Mindestraumhöhe im Neubau

Diskutiere Mindestraumhöhe im Neubau im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, ich habe in der Thüringer Bauordnung §47 nur eine lichte Raumhöhe von 2,40m für Aufenthaltsräume gefunden. Dies gilt aber nicht...

  1. #1 scooter, 17.11.2015
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    Hallo Experten,

    ich habe in der Thüringer Bauordnung §47 nur eine lichte Raumhöhe von 2,40m für Aufenthaltsräume gefunden. Dies gilt aber nicht für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2.

    Die Frage ist nun, ob wir von unserem Bauträger eine Raumhöhe im Wohnzimmererker (EFH mit 1,5 Geschossen) von fertig 2,44m akzeptieren müssen, wenn im Vertrag und der BLB keine explizite Raumhöhe festgeschrieben, diese in den Vertrags- und Bauantragszeichnungen aber mit 2,508m vermaßt ist.

    Wir empfinden die 6cm unter den sicher normalerweise üblichen 2,50m schon als drückend und als Mangel. Nur ist es auch ein solcher? Und was könnten wir ggf. tun?

    Danke schon mal im Voraus für Eure fachliche Einschätzung!
     
  2. #2 Thomas B, 17.11.2015
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    Schwierig.

    Die Frage ist: was gilt? Die Zeichnung (Vertragsbestandteil?) oder darf hiervon abgewichen werden, wenn es technisch notwendig ist (evtl. Vertragstext)????

    Warum unterschiedliche Höhen im "normalen" Wohnraum und "Erker"? Grund?

    Grundsätzlich wären 2,44m ja i.O. (wieso sollten 2,50 m "üblich" sein???? Wer sagt das???. In Baden-Württemberg reichen gar 2,30m!), außer natürlich man will dies nicht und hat von daher eben anders (höher) planen lassen.
     
  3. #3 Gast036816, 17.11.2015
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    Gast036816 Gast

    gehört die zeichnung zum vertrag?

    abweichung von 6 cm ist als bautoleranz nicht zu begründen.
     
  4. R.B.

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    Warum hast Du dann nicht eine lichte Raumhöhe von 2,50m vereinbart? Wenn in Eurem Vertrag etwas von 2,508m steht, dann stellt sich die Frage, auf was sich dieses Maß bezieht. Sollte daraus eindeutig zu erkennen sein, dass es sich um das Maß inkl. Bodenbelag und Decke handelt, dann wäre die Abweichung durch Toleranzen nicht zu begründen. Ansonsten wäre es sinnvoll , wenn man sich auf die Suche nach der Ursache für diese Abweichung macht.

    Was in der Bauordnung steht ist hier als Mindestanforderung zu verstehen, man kann natürlich davon abweichend eine Vereinbarung treffen.
     
  5. #5 Baufuchs, 17.11.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gibt's auf dem Erker im darüberliegenden Geschoss einen Balkon?
     
  6. #6 scooter, 17.11.2015
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    Beiliegend mal ein Bilddetail vom Schnitt.

    Wir hatten die Erkerdecke vorher immer mdl. und dann auch schriftlich in der techn. Bemusterung als „deckengleich“ zur Wohnzimmerdecke vereinbart. Weshalb die Trennung mittels T-Träger ausgeführt wurde.

    Es handelt sich im ges. EG um eine offene Holzbalkendecke die im Erker zwischen den Balken mit Zellulose geflockt ist, darunter eine Dampfsperrfolie, dann 3cm Konterlattung und dann eine 3 Schichtplatte als sichtbare, lasierte Deckenuntersicht. Die Frage, da es ja nun schon so gebaut ist, wäre auch: Kann die Konterlattung hier entfallen?!
     

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  7. #7 Thomas B, 17.11.2015
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    D.h. also, dass lediglich im Erker die Decke um 6cm an Höhe verspringt. Das(vermutlich) dem darüber liegenden Balkon und dessen Gefälle geschuldet sein. Nun mag man bei BT-Bauten mit Werkplanung und Details eher sparsam zu Werke gehen, aber ein "schadensträchtiges Bauteil" wie so eine Konstruktion gehört selbstverständlich im Detail geplant und dargestellt. Gibt es so etwas????

    Ich kann aber den Unmut durchaus verstehen. Zwar empfände ich die Reduktion der Raumhöhe auf 2,44m als nicht unbedingt dramatisch (das mag aber jeder anders sehen!), aber einen Versatz in der Decke empfände ich auch als extrem unschön.

    Der Versatz scheint ja auch kein Versprung in der Decke zu sein (Foto würde helfen), sondern -wenn ich es richtig verstanden habe- ist der Bereich der innenliegenden Balken offen (sichtbar) im Bereich des Balkons gedämmt (nicht sichtbar) + eine Verkleidung dieser Konstruktion, welche dann zu diesem 6cm Versatz führt.

    Liegen die Balken offen (im Innenbereich), so ist die Deckenhöhe zwischen den einzelnen Balken ja nochmals deutlich höher (18 - 20 cm???). Lediglich im Bereich der Balken dürften es dann 2,50m sein, dazwischen eher 2,70 (+/-). Insofern ist der tatsächlich wahrnehmbare Versatz deutlich größer, nämlich ca. 25 - 26 cm, bei unterschiedlicher Deckenuntersicht usw.

    Das würde mich wohl wirklich massiv stören. Ob man hingegen nun einen Mangel geliefert bekommen hat, mag ich nicht beurteilen. Die Pläne (Ausschnitt) ist hier einfach (fast) ohne Aussagekraft. Man könnte evtl. eine verkleidete Decke im gesamten EG erahnen (die zusätzliche Linie unterhalb der orangefarbenen Decke könnte eine abgehängte Decke darstellen). Insofern wäre dann eher das "Sichtbarlassen" der Balken eine Abweichung...alles etwas schwierig.
     
  8. #8 scooter, 17.11.2015
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    PS: Die Raumhöhe im ges. EG ist bis UK sichtbarer Balken 2,50m dann offenes Gefach, nur unter dem Erker wurden Konterlattung + Dreischichtplatte angebracht.
     
  9. #9 scooter, 17.11.2015
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    @ Thomas B.

    Ja, die Balken im Wohnzimmer sind 24cm hoch offen bis zur Dreischichtplatte. Da am Übergang zum Erker kein Unterzug gewollt war, wurden die Balken hier in einen T-Träger eingezapft. Zwischen den Balken über dem Erker musste (weil Außendecke) gedämmt werden. Daher nur darunter die Konterlattung + Dreischichtplatte springt nun 6cm unter UK Wohnzimmerbalken.
     
  10. #10 Thomas B, 17.11.2015
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    ...womit der optisch wahrnehmbare Versatz 24 + 6 cm = 30cm wäre (von UK Decke bis UK Decke)
     
  11. #11 scooter, 17.11.2015
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    Erstmal Danke!
    Ja so ist es, wobei wir uns mit der Dämmung zw. den Balken im Erker wegen dem "Balkon" darüber schon abgefunden haben. (Wobei dieser vermutl. auch etwas höher gebaut hätte werden können?)
    Was uns aber stört ist der zus. 6cm Versatz nach unten bei verinbarter "Deckengleichheit"!

    Daher auch die Frage könnten bautechnisch hier die Konterlatten auch entfallen?
     
  12. #12 Baufuchs, 17.11.2015
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    Schon jetzt scheint mir an den Ausgangstüren zum Balkon die Flachdachrichtlinie nicht eingehalten......
     
  13. reezer

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    zum Thema "höher gebaut" gabs schon mal einen Beitrag "meine Balkontüre is nur 180 cm hoch" oder so ähnlich
    bei diesem BV war die Deckenunterkante gleich hoch durchlaufend....
     
  14. #14 scooter, 17.11.2015
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    Hmm... Nun ist es ja bereits gebaut.
    Daher stellt sich uns die Frage, ob wir bei schrftl. vereinbarter "Deckengleichheit" in der techn. Bemusterung, dies im Innenraum, vor dem Hintergrund der Zeichnung, noch verlangen könnnen? (Denn "deckengleich" sollte doch eigentlich eindeutig genung sein?!)
    Und ob dazu ggf. die Konterlatten zwischen Folie unter der Dämmung und Dreischichtplatte entfallen können?

    Gruß, scooter
     
  15. #15 Thomas B, 17.11.2015
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    Du solltest Baufuchs' Einwand nicht überlesen ("...ist ja nun schon gebaut...")´, denn auch mir deucht, daß der Übergang Zimmer im OG - Balkon evtl. nicht ganz funktionieren kann. Nun gut...das ist keine Detaildarstellung. Mag sein, daß es dann tatsächlich mit einer ausreichend hohen Schwelle ausgeführt wurde oder dass eine Entwässerungsrinne fachgerecht eingeplant u. eingebaut wurde...ein Foto würde unseren Geist erhellen. Erhellen mit der Fähigkeit zur Beurteilung.
     
  16. #16 scooter, 17.11.2015
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    Habe ich nicht überlesen, nur vergessen darauf zu antworten:
    Vom Austritt der Balkontür geht es jetzt ca. 15cm bis auf die Alwitra über der Gefälledämmung nach unten. Die Regenablaufrinne ist mit, im Schnitt gesehen mittig ausgeführtem Gefälle von beiden Seiten gebaut und die Attika ist wesentlich höher. (Foto habe ich leider gerade nicht parat.) Wäre das i.O.?

    => Mir geht es ja im Wesentlichen noch um die Frage:
    "ob wir bei schrftl. vereinbarter "Deckengleichheit" in der techn. Bemusterung, dies im Innenraum, vor dem Hintergrund der Zeichnung, noch verlangen können? (Denn "deckengleich" sollte doch eigentlich eindeutig genug sein?!) Und ob dazu ggf. die Konterlatten zwischen Folie unter der Dämmung und Dreischichtplatte entfallen können?"

    Danke schon mal vorab!
     
  17. #17 Thomas B, 17.11.2015
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    Wenn es deckengleich vereinbart wurde, so könnt Ihr das natürlich verlangen, wenngleich es natürlich nicht mehr umzusetzen sein wird, da eine verkleidete Decke natürlich raumseitig immer niedriger sein wird als eine nicht verkleidete Decke (sofern der Balkenzwischenraum komplett für Dämmung genutzt worden ist).

    Hier kann es wohl nur um eine Minderung in pekuniärer Sicht gehen.

    Ob es aber tatsächlich nachweisbar und schriftlich usw. vereinbart worden ist, müßt Ihr selber wissen.

    IdR werden für solche "optischen Mängel" jedoch erstaunlich geringe Geldbeträge als Minderungsbetrag angenommen. Ihr würdet Euch wundern...aber ein paar Hunnis (2? 3?...) könnten schon dabei rausspringen.
     
  18. #18 scooter, 17.11.2015
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    Es geht uns hier eigentlich weniger ums Geld. Mehr um die optische Beeinträchtigung und das durch die Höhe drückende Gefühl. Da wären uns die 1,5-2,5cm der Dreischichtplatte unter Balken schon lieber als die jetzt 6cm weil auch schon das ein Kompromiss zum offenen Gefach im Erker ist.

    Denn nach oben ginge es ja vermutl. wegen der Flachdachrichtlinie mit mind. 15cm unter Balkontür nicht. Oder?

    Uns würde daher interessieren, ob es bautechnisch Probleme geben kann, wenn nach der Zellulosedämmung unter der Folie gleich die Dreischichtplatte ohne Konterlattung kommt?

    Unsere Holzbaufirma hat dazu Bedenken wegen der sog. "Rückwärtsdiffusion" geäußert. Allerdings ist es beim Garagenflachdach nach innen auch so: (Alwitra, Styropor, OSB, Zellulose, Folie, OSB als Untersicht) sowie bei der Dachhaut vom Haus: (Dach- & Konterlatte, Unterspannbahn, DWD-Platte, Zellulose, OSB als Dampfsperre und dann Gipskarton) = keine Konterlattung unter dem inneren Abschluss. Vor dem Hintergrund entsteht bei uns natürlich die Vermutung, es solle weg diskutiert werden. Aber evtl. ist ja wirklich bauphysikalisch bedenklich?

    Danke nochmal für Eure Unterstützung!
     
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