Die Frage ist halt, ob durch solche Verordnungen nicht über das Ziel hinaus geschossen wird, teils durch Lobbydenken, teils durch Verantwortliche die meinen jede theoretische Möglichkeit abdecken zu müssen, oder schlichtweg weil die Verfasser keine Ahnung haben. Mir wäre es als Patient lieber der Arzt investiert das Geld in ein neues Ultraschallgerät als in eine barrierefreie Teeküche, oder weil wir beim Thema barrierefrei sind, in einem automatischen Lifter damit Rollstuhlfahrer leichter auf eine Liege kommen. Das erleichtert dann zusätzlich noch dem Personal die Arbeit.

    Wohlgemerkt, ich habe nichts gegen die gesetzlichen Regelungen und es liegt mir auch fern hier eine 2 Klassenbehandlung zu etablieren. Es geht mir nur um das vernünftige Augenmaß das beim Verfassen solcher Verordnungen anscheinend verloren geht.
     
  2. rose24

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    Naja - diskutieren darf man schon - aber man wird das Gesetz trotzdem einhalten müssen. Ich finde Ralf Wortmann hat hier vollkommen richtig - auch aus menschlicher Sicht - argumentiert.

    Es ist wirklich so, dass viele Architekten sich wehren, behindertengerecht zu bauen - weil es eben mehr Geld kostet. Ich habe das in meiner Zeit im Bauamt leider oft erleben müssen.
    Dazu kommt noch, dass viele Architekten auch gar nicht wissen wie es geht und man ihnen dann erst einmal die entsprechenden Normen erläutern muss. Und wenn das dann irgendwann gelungen ist, passieren oft bei der Ausführung noch fatale Fehler. Das ist echt traurig.

    In Bayern ist es dann auch noch oft so, dass die Barrierefreiheit (weil kein Sonderbau) nicht im Prüfumfang des vereinfachten Genehmigungsverfahrens enthalten ist und Anträge genehmigt werden, obwohl die fehlende Behindertengerechtigkeit offensichtlich ist.

    Ich habe viele lange Gespräche mit unserer Behindertenbeauftragten geführt - die übrigens auch unverschuldet plötzlich im Rollstuhl gelandet ist - und kann daher auch deren Sichtweise sehr gut verstehen. Die Frau war trotz allem zu manchem Kompromiss bereit - und wenn der Zweck erfüllt wurde konnten wir die eine oder andere Abweichung genehmigen. Das war z.B. öfter der Fall, wenn es um die DIN-genauen Abmessungen von Behindertentoiletten ging.

    Wer heute ein Gewerbe eröffnet (z.B. Gaststätte, Supermarkt) oder eine Arztpraxis gründet muss doch vorher wissen, was gefordert ist und sich dann entsprechend damit auseinandersetzen, um die Anforderungen zu erfüllen. Wenn das Gewerbe/ die Praxis dann erfolgreich geführt wird, kommen die Kosten auch wieder herein. Wer das nicht schafft, lässt es besser gleich bleiben. Warum eigentlich wird bei der Behindertengerechtigkeit so gejammert, während heute Auflagen zur Bepflanzung oder Brandschutz kaum noch diskutiert werden? Das war zu meinem Anfangszeiten vor mehr als 20 Jahren auch mal anders, aber hier hat es inzwischen (zum Glück) einen Wandel gegeben.
     
  3. R.B.

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    Dann wäre die Praxis schlecht organisiert.
     
  4. #164 Thomas Traut, 30.09.2015
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    Nö. War aber zugegebenermaßen etwas zugespitzt. Es geht im Einzelfall immer um Abwägungen, und da ist es halt schwer, allgemeingültige Grenzen festzulegen.

    Evtl. wäre ja ein Argument, dass unbedingt 3 Behandlungsräume erforderlich sind, die Praxis mit zweien überhaupt nicht funktioniert und wegen der räumlichen Gegebenheiten nur 1 baurechtlich konform hergestellt werden kann. Bei Fluren ist es sicher auch ein Unterschied, ob der statt der geforderten 1,50 m nun 1,40 m oder nur 1,10 m breit ist. Ohne Grundriss kann man aber noch nicht mal Tipps geben, und so geht die Diskussion langsam um des Kaisers Bart.

    Wieso? Wo das Grundstück Tausende €/m² kostet und Wohnraum knapp ist, macht das richtig Kohle pro Monat. Die (Berliner) Mietskasernen, wo man sich über den Hof die Hand geben konnte, waren sprichwörtlich. Und in guten Ballungszentren, wo auch heute noch jedes Kellerloch als Schlafzimmer vermietet werden kann, wären auch 11-Geschosser ohne Aufzug ruckzuck belegt.
     
  5. #165 weisduwas, 30.09.2015
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    Mangels zweiten behindertengerechten Behandlungsraum war gemeint

    .
     
  6. R.B.

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    Ich denke der Vergleich wäre besser, wenn man nicht generell den Aufzug in Frage stellen würde, sondern dessen Größe. Das wäre wie wenn man einen Aufzug für 70 Personen fordern würde, nur weil mal der (theoretische) Fall eintreten könnte, dass so viele Personen vor dem Aufzug stehen. Da würde doch auch jeder sagen, ein Aufzug für 10 personen oder 20 personen genügt.
     
  7. #167 Bauliesl, 30.09.2015
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    Die meisten Auflagen bringen nicht mehr Geld ein sondern kosten erstmal nur mehr Geld....... Die Argumentation ist aus Behördensicht immer einfach. Gewerbetreibende bzw. Ärzte o.ä. müssen aber leider wirtschaftlich arbeiten..... Und zu sagen, wer das nicht wieder reinholt, sollte es lassen, das ist auch zu kurz gesprungen.....

    Und ich finde, dass das Thema Brandschutz tatsächlich durchaus wichtiger ist, als barrierefreie Serverräume....
     
  8. R.B.

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    Das würde bedeuten, dass 2 Gehbehinderte zur gleichen Zeit einen Termin hätten und den auch exakt zur gleichen Zeit wahrnehmen müssten. In einer spezialisierten Praxis oder Spezialklinik sicherlich denkbar, doch da würde man allein schon aufgrund der Ausrichtung der Praxis anders planen, in einer normalen Praxis eines Allgemeinmediziners mit 1 Arzt aber wohl eher nicht. Da werden Patienten relativ flexibel verteilt.
     
  9. rose24

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    Wo kämen wir hin, wenn die Behörden nur nach Wirtschaftlichkeit entscheiden würden?
    Der eine will bei den Stellplätzen sparen, der nächste bei der Bepflanzung, wieder ein anderer beim Brandschutz... Da kann man endlos diskutieren, was denn jetzt am wichtigsten ist.

    @Bauliesel: könnte man denn nicht einen Behandlungsraum oder einen anderen Raum einsparen und dafür den Rest behindertengerecht herstellen? Ja - ein Grundriss wäre ansonsten wirklich interessant.
     
  10. #170 weisduwas, 30.09.2015
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    Wenn es andersum wäre müsste der Gesetzgeber solche Reglungen nicht treffen. Dir würde die Bude eingerannt mit barrierefreien Bauen.
    Die Regelung ist doch für alle gleich oder?

    Ich werd den Eindruck nicht los das du dir das schön redest

    Vorhin wurde noch als Beispiel warum nicht eine Praxishilfe im Rollstuhl arbeiten kann, sie sei ja evtl. allein sei und im Notfall....
    Inzwischen ist bekannt 3 Behandlungräume mind. 2 Ärtzte mach nach meiner Erfahrung auch 2 Praxishilfen notwendig, zu den Offnungzeiten der Praxis.
     
  11. #171 Bauliesl, 30.09.2015
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    Nicht "nur" sondern "auch" wäre der richtige Weg, meiner Meinung nach....

    Nein, einen Grundriss möchte ich nicht einstellen. Ich werde das planerisch hinbekommen, das ist nicht das Thema, es ging mir um die Sinnhaftigkeit des vom BRA Geforderten. Und ich glaube, die ist umfangreich diskutiert. Deswegen werde ich mich an der Stelle verabschieden und über Weiteres dann zu gegebener Zeit berichten.
     
  12. #172 Bauliesl, 30.09.2015
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    Nein, es sind nicht zwei Helferinnen nötig. Die meiste Zeit ist eine da.
     
  13. #173 wasweissich, 30.09.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ein problem ist , dass die gesetze von leuten beschlossen werden , die ein gutes gefühl haben wollen und gute presse . die wirklichen belange der behinderten interessieren sie weniger .

    der schwachsinn der totalen inklusion geht an den bedürfnissen sowas von vorbei , das es nur so scheppert .

    (geistig)behinderte kinder in der regelschule , ja , hört sich klasse an .
    dabei ist die lehrerschaft und die ganze gesellschaft noch nicht mal in der lage , gesunde sozialschwächere kinder vor dem "elitären" nachwuchs zu schützen .

    dass die schulen sowas begrüssen kann ich nachvollziehen , bedeutet soetwas eine menge neuer planstellen .....

    und es ist keinem , am wenigsten den behinderten , geholfen , wenn jetzt alle versäumnisse der vergangenheit mit wildem aktionismus und übertreibung in die andere richtung völlig kopf und hirnlos ausgemerzt werden sollen .

    die , die täglich mit geistig und mehrfachbehinderten zu tun haben , können nur über viele der "neuen errungenschaften im bereich der inklusion " mit dem kopf schütteln . nicht nur , dass viele nutzlos sind , einige sind absolut kontraproduktiv .
     
  14. ziesel

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    Und genau da ist m.E. noch nicht alles geklärt. Nämlich die Bedeutung des Wortes "zweckentsprechend" im Gesetzestext.

    Wenden wir uns exemplarisch mal von der Arztpraxis ab und betrachten andere, nach derselben Rechtsforschrift ebenso barrierefrei zu errichtende Bauten. Ich führe jetzt beispielhaft mal ein Kino und ein Schwimmbad an.

    Kino
    Muss jetzt in einem neu zu errichtenden Kinokomplex ausnahmslos jeder Zuschauerplatz barrierefrei erreichbar und nutzbar sein? Oder ist es "zweckentsprechend", wenn in jeder Platzkategorie "gute" Plätze in angemessener Anzahl barrierefrei vorhehalten werden?

    Schwimmbad
    Sind in einem neu zu errichtenden Schwimmbad ausnahmslos alle Umkleidekabinen barrierefrei zu errichten? Oder reichen 10-20%? Ist im Schwimmbad-Neubau für jeden Startblock eine Rollstuhlrampe vorzusehen und jedes Sprungbrett mit einem rollstuhlgerechten Aufzug auszustatten? Oder erfordert die "Herstellung zur zweckentsprechenden Nutzung durch Behinderte" nur, dass überhaupt ein paar behindertengerechte Umkleiden und eine wie auch immer geartete Einrichtung, die Behinderten das ins-Wasser-gelangen ermöglicht vorzuhalten sind?


    Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich... Behindertengerechtigkeit wird ja gar nicht in Frage gestellt, sie wird hier unisono befürwortet. Vielmehr steht die Frage im Raum, welcher Umfang von Behindertengerechtigkeit angemessen, sinnvoll und baurechtlich gefordert ist. Auch wenn man die Brandschutz als notwendig erachtet kann man ja hinterfragen, ob wirklich jedes Fenster eine Feuertreppe braucht, ob jeder Bürostuhl einen eigenen Wandhydranten benötigt, jedes Zimmer als separater Brandabschnitt auszugestalten ist,... ;-)
     
  15. #175 wasweissich, 30.09.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    genau so sehe ich es auch

    und genau da wird es interessant , für gehbehinderte .

    Aufzug im Brandfall nicht benutzenprangt überall ....
    und was machen die mandeloperierten rollstuhlfahrer in so einem fall im sechsten stockwerk eines krankenhauses , weil dort die HNO abteilung angesiedelt ist ? die feuertreppe benutzen wohl nicht , und die rollstuhlrampe dürfte wohl ziemlich interessant werden , wird aber auch nicht von der BO nicht gefordert :yikes
     
  16. Baumal

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    ich denke mal die werden über die treppe herausgetragen,
    vom personal.

    natürlich könnte man noch über eine selbstflüchter rolli rampe
    nachdenken, vom sechsten stock ins EG.
     
  17. rose24

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    Dafür gibt es Brandabschnitte - und wenn ein sicherer Brandabschnitt erreicht ist, kann auch über Fenster gerettet werden. Nicht umsonst sind die Brandschutzanforderungen für Krankenhäuser so hoch.
     
  18. #178 Skeptiker, 30.09.2015
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    Ihr macht Witze, aber es gab mindestens 'mal in einem Studentenwohnheim in Marburg (?) tatsächlich eine Rettungsrutsche über alle Geschosse - hätte nach Einschätzung eines ehemaligen Bewohners in Ernstfall aber zu schweren Verletzungen geführt. Geübt wurde die Selbstrettung nach seiner Schilderung sicherheitshalber immer nur etagenweise.
     
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    ich denke josef weiß selbst, was brandabschnitte sind.
     
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    über fenster kann nicht so schnell gerettet werden,
    wie über die treppe.
     
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