LV: Gerüstarbeiten für Vorhaltedauer 4 Wochen + über eigene Nutzung hinaus

Diskutiere LV: Gerüstarbeiten für Vorhaltedauer 4 Wochen + über eigene Nutzung hinaus im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, bei mir geht es aktuell gerade darum die Letzte Rechnung zu bezahlen.... Ich möchte mit dieser Frage klären ob ich die...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. e1Alex

    e1Alex

    Dabei seit:
    11.09.2015
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kfz Meister
    Ort:
    Ingolstadt
    Hallo zusammen,

    bei mir geht es aktuell gerade darum die Letzte Rechnung zu bezahlen....

    Ich möchte mit dieser Frage klären ob ich die unten aufgeführten kosten zahlen muss!

    Ärger gab es aufgrund eines Baustopps der BG da der Rohbauer mehrfach zu blöd war das Gerüst richtig auf zu bauen!

    Der Zimmerer hat nicht genug Arbeitsraum zwischen Sparrenende und Seitenschutz für Dachdecker.
    Hier werden scheinbar 70cm gefordert, bei mir waren ca. 13cm... somit bin ich noch nicht einmal mit meinen Oberschenkeln zwischen Sparren und Seitenschutz durch gekommen! Das Montieren der Dachrinne wäre somit auch nicht möglich gewesen!

    Sarrenlänge bzw. Dachüberstand beträgt ca 75cm von Hauswand ohne Dachrinne.

    Der Rohbauer meinte somit das er das Gerüst noch einmal umbauen müsse!
    Da ich auf Grund des Baustopps und des Verzugs Druck ausübte konnte er nicht warten bis sein Gerüst von der anderen Baustelle frei wird und zu mieten gab es das scheinbar auch nicht aus diesem Grund bestellte er neue Ausleger zum Preis von angeblich 3000€.


    Nun stellt mir der Rohbauer zusätzlich Kosten von ca. 1500€ für Haus und Garage in Rechnung! Ist das zulässig?

    LV Text:
    _________________________
    Erstellen von Gerüsten nach dem UVV der Berufsgenossenschaft mit dem Anbringen des Seitenschutzes für Dachdecker
    Vorhaltedauer 4 Wochen über eigene Nutzung hinaus.
    __________________________

    genau genommen würde ich sagen das mir ein Gerüst zusteht das für das Aufstellen meines Dachstuhles funktioniert!?
    Der Dachüberstand war ja laut Plan bekannt... / Das Gerüst hat nicht funktioniert da es zu einem Baustopp gekommen ist... Da auch der Arbeitsraum zu klein war. Die Funktion war somit nicht gegeben würde ich als Leihe sagen!

    Ich habe den Ausleger genau genommen nicht einmal beauftragt?! Wieso soll ich nun dafür bezahlen.

    Bin mal gespannt wie ihr das seht... diese LV Texte sind für einen Laien echt nicht einfach...
     
  2. #2 Kalle88, 15.10.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Es steht doch da... UVV UnfallVerhütungsVorschrift der BG. Wenn BG sagt, dass mind. 70 cm Arbeitsraum einzuhalten sind, dann hat er entgegen seines Textes gehandelt. Getreu dem Motto man kann es mal versuchen und hoffen das es durchgeht... Muss man nicht gut finden, meines Erachtens aber auch nicht bezahlen.
     
  3. #3 wasweissich, 15.10.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    da frage ich mich aber , was der rohbauer mit dem zimmerer zu tun hat ?

    schwippschwager ? :shades
     
  4. #4 Kalle88, 15.10.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Rohbauer rüstet auf um Mauern zu können, nach Fertigstellung wertet er auf Schutzgerüst auf, hat nur verpennt in die Zeichnungen zu glotzen, dass das Gerüst dafür nach hinten wandern muss. Kurz, Kalkulationsirrtum. Sollte und dürfte nicht das Problem des TE sein. Einzige Nummer könnte sein, dass im LV Gerüststellung eine Klausel drin ist, die am Ende nur Eigenbedarf beschreibt. Dann wäre die Aufwertung zum Schutzgerüst aber irgendwie sinnfrei...
     
  5. e1Alex

    e1Alex

    Dabei seit:
    11.09.2015
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kfz Meister
    Ort:
    Ingolstadt
    was willst du mir damit sagen?

    Es handelt sich um zwei getrennte Gewerke die von mir per VOB beauftragt worden sind.
    Zimmerer und Rohbauer kannten sich nicht.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Genau - 2 Gewerke. Und dem Maurer hätte im LV mitgeteilt werden müssen, dass er für den Zimmerer und DD die oberste Lage mittels Konsolen um eine Lagenbreite nach aussen zu verbreitern hat und daran der Seitenschutz zu montieren ist!

    Da das nicht im LV Text stand, hatte er sein Gerüst grundsätzlich richtig gebaut, die Kosten für das Umbauen gehen auf den Deckel des Bauherren. Denn:
     
  7. e1Alex

    e1Alex

    Dabei seit:
    11.09.2015
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kfz Meister
    Ort:
    Ingolstadt
    nach hinten wandern (du meinst von der Wand zurück ) wäre nicht gegangen da glaube ich der Spallt zwischem Gerüst und Hausmauer nicht grösser 30cm sein darf.... Somit wurde ein Ausleger angebaut also ein zweiter Gerüstboden parallel zum ersten.

    OK Aber die Eigennutzung war für mich auch nicht möglich, ich selber konnte den Dachstuhl (Sparren) nicht streichen und auch hätte
    ich das Dach nicht Eindecken können. Somit hätte ich das Gerüst nicht für die Eigennutzung nützen können.
    Mit angebauten Dachrinnen (wenn denn möglich) wären diese -7cm (Minus!) über den Seitenschutz für Dachdecker hinaus gestanden.

    Also Eigennutzung war vorhanden, Dachdecker war ich ja selber, somit konnte ich das Gerüst nicht nutzen fertig.... oder habe ich/ihr hier einen Denkfehler?
     
  8. #8 Gast036816, 16.10.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wer hat denn die leistungsbeschreibung aufgestellt?
     
  9. e1Alex

    e1Alex

    Dabei seit:
    11.09.2015
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kfz Meister
    Ort:
    Ingolstadt
    Falsch!!!! Dem gemeinen Rohbauer interresiert ein LV welches von einem Privatmann erstellt wurde nicht auch wenn es aus einer Vorlage seines Architekten stammt nicht! Das ist aber ein anderes Thema!
    Somit wurde dieses LV nicht angezogen!
    In meinem LV welches nicht angezogen wurde war es drinnen gestanden genauen Wortlaut habe ich aktuell nicht zur Hand ist aber auch unwichtig da nicht Bestandteil des Vertrages!
     
  10. e1Alex

    e1Alex

    Dabei seit:
    11.09.2015
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kfz Meister
    Ort:
    Ingolstadt
    Rohbauer! Nicht ich und auch kein anderer auch wenn hier manche etwas anderes behaupten....
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Auch das ist D E I N Problem, denn wenn der BU abweichend vom LV angeboten hat, hätte er entweder (so gehört es sich) aus der Wertung fliegen müssen oder zur Nachbesserung aufgefordert werden müssen.

    Du aber hast sein gegenüber dem LV abgeändertes Angebot beauftragt und damit ist alles, was vorher war, unwichtig!
    Der BU rechnet auf Basis seines Auftrags ab - hier seinem Angebot ohne Ausleger!
    Das die dann doch kamen, ist nicht seine Sache! Du hast den Aufwand zu bezahlen. Punktausende! Pasta!
     
  12. e1Alex

    e1Alex

    Dabei seit:
    11.09.2015
    Beiträge:
    29
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kfz Meister
    Ort:
    Ingolstadt
    hm ok klingt aus dieser Sicht erst einmal alles logisch!

    Noch einmal zurück zu meinem Absatz:

    OK Aber die Eigennutzung war für mich auch nicht möglich, ich selber konnte den Dachstuhl (Sparren) nicht streichen und auch hätte
    ich das Dach nicht Eindecken können. Somit hätte ich das Gerüst nicht für die Eigennutzung nützen können.
    Mit angebauten Dachrinnen (wenn denn möglich) wären diese -7cm (Minus!) über den Seitenschutz für Dachdecker hinaus gestanden.

    Also Eigennutzung war vorhanden, Dachdecker war ich ja selber, somit konnte ich das Gerüst nicht nutzen fertig.

    Wenn der Rohbauer nun nach Dem geleisteten Aufwand bezahlt werden muss kann es doch nicht sein das ich das auf und abbauen bezahlen muss?
    Hier musste mehr Aufwand geleistet werden wieso muss ich diesen bezahlen? OK wenn der Rohbauer eh 10% mehr verlangen kann sind aber die 1500€ weit mehr als 10% was das Gerüst laut Angebot gekostet hätte.

    Oder ist das so der falsche Ansatz?

    Es hat sich definitiv um eine Fehlplanung vom Rohbauer gehandelt da ich (Eigennutzung) das Dach nicht eindecken konnte auf Grund des Baustopps.
    Wenn nun der Rohbauer schon nach Aufwand abrechnen darf dann aber doch nur maximal 10% über Angebot. Was bei der Bausumme von xxx.xxx€ drinnen wäre aber muss man dann nicht so fair sein und auf die einzelne Position runter brechen?

    Danke!

    Denn der Rohbauer hat doch von Anfang an nicht mitgedacht.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Vergiss erstmal die 10 %! Das, was der BU hier macht, ist ein Nachtrag und der kann höher als das gesamte Angebot ausfallen!

    Dann:
    Wer hat das Angebot geprüft? DU!
    Wer hat die Schnittstellenkoordination? DU!
    Wer hat die Bauleitung, die den Fehler hätte bemerken müssen? DU!
    Wer hat als Dachdecker keine Bedenken gegen die Gerüstausführung angemeldet? DU! (Obwohl das schon fast egal ist)

    Du kannst es drehen und wenden, wie Du willst - DU! hast Deine Aufgaben als Angebotsprüfer, Bauleiter und Vorarbeiter nicht oder zumindest nicht rechtzeitig wahrgenommen, deswegen hatte der BU einen Mehraufwand, den er völlig zu Recht geltend macht!

    Naja . ob und wenn was der gedacht, wissen wir nicht. Vielleicht hat er ja sogar Nachtrag :D gedacht.
    Aber hör endlich auf, anderen die Schuld zuschieben zu wollen! Du hast Deine Fähigkeiten als Ausschreiber, Angebotsprüfer und Bauleiter maßlos überschätzt und zahlst jetzt den Preis dafür!
    Ende!
     
  14. #14 Kalle88, 16.10.2015
    Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Mit etwas Auslegung steht doch alles im Text. Warum wird ein Gerüst über die Eigene Nutzung hinaus angeboten. Was impliziert das? Mitbenutzung oder? Warum wird das Gerüst aufgerüstet für den DD? Nicht weil er es nutzen kann? Wie erklärt man das bitte? Wenn ich also Mitbenutzung mit anbiete, dann unterliegt das ja auch der gesetzlichen Bestimmung. Ist dass das Problem des TS? Nö. Er ist Laie und das BGB wird ihn sicherlich in besonderen Schutz stellen. Wir hatten die Diskussion doch erst...
     
  15. #15 wasweissich, 16.10.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Eigennutzung des rohbauers .

    Und dafür war das ding geeignet .
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wieso "doofer" Laie??

    Er hat ein LV, in dem vorgeblich die Ausleger drin waren.
    Und ein Angebot, das sie nicht beinhaltet.
    Und er hat die Angebotsprüfung gemacht.

    Das ist nicht die übliche Methode - Hier haste Zeichnung, mach mal Angebot, bei dem ein Laie vielleicht wirklich nicht erkennen kann, ob die Ausleger erforderlich sind.

    Der TE hat die Angebostprüfung selbst gemacht. Jeder gute Prüfer hätte das Angebot aus dem Wettbewerb geworfen, z.a. mit der begründung, dass nicht alle Leistungen enthalten sind.
     
  17. #17 ManfredH, 16.10.2015
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Leistungsbeschreibungen sind aber eindeutig und erschöpfend zu formulieren, und nicht so, dass sich die Bieter "mit etwas Auslegung" denken können, was vielleicht gewünscht sein könnte oder nicht.
    Im eine LB für Gerüstbauarbeiten gehört dann u.a. auch die Angabe, für welche Arbeiten das Gerüst geeignet sein muss.
     
  18. reezer

    reezer

    Dabei seit:
    09.10.2014
    Beiträge:
    958
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Rentner
    Ort:
    Bayern
    hätte hätte Fahrradkette...
    hast du denn dem Gerüstbauer vertraglich mitgeteilt, für welche Art von "Eigennutzung" du sein Gerüst gebrauchen willst (Dachstuhl streichen, Dach eindecken) ?
    Der Begirff "Eigennutzung" an sich bedeutet meiner Ansicht nach erst einmal nur, daß du dieses Gerüst überhaupt betreten darfst.
    Eine spezielle Ausführung für deine "Eigennutzung" (= Verbreiterung der obersten Lage mittels Konsolausleger, Dachfang) ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich erwähnt und vereinbart ist

    Dr Gerüstbauer muß das Gerüst so bauen, wie es vertraglich vereinbart ist, und nicht so wie es der Auftraggeber "meint" oder "denkt"
     
  19. #19 dimitri, 16.10.2015
    dimitri

    dimitri

    Dabei seit:
    29.05.2013
    Beiträge:
    778
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    nirgendwo
    Ich vermute eher, dass das hier der Kasus Knackus ist. Der BU wollte den Mangel beheben, aber die Art und Weise der Behebung wurde vom TE vorgegeben insb. wie schnell es zu passieren hat. Und das verursachte die hohen Kosten, die jetzt auf den TE umgelegt wurden.

    Wenn ich mich an diverse Diskussionen zum Thema Mangelbehebung im BEF erinnere, war die Aussage von Ralf Wortmann immer die, dass die Art und Weise wie der Mangel zu beheben sei immer Sache des AN ist. Lediglich die Mängelrüge sowie das Setzen einer angemessenen Frist ist erforderlich. Andernfalls passiert (juristisch gesehen) irgendwas ganz schlimmes ;-) Vielleicht kann Ralf W. dazu ja was sagen.
     
  20. #20 ManfredH, 16.10.2015
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich würde den Begriff "Eigennutzung" so verstehen (Auslegung?!), dass der Rohbauer sein eigenes Gerüst nutzt - siehe auch wasweissich weiter vorne. Was der TE meint, ist genaugenommen eine Fremdnutzung des Gerüst. Oder er müsste in die Leistungsbeschreibung schreiben "Nutzung durch den Bauherrn"; das "Eigen" kann er sich dann sparen, weil überflüssig. Oder gleich den korrekten Terminus "Gebrauchsüberlassung" verwenden...
     
Thema: LV: Gerüstarbeiten für Vorhaltedauer 4 Wochen + über eigene Nutzung hinaus
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. was bedeutet vorhalten im baugewerbe

    ,
  2. LV gerüst

    ,
  3. vorhaltung bau

    ,
  4. lv text gerüst,
  5. LV Gerüstarbeiten Word,
  6. lv gerüststellung
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.