Kfw 55 und Antrag ab01.04.16 - ENEV 2016?

Diskutiere Kfw 55 und Antrag ab01.04.16 - ENEV 2016? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo. Wir wollen in den nächsten Tagen ein Bauwerkvertrag abschliessen. Ein EFH KFW55. Den Bau-Antrag werden wir Ende November einreichen. Ca....

  1. giiati

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    Hallo.
    Wir wollen in den nächsten Tagen ein Bauwerkvertrag abschliessen. Ein EFH KFW55.
    Den Bau-Antrag werden wir Ende November einreichen. Ca. Mitte /Ende Februar rechnen wir mit Baugenehmigung und Baubeginn ca Anfang/Mitte März.
    Am 01.04.16 wollen wir den Antrag bei der KFW einreichen, da es ab 01.04.16 statt 50.000 nun 100.000€ Förderdarlehen gibt.
    Unser Hausverkäufer meinte, dass ab nächstes Jahr höhere Anforderungen um KFW55 zu erreichen in Kraft treten könnten, die eventuell aber erst ab Januar bekannt wären. Sodass sich die Kosten für das Haus erhöhen könnten. ( Dickere Dämmung, dickere aussenwände u.s.w.).
    Sicher wäre das noch nicht aber nicht ausgeschlossen.
    Weiß jemand etwas über geänderte Anforderungen ?
     
  2. #2 Alfons Fischer, 29.10.2015
    Alfons Fischer

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    Achtung: die Antragstellung bei der KfW muss zwingend vor Baubeginn erfolgen. Eine Antragstellung nach Baubeginn ist nach derzeitigen Regelungen nicht möglich!

    Sie dürfen also nicht im März anfangen zu bauen und dann im April einen Finanzierungsantrag bei der KfW stellen. Die KfW wird das ablehen.
     
  3. #3 dimitri, 29.10.2015
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    Ist er sich da sicher? Die Anforderungen sind doch schon länger bekannt, da es sich nach wie vor um die EnEV 2014 handelt: http://www.haufe.de/immobilien/verw...te-anforderungen-an-neubauten_258_230046.html

    Wenn Du den Bauantrag dieses Jahr noch stellst, gelten auch die Vorgaben von 2015. Vielleicht sollte man den Hausverkäufer nochmal etwas stärker durchleuchten bevor irgendwas unterschieben wird. Die Äusserungen dieser Person sollten doch nachdenklich stimmen:

    http://www.enev-online.com/enev_praxishilfen/geltende_enev_fassung_fuer_bauvorhaben_tabelle.htm

    Das KfW Darlehen wird zusammen mit dem Bankdarlehen über eure Bank beantragt. D.h. ihr macht das zusammen mit der ganz normalen Finanzierung. Da wird nichts separat beantragt - weder vor noch nach dem Baubeginn. Davon abgesehen würdet ihr ohne stehende Finanzierung in ein Bauvorhaben gehen, dessen Kosten (laut Verkäufer) aufgrund "gesetzlicher Vorgaben" (lassen wir mal so stehen) deutlich steigen können. Welcher Gedankengang steht da denn dahinter?
     
  4. #4 Alfons Fischer, 29.10.2015
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    für die KfW ist nicht der Zeitpunkt des Bauantrags maßgebend, sondern der Zeitpunkt des Darlehensantrags.

    Die Anforderungen der EnEV sind in der Tat seit langem bekannt. Hier geht es aber um die KfW. Ich sehe es unabhängig davon aber auch so, dass nach derzeitigem Kenntnisstand bezüglich der KfW-Anforderungen keine Verschärfung zu erwarten sind. Und dass die Finanzierung soweit abgeschlossen sein sollte (es sei denn, Sie zahlen das aus der Portokasse).
     
  5. #5 dimitri, 29.10.2015
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    Stimmt, da hab ich KfW und EnEV miteinander vermischt. :think
     
  6. Roth

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    Der Artikel ist der größte Schwachsinnm, den ich zu dem Thema seit langem lesen durfte.
     
  8. giiati

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    Hallo Alle zusammen.
    Durch einen Anruf heute bei der KFW konnte ich einiges in Erfahrung bringen.
    Zunächst wird es keine Änderungen geben was die Anforderungen eines KFW-Hauses (KFW 55 + 40 ) betrifft.
    Somit bestätigt sich die Vermutung des Verkäufers nicht.
    Was die Antragsstellung zur Förderung des KFW-Darlehens betrifft habe ich mir heute zum 2. mal bestätigen lassen, daß es reicht ein Finanzierungsgespräch sich schriftlich bestätigen zu lassen (bei der Bank) wo heraus geht dass man KFW-Fördermittel in Anspruch nehmen will.
    Allerdings muss dann die Antragsstellung spätestens 3 Monate später erfolgen. In der Zeit darf man sogar anfangen zu bauen.
    Aber man darf nicht mehr als 50% des Baus zum Zeitpunkt der Antragsstellung vollendetet haben.
    Somit werden wir dieses Gespräch erst Anfabg Januar führen um dann 3 Monate später im Genuss der höheren Förderung zum kommen ( 100.000 statt 50.000€).
     
  9. #9 Alfons Fischer, 29.10.2015
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    viel Erfolg!
     
  10. giiati

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    Hallo Alfons..... war das Ironisch gemeint ... mit Viel Erfolg ?
     
  11. Taipan

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    Nein. Das war von herzen gewünscht. Das Glück (und noch viel mehr) brauchst du auch, wenn du es so machst.
     
  12. giiati

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    Hallo Dimitri.
    Natütlich bekommt die Hausbaufirma eine Finanzierungszusage/bürgschaft von unserer Bank. Vorher fangen die nicht an zu bauen. Durch ein Rücktrittsrecht können wir sowieso zurücktreten falls mit der Finanzierung nicht klappen sollte.
    Die Damen und Herren am Servicetelefon der KFW sagten zu mir dass eine bestätigung einer Finanzierungsgesprächs/anfrage mit der Bank als formloser Antrag gilt, da die Bank wenn es dann zur Finanzierung kommt, dies der KFW weiterleitet. Die Sache mit der 3 Monatigen verzögerung, um dann durch den schriftlichen Antrag bei der KFW die dann höhere Forderung zu bekommen, hat die KFW-Servicemitarbeiterin selbs vorgeschlagen.
    Die wurde mir heute zum 2. Mal bestätigt.
     
  13. Taipan

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    Das sind die Förderbedingungen der kfw. Wenn das heisst, dass bereits die Finanzierungszusage und ein unverbindliches Gespräch bei der Bank als "Antrag" gelten soll, dann finde ich das mit SEEHHR heißer Nadel gestrickt. Von drei Monaten und 50% steht da mal gar nichts. Die Bank wird auch einen Teufel tun und euch eine Finanzierungszusage geben, bevor sie nicht das OK der kfw hat ... Wenn doch, dann kostet euch das "Risikozuschlag".
     
  14. giiati

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    Den Text kenne ich schon aus den Merkblättern der KFW. Warum sollten die Mitarbeiter der KFW mich am Telefon anders informieren ?
    Ich werde mir das per Mail bzw schriftlich bestätigen lassen.
    Mit diesem "Problem" stehe ich doch nicht alleine da.... oder ?
     
  15. Wiebke

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    Ich habe genau das selbe Problem!
    Habe heute deswegen erneut mit meinem ("unabhängigen") Finanzierer gesprochen.
    Es gestaltet sich schwierig.
    Ich muss mich noch ein paar Tage, vielleicht sogar Wochen, gedulden. Wenn du mehr weißt und dein Finanzierer Klarheit hat, wäre ich für jede Info dankbar.



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  16. giiati

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    Hallo Wiebke.
    Sobald ich es schriftlich habe sage ich dir Bescheid.
     
  17. #17 Alfons Fischer, 30.10.2015
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    ich führe dazu aus und zitiere zunächst aus der KfW-Seite https://www.kfw.de/inlandsfoerderun...rungsangebote/Energieeffizient-Bauen-(153)/#6 :
    Hierauf soll sich ja hier berufen werden.

    Nach diesem Finanzierungsgespräch soll also vor dem 01.04.2016 mit dem Bau begonnen werden, danach sollen hier die formalen Anträge fertiggemacht und eingereicht werden. Hier aber dann zu den neuen Bedingungen. Dies wäre aber aus meiner Sicht ein neuer Antrag.

    Weil, wie man aus dem obigen Zitat ablesen kann, mit dem Finanzierungsgespräch (auf welches sich berufen werden soll) ebendieses Gespräch im Nachgang schon als Antrag gewertet wird (zum Zeitpunkt des Gesprächs im März 2016 und damit zu den dann geltenden noch alten Bedingungen).

    Ein neuer Antrag nach Baubeginn ist aber in diesem Programm entsprechend der KfW-Förderbedingungen gar nicht mehr möglich!
     
  18. #18 dimitri, 30.10.2015
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    Mal ne andere Frage: KfW Förderung schön und gut, aber wieviel sparst Du dir denn (in harten € gerechnet) an Zinsen, wenn Du die ganzen Auflagen der KfW zu erfüllen hast? Hast das schon mal gegengerechnet?

    Wieviel sparst Du dir, wenn Du "nur" KfW 70 machst, oder ganz einfach: Die EnEV + EEWärmeG ohne irgendeinen KfW Standard (will auch erst mal geschafft werden insb. wenn man nur mit Dämmung arbeitet).
     
  19. giiati

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    0000.jpg

    Anbei der Text von der KFW-Website.
     
  20. giiati

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    Und hier die Antwort der KFW :

    Sehr geehrter Herr ...

    vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Förderbedingungen im Produkt "Energieeffizient Bauen".

    Die Förderung wird zum 01.04.2016 neu aufgestellt: Ab diesem Zeitpunkt finanzieren wir dann KfW-Effizienzhäuser 55, 40 und 40 Plus.
    Der Förderhöchstbetrag wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht. Die Änderungen gelten für alle Anträge, die ab dem 01.04.2016 bei uns eingehen.

    Ab dem 1.1.2016 gemäß EnEV 2014 steigen die Anforderungen an Neubauten um 25 %. Das Berechnungsverfahren für ein KfW-Effizienzhaus, welches auf einem sogenannten "Referenzgebäudeverfahren" basiert, verändert sich nicht.

    Das bedeutet, ein Gebäude, welches heute nach KfW-Effizienzhausstandard 55 oder 40 gebaut oder saniert wird, erfüllt auch nach 2016 immer noch die Anforderungen an ein solches Effizienzhaus. Eine neue Berechnung ist daher für das von Ihnen geplante Wohngebäude nicht erforderlich.

    Der Antrag auf KfW-Förderung ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Vorhabensbeginn ist beim Neubau der "erste Spatenstich", beim Erwerb der Abschluss des Kaufvertrages.

    Unter folgenden Bedingungen ist in Abstimmung mit dem Finanzierungspartner eine nachträgliche Antragsstellung möglich:
    - Sie haben mit dem Finanzierungspartner vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung der Förderdarlehen geführt,
    - dieses Gespräch wurde bei dem Finanzierungspartner aktenkundig gemacht,
    - der Kreditantrag geht innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorhabensbeginn bei der KfW ein.

    Wenn die 3-Monatsfrist überschritten und das Vorhaben bei Antragseingang in der KfW zu weniger als 50 % realisiert ist, kann eine Antragsstellung noch erfolgen.

    Freundliche Grüße
    KfW​
     
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