Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Ich habe schon viele verletzte Handwerker vom Bau für die BG begutachtet. Aber auch einen Architekten der ohne Helm auf der Baustelle war

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  1. #781 Bauneulingin, 05.10.2015
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    Ich habe schon viele verletzte Handwerker vom Bau für die BG begutachtet. Aber auch einen Architekten der ohne Helm auf der Baustelle war
     
  2. Mibe25

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    Macht nichts. Die hat sicher der Elektriker. (DIN 18014: Dokumentationspflicht)
     
  3. roboco

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    Hier ein Bild der Kreuzverbinder:

    [​IMG]


    Heute erfolgte die Grundierung der Aussenwände mit einer Bitumen Grundierung:

    [​IMG]

    [​IMG]


    Morgen werden die Bohrkanäle mit einem dafür geeigneten Material (Marken darf man hier ja leider nicht nennen) geschlossen (vorher trocken- und saubergepustet) und dann werden die Bitumenschweissbahnen (33 cm) über allen Fugen aufgebracht. Dies geschieht durch die Kellerbauer selbst.

    Am Mittwoch kommt ein Subunternehmer des Kellerbauers, um Bitumen-Dickbeschichtung und dann die XPS Platten aufzubringen. Diese sind 12 cm stark. Darüber kommt dann eine Folie und darauf die Noppenbahnen mit den Noppen nach aussen, ins Erdreich zeigend. Ich hatte gelesen, dass dies von Vorteil sei. So könnten die Noppen sich nicht in die XPS Platten "bohren" und die Platten verrutschen.

    Abgesehen davon habe ich heute zwei Wasserproben des in der Böschung endenen Wasserzuflusses gezogen und sie in ein hiesiges Wasserlabor gebracht. Dort werden sie auf unterschiedlichste Schadstoffe untersucht. Mit dem Ergebnis könne ich in ca. 1 Woche rechnen. Ich werde berichten.
    Leider hatte es nicht geklappt, die wasserführende Kiesschicht aufzufinden. Ein großer Bagger hatte dafür eine 15 Meter lange Strecke ausgehoben, ohne Erfolg. Wahrscheinlich läuft die Kiesschicht unter dem bereits fertig gestellten Weg/Straße.
     
  4. faleis

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    Ja klar...

    hat auch der Bauherr das Recht, die BauBG zu informieren.
    Nur interessiert sich die BauBG nicht dafür, zumindest hier in der Region Hannover.
    Da heißt es lapidar: Wenn da nicht gerade jemand darauf steht und dort arbeitet, können wir nichts machen.
     
  5. #785 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2015
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    Doch - geht auch in Hannover!
    Selber schon gemacht. Man muss nur dranbleiben und die grosse Keule schwingen. Z.B. in der Meldung darauf hinweisen, evtl. verletzten Personen alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die beweisen, das die BauBG schon vor dem Unfall von den Mißständen informiert war. :D :o

    Einer der Gründe für diese Trägheit ist die Tatsache, dass die Aussendienstler gleichzeitig auch andere Aufgaben wir Seminarvorträge wahrnehmen müssen.
     
  6. Baumal

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    das ist doch ein witz!
    wenigstens an die treppenöffnung gehört eine
    absturzsicherung angenagelt.
    das sagt mir alleine schon der gesunde menschenverstand,
    dass da ein arbeiter, oder der arzt der im dämmerlicht noch
    fotos machen möchte, ruckzug 2.50 meter tiefer liegt.

    ich behaupte nicht, dass jede baustelle, immer dem arbeitsschutz
    entspricht. aber fotos von baustellen, ohne jeglichen arbeitsschutz
    ins netz zu stellen, finde ich mutig, oder naiv?
     
  7. #787 th_viper, 06.10.2015
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    Geht's jetzt wieder los mit "der Bauherr ist verantwortlich"?
     
  8. #788 Ralf Dühlmeyer, 06.10.2015
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    Äh - warum ist er nicht verantwortlich?

    Es ist kein SiGeKo bestellt, der Bau wird aber den Rahmen der SiGeKo-freien Bauvorhaben sprengen.
    Ergo hat das bis zur Vergabe an Dritte der Bauherr an der Backe.

    Selbst auf Unwissenheit kann sich der Bauherr nicht mehr berufen, er ist seit ichweißnichtwievielen Seiten "bösgläubig" und auch wenn er unwissend noch gutgläubig wäre, würde die Unwissenheit nicht vor Strafe schützen, könnte höchstens strafmildernd ausgelegt werden.

    Das mit den ganzen Regelungen den privaten Bauherren ein übles Ei ins Nest gelegt wurde und bei EFH ohne Beteilgung eines freien Architekten nur in ganz seltenen Fällen mal ein SiGeKo gegenüber dem Bauherren überhaupt nur erwähnt wird, macht die Sache nicht besser, ja.
    Aber die Regelungen sind nun mal in der Welt und so lange können sie den Bauherren auf die Füsse fallen.

    (Bei wievielen BV mit Beteiligung freier Architekten zumindest mal der Hinweis auf den SiGeKo kommt, vermag ich nicht einschätzen, behaupte aber keineswegs, hier ginge die Tendenz in Richtung 100%)
     
  9. #789 th_viper, 06.10.2015
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    1. Die Diskussion war ja schon da.
    2. Die ausführende Firma ist erst mal in der Verantwortung, die Vertragslage ist unklar ob nicht ohnehin die Beteiligten konkludent die Leistungen der BaustellVO mit abwickeln müssen; und wenn nicht, wie steht es mit den Beratungspflichten der beauftragten Firmen.
    3. Kausalität zw. evt. Unfall und Nichteinschaltung eines SiGeKo durch Bauherrn.
    4. Ich warte immer noch auf ein reales Beispiel, wo der private Bauherr in die Haftung oder gar Strafbarkeit genommen wurde.
     
  10. kike

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    Ein SiGeKo würde die Absturzsicherungslosigkeit so durchgehen lassen? Würde ich mal bezweifeln...
     
  11. #791 saarplaner, 06.10.2015
    Zuletzt bearbeitet: 06.10.2015
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    *Ralf Dühlmeyer war schneller und ausführlicher!!

    Ich stimme ihm auch voll zu!!
     
  12. #792 tomtom79, 06.10.2015
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    Ich habe noch eine frage zur Baugrube warum ist die so weitläufig ausgegraben?
    Das sieht stellenweise nach 2-3 Meter aus, der Abtransport dieses zusätzlichen Materials kostet doch auch Geld.
     
  13. #793 saarplaner, 06.10.2015
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  14. #794 th_viper, 06.10.2015
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    Was darf er denn deiner Meinung nach tun, außer auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften hinzuweisen?
     
  15. ultra79

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    er soll die entsprechenden Behörden informieren.
     
  16. Taipan

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    Kraft seiner Wassersuppe die Baustelle stilllegen.
     
  17. #797 Bauliesl, 06.10.2015
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    Er darf nicht nur, er muss. Und zwar die Baustelle einstellen. Hab ich auch schon gemacht. Per Fax und Mail sämtlichen weiteren Arbeiten untersagt, bis die Missstände nicht beseitigt sind. Dann ging´s plötzlich doch und zwar ziemlich schnell.
     
  18. #798 th_viper, 06.10.2015
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    Auf welcher Rechtsgrundlage hast du das denn getan?
     
  19. #799 Bauliesl, 06.10.2015
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    Baustellenverordnung:

    § 7 Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften
    (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. entgegen § 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 4 der zuständigen Behörde eine Vorankündigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, oder
    2. entgegen § 2 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 nicht dafür sorgt, daß vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt wird.
    (2) Wer durch eine im Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar.

    Insofern hätte ich mich strafbar gemacht, wenn ich die Arbeiten nicht unterbunden hätte. Das wurde übrigens vom zuständigen Richter am LG auch genau so gesehen.
     
  20. #800 saarplaner, 06.10.2015
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    @th_Viper:
    als Ergänzung zu Bauliesl:

    Gefahr im Verzug!

    Als sachverständige Person darf ein Architekt bzw. muß ein Architekt sogar fremde Baustellen einstellen lassen wenn Gefahr im Verzug besteht.

    Da gibt es die tollsten Gerichtsurteile mit Schadensersatzforderungen an Architekten/Bauing. die sehenden Auges (ich rede nicht von den eigenen Baustellen) gravierende Mängel bzgl. Sicherheit auf Baustellen nicht gerügt haben und es zum Personenschaden kam.
     
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