Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; @th_Viper: als Ergänzung zu Bauliesl: Gefahr im Verzug! Als sachverständige Person darf ein Architekt bzw. muß ein Architekt sogar fremde...

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  1. #801 Bauliesl, 06.10.2015
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    Das trifft es besser. Ich habe damals einfach instinktiv gehandelt, ohne die Baustellenverordnung zur Hand zu haben. Und mein Instinkt hat mich nicht getrogen.
     
  2. #802 th_viper, 06.10.2015
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    Entschuldigung. Nein. Das bezieht sich doch nur auf den Sachverhalt der Vorankündigung und SiGePlan.
     
  3. #803 th_viper, 06.10.2015
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    Vielleicht schreibt Ralf Wortmann noch was zum Thema und "Gefahr im Verzug".
     
  4. #804 Bauliesl, 06.10.2015
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    Entschuldigung. Du hast Recht. Ja. Und?
    Man darf eine Baustelle einstellen, wenn Gefahr im Verzug ist.
     
  5. #805 Bauliesl, 06.10.2015
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    Jetzt schalte doch mal Deinen gesunden Menschenverstand ein:
    Du siehst, dass auf Deiner Baustelle jemand entweder sich selber oder einen anderen gefährdet. Variante 1: Du sagst: "Ach bitte... Ok, wenn Ihr nicht wollt, dann müsst Ihr nicht". Oder Variante 2: Du sagst: "Wenn Ihr das nicht sofort abstellt wird hier gar nicht weitergearbeitet."
    Na, was würdest Du tun..?

    Im Fall 2 kannst Du dem Richter (falls etwas passiert und Dich jemand belangen will) ja sagen: ich hab doch bitte-bitte gesagt, was hätte ich denn sonst noch tun müssen.
     
  6. #806 Bauliesl, 06.10.2015
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    Das sagt das Bundesamt für Arbeitsschutz:

    Kann der Koordinator bei Gefahr im Verzug den sofortigen Stopp der Bauarbeiten anweisen?


    Nach der BaustellV hat der Koordinator kein Weisungsrecht.

    Trotzdem muss der Koordinator bei Gefahr im Verzug einschreiten, die Gefahr sofort unterbinden, den Bauherrn informieren und ggf. die für den Arbeitsschutz zuständige staatliche Behörde (Gewerbeaufsicht/Staatliches Amt für Arbeitsschutz) oder den zuständigen Unfallversicherungsträger einschalten.
     
  7. #807 th_viper, 06.10.2015
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    Wo ziehst du denn die Grenze, wo du eine Baustelle einstellst oder doch erstmal schreibst, oder Dritte einschaltest?
     
  8. #808 Bauliesl, 06.10.2015
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    Keine Ahnung. Da, wo ich sie für angemessen halte. Das ist wohl immer Ermessenssache.
    Darf ich aus Deinen Fragen schlussfolgern, dass Du das für völlig falsch bzw. übertrieben hältst? Wozu brauche ich dann die ganzen UV-Vorschriften etc., wenn ich nicht dafür sorge, dass sie umgesetzt werden? Und wenn jemand auf freundliche, nachdrückliche "Bitten" nicht reagiert, dann muss ich halt handeln. Sonst kann ich die ganze Chose auch gleich bleiben lassen.

    Wenn, wie in meinem Fall damals, ein Kran droht umzukippen, dann fackel ich nicht lange.
     
  9. #809 th_viper, 06.10.2015
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    Das eigentliche Thema war Kausalität zw. SiGeKo und Unfall.
    Die nachzuweisen, bei den quasi nicht vorhandenen Befugnissen eines SiGeKos, dürfte extrem schwierig sein.

    Durch dein Beispiel sind wir davon nochmal weiter weg und ich hab mir einfach erlaubt, ein paar blöde Fragen dazu zu stellen. Da sieht man meist, das es nicht so einfach ist.
     
  10. #810 Bauliesl, 06.10.2015
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    Na ja, das Bundesamt für Arbeitsschutz scheint das etwas anders zu sehen..... Dass ein SiGeKo nur tatenlos rumstehen darf, davon würde ich nicht ausgehen. Würde die ganze Sache ja auch ad absurdum führen.
     
  11. #811 th_viper, 06.10.2015
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    Ich hab schon bewußt quasi nicht vorhanden geschrieben.

    Meiner Meinung nach ist eine wie hier im fred nicht vorhandene Absturzsicherung nicht als "Gefahr im Verzug" zu sehen. (Ist im Nachhinein ja auch einfach, ist ja nichts passiert, war also nicht so wahrscheinlich, das ein Unfall passiert.)
    So, da sind die Möglichkeiten des SiGeKo beschränkt. Baustelle einstellen ist nicht. Bleibt also nur Fa. anschreiben und Behörde informieren.

    Und lehnt sich beim Baustopp jemand zu weit aus dem Fenster, gibt's Schadenersatz. Also viel Spaß beim Auslegen des "Ermessens".
     
  12. reezer

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    dann sollte man sich mal grundsätzlich überlegen warum so etwas dann überhaupt gefordert wird
    wenn es nichts ausmachen soll wenn es fehlt
     
  13. Baumal

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    eben. nach beamtenmeinung lassen wir nunmehr alle
    arbeiter, bauherren, besucher ins tiefe loch fallen.
    es ging doch oftmals alles gut?

    kopfschüttel.
     
  14. #814 stockstadt, 06.10.2015
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    Hallo,

    manchmal kann sich das schon fragen, ob differenziert werden muss ..... obwohl anscheinend von den Experten hier "null Toleranz" angelegt wird, wobei ich noch nie (also null mal) beim betonieren einer Kellerdecke ein Gerüst gesehen habe (gerade letzte Woche hier im Neubaugebiet wieder zweimal)
    Ein Eingreifen bei einem umstürzenden Kran passt hier nicht ins Thema.


    In dem anderen z.Zt. größeren Thema legen die Bauexperten im Einhalten von Vorschriften bei Arztpraxen diesen Fleiß nicht so konsequent zutage :mega_lol:

    LG
     
  15. #815 Bauliesl, 06.10.2015
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    Aha. Das sehe ich ganz anders. Bei fehlenden Absturzsicherungen bin ich ziemlich humorlos. Was, wenn jemand runterfällt und sich das Genick bricht? Denkst Du Dir dann auch "Ach, kann ich ja nichts dafür..." Doch, Du kannst was dafür, weil Du es hättest unterbinden müssen. Ob als SiGeKo, als Bauherr, als Architekt, als Tragwerksplaner - völlig wurscht.

    Offensichtlich bin ich da etwas unentspannt..... Aber vielleicht wird man das auch, wenn man für jede Baustelle seinen eigenen Kopf hinhalten muss.
     
  16. R.B.

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    Vielleicht weil es um 2 völlig unterschiedliche Dinge geht?
     
  17. Baumal

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    du solltest vielleicht deinen docht in der öllampe höherschrauben,
    dann wirds etwas heller.
     
  18. Kalle88

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    Schadensersatz für einen Verstoß des Wettbewerbs? Wenn in den gültigen Fachregeln oder einem anders lautenden Dokument, das rechtliche Relevanz hat, ein Gerüst oder was auch immer erforderlich ist beinhaltet ist - dann schuldet der AN das wohl so. Hatten wir nicht erst kürzlich die Diskussion ob eine Gerüststellung in einem Pauschalpreis inkludiert ist? Wurde ja von den Juristen hier mehr oder weniger bejaht.

    Das Weglassen oder besser das "Einsparen" soll den Gewinn maximieren und gleichzeitig den Wettbewerb verzerren. Wenn sich alle an die immer selben Spielregeln halten, hätten wir nicht so viel Preisunterschiede. Welchen Schadenersatz soll also gefordert werden? Der, der eh aus einer mangelhaften Leistung resultiert? Schadensersatz von möglichen geschädigten? Schadensersatz der BauBG?

    Mist ist nicht klar wie jemand, der die Koordination inne trägt nicht das Recht hätte bei groben Verstößen entsprechend handeln zu dürfen? Warum will und muss man sich da gegen stellen wollen?

    Im Falle eines Unfalles soll dann der Chef der Truppe haften inkl. Derjenige der verunfallt ist - weil er wissentlich sich in Gefahr begeben hat? Normalerweise als schlauer Arbeitnehmer müsste man jegliche Arbeiten verweigern die ein erhöhte unkalkulierbares Risiko inne trägt. Leider sind wir im Handwerk alle zu doof, zu gutgläubig oder einfach ignorant. Ich nehme mich da nicht aus, weil ich mich selber zu genüge in Lebensgefahr bringe und dagegen nicht handel, das Verhalten also auch noch unterstütze. Dennoch würde ich nicht auf die Idee kommen, die du hier gerade verschriftlichst - sorry.
     
  19. #819 OLger MD, 06.10.2015
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    Wenn VOB-Vertrag, dann auch §4, Abs. 2, Pkt. 2 beachten.
    Sinn gemäß: " der AN ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berugsgenossenschaftlichen Verpflichtungen allein verantwortlich.
    Sprich: UVV = Nebenleistung (sofern keine außergewöhnlichen Maßnahme, dann besondere Leistung)
    Überwachung = Aufgabe des Bauherren oder des SiGeKo
     
  20. roboco

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    Heute wurde ein Teil der Bitumenschweissbahnen aufgebracht:

    [​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]

    Morgen Vormittag werden die restlichen Bahnen aufgebracht. Dann wie bereits erwähnt Bitumendickbeschichtung, XPS, Gleitfolie und Noppenbahn durch einen Subunternehmer des Kellerbauers.
     
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