Was tun bei grober Kosten Überschreitung?

Diskutiere Was tun bei grober Kosten Überschreitung? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Rechtsstreit wird sicherlich nicht die beste Lösung sein, man muss aber seine Verhandlungsposition kennen. Auch das Angebot des Architekten,...

  1. R.B.

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    Rechtsstreit wird sicherlich nicht die beste Lösung sein, man muss aber seine Verhandlungsposition kennen.
    Auch das Angebot des Architekten, sprich Kauf des Gebäudes vom TE, hinterlässt für mich einen faden Beigeschmack.
     
  2. Baumal

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    merkwürdige geschichte, eigentlich sollte es umgekehrt sein,
    er trägt in listen und zeigt sie euch.
    rechnungsprüfungen habt auch ihr gemacht?
    für was war er den beauftragt? mach mal umbau?
     
  3. #43 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2015
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    Ich sage ja - an der Sache mit dem Ankauf würde ich dranbleiben.

    Wie R.Wortmann schrieb, kann es im weiteren Verlauf relevant werden, wie der Marktwert des Objekts liegt. Wenn der Kollege (?) da jetzt ein unanständig niedriges Angebot macht und später behauptet, die Hütte sei Millionen wert (Vorteilsausgleich), kann ihm das auf die Füsse geworfen werden.

    Wie gesagt, wenn man das tiefer hinterfragt, kann man ggf. auch Behauptungen, der Herr lebe auf Hz IV Niveau (Bei Scheidung und Unterhalt wohl eine gern gezogene Karte), widerlegen.

    Und es lässt sich einschätzen, wie ernst es damit zu sehen ist. Wenn das Angebot seriös und gut ist und der TE nur noch den Verkauf als wirtschftlichen Ausweg hat, dann ......

    Oder ob das alles nur Nebelkerzen und Krokodilstränen sind, die den TE weich kochen sollen!

    An sonsten würde ich jetzt erstmal einen Strich ziehen.
    Ermitteln, was genau noch für eine planungsgemäße Fertigestellung an Kosten anfällt (ohne Rechtsstreit), was davon wie (nach)finanziert werden könnte, welche Summe offen bleiben muss und wie man dann einen bewohnbaren Zustand einer Teilfläche erreichen kann.

    ****************************************

    Noch ein Wort des Trosts:
    Es sind schon unzählige Leute in halbfertige Häuser ein- oder aus beschädigten Bestandshäusern vorübergehend ausgezogen, haben viele Jahre auf Baustellen gelebt.

    Die allermeisten davon eint etwas: Der reiche Schatz an Erinnerungen, der auf jeder Familienfeier ausgepackt wird (wie bei Adels das Tafelsilber) und immer wieder zur Erheiterung beiträgt.

    Wir beömmeln uns jedesmal wieder an der Tatsache, dass Schwiegermutter, als sie das Haus nach einem Erdbruch räumen musste, nicht Personalpapiere oder Geld, sondern Schwiegervaters Dienstkrawatten als wesentlichstes Gut gerettet hatte, als sie nochmal kurz ins Haus durfte, um wichtige Dinge zu holen.
    Damals war sicher keinem zum Lachen zu Mute.
     
  4. #44 Frau Maier, 22.10.2015
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    Habe ich das richtig verstanden, dass der Bau 80.000 kosten soll statt der 65.000? Sind also 15.000 Kostenüberschreitung. Wenn man nun vor Gericht zieht und Gutachter beauftragt, dann verschlingt das noch mal viele Tausend Euronen, die u.U. auch nicht mehr zurück kommen. Ich würde mich also versuchen gütlich zu einigen. Kann man die 15.000 noch zusätzlich aufbringen? Wenn nicht, wie will man einen Prozess bezahlen, wenn dieser nicht so läuft wie man erhofft hat? Ich würde also den Kollegen erst mal dazu bringen auf sein Honorar zu verzichten. Ist ja sein Verschulden, das er selbst zugegeben hat. Das wäre schon mal was und den Rest wird man dann hoffentlich irgend wie noch aufbringen können.



    PS: Bei uns hier wären bei einem Baustopp die Handwerker u.U. für Monate weg gewesen und der Weiterbau wohl erst nächstes Jahr wieder möglich.
     
  5. R.B.

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    Es war von 80T€ zusätzlich die Rede. ;)
     
  6. #46 Frau Maier, 22.10.2015
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    OK, dann lösche meinen Beitrag. Dann habe ich es falsch verstanden.
     
  7. #47 live001, 26.10.2015
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    So, manchmal geht es schnell.
    Also.
    Es geht um eine kostenüberschreitung von 80.000.
    Der Architekt hat uns diesen Umbau empfohlen. Unser ursprüngliche Gedanke war ein wesentlich kleinerer Umbau. Erst auf Empfehlung von ihm etc. haben wir uns drauf eingelassen. Sicherlich auch mit viel Vertrauen aber ehrlich gesagt kann ich auch so null einschätzen was so ein Umbau kosten kann. Daher finde ich es schwierig so etwas von völlig Berufsfremden Voraus zu setzen. Aber das nur am Rande.
    Jetzt weiß ich es ja :-)

    Nach vielen Verhandlungen haben wir uns insoweit geeinigt das der Architekt die Hälfte des Schadens persönlich trägt wenn die Versicherung nicht einspringt. Die schriftliche Zusage vom Anwalt liegt vor.
    Ich denke das würde er nicht tun wenn alles so rund wäre und auf seiner Seite keine oder wenig schuld ist.
    Ich habe zwar keine Ahnung was vor Gericht dabei eauskommen würde aber so hab ich das Gefühl mit 2 blauen Augen davon zu kommen.
    Danke erstmal.
     
  8. #48 Ralf Wortmann, 26.10.2015
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    Wurde bei der „Hälfte des Schadens“ vom Archi ein genauer Betrag anerkannt, also z.B. dass er euch 40.000 € aus eigenen Mitteln zahlt, falls seine Versicherung das nicht zahlt? Das wäre positiv.

    Das klingt mir nicht danach, dass der Archi einen konkreten Schadensersatzbetrag dem Grunde nach anerkannt hat, sondern eher danach, dass ihr möglicherweise auf die Hälfte eures tatsächlich darstellbaren Schadensersatzanspruches verzichtet, falls oder soweit die Berufshaftpflichtversicherung des Archi nicht zahlt.

    Ist das so? Falls ja, habt ihr für diesen Verzicht eine Gegenleistung bekommen?

    Dass der Archi den euch entstandenen Schaden (soweit ihr einen Schaden darstellen könnt, s.o.) persönlich tragen muss, falls seine Versicherung nicht zahlt, steht ohnehin fest. Wenn seine Erklärung wirklich nur dies beinhaltet, wäre wenig gewonnen, ja es würde, falls die Vereinbarung einen Teilverzicht eurerseits darstellt und keine genauen Schadensersatzbeträge anerkannt wurden, vielleicht sogar einen Rückschritt gegenüber eurer vorherigen Situation bedeuten.
     
  9. Baumal

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    das ist immer noch eine merkwürdige geschichte, die du da erzählst, live001.
    meine berufshaftpflichtversicherung musste noch nie einspringen (klopf auf holz.:D),
    weil ich so penibel bin. (oder hatte ich nur glück?:D)

    40.000€ mal eben aus eigener tasche zu bezahlen, kann einen mittelstandsunternehmen,
    aber mal ganz schnell alt aussehen lassen.
    was für ein "architekt" ist das, ohne berufshaftpflichtversicherung?
     
  10. R.B.

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    Spekulation: Der Architekt setzt sein Honorar entsprechend an und dann wird die Forderung mit einer Gegenforderung verrechnet. :D
     
  11. Baumal

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    auch spekulation:

    wenn 40.000€ im raume stehen, würden sich die
    anwälte meiner berufshaftpflichtversicherung mit
    dem bauherren auseinandersetzen und nicht ich.
     
  12. #52 Mikalaya, 26.10.2015
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    Die Frage ist ja, wie hoch ist der Schaden?
    Es gibt ja eine Gegenleistung in Form des höherwertigen Umbaus, also können die 80.000 doch kaum der Schaden sein.
    Der Schaden wären doch dann die zusätzlichen Zinskosten und die dann nur hälftig zu übernehmen dürfte nicht so dramatisch sein.
    Scheint mir kein schlechter Schachzug des Archis..
     
  13. #53 Baufuchs, 26.10.2015
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    Baufuchs Gast

    auch Spekulation:

    wie sieht die Versicherung des Architekten dieses Schuldanerkenntnis?
     
  14. #54 Skeptiker, 26.10.2015
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    Zwei mir bekannte Architekten- und Ingenieurhaftpflicht-Versicherungen sanktionieren eine ohne ihre Zustimmung Dritten gegenüber gegebene Schuldanerkenntnis mit einem Haftungsausschluss für diesen Schaden. Es würde mich sehr wundern, wenn es im konkreten Fall anders wäre.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  15. #55 Ralf Wortmann, 26.10.2015
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    Naja, abwarten. Mir scheint, live001 hat das vielleicht etwas unpräzise wiedergegeben. Er hat ja einen Anwalt eingeschaltet und der wird sicher keine absolut nachteiligen Vergleiche akzeptieren.

    Wenn der Archi z.B. 40.000 € als Schaden anerkannt haben sollte und kein Honorar beansprucht, wäre das der Hit. Das wäre ein super guter Verhandlungserfolg für den TE. Mal sehen, was als info kommt.
     
  16. Baumal

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    das frage ich mich auch.

    bekommt der jemals wieder eine berufshaftpflichtversicherung?, wenn er denn eine hat?
     
  17. R.B.

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    Vielleicht hat er auch nur heiße Luft produziert um die Situation erst einmal zu entschärfen. Wenn ein RA involviert war, kann ich mir das aber nur schwer vorstellen, der müsste wissen wie man mit so einer Situation umgeht, und wie er die Sache in trockene Tücher kriegt (Nachweise etc.)
     
  18. Baumal

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    heiße luft? ich verstehe auch bauherren nicht, die so agieren.
    da nimmt man zum ersten und vermutlich letzem mal so viel
    geld in die hand. für die anschaffung eines neues fernsehgerät
    verbringt man zeit ohne ende, einen "architekten" nach seiner
    berufshaftpflichtversicherung zu fragen und aushändigen zu lassen,
    dafür reicht die zeit nicht????
     
  19. #59 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich bin jetzt (:mega_lol: wann mal nicht) mal ganz offen und sage - irgendwas riecht hier und nicht nach Rosenwasser.

    Erst grande Katastroph mit "wollen den Architekten nicht so davon kommen lassen", es ist am Ende vom Geld noch so viel Haus über, dann fast keine Antworten auf KONKRETE Nachfragen und nun sind plötzlich 50% irgendwelchen Schadens eine super Lösung. :bef1006: :not_w1:

    Entweder hat der Beitrag hier etwas möglich gemacht, was aber mit einem weitreichenden Stillschweigensabkommen verbunden ist (schön wärs) oder der Geschichte fehlt Körper, was leider eher meinem der zeitigen Empfinden entspricht.
     
  20. Baumal

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    natürlich kann man mit architekten auf die
    nase fallen.
    aber das hier, ist eine merkwürdige geschichte,
    eine ganz merkwürdige geschichte.
    eigentlich nicht glaubhauhaft so wie beschrieben.
     
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