Balkongeländer mit Glasfüllung - Platten rutschen

Diskutiere Balkongeländer mit Glasfüllung - Platten rutschen im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Wie es in diesem Fall (über 5 Jahre vergangen) weiter gehen könnte, weiss ich nicht .... aber es gibt hier einige Juristen und was habe ich...

  1. #61 Gast036816, 11.10.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und was habe ich dann in #34 geschrieben?
     
  2. #62 stockstadt, 11.10.2015
    stockstadt

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    In #34 steckt ein Anteil wahres drin .... (wobei das MUSS einer Wartung noch nicht belegt wurde) ... zu der unsachlichen Aussage zu dem Drehmomentschlüssel würdest du den Begriff Kakophonie verwenden :mega_lol:

    Ich bezog mich aber dieses absolute Zitat:
    ... und das ist einfach nur falsch.

    Es wäre schade, wenn Bauherren durch falsche Angaben von, im Forum kenntlich gemachten Bauexperten, aufs Glatteis geführt werden.

    LG
     
  3. #63 driver55, 11.10.2015
    driver55

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    Der Link funktioniert nicht... ich sehe nix

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  4. #64 Gast036816, 11.10.2015
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    Gast036816 Gast

    stockstadt - ich beschäftige mich sehr viel mit punktgehaltenen glasgeländern und führe auch solche, regelmäßig wiederkehrende prüfungen durch. ein teil des sicherheitssystems ist die verschraubung und damit das einklemmen der glasscheiben. da die scheibe bereits aus dem klemmhalter gerutscht ist, ist eine regelmäßige wartung erforderlich. das sollte auch jedem laien einleuchten. irgendwann muss auch einmal die trennlage zwischen glas und metall getauscht werden. das heilige blechle muss auch regelmäßig zum TÜV und dafür werden auch schon mal einzelteile erneuert, bzw. schrauben nachgezogen.

    ich kenne jetzt nicht den hersteller der verwendeten punkthalter, die meisten hersteller empfehlen jedoch eine regelmäßige überprüfung der punkthalter.
     
  5. #65 Nireves, 11.10.2015
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    Was kann ich dafür was Banken oder andere Unternehmen so anstellen. Ich arbeite schon seit Jahren bi einer Leasinggesellschaft und wir gehen mit unseren Kunden sowie Partnern partnerschaftlich um. Es bringt nichts immer Recht haben zu wollen und damit die Kunden zu verprellen. Negatives spricht sich in unserer Branche schnell rum. Es nie schlimm Fehler zu machen aber man muss in der Lage sein dafür gerade zu stehen und diese auch zu beheben so dass der Kunde zufrieden ist. Nur dann wird er das Unternehmen auch weiter empfehlen. Wer schon mal ein Haus gebaut hat weiss dass man nicht auf alles achten kann. Erstens weil man nicht immer vor Ort ist und zweitens auch wenn man da ist man sich nicht auskennt. Auch ein Baugutachter, ich hatte einen, sieht nicht alles. Viele Mängel treten erst nach Jahren auf. Es gibt wie immer gute und schlechte Baugutachter. Nach den Erfahrungen die ich bisher gemacht habe müsste man sich immer vorher detailliert schlau machen und sich das Wissen des Handwerkers aneignen um diesen bzw. seine Arbeit bewerten zu können bzw. um ihm sagen zu können wie etwas gemacht werden muss. Dazu hat doch keiner weder die Zeit noch die Lust. Es ist schlichtweg unmöglich. Daher bleibt es nur der Firma zu vertrauen. Warum deckt denn keine Rechtschutz solche Fälle ab? Weil fast jeder Ärger mit Handwerkern hat und diese Vers. dann zu teuer wäre.
     
  6. #66 Nireves, 11.10.2015
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    Ich habe auch Ärger mit einer Fertigbetongarage gehabt. Diese wurde nach nicht mal 3 Jahren undicht. Als ich mich informiert habe, klar wieder hinterher, weil wer denkt an so was vorher wenn man solche Garagen überall seit Jahren stehen sieht und diese fast jeder hat, also damit zufrieden sein sollte, gibt es verschiede Arten diese abzudichten mit einem flüssigen Kunststoff, was bei uns gemacht wurde, Pappe usw. Wenn man eine 9 m Garage eines Marktführers, habe mir vorher diverse Angebote zukommen lassen fast alle mit gleicher Ausführung, für ca. 9 TEUR kauft dann geht man davon aus, dass man wenigstens 10 Jahre Ruhe hat. Jetzt als diese undicht wurde habe ich im Netz gelesen dass viele Firmen sparsam mit dieser Abdichtung umgehen gerade so damit die Garage 3 Jahre dicht hält und danach der Käufer dies nachbessern muss. Ich kenne einige andere Bauherren denen es genauso ergangen ist. Die Undichtgkeit kann wegen klitzekleiner Risse entstehen, die während des Transports oder aber während der Fertigung entstanden sein könnten. Danach habe ich einen Dachdecker dsbzgl. befragt und er hat mir die Lösung mit Dachpappe empfohlen. Diese musste man aber angeblich nach 10 Jahren wieder erneuern. Die Firma hat erst nach sehr vielen Emails und Drohungen mit einem Anwalt aus Kulanz nur auf dem Anbau eine neue Schicht aufgetragen. Werde aber wenn Ich irgendwann das Wasser in der Hauptgarage habe mir Gedanken machen müssen wie ich die Garage mit Anbau neu abdichte. Weiss jmd. welche Methode am profitabelsten ist, sprich am längsten dicht hält und vom Preis-Leistungsverhältnis das Beste ist?
     
  7. #67 Nireves, 11.10.2015
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    Hat hier keiner eine Idee was mir zusteht und was die beste Lösung für mein Problem mit dem Balkongeländer wäre so dass ich wieder mehrere Jahre Ruhe habe? Was ist die sicherste und beste Methode um die Scheiben festzumachen? Die Firma hat bisher immer wieder neue und dickere Gummis eingebaut. Aber wie man an den Fotos sieht hat dies das Problem auch nicht gelöst. Will nächste Woche die Firma anrufen nds wurde gerne wissen was mir zusteht und wie ich mich verhalten soll wenn die Firma auf stur stellt und nichts mehr Unternehmen möchte. Vielen Dank.
     
  8. #68 Gast036816, 11.10.2015
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    beratungsresistent!
     
  9. #69 Nireves, 11.10.2015
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    Wer ich? Wie ist denn das gemeint?
     
  10. Julius

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    Ja, Du (ist auch kein anderer da...).
    Gemeint sein dürfte es resignierend.
     
  11. #71 Nireves, 11.10.2015
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    Versteh nicht ganz was gemeint ist. Bisher hat sich auch kein Anwalt gemeldet. Es hat auch keiner gesagt was ein guter Handwerker jetzt tun würde. Man könnte auf der unteren Metallstange jeweils 2 Halterungen anbringen damit die Scheibe nicht mehr runter rutscht oder aber Links und rechts ganz unten Halter mit einem Boden montieren, dann könnte auch nichts mehr runter rutschen..was halten die Fachleute davon?
     
  12. ziesel

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    Keine Ahnung. Aber das (gegen Entgelt) wieder so zu machen wäre vielleicht die einfachste, preiswerteste und vielleicht auch naheliegendste Möglichkeit.

    Ich bin kein "Fachleut", könnte mir aber vorstellen, dass eine Scheibe reißt wenn man mit ihr irgendwas macht, wofür sie nicht gedacht ist. Bspw. sie auf eine (möglicherweise ungeeignete) "Halterung" zu stellen. Gut möglich, dass das im Endeffekt teurer wird als nur regelmäßig die Gummis nachzuziehen bzw. zu erneuern.
     
  13. #73 Nireves, 12.10.2015
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    Habe heute immer noch keine Antwort der Firma auf meine Mails erhalten. Werde morgen dort anrufen und Fragen warum die Ausführung anders erfolgte. Aber was kann ich jetzt fördern, habe ich überhaupt noch irgendwelche Ansprüche oder bin ich nur darauf angewiesen dass die Firma mir irgendwie entgegen kommt. Was haltet ihr von den Verbesserungsvorchlägen die ich weiter oben erwähnt habe?
     
  14. #74 Nireves, 13.10.2015
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    Habe heute mit der Firma tele. Man hat mir von Problemen mit aufgebohrten Scheiben erzählt und deswegen es anders montiert mit einer Edelstahlstrebe unten als Sicherung damit diese nicht ganz runter fallen kann. Firma überlegt jetzt wie man das Problem lösen soll und kann. Bin mal gespannt.
     
  15. #75 driver55, 13.10.2015
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    Was haste denn für ein Geländer bestellt, gab's vorab keine Zeichnung?
    Demnach war es ohne Querstrebe unten/oben beauftragt....u. dann wurde einfach eine angebracht? Seltsam!
     
  16. #76 Ralf Wortmann, 13.10.2015
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    Ja, so wie du es schilderst, kannst du das auch jetzt noch verlangen, sofern die betreffende Firma bei den mehreren Malen, in der sie die neuen Gummis einsetze und die Platten nachjustiert und festgezogen haben nicht etwa kommuniziert hat, dies jeweils „nur aus Kulanz“ oder „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ zu tun.

    Wenn also solche Vorbehalte nicht erklärt wurden und die Monteure nicht aus freien Stücken, sondern vielmehr nachweislich aufgrund deiner Mängelrüge wegen rutschender Glasplatten bei dir erschienen, hat damit die Firma deinen Mängelbeseitigungsanspruch anerkannt, mit der Folge, dass ab dem Zeitpunkt des letzten Mängelbeseitigungsversuchs die (wahrscheinlich 5-jährige) Verjährung deines Nacherfüllungsanspruchs gem. § 212 Abs. 1 Ziff. 1 BGB erneut beginnt. Wenn sie also zuletzt nachweislich z.B. 2013 da waren, endet die Verjährung wahrscheinlich irgendwann im Laufe des Jahres 2018.

    Für das Vorliegen eines solchen verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses bist du beweispflichtig (falls es von der Firma bestritten werden sollte).

    Zeige den Mangel der Firma schriftlich per Einschreiben an und setze eine Frist zur Mängelbeseitigung von z.B. drei Wochen. Schreibe nicht, wie sie den Mangel beseitigen sollen. Das würde ich auch trotz des heutigen Telefonats so machen.

    Lässt die Firma deine Frist ungenutzt verstreichen, nimm nach Fristablauf erstmal eine Beratung bei einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (m/w) in der Nähe deines Wohnortes in Anspruch. Der sollte sodann deine Chancen anhand der genauen Einzelheiten des Sachverhalts prüfen.
     
  17. #77 Nireves, 13.10.2015
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    Bisher habe ich alles per Mail gemacht, sprich kommuniziert. Die Antwort bekam ich mal tele. mal auch per Mail. Dort stand drin wann jemand kommt. Reicht dies als Beweis auch aus?
     
Thema: Balkongeländer mit Glasfüllung - Platten rutschen
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