Extra aufgeführte Leistung will man streichen

Diskutiere Extra aufgeführte Leistung will man streichen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Ich hoffte hier nur zu lesen, aber nun ergibt sich doch ein kleines Problem und ich dachte ich versuche es erst einmal hier,...

  1. Bosper

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    Hallo zusammen!
    Ich hoffte hier nur zu lesen, aber nun ergibt sich doch ein kleines Problem und ich dachte ich versuche es erst einmal hier, statt per Anwalt Informationen zu beschaffen.

    Im Vertrag haben wir unter Sanitärleistungen extra stehen: "Bodengleiche Dusche, Gefliest mit Gefälle"
    Da wegen Mindermenge (Leistung?), die Fliesenleistung rausgerechnet und gutgeschrieben wurde, meint man entfällt auch der extra beschriebene Teil der Herstellung der Dusche, da dieser zur Fliesenleistung gehöre.

    Ich meine die Dusche wurde schon im gesamten Hauspreis mit eingerechnet und hat noch einmal einen extra Preis hinter der Bemerkung im Sanitärbereich des Vertrages, dieser ist in der Gutschrift zb. nicht enthalten.

    Erste Gespräche wurden vom Projektleiter an den Bauleiter abgegeben und dieser will mir nun sagen die Dusche wäre Teil der Fliesenleistung.


    Danke schon einmal und ich hoffe mein erster Post ist hier richtig und verständlich!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Das Gegenteil wirst Du denen wohl nicht beweisen können. Es gibt zig Arten, eine solche bodengleiche Dusche fachgerecht auszubilden und noch weit mehr, die nicht fachgerecht sind!
    Daher ist es sicher möglich, kalkulatorisch das ganze beim Fliesör zu verorten.

    Ja, ich bin mir auch sicher, die haben zumindest Teile beim Sanilöter - aber beweisen kannst das nicht, also bleibts bei dem, was Du angeboten bekommen hast

    :cry: :wow
     
  3. #3 Kalle88, 05.11.2015
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    Leider nein. Voraus resultiert die "Mindermenge" ist es das Resultat einer Übermessung der Grundfläche des Bades?

    Wie und wo ist die Ausführung im Detail beschrieben? Was wurde in welchen Preis eingerechnet? Um was geht es jetzt überhaupt? In welchem Verhältnis stehst du zu der Angelegenheit? AG, AN, Bauherr?
     
  4. #4 stockstadt, 05.11.2015
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    Hallo,

    wenn die Dusche vom BT/GU nicht rausgerechnet wurde, müsste eigentlich ein Gefälleestrich mit eingebautem Ablauf/Duschrinne, jedoch ohne Fliesenbelag gebaut werden.

    Ich denke die Armatur und Duschkopf werden unstrittig eingebaut ... dann gehört zur Dusche aber auch der Ablauf.

    LG
     
  5. Bosper

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    Ich bin Bauherr und AG.
    stockstadt hat mich wohl am besten verstanden und ich bin nebenbei über die schnellen Antworten überrascht!
    Duscharmaturen werden Eingebaut, nach Bemusterung mit Aufpreis.
    Die Fliesenleistung wurde gestrichen da wir das Bad aufgrund des Aufpreises, 40% über dem Angebot des Fliesenlegers der Baufirma das ich gesehen habe, rausnehmen lassen haben und nur noch der HWR von uns der Baufirma überlassen wurde... diese hat dann den HWR auf aufgrund von Mindermenge rausgerechnet. und so wurden die gesamten Fliesenleistungen Gutgeschrieben.
    Die Art der Dusche stand schon im ersten Angebot fest und wurde unter Sanitär geführt. Im Vertrag wurde diese dann noch einmal Festgeschrieben, wie oben schon geschrieben, im Bereich der Sanitärleistung.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 05.11.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Tja - dann ist die Frage, ob der Sanilöter die nicht trotzdem erstellt!
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 07.11.2015
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    Es fehlen genauere Angaben von dir. Ohne alle Einzelheiten zu kennen, lässt sich deine Frage nicht zuverlässig beantworten.

    Es braucht:

    a) die genaue Formulierung vom dem, was als „Fliesenleistung“ in der Leistungsbeschreibung stand ggf. mit Positionsnummer

    b) die genaue Formulierung vom dem, was zur Beschreibung der Dusche unter Sanitär im Vertrag (oder in der Leistungsbeschreibung) stand, auch hier ggf. mit Positionsnummer des Vertrags

    c) die genaue Formulierung vom dem, was ihr dann mit der Baufirma bezüglich der Herausnahme von Leistungen vereinbart habt. Sind darin Positionsnummern erwähnt?

    d) Hat die Baufirma den Inhalt einer zwischen euch getroffenen etwaigen Vereinbarung zur „Herausnahme von Leistungen“ dann mit der Sache mit dem HWR noch einmal einseitig abgeändert? Wenn ja, liegt hier vielleicht gar keine übereinstimmende Willenserklärung beider Parteien vor.


    Das ganze liest sich auch merkwürdig passiv: „wurde herausgenommen“, sowie „hat dann den HWR auf aufgrund von Mindermenge rausgerechnet und so wurden die gesamten Fliesenleistungen Gutgeschrieben“.
    Gibt es schriftliche, einvernehmliche Vereinbarungen zwischen euch zu dem Ganzen, oder waren das alles mehr oder weniger einseitige Aktionen der Baufirma? Wer war der Erklärende auf Seiten der Baufirma? Verkäufer? Geschäftsführer? Prokurist? Oder gar der Subunternehmer?

    Wie und mit welcher Begründung hat die Baufirma „den HWR auf aufgrund von Mindermengen rausgerechnet“. Habt ihr euch damit einverstanden erklärt? Bei Mindermengen kann man über eine Preisanpassung nachdenken aber nicht einfach einseitig die Leistungserbringung verweigern.

    Worum geht es euch? Wäre euch z.B. damit gedient, wenn die ganze etwaige Vereinbarung zur „Herausnahme von Leistungen“ rückgängig gemacht werden könnte und wenn ihr z.B. Fliesen ohne Aufpreis nun evtl. doch aus dem Grundleistungskatalog der Baufirma aussuchen könntet? Wäre euch damit gedient, auf dem Verhandlungswege einen besseren Preis für die Fliesenaufpreise zu erhalten? Gibt es im Vertrag Formulierungen, in denen es um die Bemusterung und etwaige Aufpreise geht?
     
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