Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Stimmt. Wenn es vom Nachbargrundstück kommt, hätte roboco nachbarrechtliche Abwehrrechte und Unterlassungsansprüche. Tja, ganz am Anfang Seite...

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  1. ekko123

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    Tja, ganz am Anfang Seite 1 lese ich von alten Leitungen. Die fangen ja nicht auf seinem Grundstück an. Also kommt es von einem Nachbarn, ggf halt die Stadt weil Straße. Ich würde eine Einleitung nicht akzeptieren, ist ja dann kein natürlicher Wasserfluss.
     
  2. Baumal

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    klar, die stadt leitet abwässer von der straße auf grundstücke.:bounce:
     
  3. ekko123

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    Genau. Der Eigentümer ist voll verantwortlich. Alte Leitung. Neue Straße drüber. Pech wenn jetzt wegen Keller der TE tiefer buddelt als die Leitung.

    Oder Baumal, fängt das Rinsal alte Leitung erst auf dem Grundstück des TE an ?
    Was grenzt vorne an das Grundstück? Die Straße.

    Wem gehört die Straße? (muss ja nicht Stadt sein, ok)

    Wer ist jetzt verantwortlich keine Abwässer auf das Grundstück des TE zu leiten ?

    Das ist zwar kein Oberflächenwasser, aber nur weil es unterirdisch läuft ist der Nachbar ja nicht fein raus - oder ?
     
  4. Baumal

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    der verursacher, aber nicht die stadt weil da eine strasse ist.
     
  5. ekko123

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    Straße = Stadt ist erstmal der direkte Nachbar vom TE. Die würde ich ansprechen.
    Stadt kann ja weiter forschen und Quelle finden.

    Pech. Der TE ist wohl der einzige, der Keller buddelt auf dem ehemals Kasernengebiet.
     
  6. Baumal

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    weshalb? das ist doch kein nachbarschaftliches (strasse) abwasser?
    was haben die damit zu tun?
     
  7. ekko123

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    Und wo ist das Problem vom TE das Wasser in Kanal zu leiten oder sonst wie zu entsorgen ? Kommt ja nicht von ihm. Oder was?

    Whatever. TE wurde frei von Altlasten verkauft. Das ist eh noch ein Ansatzpunkt und trifft ggf den gleichen Ansprechpartner.
     
  8. Baumal

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    keiner weiß wo es herkommt.
    scheint auch keinen zu interessieren.

    die erforschung wo die leitung beginnt,
    war dem bauherren zu aufwändig.
    wo die leitung endet, sie muß ja logischerweise
    irgendwo enden, weiß man auch nicht.

    man hat die leitung halt durchbrochen und
    steht mit seinem keller, der keine weiße wanne ist,
    in der drecksbrühe.

    aber ich fang jetzt nicht wieder von vorne
    bei beitrag 2 oder so an.
     
  9. ekko123

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    Hehe. Wie kam ich jetzt drauf? Achja, das Gutachten zum Wasser. Kam vorhin.

    Ich würde trotzdem die Einleitung in das Grundstück nicht einfach hinnehmen. Nachbar und oder Verkäufer angehen.
     
  10. #930 Ralf Wortmann, 17.10.2015
    Ralf Wortmann

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    Kamerabefahrung der alten Leitung. Dafür findet man die passenden Firmen im Internet oder notfalls in den gelben Seiten.

    Derzeit dürfte noch nicht die Stadt Eigentümerin der Straßenfläche sein, da ich davon ausgehe, dass die Erschließungsstraßen noch nicht von der Stadt übernommen wurden. Nachbar und Verkäufer sind also derzeit noch in Personalunion.

    Ohne eine Kamerabefahrung wird man wohl kaum herausfinden, wo das belastete Wasser herkommt.

    Vorher vorsorglich mal ein Schreiben an den Verkäufer, der ja wohl die gesamte Fläche erschließt und ihn fristsetzend auffordern, eine solche Kamerabefahrung durchzuführen und das Ergebnis zur Verfügung zu stellen, unter Hinweis auf die Wasserbelastung. Nach fruchtlosem Fristablauf eine solche Befahrung selbst veranlassen.

    Ob dem TE die Kosten dann jemand zu erstatten haben wird, hängt von den Umständen, dem Inhalt des Grundstückskaufvertrags und dem Ergebnis der Befahrung ab.

    Auch mal versuchen, ob man den Erschließungsvertrag mit der Stadt bekommt. Wenn das eine Verweisurkunde zum Kaufvertrag ist, sollte das möglich sein. Schauen, was da bezüglich Altlasten drinsteht und wer diesbezüglich welche Pflichten hat.
     
  11. #931 Ralf Dühlmeyer, 18.10.2015
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    Also - ich hab das immer so verstanden, dass nicht die Leitung selbst das Wasser zuführt, sondern das aus der Kiesschicht, in der (zufällig?) die Leitung liegt, Wasser austritt.

    Also gehe ich davon aus, dass die Leitung mal in Kies/Sand/kiesigen Sand eingepackt wurde bei der Verlegung, diese Packung Sickerwasser quasi sammelt und nun, das sie in der Baugrube des TE angestochen wurde, die "Wanne ein Loch hat" und das Wasser aus der Leitungspackung austritt.

    Wenn das richtig ist, kann das Wasser sonstwo konterminiert werden, es muss nur eine mehr oder weniger sperrende Schicht bis an die Rohrleitungspackung geben, auf der das konterminierte Wasser bis dahin läuft, der Rest ist simple Hydraulik.
     
  12. #932 lawrence, 26.10.2015
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    Schade das der Umweltkrimi nicht mehr weitergeht.....
     
  13. roboco

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    Die Androhungen waren mir einfach zu krass, so dass ich erstmal Abstand genommen habe.

    Aufgrund dessen, dass es (vor allem PNs) jedoch weiterhin viele nette Menschen mit ehrlichem Interesse gibt, werde ich in den nächsten Tagen mal wieder etwas schreiben.

    (Somit können sich die anderen auch schon mal bereit zum großen Gegenschlag machen.)
     
  14. #934 Ralf Dühlmeyer, 27.10.2015
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    Androhungen???

    Sag mal - gehts noch? Du wirst von zig Seiten darauf hingewiesen, dass Du als jemand, der angibt einen Beruf zu haben, der Menschenleben bewahren soll, solche massiv gefährden lässt, ignorierst das komplett und spielst hier die beleidigte Leberwurst, wenn die Aussage fällt, dass der eine oder andere meint, Deine Baustelle der BG melden zu müssen.

    Das was mir jetzt durch den Kopf geht, schreibe ich nicht nieder, auch wenns mir schwerfällt.
     
  15. ekko123

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    naja - Androhung oder ähnliches - es ist schon nicht so toll, wenn man als Laie ein Haus baut und dann wird darauf rumgeritten, dass man für alles verantwortlich ist. Man ist verantwortlich das die Firmen ordentlich arbeiten (ja, selbst Schuld der Bauherr, wenn er nicht zu jedem Gewerk einen 3. SV daneben stellt.), oder bei der Arbeit alle Vorschriften und Regelungen auch hinsichtlich Unfallverhütung eingehalten werden (man muss also als Bauherr im Zweifel daneben stehen und rufen "hallo, Bauhelm aufsetzen...Handschuhe bitte.... nicht mit dem Hammer auf den Daumen schlagen, ok" sowie als einzige Baustelle im Land ein Gerüst um den Keller herum*).

    Das mit dem Auftrag "Bau mir mal das Haus" so viele Kontrollen, Doppelüberprüfungen und aus einem Privatmensch ein selbstverpflichteter Fachverantwortlicher wird, das ist einem vorher nicht so bewusst. Wer dann als Privatmensch per Unterschrift zum Bauherrn nicht durch diese Unterschrift das Fachwissen angeeignet hat, der muss dann noch eine Heerschar an Dritten beauftragen.

    Wissen wir den hier genau, ob der TE nicht mal dem Bauleiter darauf hingewiesen hat für die Sicherheitsmaßnahmen und Unfallverhütung zu sorgen? Wir sehen hier ein paar Bilder, vielleicht ist das Treppenloch jetzt abgedeckt?


    Also, wenn ich noch mal baue: neben dem einen SV würde ich hier und da ggf. weitere hinzunehmen. Überhaupt, die ganze Planung von einem 2. Architekten prüfen lassen..... und im Vertrag sicherstellen, das der Sicherheitskoordinator nicht ich bin ;-)
    (wenn ich noch mal baue, dann hätte ich mehr Geld, bzw. das wäre die Voraussetzung)



    * Abdeckung des Treppenlochs finde ich aber schon wichtig! Das ist ja nicht nur eine Platte, da wird ja dann noch das EG aufgemauert.
     
  16. Hansal

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    Er hat eine ganz normale Baustelle wie es sie zu tausenden in Deutschland gibt.
    Nur seine Randbedingungen sind schwierig.
    Ich habe damals meinem GÜ verpflichtet alle Sigeko-Leistungen zu übernehmen.
    Natürlich muss er jetzt für Ordnung auf seiner Baustelle sorgen.
    Egal ob Arzt, Polizist oder Richter.
     
  17. Baumal

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    meine güte, leute, weshalb muß man unfallverhütung auf baustellen immer ins lächerliche ziehen?
    es gibt einige dinge, da sagt mir mein gesunder menschenverstand (und den beruf vom TE möchte ich nicht
    immer erwähnen, insbesondere), dass so etwas nicht geht. auch als laie, der vielleicht einmal im leben
    eine baustelle betritt.
     
  18. uban

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    Der Bauherr hätte erst eine GmbH (Bau eine oder zwei Häuser) mit angestellten Geschäftsführer gründen müssen damit die volle Verantwortung bei der GmbH bzw dem Geschäftsführer abgegeben werden kann?
    Nach Ende der Bautätigkeiten/Abnahme kann das Haus von der GmbH an den Bauherren verkauft oder auch nur vermietet werden .

    So, oder so ähnlich agieren vermögende Bauherren wenn sie die Steuern für privat genutzte Immobilien in England umgehen wollen.
     
  19. R.B.

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    Da freut sich das Finanzamt, und Bauherr darf schon mal anfangen Geld zu sparen um Bilanzen, Buchhaltung, Steuer-Vorauszahlungen usw. usw. zu begleichen. Wenn das Objekt dann auch noch an den "Bauherren" (GmbH Geschäftsführer und Gesellschafter in einer Person) verkauft wird, wird das FA noch genauer hinschauen, und auch mal die privaten Finanzen durchleuchten. Das lohnt vielleicht noch bei Objekten mit mehrere Mio. EUR, aber nicht für ein EFH.
     
  20. ekko123

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    ganz einfach - weil hier im Strang ausdiskutiert wurde, warum ein Arbeiter Turnschuhe anstelle Sicherheitsstiefel getragen hat als er auf der Strasse, hinterm Transporter eine Betonprobe gegossen hat. Resultat war glaube ich, das es ok war.

    Klar, hab ich überzogen -aber der erste Teil stimmt doch! Der BH müsste rufen "Helm bitte" - vielleicht ohne das Bitte.

    Wo es dann aufhört? Kann ich nicht sagen...aber wenn der BH wissen muss, das Bauschaum keine Lösung ist, also in Arbeitsvorgänge eingreifen muss, dann vielleicht auch untersagen mit dem Hammer auf Daumen zu hauen.


    Jedenfalls, bin froh keinen Unfall auf meiner Baustelle gehabt zu haben. Jetzt muss ich mir nur Sorgen machen, das kein Einbrecher über Dinge auf meinem Grundstück stolpert.
     
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