Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Leider kann ich die Bilder der doityourself-Baustelle vom Bauherren ab #482 nicht sehen, deshalb passte mein Kommentar ggf. nicht so ganz.

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  1. #861 fragenfueralle, 08.10.2015
    fragenfueralle

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    Leider kann ich die Bilder der doityourself-Baustelle vom Bauherren ab #482 nicht sehen, deshalb passte mein Kommentar ggf. nicht so ganz.
     
  2. Kalle88

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    Noch ein Mal: Eine V60 hat dort absolut nichts verloren. Heute nicht, morgen nicht und auch zukünftig nicht. Warum sollte man KMB entkoppeln wollen, wenn 2 Arbeitsgänge mit Vlieseinlage für den Anwendungsfalls vorgeschrieben ist? Es gibt keinen Fall in dem aus dem vorliegenden noch irgendetwas gutes werden könnte. Da muss man auch nichts Gesundbeten wollen.

    Wenn es eine schwarze Wanne mit KMB hätte sein sollen, dann müssten Fehlstellen im Beton/Mauerwerk ordnungsgemäß verfüllt werden, anschließend ist eine bituminöse Kratzspachtelung aufzubringen als Grundierung. Nach dem ersten Arbeitsgang ist dann entsprechend ein KST-Vlies einzuarbeiten. Es KANN aber schon gar keine schwarze Wanne mehr werden, weil die Abdichtung im Punkt Horizontal/ Vertikal nicht zu verbinden wäre.

    Es ist eine weiße Wanne mit zusätzlicher Materialverschwendung weil man sich selber nicht ganz so über den Weg traut. Nicht mehr und nicht weniger.

    @th_Viper: Der Sinn und Zweck von Schutzbestimmungen ist der Schutz - wir bräuchten keine einzige Verordnung, wenn wir nach deinem Schema verfahren wollen würden. Das Bestehen einer potentiellen Gefahr genügt doch um das Potenzial eines Unfalles zu erhöhen. Wie soll der AN dem AG/ SiGeKo Schadensersatzpflichtig werden, wenn er gegen geltendes Recht verstößt in dem er für sich und seine Mitarbeiter nicht die nötigen Schutzmaßnahmen anordnet. Ich gehe auch nicht auf ein nicht freigegebenes Gerüst.
     
  3. #863 AlexSinger, 08.10.2015
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    was haben Schweine mit weißer Wanne zu tun... (außer es handelt sich um Bauschweine & Schweinerei)?
     
  4. #864 th_viper, 09.10.2015
    th_viper

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    Gefahr im Verzug als Begründung für sofortiges Einstellen der Arbeiten halte ich, wie schon geschrieben, nicht für gegeben. Also, Baufirma direkt auffordern, die Mängel abzustellen. Passiert das nicht umgehend, Bauaufsichtsbehörde einschalten. Die dürfen die Arbeiten einstellen.
    Ich bin kein SiGeKo. Das ist meine private Meinung, so wie ich die Rechtslage interpretiere.
     
  5. #865 th_viper, 09.10.2015
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    Dir wollte ich auch noch antworten.

    Die Schadensersatzpflicht bezieht sich von Bauherr zu Fa. Der Bauherr darf ja üblicherweise anordnen. Also kann er die Baustelle einstellen, wenn es ihm beliebt und die Fa. kann entsprechende Schäden durch die Behinderung geltend machen, sofern kein entsprechender Grund vorliegt, der im Verschulden der Fa. liegt. Jetzt disputieren wir im u.a. darum, ob die Mängel bezügl. der Sicherheitsvorschriften dazu ausreichend sind. Da wird man ja nicht jeden Mangel gleich behandeln können.
     
  6. #866 saarplaner, 09.10.2015
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    @th_Viper:

    Es hat nun ausnahmslos jeder, wie hast du uns noch genannt, "Pseudo-Experten" unabhängig von einander geschrieben wie die Gesetzeslage zur Zeit ist. Der einzige, der das nicht wahr haben möchte, bist du. Was soll das?

    Hör auf mit einem herumgetrolle! Wenn du es genau wissen möchtest mach die entsprechenden Lehrgänge und dann weißt du was Sache ist.
     
  7. #867 th_viper, 09.10.2015
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    1. Ich habe "Euch" nicht "Pseudo-Experten" genannt. Damit war der derjenige Unbeteiligte aber fachlich versierte gemeint, der auf nem Spaziergang die Mängel sieht und entscheiden muss, ob er handelt.

    2. Ich denke ich habe den Knackpunkt der unterschiedlichen Meinung gefunden. Die Unterschiede sind in der Landesbauordnung zu finden.

    RLP
    LBO § 56a
    Bauleiterin, Bauleiter
    (1) Die Bauleiterin oder der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Baumaßnahme nach den Vorschriften des öffentlichen Baurechts durchgeführt wird. Verstöße, denen nicht abgeholfen wird, hat sie oder er unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

    NRW
    § 59a BauO – Bauleiterin, Bauleiter
    (1) Die Bauleiterin oder der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht, insbesondere den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Bauvorlagen entsprechend durchgeführt wird, und die dafür erforderlichen Weisungen zu erteilen. Sie oder er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmerinnen oder der Unternehmer und auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen zu achten. Die Verantwortlichkeit der Unternehmerinnen oder Unternehmer bleibt unberührt.
     
  8. #868 Bauliesl, 09.10.2015
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    Ich glaube nicht, dass das die Ursache ist. Wenn ich zum 2. oder 3. Mal sehe, dass kein Helm auf dem Kopf ist, oder wenn ich sehe, dass keine Absturzsicherungen angebracht sind, dann unternehme ich etwas - und zwar nicht nur in Form von warmen Worten.

    Wenn sich einer das Genick bricht und die BG bzw. ein Richter wendet sich an mich (als SiGeKo, Architekt...), dann wird er doch zurecht sagen "Warum sind Sie nicht eingeschritten?"... Wenn jemand sich selber, seine Kollegen oder Mitarbeiter gefährdet, kann ich doch nicht zuschauen. Beim ersten Mal schreibe ich eine freundlich-bestimmte Mail, bei der nächsten Mail sage ich dann "Wenn Sie nicht xy, dann werde ich die Baustelle einstellen, bis die Missstände beseitigt sind". Und wenn es richtig gefährlich ist, dann schreite ich sofort ein und dann stehen die Arbeiten schlagartig.
    Wenn mich dann einer auf Schadenersatz verklagen will wg. "Behinderung", Verzug o.ä., dann soll er das halt probieren......
     
  9. #869 saarplaner, 09.10.2015
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    @Viper: Das Thema hat Sicherheit hat mit den Landesbauordnungen nix zu tun.

    Ich denke du hast da ein generelles Verständisproblem was Baustellensicherheit angeht.
     
  10. #870 th_viper, 09.10.2015
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    Dann klärt mich doch mal auf. Woher habt Ihr Eure Weisungsbefugnis?
     
  11. #871 saarplaner, 09.10.2015
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    G e f a h r i m V e r z u g!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
     
  12. #872 th_viper, 09.10.2015
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    Nö, so billig kommst du nicht weg. Wo ist Gefahr im Verzug definiert?
     
  13. #873 Skeptiker, 09.10.2015
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  14. #874 Ralf Dühlmeyer, 09.10.2015
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    So - einmal Klartext!

    Was gehst Dich an, wie wir Gefahr im Verzug definieren und wo wir unsere Grenzen für Haftungsrisiken einerseits für Verzugsschäden, die der Unternehmer gegenüber dem AG geltend macht und andererseits aus Regressansprüchen nach Unfällen ziehen, wie wir für uns entscheiden ob und wenn wie wir auf solche Mängel reagieren und welche Rechtsgrundlage wir für eine unverzügliche Stilllegung einer Baustelle zu haben meinen!

    Du wirst für Dich nach Deinen eigenen Worten ja nie in diese Lage kommen, also ist das Thema für Dich so interessant wie die Frage, wie dick meine Kartoffelschäle ist!

    Nur um Dir eine Basis zum stänkern zu geben braucht es zu diesem Thema keine Antworten!
     
  15. Kalle88

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  16. #876 AlexSinger, 09.10.2015
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    festnehmen (lassen)!
     
  17. roboco

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    Ganz kurz zur Sicherheitsdebatte: Da Anmaßung und Vorverurteilung hier ja zur absoluten Hauptzutat vieler Beiträge gehören eine kurze Frage? Woher, wenn ich nicht zufällig darüber detailliert berichte, will denn jemand wissen, ob ich tatsächlich so "beratungsresistent" bin, wie es hier geschrieben wird?
    Wenn die angesprochenen Personen wüssten, wieviele von den kritisierten Punkten ich erfolgreich und schnell umgesetzt habe...würde das wahrscheinlich trotzdem nicht helfen. Also lass ich mich einfach weiter beschimpfen. Ist OK.

    Mittlerweile sind die Ergebnisse der Wasseruntersuchungen eingetroffen. (An der Ostseite der Böschung kommt unbekanntes Wasser aus einer Kiesschicht)
    Darin ist der Kohlenwasserstoff-Index mit 230 µg/l über den zulässigen 200 µg/l.
    Somit trägt das Grundstück dann doch eine Altlast, obwohl es vom GÜ "Frei von Altlasten" verkauft wurde.

    Ich habe den GÜ nun aufgefordert einen Vorschlag zur Problemlösung zu präsentieren. Heute dann Ortstermin mit zwei Verantwortlichen des Unternehmens.
    Vorschlag: Böschung weiter Richtung Fußweg abtragen, Schacht einbauen, darin das Wasser sammeln, abpumpen bis Keller fertig ist. Dann den Schacht mit Beton zukippen und lehmhaltigen Boden heranfahren lassen um die Baugrube damit zu verfüllen.

    Was haltet ihr von dem Vorschlag? Habt ihr bessere Alternativen zur Lösung des Problems?

    Mein SV hatte noch eine wie ich finde sehr gute Idee: Auf alle Fälle eine Drainage ums Haus und einen Schacht. Darin kann man dann auch im Verlauf über Jahre das Wasser kontrollieren, ob die Sanierungsmaßnahmen von Erfolg gekrönt sind.

    Auf der Baustelle trotz bereits knapp 1 Monat über Fertigstellungstermin Stillstand, weil zu feuchtes Wetter für Schweissbahn/Isolierungsarbeiten.
     
  18. Icemann

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    Gibt einen guten Spruch aus der Arbeitsicherheit und der zählt für alle denen was auffällt.
    Sogar der dem vorbeilaufenden passanten.
    "Melden macht Frei."
    Grüße

    Gesendet von meinem SM-G850F mit Tapatalk
     
  19. #879 bauloehr, 09.10.2015
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    Hi, um mal von der Sicherheitsdiskussion wegzukommen, könntest Du vielleicht erläutern, was dieser Kohlenwasserstoffindex bedeutet. Heißt das, dass da irgendwo etwas wie Diesel oder Öl in den Boden gesickert ist, was jetzt vom Regenwasser ausgewaschen wird?

    Danke
    Hannes
     
  20. roboco

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    Genauso ist es meiner Recherche nach zu beurteilen. Das Baugebiet ist ein ehemaliges Kasernengelände auf dem auch eine Tankstelle stand (abgesehen von Panzern etc.). Somit werden Mineralöle in den Boden gelangt sein. Die Kiesschicht, aus der das Wasser kommt sammelt anscheinend versickertes Oberflächenwasser. So ist der erhöhte Wert wohl zu erklären.

    Es scheint, als ob der GÜ jetzt etwas aufgeregt ist und versucht schnell zu handeln. Keine gute Story für das Baugebiet, für das versichert wurde, dass keine Altlasten vorhanden sind!
     
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