Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss?

Diskutiere Arztpraxis - "komplett barrierefrei": ein Muss? im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; Völlig falsch verstanden. Es ist doch (hoffentlich) unstrittig, dass eine "normale" Praxis mit beispielsweise nur 1 barrierefreien Behandlungsraum...

  1. #221 Der Bauberater, 01.10.2015
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    Ralf, da muss ich dir widersprechen.
    Wenn du einen dreizügigen Kindergarten bauen möchtest, dann müssen (lt. Gesetz) wegen der Gleichbehandlung, alle drei Gruppen, wenn sie eine zweite Spielebene haben barrierefrei ausgebaut werden. Es ist nämlich möglich dass ... . Wenn es der Bauverständige auf seine Kappe nimmt, dann reicht eine Gruppe. Das ist aber Ermessensache!
    Ich kenne einen Fall, da wurden in einem Kindergarten (dreizügig) die zweiten Spielebenen, die durch eine Treppe in der jeweiligen Gruppe erschlossen waren, die Nutzung untersagt, weil wenn ein Kind mit Behinderung in die Gruppe kommen würde, dann wäre es gegenüber den anderen Kindern diskriminiert und deshalb darf die Empore NICHT benutzt werden.
     
  2. Baumal

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    hallo@ Bauberater,

    hier gehts um bauen im bestand.
     
  3. R.B.

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    Da bin ich ganz bei Dir, im obigen Fall würden aber dem behinderten Patienten keinerlei Nachteile entstehen. Es macht keinen Unterschied ob ich im Zimmer 1 oder 2 oder 3 behandelt werde, als nicht behinderter Mensch darf ich mir das auch nicht aussuchen. Wenn Onkel Doc sagt "Nr. 3" dann gehe ich in Nummer 3. Wenn Onkel Doc zu einem behinderten Patienten sagt "Nr. 2" dann geht er in Nummer 2 (das Zimmer das dann barrierefrei ist). oder darf sich ein behinderter Mensch das Behandlungszimmer aussuchen, hat vielleicht sogar einen Anspruch darauf, den ich nicht habe?
     
  4. #224 Thomas Traut, 01.10.2015
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    solange überall gleiche Voraussetzungen hinsichtlich Geräten usw. vorhanden sind. Dass bei einer überfüllten Praxis die Angestellten die Geräte nach Bedarf von einem in den anderen Raum transportieren, glaubt der Osterhase. Also wird es für den Patienten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit längere Wartezeiten geben, damit nicht für jeden 2. Patienten das Geraffel hin- und her geräumt wird.

    Jetzt könnte man einwenden, dass ja dann vielleicht sogar die Wartezeiten für Behinderte kürzer würden, weil sie alle schnell zusammengefasst behandelt werden. Meine Lebenserfahrung sagt mir aber was anderes.
     
  5. #225 Der Bauberater, 01.10.2015
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    So steht das aber schon immer in der LBO
     
  6. #226 Thomas B, 01.10.2015
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    Selektives Nicht-Verstehen, Herr JSch??????

    Ich hatte nicht geschrieben, dass es reichte wenn nur 2% der Räume behindertengerecht ausgebaut werden, sondern zweifle die Notwendigkeit an, dass es 100% sein müssen.
    Denn diese stellen m.E. tatsächlich eine massive Übererfülllung das, verglichen mit dem tatsächlichen Aufkommen an solchen Patienten mit Behinderung (muss natürlich nicht nur Rolli sein)

    Auch wenn das Schicksal des eigenen Sohnes einem das Gemüt unnötig aufheizt wäre es schon nett oder zumindest hilfreich, wenn man nicht nur selektiv liest, sondern das alles ansieht (liest).

    Aus den Worten des Hr. JSch schließe ich, dass es ihm um einen 100%-Ausbau in behindertengerechter Form geht. Man fragt sich halt: warum nur???????

    Die verbalen Rundumschläge bin ich nun aber auch leid. Servus und tschüß!
     
  7. R.B.

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    Diese Logik verstehe ich jetzt nicht. Es ist doch gängige Praxis, dass es med. Geräte gibt die in jedem Zimmer vorhanden sind (Blutdruckmesser etc.) und Geräte die bei Bedarf zwischen den Behandlungsräumen hin und her geschoben werden (Bsp.: teure US Geräte o.ä.). Das hat nichts mit behindert, nicht-behindert, oder barrierefrei zu tun. Es handelt sich dabei üblicherweise um die teuren Geräte die man sowieso nur alle Schaltjahre mal benötigt. Ich habe ja auch Messgeräte die an jedem Messplatz stehen und solche die hin und her wandern wenn Bedarf ist.
    Mein Zahnarzt hat ein einziges Röntgengerät mit dem er den kompletten Schädel/Kiefer aufnehmen kann, das benutzt er nach eigener Aussage eher selten, meist bei einem neuen Patienten für die Unterlagen. Ansonsten kann er nur partiell rötgen, da sieht er 2 oder 3 Zähne, was aber meist ausreicht.
    Was wäre die Alterantive? In jeden Raum das Luxus-Gerät, dann muss aber jeder Patient bei jedem Besuch das Teil mal nutzen damit es sich rechnen kann, die Krankenkasse wird´s freuen.

    Ich kann nichts erkennen wo einem behinderten Patienten ein Nachteil dadurch entstünde, dass nur ein Teil der Behandlungszimmer barrierefrei wäre.
     
  8. OlliL

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    Ein großes Problem was man halt immer bedenken muss - bleiben wir beim Zahnarzt - was wenn die Allgemeinarzt-Praxis in 20 Jahren von einem Zahnarzt genutzt werden möchte, das Super-Duper-Röntgengerät aber nur in den Raum mit der 60cm-Tür passt? Dann hätten Rollifahrer.... Pech....
    Wird denn bei der Genehmigung der Behörde auch festgeschrieben, dass der "Aufenthaltsraum für das Personal" und die "Besenkammer" auch in jeder Zukunft nur so genutzt werden dürfen? Was wenn ein Arzt in 20 Jahren den Aufenthaltsraum als Behandlungsraum nutzen möchte/muss, und den einzigen barierefreien Raum als Wartezimmer nutzt....

    Man muss es auch mal aus dieser Warte betrachten.
    Auch wenn ich die 100% Regelung ebenfalls als zweifelhaft sehe, kann man denke ich mit der Sichtweise "was könnte die Zukunft bringen" hier schon einiges mehr nachvollziehen.
     
  9. R.B.

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    Die Zukunft kann viel bringen, das ist doch alles nicht vorhersehbar. Vielleicht macht er dann die Röntgenaufnahme mit einem Mini-Gerät im Bleistiftformat.

    Wenn sich irgendwann die Nutzung der Praxis derart ändern sollte, dass die neue Praxis völlig andere Anforderungen stellt, dann wird sowieso eine große Umbauaktion fällig, oder die Räumlichkeiten scheiden für die neue Nutzung einfach aus.
     
  10. #230 Thomas Traut, 01.10.2015
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    Das ging mir bei Deinem Matterhorn genauso.

    Ich habe es noch nie erlebt, dass für mich Geräte hin und her getragen wurden. Bis jetzt musste ich immer in die Räume zu den Geräten gehen. Anders halte ich es auch nicht für praktikabel. Einen Blutdruckmesser oder ein Stethoskop kann ich sicher noch hin und her tragen, ein Gerät mit Verbindung zu einem Rechner mit Monitor schon nicht mehr so gut.

    Von Einzelfällen auf alle zu schließen, ist nicht sinnvoll. Sicher gibt es immer mal den Einzelfall, wo eine Anforderung sinnlos ist, siehe Tempo 50 innerorts.
     
  11. R.B.

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    Im medzinischen Bereich gibt es, wie in anderen Bereichen auch, portable Geräte, mobile Geräte, und stationäre Geräte. Die portablen kann man sich unter den Arm klemmen, das sind meist die einfachen günstigen geräte, oder es sind mobile Geräte, die werden auf Rollwagen aufgebaut (findest Du auch in jedem Krankenhaus), das sind dann üblicherweise die Geräte für die man tiefer in die Tasche greifen muss. Stationäre Geräte sind dann, wie der Name schon sagt, fest eingebaut, da geht es dann normalerweise um Geräte in der oberen Preisklasse.

    Geräte der ersten Kategorie stehen in jedem Behandlungszimmer, Geräte der zweiten Kategorie werden je nach Bedarf in das jeweilige Behandlungszimmer gebracht. Das sind die Dinger die in Krankenhäusern oftmals auf den Fluren (Zwischenfluren) im Weg rum stehen. Steht so ein Teil gerade in Zimmer 2, und das Zimmer ist frei, dann kann der Patient natürlich auch in dieses Zimmer wechseln, warum auch nicht. Ansonsten schiebt man das Teil dort hin wo es benötigt wird. Meist sind es auch Geräte bei denen man zu Beginn der Behandlung gar nicht wissen kann, ob sie benötigt werden.

    Bsp.: für die mobilen Geräte, 3D/4D US Geräte, Preisklasse im Bereich eines gut ausgestatteten Mittelklassewagens.
    Da hat kein Gynokologe mehrere in der Praxis rum stehen, zumal er für die Untersuchung gerade mal 50,- € oder etwas mehr bekommt.
    Gibt es stationäre Geräte in einer Praxis, dann versteht sich von selbst, dass diese nicht irgendwo im Keller herumstehen, sondern in einem Raum der von allen Patienten erreicht werden kann.
     
  12. Baumal

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    das ist mir schon bewußt.
    dann muß man halt gegen angehen.

    es kann doch nicht angehen, dass ein jungmediziner seine
    praxis auf der grünen wiese neu errichten muß, weil
    vorhandener bestand nicht behindertengerecht für
    patienten oder mitarbeiter wäre?

    dann gibts bald keine ärzte mehr innerstädtisch, sondern
    nur noch ärztezentren neben OBI.
     
  13. R.B.

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    Keine schlechte Idee. Dann könnte Mami gleich behandelt werden wenn sie an der Kasse die Rechnung sieht, was Papi wieder alles eingekauft hat. :D
     
  14. Baumal

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    .... dann kann sie den einkaufswagen auch mit in die
    praxis nehmen, die ist ja behindertengerecht.

    die leute welche innerstädtisch wohnen und einen
    arzt benötigen, schauen halt in die röhre.
     
  15. R.B.

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    Wofür gibt´s Krankenhäuser, die sind auf jeden Fall behindertengerecht. Du glaubst gar nicht was sich so alles im Wartebereich der Notaufnahme eines KH tummelt, da kann man nur den Kopf schütteln. Ich habe das im letzten Jahr mal live miterlebt, 9h hat´s gedauert bis die "Aufnahme" erledigt war, in der Zeit kamen 5 echte Notfälle, 7 Leute die auch im KH aufgenommen werden sollten, 3 Leute zu einer Abschlussuntersuchung zur Entlassung, und der ganze Rest......Hätte man da jedem am Eingang gleich mal 50,- € abgeknöpft, dann wäre "meine" Aufnahme in 1h erledigt gewesen. Da ich nur als Begleitperson dabei war hatte ich genügend Zeit mich umzuschauen, es ist der Wahnsinn was da abgeht.
     
  16. Baumal

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    wir scheifen ab....:D
     
  17. R.B.

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    aber nur ein klein bisschen. ;)
     
  18. #238 Der Bauberater, 01.10.2015
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    Der junge Arzt muss nicht auf die grüne Wiese, WENNer die bestehende Praxis 1 zu 1 übernimmt.
    Wenn er aber noch umbauen möchte, dann hat er die Möglichkeit mit den 10% unzumutbare Härte, aber danach ist Schluss Julius und er baut alles barrierefrei!
     
  19. #239 wasweissich, 01.10.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    besser abschweifen , als völlig grundlos auf alle und alles schimpfen , nur weil man nicht bereit ist das geschriebene so zu lesen , wie es gemeint ist ;)

    ich bin dafür , dass wir erstmal dagegen sind ....https://c2.staticflickr.com/6/5472/9499292244_26f4e2f892_b.jpg

    das nachdenken und hinterfragen können wir auch abschaffen ....:shades
     
  20. ekko123

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    Weil hier soviele abgewandelte Themen besprochen werden - kann Bauliesl nochmal kurz differenzieren.

    BRA fordert
    1) (wirklich) JEDER Raum ist barrierefrei zu bauen (also ALLE Patientenbereiche, alle PERSONALbereiche inkl. Besenkammer)

    2) ALLE Patientenbereiche und fast alle PERSONALbereiche - die Besenkammer muss nicht Rollstuhlbefahrbar sein, aber Teeküche, Personalräume, Anmeldebereich personalseitig)
    -> damit Patienten UND Personal im Rollstuhl sich eingeständig bewegen können

    3) "nur" ALLE Patientenbereiche barrierefrei


    Zur Zeit ist EIN Behandlungsraum, Wartezimmer und Anmeldebereich barrierefrei - richtig?


    Ich glaub es geht ja um 2)..... da wäre die Frage, ob die Praxiseinrichtung auch 100% auf Rollstuhlfahrer auszurichten ist? Also die Teeküche, die Schränke, etc. Weil, was hilft ein barrierefreier Raum (Tür und gewisse Größe), wenn darin deckenhohe Schränke sind?
     
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