Frist zur Begründung bei abgelehnter Rechnungskorrektur

Diskutiere Frist zur Begründung bei abgelehnter Rechnungskorrektur im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, kurze Frage (Vertragsgrundlage VOB) 1) AN schickt Schlussrechnung 2) AG zahlt gekürzt mit Begründung 3) AN meldet Vorbehalt...

  1. #1 Gunnar1, 29.12.2015
    Gunnar1

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    Hallo,

    kurze Frage (Vertragsgrundlage VOB)

    1) AN schickt Schlussrechnung
    2) AG zahlt gekürzt mit Begründung
    3) AN meldet Vorbehalt gegenüber einigen Kürzungen an und kündigt ausführliche Stellungnahme an

    Gibt es rechtlich gesehen irgend eine Frist binnen welcher der AN diese Stellungnahme geliefert haben muss bevor der Anspruch auf den gekürzten Vertrag verloren geht? Wenn ja, welche?

    Gruß
    Gunnar
     
  2. #2 Gast036816, 29.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nach vob/b § 16 (3) 4. muss innerhalb von 24 werktagen der vorbehalt erklärt oder angemeldet werden. innerhalb von weiteren 24 werktagen muss die begründung oder eine neue rechnung vorgelegt werden.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Norbert, es ist VOB/B § 16 (3) 5 und gemäß §16(3)6 gilt das nicht für Aufmaß-, Rechen- und Übertragungsfehler.

    Es ist also die Frage, wie der Widerspruch gegen die Kürzung begründet wurde.
    Gekürzte Einheitspreise wegen nicht voll erbrachter Leistung sind keine Aufmaß- oder Rechenfehler, wären also detailiert zu begründen, die Aussage des BU Es waren aber 20 Winkel, die wir eingebaut haben würde ich als behaupteten Aufmaßfehler definieren und bei Massenkürzungen, die vorgenommen wurden, weil Leistungen, die eigentlich einen Nachtragsposition erfordert hätten, aber unter eines Position des Hauptangebots (mit grösserem Leistungsaufwand) abgerechnet wurden, kann man wahrscheinlich trefflich streiten, ob das nun ein Aufmaß- oder ein Rechnungsfehler ist.
     
  4. #4 th_viper, 29.12.2015
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    Aktuelle VOB 2012: nicht mehr Werktage sondern 28 Tage.
     
  5. #5 Gast036816, 29.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    viper - sind auch 4 wochen, unterm strich nichts anderes.

    Ralf - so tief ging die frage des TE gar nicht. es liegt ein einspruch zur schlussrechnung vor, aber noch keine begründung.
     
  6. #6 th_viper, 29.12.2015
    th_viper

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    Ernsthaft? Gerade über den Jahreswechsel ergeben sich durch die Feiertage einige Tage Unterschied.
     
  7. #7 Gast036816, 29.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da hast du recht und es springen 3 tage zum vorteil des bauherrn raus!
     
  8. #8 Gunnar1, 29.12.2015
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    Es sind drei Fälle:

    1) Es gibt unterschiedliche Bewertung eines mündlichen Gesprächs ob eine Sache bestellt wurde oder nicht. Die Sache wurde nicht eingebaut, der AN stellt aber Stornogebühren in Rechnung.

    2) Es gibt unterschiedliche Bewertung einer Leistung X. AN sagt "haben wir geliefert", AG sagt "da hätte xyz noch dazugehört". Genaue Leistungsbeschreibung fehlt.

    3) Es sind Leistungen die der AN angeboten hat, sich dann jedoch geweigert hat alleine durchzuführen und musste deswegen vom anderen Gewerk unterstützt werden. Die Rechnung vom anderen Gewerk wurde abgezogen. (AN hat für die Leistung den angebotenen Preis abgerechnet.)
     
  9. #9 Gast036816, 29.12.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    na dann, ff beim weiteren verlauf der rechnungsklärung!
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2015
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    Bei 2 + 3 sehe ich kaum Chancen, die Kürzungen durchzubekommen.
     
  11. #11 Gunnar1, 29.12.2015
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    = freie Fahrt? feine Finten? freudige Fragestunden?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2015
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    Fiel Freude!
     
  13. #13 Gunnar1, 29.12.2015
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    Also bei 2 sehe ich in der Tat viel unklares. Bei 3 nicht so. Warum du?
     
  14. #14 Gast036816, 29.12.2015
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    Gast036816 Gast

    ff = viel vergnügen!
     
  15. #15 Gast036816, 29.12.2015
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    da sollte der vertrag zur seite liegen, um alle punkte bewerten zu können.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2015
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    Bewi 3 wirst Du beweisen müssen, dass die Zuarbeit Dritter nicht einkalkuliert, sondern deren Leistung nach dem Leistungstext eindeutig von DEM BU hätte erbracht werden müssen.
    Und selbst dann wäre wahrscheinlich noch ein Vorgeplänkel mit Androhung der Geltendmachung der Kosten Dritter erforderlich gewesen!

    Einfach abziehen, was andere in Rechnung gestellt haben, geht äusserst selten!
     
  17. #17 Gunnar1, 29.12.2015
    Gunnar1

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    Yo, und am Ende wird's eh ein deal werden, schon klar. Aber die Frage war ja nicht die inhaltliche Bewertung sondern nur eine zeitliche: muss der AN bis irgendwann seinen Vorbehalt gegen die Kürzung des AGs begründen um die Ansprüche nicht zu verlieren?
     
  18. #18 Gunnar1, 29.12.2015
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    Das ist ziemlich eindeutig.

    Das gab es auch zu genügen.
     
  19. #19 Gast036816, 29.12.2015
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    Gast036816 Gast

    steht doch in 2, zwei mal 24 wertage oder zwei mal 28 kalendertage, wenn dem vertrag vob 2012 zugrunde liegt.

    keinen bauleiter an bord? ich fürchte, die frage hatte ich schon einmal gestellt!
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2015
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    Wenn alles so eindeutig ist, 3 Jahre + X abwarten, ob er einen Mahnbescheid lostritt oder gleich klagt. Danach verjährt!
     
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