Unverbaubarer Blick nun doch verbaut - was tun?

Diskutiere Unverbaubarer Blick nun doch verbaut - was tun? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebe Experten! Uns betrifft, was hier niedergeschrieben wurde. Wir haben eine Wohnung gekauft (vor ca. 12 Jahren) und erinnern uns noch...

  1. #1 MichaelFrank, 17.12.2015
    MichaelFrank

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    Hallo liebe Experten!
    Uns betrifft, was hier niedergeschrieben wurde. Wir haben eine Wohnung gekauft (vor ca. 12 Jahren) und erinnern uns noch genau daran, dass von "unverbaubarer Blick" die Rede war. Schriftlich haben wir leider nichts. Nun entstehen vor unserer Haustür neue Wohnkomplexe, die den Blick verbauen. Frage an euch: was können wir dagegen tun? Können wir überhaupt was tun?
     
  2. Julius

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  3. #3 Inkognito, 17.12.2015
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    Inkognito Gast

    Glauben Sie niemals etwas, das ein Makler, Bauträger oder sonstjemand nicht auch bereit ist schriftlich zu bestätigen.

    Wenn im Vertrag kein Passus enthalten ist, dass "Änderungen der Schriftform" benötigen und Sie jemanden finden, der diese Aussage ihnen gegenüber bestätigt, dann könnte es sich fast lohnen einen Anwalt um Rat zu fragen. Nur Sie und Ihre Frau als Zeuge halte ich für denkbar schlechte Voraussetzungen - vielleicht gibt es allerdings noch andere Wohnungseigentümer, die sich daran erinnern, weil sie selbst so geködert wurden.

    Zum juristischen äußert sich vielleicht Herr Wortmann.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Das dürfte der Knackpunkt sein. Wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Euch der "unverbaubare Blick" als Eigenschaft der Wohnung zugesichert wurde, dann sehe ich keine Chance. Zudem gibt es Eigenschaften bei denen zu prüfen wäre, ob diese überhaupt als dauerhaft zugesichert werden können. Das könnte man mit Versicherungsverträgen vergleichen, bei denen "Schäden" aufgrund "höherer Gewalt" ja auch nicht versicherbar sind.

    So lange die neuen "Wohnkomplexe" der Bauordnung entsprechen, vielleicht gibt es auch noch kommunale/städtische Vorschriften (Bebauungsplan) die zu berücksichtigen sind, sehe ich keine Chance wie man die Neubauten verhindern könnte. Dein unverbaubarer Blick hat hier keine Priorität.

    Was man auch bedenken sollte, selbst wenn es möglich wäre hier nach 12 Jahren eine Rückabwicklung durchzusetzen, dürfte das Ergebnis "in Euro" für Ernüchterung sorgen. Immerhin wurde die Wohnung bisher 12 Jahre genutzt, in der Zeit haben sich die Preise geändert, usw. usw. Wenn dann alles gegeneinander aufgerechnet wird, könnte auch ein Verlust übrig bleiben. Ein freier Verkauf könnte hier also von Vorteil sein.

    Ich sehe 2 Möglichkeiten.

    a.) mit der Situation arrangieren
    b.) die Wohnung frei verkaufen (der Markt ist momentan gut) und eine andere Bleibe suchen
     
  5. #5 Ralf Wortmann, 17.12.2015
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    Ich sehe da keine Möglichkeit, irgendwelche Ansprüche wegen der damaligen mündlichen Zusicherung geltend zu machen.
     
  6. #6 Scoundrel, 17.12.2015
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    Bei einem Projekt in meinem Heimatdorf ist der unverbaubare Alpenblick sogar im Prospekt und auf dem Bauschild beworben worden. Der selbe Bauträger hat ihn aber ein Jahr später mit 2 Wohnblöcken verbaut und wieder mit dem selben Spruch geworben. :D
    Tja, momentan plane ich davor einen Wohnungsbau, der auch diesen Wohnblöcken, die Alpensicht zum großteil nehmen wird. ;)
     
  7. R.B.

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    Diesen BT müsste man einmal richtig auf die Füße treten, Gesellschafter-Gf natürlich direkt in die Haftung nehmen, dann würden dies das kein zweites Mal mehr machen.

    Ich habe auch so einen Kunden der in seinen Prospekten den Leuten Dinge verspricht, die physikalisch gar nicht möglich sind. Hat nur noch keiner gemerkt, und als ich ihn darauf hingewiesen habe, dass er sich damit einem enormen Risiko aussetzt, hat er nur mit den Schultern gezuckt.
    Andererseits, wenn die Kunden so naiv sind....es müssen sich halt nur die zwei Richtigen finden.
     
  8. #8 Gast036816, 17.12.2015
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    Gast036816 Gast

    du bist ja auch ein ganz pöser arschitekt!

    dusw
     
  9. #9 Andreas21, 17.12.2015
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    Rückgabe gegen Erstattung des KP in Ffm aus Baujahr 2009. Ein tolles Geschäft- für den Bauträger.
    Der Kläger bekommt für die Erstattung heute ne Wohnung irgendwo im Taunus.
     
  10. #10 Scoundrel, 17.12.2015
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    Sollte man. Aber ich hab auch noch keine Beschwerden oder ähnliches seitens der Eigentümer mitbekommen. Aber meines Wissens nach wohnen die wenigsten Eigentümer dort selbst.
    Auch war jedem der sich nur ein wenig informiert hatte klar, dass der zweite Bauabschnitt direkt folgen wird.

    Jetzt wird es allerdings interessant, wenn mein Bauherr den anderen auch noch die Sicht verbaut.
     
  11. #11 Scoundrel, 17.12.2015
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    Ganz pöse sogar. ;)

    Aber ich vertrete die Interessen meines Bauherrn, nicht die der angrenzenden Anwohner. :)
     
  12. #12 SteveMartok, 23.12.2015
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Ich würde auf solches Geplänkel überhaupt nichts geben, ich kenne etliche Leute, die in Neubaugebieten gebaut haben und die mir seinerzeit von der unverbaubaren Aussicht vorgeschwärmt haben, weil sie mitten auf Maisfelder schauen und das kein Bauland werden würde.
    Nicht nur, dass sich mit dem tollen Ausblick ganz schnell Ernüchterung einstellte, als die Mähdrescher das halbe Jahr bis Mitternacht auf dem Feld gepflügt, gesäht und geerntet haben, nein...die tollen Felder bzw. deren Flächennutzungsplan wurde dann irgendwann zu Bauland geändert, der Bauer verkaufte die Flächen und es entstanden wieder schöne Neubaugebiete. Teilweise haben die Leute, die damals den tollen Ausblick hatten, jetzt Reihenhaus-Rohbauten vor der Terrasse.

    So kanns gehen!
     
  13. rose24

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    Ja - leider gibt es kein Recht auf freie Sicht. Man sollte sich auf so etwas nie verlassen. Ich habe schon Grundstücke gesehen, die haben erst von einer Seite eine 4m hohe Lärmschutzwand zum dahinterliegenden, neuen Gewerbegebiet hingepflanzt bekommen und auf der anderen Seite wurde dann eine Umgehungsstraße gebaut. Vorher war das Außenbereich und richtig idyllisch. Gerade hier im Großraum München brummt die Baukonjunktur, da passiert so etwas oft.

    Wir haben da etwas mehr Glück - wir wohnen in einer dörflichen Struktur, ringsum ist schon alles bebaut, aber mit relativ großen Abständen. Nur der nördliche Nachbar könnte noch ein Haus dazwischen stellen - aber was soll's. Norden ist mir wurscht.

    Man erkauft sich aber eine solche Lage auch mit gewissen Nachteilen. Wir haben zwar keine Straße direkt am Haus (mit Ausnahme eines Fußwegs), dafür haben wir 50m Zufahrt. Gut, dass die Winter immer schneeärmer werden...
     
  14. #14 driver55, 23.12.2015
    driver55

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    Wenn ich einen schöne Aussicht, einen schönen Ausblick möchte, dann muss ich in die Berge ziehen...
     
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