Entfernung von nicht tragender Wand

Diskutiere Entfernung von nicht tragender Wand im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo Leute, hoffe, ich bin im richtigen Bereich gelandet und dass mir jemand hier helfen kann :) Ich wohne in einer Mietwohnung in München...

  1. #1 kingofleon, 15.12.2015
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    Hallo Leute,

    hoffe, ich bin im richtigen Bereich gelandet und dass mir jemand hier helfen kann :)

    Ich wohne in einer Mietwohnung in München und würde dort gerne 2 Wände einreissen. Eine wand verbindet Küche und Wohnzimmer und die andere anliegende Wand verbindet beide Zimmer zum Gang (siehe angehängtes foto). Ich würde das quasi gerne alles offen haben. Ich habe das schon mit dem Vermieter besprochen, der hat grundsätzlich nichts dagegen, meinte aber, ich muss ihm weitere Informationen zukommen lassen, damit er das bewilligt. Jetzt versuche ich grade alles zu sammeln.

    Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob es tragende oder nicht tragende Wände sind und der Vermieter war leider keine große Hilfe. Aber 1. klingen sie hohl und 2. sind sie gerade mal 7cm dick und putz ist ja auch noch drauf. Kann es dann überhaupt sein, dass die Wände tragend sind? Ich habe im Internet jetzt viel gelesen und da hieß es fast überall, dass Wände erst ab 11cm tragend sind, ich wollte mich darauf aber jetzt nicht verlassen.

    Letztendlich würde ich auch einen Statiker kommen lassen, aber wenn man das vorher ausschließen kann, könnte ich mir den vielleicht sparen.

    Die andere Frage wäre: An der Wand von Küche zu Wohnzimmer befinden sich keine Lichtschalter oder Steckdosen, bei der Wand im Gang allerdings 2 Lichtschalter und 2 Steckdosen. Kann mir jemand sagen, wie hier verfahren wird? Bzw. wie überhaupt mit leitungen und Stromkabeln verfahren wird, die sich evtl. in der Wand befinden.

    Die letzte Frage wäre dann, ob man ungefähr einschätzen kann, was da für Kosten auf mich zukommen mit Wandabbruch + Elektriker, der das mit den Stromkabeln regelt.

    Viele Fragen, ich hoffe auf ein paar Antworten. Das wäre toll! vielen Dank schon mal!
     

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  2. #2 Gast943916, 15.12.2015
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    schriftlich? wie ist das wenn du ausziehst?

    das ist bis jetzt deine beste Idee.....

    wie ist das mit dem Fussboden / Bodenbelag?
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 15.12.2015
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    Ein Statiker ist bei diesem Vorhaben absolut unverzichtbar! Das ist der wichtigste!! Ohne den geht gar nichts!

    Was ist das denn für ein Objekt? Eine Wohnungseigentumsanlage? Wenn ja, muss die Teilungserklärung geprüft werden. Wenn diese Wände zum Gemeinschaftseigentum gehören (was meistens der Fall ist), kann der Vermieter darüber nicht wirksam verfügen.
     
  4. #4 kingofleon, 15.12.2015
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    Er würde es mir schriftlich geben, ja.

    In der Küche sind Fließen verlegt, im Wohnzimmer Parkett. Da in den nächsten Wochen grundsätzlich eh ein neuer Boden rein kommt, würde ich diesen dann durchgehend verlegen und die Fließen entfernen.
     
  5. #5 kingofleon, 15.12.2015
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    Ok, danke schon mal! Ich werde mir einen Statiker suchen. Es ist eine Wohnungseigentumsanlage, allerdings gehört dem Vermieter das ganze Gebäude und somit alle Wohnungen.
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 15.12.2015
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    Ob es tragende oder nicht tragende Wände sein könnten, kann ich von hier aus nicht beantworten. Ein Statiker kann das anhand der Statik und der Baupläne sehen.
    Wenn das vom Statiker aus gesehen möglich und zulässig ist, solltest du, bevor da mit irgend etwas auch nur ansatzweise begonnen wird, unbedingt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter schließen, die keine Fragen offen lässt. Sofern der Vermieter das mitmacht, sollte auch vereinbart werden, dass du bei einer Beendigung des Mietverhältnisses nicht dazu verpflichtet bist, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen (ohne eine solche Vereinbarung wärst du das).

    Der Vermieter könnte dann auch die Mehrwertsteuer absetzen.

    Besser wäre es für dich eigentlich, wenn der Vermieter das alles selbst beauftragt und du es (mit vorheriger Festlegung einer Kostenobergrenze) nur bezahlst. Denn, was ist, wenn die Decke Risse bekommt, oder wenn in der Wohnung unter dir der Putz von der Decke rieselt?

    Es sollte auch festgelegt werden, wie der Bodenbelag, die Decke und die Wandanschlüsse verkleidet werden, in den Bereichen, in denen die Wände entfernt werden und ob es dort (z.B. bei durchgängigem Bodenbelag) Bewegungsfugen geben muss.
     
  7. R.B.

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    Das wäre auch mein Vorschlag, denn das ist ein bisschen mehr als ein paar Bahnen Tapeten an die Wand zu kleben. Hier geht es um einen erheblichen Eingriff in das Gebäude, völlig unabhängig davon ob statisch machbar oder nicht (das käme erschwerend hinzu). Ich würde mich als Mieter ganz schön zurückhalten, damit nicht irgendwann mal Schadenersatzansprüche auf mich zukommen. Wünsche äußern, dann soll der Vermieter die Handwerker beauftragen. Im Schadensfall kann sich dann der Vermieter mit den Handwerkern auseinandersetzen, der Mieter ist außen vor und kann sich zurücklehnen. Ansonsten hängt der Mieter als Laie voll mit drin, im besten Fall nur zwischen den Stühlen, im schlimmsten Fall ist er ohne irgendwelche Rückendeckung für alle enstandenen Schäden haftbar. Wenn einem dann noch die eigene Versicherung (sofern vorhanden) die lange Nase zeigt (Vertragsverletzung oder was weiß ich) dann hat man ein echtes Problem.
     
  8. #8 Thomas B, 15.12.2015
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    Warum sollte ich als Mieter an fremdem Eigentum (der Wohnung) herumdoktern wollen?

    Veränderst Du auch Dinge an einem gemieteten Auto (Lackierung)?

    Das sollte m.E. grundsätzlich und immer der Eigentümer machen.
     
  9. #9 kingofleon, 15.12.2015
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    Vielen Dank für die Antworten. Hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter. Ich werde dann versuchen, den Vermieter mehr mit einzubeziehen und auch sonst Spezialisten ranzulassen. Ist dann wohl nicht der einfache Weg, aber lieber richtig, als sich später Sorgen zu machen. Danke für die Hilfe!
     
  10. Jan81

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    Sehe ich auch so.

    Nur hier in Deutschland leben die meisten in Mietobjekten und wollen aber trotzdem es schön haben. Deswegen ist nicht gerade selten, dass der Mieter komplette Wohnung renoviert. Man kann oft ein Deal machen und ein Teil der Material Kosten von Vermieter übernehmen lassen und dieser kann es auch noch von er Steuer absetzen.

    Heut zu Tage sind die Leute wohl schon froh, dass sie überhaupt eine Wohnung haben und das in München.
     
Thema: Entfernung von nicht tragender Wand
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