Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; :mega_lol: :mega_lol: Überschrift: How you should not do it

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  1. #821 Ralf Dühlmeyer, 07.10.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    How you should not do it
     
  2. #822 th_viper, 07.10.2015
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    Es wurde festgestellt: Der SigeKo hat keine Weisungsbefugnis, außer bei "Gefahr im Verzug", was wohl für jeden gilt. Jetzt definiert mal Gefahr im Verzug, dann kommt man auch weiter.
    Also Baustelle einstellen, obwohl keine Gefahr im Verzug ist, führt logischerweise zu einer Störung des Bauablaufs und damit zu Schadensersatzansprüchen des Unternehmers.

    Führt jeder Mangel an den Sicherheitseinrichtungen zu einer Einstellung des Betriebes durch eine Bauaufsichtsbehörde? Nö. Wenn die also schon bei kleineren Verstößen bestenfalls schreibt, wie will man denn bei solchen Gefahr im Verzug unterstellen, was du bräuchtest, um selbst zu handeln? Geht doch logischerweise nicht.

    Daher ist der normale Weg, wie bereits beschrieben, Fa. anschreiben und Aufsichtsbehörden informieren, denn die dürfen mehr.

    Mir geht es hier um die Abgrenzung wer was wann tun darf und nicht darum, die Bedeutung der Sicherheitsvorschriften klein zureden.
     
  3. #823 Ralf Dühlmeyer, 07.10.2015
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    ÄÄäääähhhh - von wem???


    Und bei fehlender Absturzsicherung dürfte ja wohl Gefahr im Verzug vorliegen!

    Also hör auf, hier irgendwas zu basteln, was gar nicht da ist.
     
  4. Baumal

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    keine gefahr im verzug.???
    die treppenöffnung ist nicht mal per
    flatterband markiert (was auch nicht dem arbeitsschutz
    genügen würde.) da segelt dir doch jeder runter, der die
    kellerdecke betritt und nicht genau weiß wo die treppenöffnung
    ist.
     
  5. Baumal

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    wenn ich wüßte wo die baustelle in halle ist, hätte ich schon längst BG Bau informiert.
    der bauherr informiert sich über fundamenterder, aber die sicherheit der arbeiter auf
    seiner baustelle ist ihm scheißegal.
     
  6. #826 Thomas B, 07.10.2015
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    Über die fehlende Absturzsicherung am Treppenloch braucht man doch gar nicht zureden. Ist ja mehr als eindeutig. Meines Erachtens bedürfte es auch (derzeit) nicht eines sauber gefertigten Geländers, sondern es würde wohl genügen das Loch entsprechend tragfähig abzudecken (Dielen, verrutschgesichert).

    Interessant ist hingegen, dass der TE hier alles öffentlich postet, mit Warnungen überhäuft wird und es offenkundig ignoriert. Könnte sich im Schadensfalle nicht unbedingt positiv auswirken, denn dass er von nichts gewußt hat, wird er nun wohl kaum schlüssig belegen können....
     
  7. #827 fragenfueralle, 07.10.2015
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    Lese zwar zurzeit nur mit, aber ab #482 kann ich keine Bilder mehr sehen, egal an welchen Rechner ich gehe. Habt Ihr da einen Tip für mich?
     
  8. #828 Dachschaden, 07.10.2015
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    Und was würde mein Pastor sagen?
    Die Frage mit der Absturzsicherung ist uralt...
    "Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer ringsum auf deinem Dache, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herabfällt."
    (Die Bibel, 5. Mose Kapitel 22, Vers 8)

    Einen unfallfreien Tag!
    Jörg
     
  9. Roth

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    Und die Bibel hat doch recht...
    Vielleicht sollte man den Pastor zur Unterstützung des befreundeten SV auf die Baustelle schicken.
     
  10. ultra79

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    Kann man als Beweis aber nur dann heranziehen wenn man sich auch an den ganzen anderen Kram hält - darunter so nette Sachen wie "steinige alle die am Sabbat arbeiten" und "unrein ist der der die Haut des Schweins berührt"....

    Schwaches Argument also :-P
     
  11. #831 stockstadt, 07.10.2015
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    - es sieht doch hier keiner, ober der Zugang auf das EG überhaupt noch möglich ist

    -- habe ich wieder gelöscht .... außer pfui, bäh und ekelig

    LG
     
  12. Taipan

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    Wenn du grade die Bücher Mose als Handbuch für's Leben liest, dann wirst du feststellen, dass dort eben genau auf die Zeit um 1000 v.Chr. zugeschnitten sicherheitsvorschriften formuliert sind. Aus diesem Blickwinkel ist sogar das Gebot ein Schwein, welches in Abfall wühlt und sich in jedem Dreck suhlt, nicht zu berühren als Hygienehinweis sehr sinnvoll. Ebenso wie die Verfahrensweise bei Hauschwammbefall schon genauso beschrieben ist, wie wir heute eine Hausschwammsanierung vornehmen.
     
  13. Kalle88

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    Ein Dachdecker würde sich im Grabe umdrehen bei der Verarbeitung aber gut Sinn hat das Vorhaben ja eh nie gehabt. Da ist es dann auch *piep* wie es verarbeitet wurde.


    Eigentlich ist es ja nicht so schwer und die Gesetzestexte liefern die entsprechenden Antworten. Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung welchen abstrusen Plan du da hegst und wie "wahrscheinlich" der Fall überhaupt wäre aber wir können ja Spaßes halber das ganze mal der Reihe nach abarbeiten:

    Soweit das MUSS vorab der Baustelleneröffnung, weiter im Text:

    Von keiner Weisungsbefugnis lese ich da nicht's. Ich lese eher die Verantwortlichkeit der Durchführung aller NÖTIGEN Schutzmaßnahmen und Einhaltung aller Arbeitsschutzrichtlinien. Gehen wir weiter:

    Entbindet den TS hier also nicht aus der Pflicht, siehe §3. Weiter im Text:

    Worauf du sicherlich anspielen wollen würdest? Warum schließt du da drauf, es wäre ALLEINIGE Aufgabe des AG zu Einhaltung und die damit verbundene Entmündigung des SiGeKo? Aber gehen wir weiter:

    Ist doch ziemlich eindeutig, dass zum Schutz vor Strafe auch eine Stilllegung der Arbeit ein probartes Mittel ist um Gefahren abzuwenden, die akut und fahrlässig bestehen. Das nicht vorhandene Absturzsicherungen nicht fahrlässig oder akuten Handlungsbedarf darstellt braucht man denke ich nicht diskutieren.


    Wenn ich aus 2 Meter oder 3 Meter falle dann kann ich mir ernste und schwere Verletzungen zu ziehen. Wir reden hier nicht über Sicherheitsschuhe sondern um Gefahren die egal für wen, der die Baustelle betritt, bestehen.

    Was hat das mit "dürfen" zu tun? Du machst dich im Falle schlicht strafbar steht doch eindeutig und klar in der Verordnung. Was will man da wegdiskutieren?

    Aber genau das bezweckst du doch. Du gibst dem Falle eine Wertung und die Wertung impliziert dass der "Grund" für eine Stilllegung nicht ausreichend wäre und der SiGeKo daher Schadensersatzpflichtig werden würde. Kurz gesagt der Bauherr würde auch Schadensersatzpflichtig werden, wenn kein SiGeKo vorliegen würde und das obwohl er - soweit Eigentümer des Gründstücks und vertraglich keine Ausschlussklauseln bestehen - Hausrecht hat.

    http://www.ibr-online.de/IBRUrteile...U 29/02&S_Submit=suchen&Treffermarkierung=Aus
     
  14. #834 stockstadt, 07.10.2015
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    Endlich mal eine praxisbezogene vernünftige Einordnung :28:


    Wo kommt das her, dass nirgendwo ein "Kellergerüst" gebaut wird, aber es hier jeder fordert?
    Sind alle außerhalb dieses Forums blöd oder Verbrecher??

    LG
     
  15. GWeberJ

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    Für die interessierten Laien: Was wurde denn bei den Bahnen falsch gemacht?
     
  16. #836 Ralf Dühlmeyer, 07.10.2015
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    Kurzfassung: Fast alles!
    etwas ausführlicher:
    Lagesicherung oben
    Lose-Festflansch seitlich
    Falten als Kanäle zum besseren hinterlaufen
    Einlagig ausreichend
    Material beständig gegen aggressive Wässer
    Kein ausreichender Voranstrich
    Hohllagen
    ......
    ......

    Aber is egal, wird schon lecken. Vielleicht hälts ja 5 Jahre. Dann ist die Gewähr rum!
     
  17. Kalle88

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    Ergänzend, falsche Schweißbahnen - da gehört n PYE ran und keine S4 besandet...
     
  18. #838 rechter Winkel, 07.10.2015
    rechter Winkel

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    Auf die (V60) S4 soll ja wohl noch ´ne weitere Abdichtung drauf...KMB!??!
     
  19. Kalle88

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    Und was ändert die?
     
  20. Kalle88

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    Deine V60 kannst dir auch klemmen, das macht es ja noch schlimmer.... Mindestens G200!!! und dann auch nur in zweilagiger Anordnung, wenn sie dichtenden Charakter haben soll. Und wenn dort KMB als Kleber verwandt werden soll, dann haben wir auch für diese Schicht kein dichtenden Charakter... Bleibt also *piep* oder Bauwerksabdichtung für Anfänger...
     
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