Was tun bei grober Kosten Überschreitung?

Diskutiere Was tun bei grober Kosten Überschreitung? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Denn Verzicht = Honorarsumme 0,00 € hat neben dem Thema Preisrecht noch einen miesen Haken. Das Finanzamt sagt dann: Du hast zwar kein Geld...

  1. R.B.

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    Das wäre aber nur bei der Variante mit dem Aufrechnen möglich, ansonsten kann sich das FA die USt. abschminken.
    Was passieren kann, dass das FA mal genauer sucht ob sich dahinter nicht Schwarzarbeit verbirgt und andereitig Geld geflossen ist.
     
  2. #22 dimitri, 22.10.2015
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    Und die Nachzahlung wird mit 6% verzinst. Das ist fast so innovativ wie der Geldwerte Vorteil. A propos: Wäre das dann einer für den Te? Kostenlose Planung würde einem Einkommen von x € entsprechen und muss entsprechend seines Steuersatzes versteuert werden. Ich hät schon noch Ideen :D
     
  3. #23 live001, 22.10.2015
    live001

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    Naja, also erstmal zum Anwalt.
    Der sagt das er ziemlich sicher ist bei der Lage das wir recht bekommen vor Gericht.
    Aber recht bekommen und obendrein noch Geld ist so eine Sache.
    Also sein Fazit. Klagen kein Problem. Gewinnen wohl auch nicht. Aber es kostet viel Zeit und Geld und bringt uns dem Einzug mittelfristig nicht näher.
    Zumal dann natürlich die diversen Punkte noch zum tragen kommen wie hr. Wortmann schon sagt. Die schadenshöhe ist die crux an der Sache.

    Sicherlich muss ich mir den Vorwurf gefallen lassen mich nicht genug informiert zu haben. Der Architekt ist bekannt, seit 25 Jahren im Beruf, und hat einen sehr guten Ruf in der Bau Branche. Es war eine Empfehlung von einem persönlich bekannten aus der baubranche.
    Das hilft alles nichts und hat uns blauäugig vertrauen lassen.
     
  4. R.B.

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    hmmm....bist Du schon alt genug für die Wahrheit? :mega_lol:

    Also das mit den Bienchen und den Blümchen, das läuft irgendwie anders, und die story mit dem Klapperstorch.....ganz schnell vergessen. ;)
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    NEIN! Böse Falle, in die schon viele getappt sind!

    Wenn aufs Honorar verzichtet wird, dann ist das quasi eine Spende und kann Einkommen- und Umsatzsteuer auf Seiten des "Spenders" auslösen!
    Lies mal hier (untere Hälfte):
    http://www.iww.de/vb/archiv/spendenquittung-statt-rechnung-aufwandsspenden-haben-ihre-tuecken-f18439
     
  6. #26 dimitri, 22.10.2015
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    In diesem Forum gehorchen wir den Gesetzen der HOAI. :bef1021:

    PS: Vgl. auch Kommentare unter dem Video.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2015
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    Was mich stört ist, dass DU immer von Architekt sprichst, aber gleichzeitig sagst, er habe keine Architektenversicherung.

    Das kann eigentlich nicht sein, denn wir mussten vor ein paar Jahren ALLE unsere Haftpflicht per Bescheinigung nachweisen und die Kammer hat die Anbieter verpflichtet, denen mitzuteilen, wenn der Vertrag warum auch immer beendet wird.
    Dann bekommt der/diejenige die Aufforderung, innerhalb recht kurzer Zeit eine neue Versicherung nachzuweisen oder fliegt aus der Kammer (und darf sich damit nicht mehr Architekt nennen)

    Hast DU da was falsch verstanden, hat die Versicherung/Kammer gepennt oder wieso kann der Kollege da ohne Versicherung durchs Land geistern?
     
  8. Jan81

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    Bei eine Laien ist ein Bausachverständiger, Baubetreuer usw. alles gleich Architekt, obwohl das absolut nicht stimmen muss. Auch der Vertrag mit diese Vollmacht hört sich nach einem Baubetreuer an. Alles nur Vermutungen.
     
  9. #29 Der Bauamateur, 22.10.2015
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    Im übrigen: Der "Tipp", die Handwerker schwarz zu bezahlen, ist auch schon kriminell (Anstiftung zur Steuerhinterziehung). Und weil der Anstifter genauso bestraft wird wie der Täter, steckt der Architekt bei solchen Hinweisen mit in der Scheiße. Man könnte auch über die Aufforderung zur Begehung einer Straftat nachdenken. Naja.

    Besser (weil legal) ist die Variante: einziehen in das Haus und die Handwerkerleistungen (Lohnanteil) nach Einzug in der Steuererklärung absetzen. Dazu beachten: Bezahlen der Rechnung nicht in bar (nur überweisen) und auf der Rechnung den absetzbaren Lohnanteil ausweisen lassen.
     
  10. R.B.

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    OK. Denkfehler meinerseits. Ich bin bei unentgeltlicher Wertabgabe und USt. von Sachleistungen ausgegangen, bzw. beim Aufrechnen, da dann der "Betrag" bestimmbar ist.
     
  11. #31 Der Bauamateur, 22.10.2015
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    R.D.

    die Tücken der Aufwandsspende in allen Ehren, aber ein Forderungsverzicht gegenüber einem privaten (nicht gemeinnützigen) AG führt natürlich nicht automatisch zur Umsatzsteuerpflicht und auch ansonsten wird die Ersatzbemessungsgrundlage nicht automatisch an der HOAI ausgerichtet.

    Zuletzt der Hinweis: Im Steuerrecht mit Artikeln aus 2006 zu hantieren kann ich nicht empfehlen. 9 Jahre im Steuerrecht sind wie 90 Jahre in anderen Rechtsordnungen. :)
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2015
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    @ Ba

    So hats mir (OK auch vor mehr als einem Jahr - aber < 9 ;) ) ein Kollege von Ihnen mal erklärt.
     
  13. #33 dimitri, 22.10.2015
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    Die Frage ist, ob das schon eine Anstiftung ist. Damit wäre jeder potentiell ein Anstifter, wenn ein Tip ggf. unwissentlich zu einer Straftat führt und damit nach §26 StGB zu bestrafen wie der Täter.
    Daneben gibt es ja auch noch Gehilfen und Mittäter. Der Text hierzu ist recht Interessant.

    Nach dem obigen zu urteilen wäre eine Aussage das Archi a la "zahlen sie die Leute Cash, dann kriegen wir das hin" eher Anstiftung als z.B. "Sie können ja mal erwähnen, dass Sie keine Rechnung brauchen, mal sehen was passiert"
     
  14. #34 Der Bauamateur, 22.10.2015
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    @R.D.

    Dann ist das aber eine stark verkürzte Variante! Ein Forderungsverzicht kann ja diverse Ursachen haben, z.B. weil die Kosten der Rechtsverfolgung sich nicht lohnen oder im Rahmen eines Sanierungskonzeptes um eine wirtschaftliche Schieflage beim AG zu beseitigen oder weil die Gegenseite zu Recht den Bestand der Forderung bestreitet und man keine Aussichten im Rechtsstreit hätte etc. etc.
    Das führt nicht jedes Mal zur Umsatzsteuerpflicht bzw. verhindert die Rückerstattung bereits gezahlter Umsatzsteuer bei Sollversteuerern.

    Selbst wenn eine unentgeltliche Wertabgabe vorliegt, so orientiert sich die Ersatzbemessungsgrundlage der Umsatzsteuer nicht am möglichen Honorar sondern an den Kosten (§10 Abs. 4 Nr. 2 UStG).
     
  15. #35 Der Bauamateur, 22.10.2015
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    Ich bin kein Strafrechtler, d.h. ich rede nur so ins Blaue hinein, aber ich habe das OP so gelesen, dass der Architekt den TE dazu aufgefordert hat die Handwerker schwarz zu bezahlen. Dass das illegal ist, dürfte wohl jeder wissen. Nichtwissen zieht hier m.E. nicht.

    Und auch sonst ist das mit dem Tipp-Geben so eine Sache: Der Architekt tut dies ja nicht aus reiner Gefälligkeit sondern im Rahmen eines Auftragsverhältnisses, insofern ist er schon verantwortlich für das, was der da so sagt.
     
  16. R.B.

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    hmmm.....mein Stb meinte gerade, ich soll nicht so viel in Foren lesen. :mega_lol:
     
  17. #37 pommesrotweiss, 22.10.2015
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    Wir sind seinerzeit bei der Kernsanierung unseres Altbaus auch immens über das geplante Budget hinaus geschossen und haben für 120 zu sanierende qm knappe 140.000 Euro berappt. (veranschlagt etwa 95.000 Euro) Das hat uns zum Glück nicht um unser Vorhaben gebracht einzuziehen, denn wir konnten es finanziell stemmen. Alle Gewerke wurden aber von uns selbst beauftragt. Also war die Konstellation etwas anders als bei euch. Zumindest konnte ich mich über mich selbst ärgern....
    Was wir gelernt haben ist, dass man mit Empfehlungen und "gutem Ruf" in diesem Bereich seeehr vorsichtig sein muss. Wir hatten auch Handwerker, die uns von Freunden empfohlen wurden, beauftragt und waren dann am Ende doch unzufrieden. Zufriedenheit und ein guter Ruf ist immer eine sehr subjektive Betrachtungsweise und immer Abhängig vom Bauvorhaben.
    Da wir heute immer noch größere Gewerke zu vergeben haben, versuchen wir dies frei von Empfehlungen zu vergeben und vergleichen peinlich genau.

    Was mir sehr ungewöhnlich erscheint ist die Art von Freifahrtschein, die ihr dem Archi ausgestellt habt.
    Habt ihr mal darüber nachgedacht, dass er mit den von ihm beauftragten Handwerkern vllt. eng verbandelt ist und das ganze Methode hat?
    Auch wenn ihr einen "Vertrag" über die 65k€ mit ihm habt, so sollte doch die Kontrolle über jedes Gewerk bei euch gelegen haben, oder? Wie habt ihr das eingangs kommuniziert oder sogar schriftlich formuliert?
     
  18. #38 Ralf Wortmann, 22.10.2015
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    Gute Idee. Um das zu überprüfen, muss man den Text der Bevollmächtigung im Architektenvertrag genau ansehen. Nur dann, wenn dort z.B. steht, dass die Bevollmächtigung auf Auftragserteilungen beschränkt ist, die in der Summe den Maximalbetrag von 65.000 € nicht übersteigen, hätte das evtl. Auswirkungen auf die Wirksamkeit eines Vertragsabschlusses mit der letzten bauausführenden Firma (Archi als falsus procurator), es sei denn, es gäbe zusätzlich noch eine schriftliche Vollmacht ohne diese Beschränkung.

    Ich vermute aber, dass der Vertragstext / die Vollmacht eine solche konkrete Beschränkung nicht enthält, sonst hätte live001 das sicher schon erwähnt.

    @all:
    Bei einem Verzicht auf das Honorar muss sich der live001 über Steuerfragen aus meiner Sicht keine Gedanken machen, wenn es in der Verzichtserklärung (die der RA aufsetzen sollte) ersichtlich ist, dass der Archi als Kompensation für Planungsfehler (Bausummenüberschreitungen) auf sein Honorar verzichtet. Wie der Archi dann steuerlich damit umgeht, soll unser Problem nicht sein.

    Die ganze Diskussion darum, ob sich der Archi irgendwie strafbar gemacht haben könnte, hilft dem TE nicht so recht weiter. Betrug, oder versuchte Anstiftung zur Steuerhinterziehung, all das führt nicht zu einer Erhöhung des (stets rein zivilrechtlichen) Schadensersatzanspruches des TE. Eine Anspruchsgrundlage ist ja da, die Crux liegt so oder so vor allem in der Schadensberechnung.

    Eine versuchte Anstiftung ist nur bezüglich eines Verbrechens strafbar, § 23 Absatz 1 StGB. Da die Steuerhinterziehung aber „nur“ ein Vergehen ist, führt die Diskussion darüber sowieso zu nichts.

    Lasst den Archi leben. Der Mann scheint einen (sehr erheblichen!) Fehler gemacht zu haben, den er nun anscheinend auch einsieht. Macht er hoffentlich so nie wieder. Seine derzeitige Bereitschaft, den Schaden zu begrenzen, sollte man ausnutzen und zu einem vernünftigen Ergebnis auf dem Verhandlungswege mit ihm gelangen.

    Es geht doch nicht um Rache, oder?
     
  19. #39 Der Bauamateur, 22.10.2015
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    Sage ich meinen Mandanten auch immer. :)
     
  20. Koempy

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    Könnt ihr die restliche Summe finanzieren oder aufbringen, um den Bau fertig zu stellen? Könnt ihr nachfinanzieren? Könnt ihr Teile des Baus erstmal im Rohbauzustand belassen und später ausbauen?
    Oder bricht euch der Mehraufwand nun das Genick? Und das heißt noch lange nicht, dass mit der jetzigen Summe schluss ist oder? Wenn es noch im Rohbau ist, können trotzdem noch weitere Überraschungen auftauchen.
    Ich denke wichtig wäre, dass ihr euch mit dem Architekten evtl irgendwie einigt. Ein Rechtstreit wird euch wahrscheinlich nicht viel weiterbringen, sondern auch wahrscheinlich umso mehr belasten.
     
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