Echtholzarbeitsplatte gerissen

Diskutiere Echtholzarbeitsplatte gerissen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Wenn mir ein Kunde wegen so einem Scheiß Riss mit BGB und Co. kommen würde, würde ich auch erst mal aus Prinzip allem widersprechen... Vernünftig...

  1. Rico M

    Rico M

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    Wenn mir ein Kunde wegen so einem Scheiß Riss mit BGB und Co. kommen würde, würde ich auch erst mal aus Prinzip allem widersprechen...
    Vernünftig reden kann man dann immer noch
     
  2. OlliL

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    Ist ja nicht so, das ich gleich mit der BGB Fahne geschwungen habe, sondern erstmal lediglich eine Frist von etwas über 30 Tage gesetzt habe um den Schaden zu beheben. Die Reaktion des Küchenstudion war jedoch ein unbegründeter genereller Widerspruch meiner gesetzten Frist. Ich habe denen daraufhin lediglich mitgeteilt, das ich diesen Widerspruch so nicht akzeptieren kann wg. §§ BGB, ich aber natürlich bereit bin - für den Fall das sie der Meinung sind, die 30 Tage reichen nicht zur Mangelbehebung - eine abweichende Frist zu vereinbaren.

    Daraufhin kommt dann wiederum nur ein lapidarer unbegründeter Widerspruch ohne weitere Angaben.

    Da kommt man dann halt auch mal ins Grübeln - würdest du nicht?
     
  3. OlliL

    OlliL

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    5Minuten rum....

    1. Reaktion des Küchenstudios auf mein Initialanschreiben:

    Meine Antwort:

    Daraufhin kommt dann wiederum nur ein Widerspruch ohne weitere Angaben.

    Da kommt man dann halt auch mal ins Grübeln was das Frist setzen überhaupt soll wenn man dieser einfach mal so mir nichts dir nichts widersprechen kann?
     
  4. #24 wasweissich, 10.11.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    da sind feinheiten zu beachten .

    und einer , der etwas von mir will , kann erstmal vernünftig mit mir reden , wenn er das denn kann ....

    RicoM:
    .

    :D
     
  5. OlliL

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    Jo, klar - auf diesen Standpunkt kann ich mich jedoch auch stellen bzgl. vernünftig reden - oder? Sowas wie "Ihre Frist ist unmöglich einzuhalten, wir würden eine neue Frist 'in 10 Wochen' vorschlagen". War sicherlich auch kaum möglich. Wie kann ich blöder Kunde es mir nun auch noch erlauben Ihrem Widerspruch zu widersprechen.....

    Mängelanzeige schriftlich gemacht - falsch? Demnächst doch besser anrufen? Ist das der Expertenrat? Ich kann mir ungefähr die Beiträge ausmalen die bei "Ich habe da angerufen aber man vertröstet mich immer nur" gekommen wären.....

    Bzgl. der Feinheit "vorsorglich" - vorsorglich was? Vorsorglich das morgen Vollmond ist oder doch eher vorsorglich das ich die Fristeinhaltung einfordere? Also doch ein ganz banaler Widerspruch....

    Und wenn für euch der Riss "Kleinscheiss" ist - bitte - mir ist ein Riss in einer 1k teuren AP nach 8 Monaten kein "Kleinscheiss". Der Wert von 1k mag bei einem Hausbau "Kleinscheiss" sein. Jedoch definiere ich die Wertgrenzen bei einer Küche durchaus anders wann etwas "Kleinscheiss" ist, und wann nicht.
     
  6. #26 wasweissich, 10.11.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    selektives lesen ?
     
  7. #27 wasweissich, 10.11.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    sicher ist es mehr als ärgerlich .

    nur bin ich einer , der erstmal versucht ruhig und sachlich zu komunizieren. wenn ein anruf unbefriedigend verläuft , dann bringt man die geschütze in stellung ....
     
  8. OlliL

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    Habe drauf gewartet das es gefunden wird....
    Und nun? Ist es an mir so lange eine neue Frist "vorzuschlagen" bis es der Firma dann mal gefällt? Oder wird jeder neuen Frist einfach widersprochen da die Mängelbeseitigung durch den Zulieferer durchhrführt wird und das Küchenstudio diesen ja nicht im Zugriff hat (was mir egal ist....). Also am besten gar keine Frist setzen und hoffen, dass die Firma so nett ist und der Schaden mal irgendwann behoben wird?

    Warum setzt man überhaupt Fristen?

    Wie ich schon schrieb. Professionell hätte ich gefunden:

    - Danke für Ihr Schreiben.
    - Frist so unmöglich zusagbar, wir prüfen und melden uns bei Ihnen über das weitere Vorgehen und geben Ihnen einen Zeithorizont mit.
    - Idealerweise hätte man sogar eine neue Frist vorgeschlagen (was weiss ich - 2 Monate - es geht mir doch nicht darum dass der Mist morgen oder übermorgen gelöst ist).

    Das hätte mir ja schon gereicht. Nein - nun habe ich 0 Info über das "bis wann". An jeder Stelle wird dir gelehrt - "Immer Termine setzen" - dann machst du das und es hilft einem auch null?

    Kann gerade nicht nachvollziehen warum wiederum Ihr das nicht nachvollziehen könnt aus Konsumentensicht und dies scheinbar nur aus der Auftragnehmer Brille seht "der Idiot will mich wegen den läppischen 1k hier anpissen"....
     
  9. OlliL

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    Ja - es ist nicht das erste Problem - hätte ich vielleicht erwähnen wollen.
    Ich hatte schon 3 kleine unschöne Mängel direkt nach dem Aufbau (falsches Regal, feste statt lose Böden, 2 Blenden fehlten usw - quasi Kleinigkeiten). Alles per Mail inkl. Fotos gemeldet... "Ja wir kümmern uns drumm"
    1 Monat nix gehört - angerufen - "Mängel? wir wissen von nix".
    Dann das ganze nochmal schriftlich per Brief - auf einmal ging alles....

    Da wird man halt "vorsichtig" bei den Leuten....
     
  10. #30 wasweissich, 10.11.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich hab gerade rechts und links geschaut , irgendwie bin ich es nur ich ... :D


    hättest du ....
     
  11. #31 wasweissich, 10.11.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nicht in allen lebensbereichen bin ich auftragnehmerangestelter ;)
    aber da wo ich es bin , denke ich , vernünftig miteinander reden hilft ungemein .
    und nicht nur da



    und leute , die am lautesten reklamieren , haben meist viel mehr erwartet , als sie bestellt haben und bezahlen wollen .
    ist halt so
     
  12. Rico M

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    :D

    Kann ich nur bestätigen
     
  13. OlliL

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    Na dann seid Ihr Euch ja einig.

    Ob man nun "einfach so" eine gesetzte Frist von 5 Wochen widerrufen kann, und was man dann als Kunde tun sollte - dieser Frage sind wir aber immer noch nicht näher gekommen - oder?
     
  14. #34 ThomasMD, 11.11.2015
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    Du beschwerst Dich jetzt bei uns, dass Du alle Ratschläge berücksichtigt hast und sich der Auftragnehmer trotzdem nicht an die vermeintlichen Spielregeln hält?

    Natürlich kann er auf Deine Mängelanzeige antworten "Nö, erkenne ich nicht an". Er kann auch gar nicht antworten. Was machst Du dann?
    Wo steht denn, dass sich alle an die Regeln halten und dass eine Mängelrüge ein unumstößliches Recht auslöst, wo höchstens noch über Ausführungsfristen diskutiert werden kann?

    Du hast aber schon mal davon gehört, dass es Rechtsanwälte und Gerichte gibt?

    Das soll jetzt kein Rat sein, Dich in die juristische Richtung zu schubsen. Vernünftig miteinander reden, wäre auch meine erste Wahl gewesen und bevor man sich auf eine Eskalation einlässt, sollte man sich gut überlegen, ob der Streitwert das rechtfertigt.
     
  15. OlliL

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    Nein - natürlich kann er all das tun was du beschrieben hast Thomas. Es kann auch jeder bei rot über die Ampel gehen usw.

    Mir geht es lediglich darum ob ich hier einen Fehler gemacht habe ihm eine Frist zu setzen bzw. ob es nun tatsächlich so ist, das meine Frist "ungültig" ist. Wenn sich herrausstellt das nichts passiert, könnte die Frage nach "haben Sie denn überhaupt ein 'Zieldatum' gesetzt" durchaus noch interessant werden bzw. ob das gesetzte so überhaupt Gültigkeit hatte - so meine Denke.

    Aus der Vergangenheit heraus konnte ich mir bei meinem ersten Brief halt sehr gut vorstellen das "nichts passiert".

    Natürlich werde ich nicht mit dem Herrn Anwalt nach 2 Tagen Überschreitung meiner gesetzten Frist dort auflaufen, jedoch habe ich auch keine Lust irgendwann vorgeworfen zu bekommen "Na sie haben denen doch auch gar keine Frist gesetzt zu wann sie die Arbeit zu erledigen haben - sie können also nun nicht erwarten, das sie auch zu dann und dann fertig werden". Und ja - selbst dann kann er noch sagen "Frist? Wir erkennenihren Mangel überhaupt gar nicht erst an".

    Konnte ich meine Beweggründe ausreichend verständlich darlegen?

    Ich hätte irgendwas zwischen

    - "Ja Frist widerrufen ist eins der üblichen Spielchen - hat so keine große Bedeutung, kannst erstmal ruhig schlafen solange es in der Sache weitergeht"
    - "Nunja - deine Fristsetzung war von vornherein nicht wirksam, weil...."
    - "5 Wochen Frist zur Rep. der Arbeitsplatte - das ist total unrealistisch, da hättest du eine andere Frist wählen sollen...."

    erwartet.
     
  16. #36 Fassade, 11.11.2015
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    Hier wird immer gepredigt Frist setzen und nachweisbar zustellen. Verstehe die Diskussion nicht.
    Hast du gemacht also alles richtig in meinen Augen. Angemessen ist die Frist auch.

    Was dein Lieferant nun macht kann man nicht vorraussagen.
    Auf jeden Fall hat er schonmal reagiert darauf und geschrieben das es nicht so schnell geht. Möge so sein.

    Wenn er sagt ist nicht meine Schuld kommst du ohne Anwalt und Gutachten vermutlich eh nicht weiter.
     
  17. OlliL

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    Danke Fassade für deine Einschätzung.
     
  18. #38 wasweissich, 11.11.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Ja endlich einer.........:D

    Ich habe nicht geschrieben ,dass man eine frist nicht setzen soll

    Aber meine reihenfolge wäre eine andere ....
     
  19. OlliL

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    Jo natürlich, ich rufe auch lieber erstmal an und suche den kurzen Draht. Aber wie gesagt... es gab eine Vorgeschichte.

    Bei den ersten drei Mängeln rief ich bei meinem Verkäufer einmal an, es wurde um eine Mail mit Fotos gebeten, Mail geschickt - nix passiert. Nach einem Monat rief ich da nochmal an "Herr xyz? Der ist nicht mehr für uns tätig. Mängel? Wir wissen von nix" - dann nochmal das ganze. Ja, letztendlich wurden die Mängel dann irgendwann mal behoben.

    Darauf hatte ich jetzt keine Lust und habe halt einfach direkt einen Brief geschickt... ja - nicht schön wenn man mehr auf das "kumpelhafte" steht oder auf etwas Kulanz hofft, aber ich hatte keine richtige Lust mehr auf "kumpelhaft".....
     
  20. R.B.

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    Der Ton macht die Musik.

    Wenn Laien mit Paragraphen wedeln und Gesetze zitieren, dann verleihen sie damit ihrem Schreiben nicht mehr Druck, sondern sorgen auf der Gegenseite für 2 mögliche Reaktionen. Entweder schmunzeln, oder man greift zum Hörer, telefoniert kurz mit seinem RA und kennt dann seinen Standpunkt. Dementsprechend fällt dann auch die Antwort aus. Der Kunde hat ja bereits wenig Verhandlungsbereitschaft signalisiert, folglich wird man sich als Unternehmen überlegen, ob man nicht auch besser "Dienst nach Vorschrift" macht. Damit ist der Weg für Kulanz oder Lösungen auf dem kleinen Dienstweg bereits verbaut.
    Du solltest daran denken, dass Firmen sehr oft mit solchen "Kunden" zu tun haben, für die gehören Mängelenzeigen, Bearbeitung von Gewährleistungsfällen usw. zum Tagesgeschäft.

    Jetzt stellt sich die Frage, ob Du in Deiner Mängelanzeige nur Internet-Wissen zitiert hast oder ob dies mit einem RA besprochen wurde. Die Frist klingt wohl eher wenig durchdacht. Dann kommt die nächste Frage, ob Du auch bereit bist die Situation zu eskalieren, wie durch Deine Schreibweise ja schon mehr oder weniger angekündigt.

    Nur mal als Beispiel, Deine Frist. Du erwartest die Beseitigung des Mangels innerhalb von 4 Wochen. Dir ist aber wohl nicht klar, dass gerade in dieser Branche kaum mit Lagerware gearbeitet wird, und Lieferzeiten von 6 Wochen für "normale Bestellungen" üblich sind. Es stellt sich somit bereits die Frage, ob die Frist angemessen ist. Aufgrund Deiner Schreibweise ist diese aber nicht verhandelbar, also wird vorsorglich zurückgewiesen. Eine typische Reaktion, die auch vor Gericht standhält. Auch Dein erneutes Beharren auf der Frist hat die Situation eher noch verschlechtert.

    Deine Mängelanzeige ist ein typisches Beispiel dafür, wie man mit angelesenem Halbwissen eine Situation an die Wand fahren kann.

    Jetzt bleiben Dir kaum noch Möglichkeiten die Situation zu bereinigen, ohne selbst unglaubwürdig zu werden. Bis auf verbrannter Erde wieder etwas wächst, das kann dauern.

    Ich sehe 2 Möglichkeiten. Entweder Du gehst den eingeschlagenen Weg weiter, sprich Du eskalierst die Situation, auch auf die Gefahr hin, dass der Schuss nach hinten losgeht (was sehr wahrscheinlich ist), oder Du versuchst die Wogen zu glätten indem Du Deinen Termin aufgibst und versuchst eine "angemessene Frist" zu setzen, vorzugsweise in Abstimmung mit der Firma. Abgesehen davon, dass Deine Glaubwürdigkeit dann sehr angeschlagen ist, gehe ich davon aus, dass Du bei der Firma nur die Nr. 12345 bist und man schnell wieder zu einem normalen Ablauf finden könnte. Nach meiner Erfahrung sind größere Unternehmen bei so etwas nicht nachtragend, Du bist ja "nur" die Nr. 12345, und man möchte solche Fälle normalerweise schnell vom Tisch haben.

    Solltest Du den ersten Weg bevorzugen, dann würde ich Dir empfehlen von weiteren eigenverfassten Schreiben abzusehen und das jemandem zu überlassen, der sich damit auskennt, nur um sicherzustellen dass Deine Chancen nicht schon zu Beginn bei Null liegen.
     
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