Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ

Diskutiere Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; heißt bitte was? Dass Du gerne die Marktlage haben möchtest die bei der Beauftragung von Handwerkern z. B. vorherrschend ist. Mit allen seinen...

  1. Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Dass Du gerne die Marktlage haben möchtest die bei der Beauftragung von Handwerkern z. B. vorherrschend ist. Mit allen seinen Unwägbarkeiten die die freie "Marktwirtschaft" mit sich bringt. Quasi die Sicherheiten einer definierten Leistung über bord werfen es dem Preisgefüge opfern.

    Dann hast das eine Schwein geschlachtet, hast daneben aber gerade die Massenschlachtung aktiviert. Was hast du als Endverbraucher davon, wenn du zwar nicht mehr den Mindestsatz der HOAI bezahlen musst aber auch den Leistungskatalog verlierst auf den du dich im Falle berufen kannst? Alles nur damit es günstiger als die Regel sein kann? Streiten wir uns dann vermehrt darüber was ich als Endverbraucher erwarten kann? Führe ich dann später wieder eine HOAI nur unter anderem Namen ein?
     
  2. #122 Pruefhammer, 03.02.2016
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    beanworte doch mal die Frage wann, wo und warum es Preisordnungen geben soll. Die kann ich doch überall einführen mit irgendeiner schrägen Begründung. Ich brauche deine definierte Leistung nicht, die gibt es auch nicht beim Auto, noch beim Dachdecker oder Restaurant-also warum hier? Man sollte mündige Bürger erwarten, die sich in einer Marktwirtschaft kritisch mit Preis und Leistung auseinandersetzen und die für sich dann die richtige Entscheidung treffen. Und ganz ehrlich: was kann denn der Kunde heute erwarten? So genau ist das auch nicht geregelt und was das "künstleriche" angeht schonmal gar nicht und das wird auch nicht gehen. Gibt es da bald eine Jury (am besten hier im BEF) die dann sagt: ja, der Entwurf hast ausreichende Qualität und berechtigt zur Abrechnung nach HOAI?
    Ich fühle mich als selbständiger Mensch, der in der Lage ist, seine Belange selbst auszuhandeln, da brauche ich keine staatlich verordnete Fürsorge. Da mag auch ich mal mit einer meiner Entscheidungen daneben liegen, aber eine geistige Vollkaskoversorgung im Denken lehne ich ab. Und eine Honorarordnung schützt nun auch nicht vor schwarzen Schafen einer Branche, wie man ja am Ausgnagsfall dieses Threads schön sehen kann.
     
  3. Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Wir HATTEN im Handwerk eine Vergabeordnung - nennt sich VOB! Ich weiß gar nicht mehr wer den Anstoß gegeben hat das grundsätzlich zu kippen und das BGB als Orientierung zu nutzen, ich glaub es war der Verbraucherschutz... Du findest also sinnvoll, dass der Handwerker eine Bauleistung genau so abrechnet wie dein Frisör um die Ecke? Na dann ist doch alles Ritze! Ich glaube keiner ist hier um die Wahrheit zu propagieren und bevor wir uns hier im Kreise drehen, weil wir unterschiedlicher Meinung sind belassen wir es mal dabei.

    Wenn DU keinen Vorteil darin siehst, weil du vielleicht 1 mal in deinem Leben den Nutzen oder nicht Nutzen erfährst, dann soll es dir freigestellt sein deine Meinung haben zu dürfen. Ob das grundsätzlich alle so sehen wollen mag dann auf einem anderen Blatt stehen. Hier wird es sicherlich auch einige Handwerker geben die die VOB für sinnvoll erachten und den ein oder anderen HW, User oder Jurist der das BGB für "besser" erachtet.

    Der Verbraucher soll in DE geschützt werden, also werden auch seine Interessen in der ersten Linie berücksichtigt und nu lassen wir es gut sein mit den Stammtischparolen - hilft der Diskussion in keinem Falle.
     
  4. #124 Pruefhammer, 03.02.2016
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    du sollest mal bei passenden Argumenten bleiben:
    Frisöre sind Handwerker. Zwar keine Bauhandwerker, aber Handwerker.
    Und was die VOB angeht: das ist, wie du richtig schreibst- Vergabeordnung. Das hat mit Preisrecht, nichts, aber auch gar nichts zu tun.
     
  5. vOlli

    vOlli

    Dabei seit:
    28.08.2010
    Beiträge:
    641
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Nürnberg
    Ich finde die HOAI nicht so schlecht, gibt sie doch ein Gerüst vor, auf dem sich ein Laie, wenn er durch den Architekten eingeführt wird, durchaus zurecht finden kann.

    Ich will verdammt nur, dass wenn es gesetzlich vorgeschriebene Mindestpreise gibt, dies dem Verbraucher eindeutig vermittelt wird und nicht dem Archi durch Billigangebote gestattet wird, billige Pauschalpreise zu machen und den Rest "legal" einzuklagen.

    Das ist doch pervers, dass ein beidseitig geschlossener Vertrag zu Lasten des Auftraggebers praktisch "umgewandelt" wird - obwohl der Sachkundige (in meinem persönlichen Fall) diesen initieert.

    Ob ich für freie Preisgestaltung wäre, kann ich nicht sagen. Ist ein verzwicktes Ding - da hat Ralf Dühlmeyer recht.
     
  6. Kalle88

    Kalle88

    Dabei seit:
    16.08.2013
    Beiträge:
    6.160
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Dachdecker/ Kaufmann
    Ort:
    Berlin
    Bin ich mit dir in einem Rededuell oder warum soll ich "passende" Argumente benutzen? Meine Argumente passen ganz gut. Es ist nebensächlich ob bei der VOB am Ende ein Preissatz steht, denn ob nun HOAI oder VOB, beide haben eigentlich die Aufgabe ein "ausgewogenes" Verhältnis zu schaffen.

    Es ist nun nicht so schwer zu erkennen, dass der Bausektor eine kompliziertere Angelegenheit ist als ein Haarschnitt, aber ja es sind im Zweifel beides Handwerker. Ist es nicht so, dass man mit einem Preisrecht eben nicht den Wettbewerb forciert sondern die Qualität die hinter einem gewissen Satz steht? Ehrlich gesagt finde ich daran nichts verwerflich aber dann wird halt die EU die Verbraucherzentrale für die HOAI. Mir soll das doch herzlich egal sein, gemeckert und gejammert wird doch immer egal wie die Sachlage aussieht.
     
  7. #127 Gast036816, 03.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann sieh aber auch zu, dass alle anderen gebühren- und honorarordnungen ebenfalls fallen. wenn dann bezahlungen für ärzte, rechtsanwälte, steuerberater etc. sowie gebühren der öffentlichen hand auch nach dem marktwirtschaftlichen prinzip geregelt werden, bekommst du den goldenen bembel!
     
  8. #128 Nutzername, 03.02.2016
    Nutzername

    Nutzername

    Dabei seit:
    30.04.2013
    Beiträge:
    357
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ing.Bauing.
    Ort:
    Sachsen
    In der Fachliteratur zum Thema HOAI heißt es, dass die HOAI eingeführt wurde, "um den ruinösen Preiswettbewerb zu unterbinden". Daraus folgt: Die HOAI unterbindet Preiswettbewerb nicht. Man schaue sich doch nur die Bandbreiten innerhalb einer Honorarzone an. Wir haben also Marktwirtschaft - innerhalb gesetzter Grenzen. Das Honorar ist durch die HOAI keinesfalls fix.

    Im gegenständlichen Fall wurde offensichtlich zum halben Preis des Mindestsatzes gearbeitet. Das ist definitiv Dumping und genau das soll die HOAI verhindern. Deswegen musste das Urteil so lauten.
     
  9. #129 Pruefhammer, 03.02.2016
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    und warum darf der Preiswettbewerb bei Archis nicht runinös sein, in anderen Branchen aber wohl? Das ergibt keinen Sinn.
    @rolf aib: ja, ich schrieb schon, dass ich dafür bin auch in anderen Bereichen soweit das überhaupt möglich ist, den Preiswettbewerb einzuführen. Das kann ich mir uneingeschränkt für Steuerberater vorstellen, aber auch für Rechtsanwälte (für die Gegenseite muß natürlich der Preis geregelt sein) und in Grenzen für ärztliche Leistungen (Grenzen deswegen, weil man z.B. im Koma schlecht über den Preis verhandeln kann). Gehen würde da sicher vieles, Lobbyverbände leisten da aber ganze Arbeit das zu verhindern.
     
  10. #130 Gast036816, 03.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Prüfhammer - schön dass du gleich selbst eine ausnahme ins spiel bringst. jetzt musst du nur noch beim anwaltshonorar die gegenseite definieren - kläger, beklagte oder oder oder ....

    d. h. ein anwalt kann in einem Prozess marktwirtschaftlich gut verdienen, der andere bekommt im prozess ein geregeltes honorar. wird das bereits vor dem prozess festgelegt?
     
  11. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    pruefhammer mault nur rum, von der HOAI hat er aber null ahnung.
    dass sie nicht (nur) dazu dient, den ingenieuren ihre pfründe zu sicher,
    sondern auch ein verbraucherschutz ist, dass sieht er nicht.

    mensch, denk doch mal nach! die verbraucher die ingenieur leistungen
    in anspruch nehmen, tätigen oftmals ihre grösste investition im leben.

    freie marktwirtschaft....mündige bürger... blabla
    da gehts nunmal um mehr, als die entscheidung, ob ich meine
    schuhe bei mister minit oder beim schuhmacher besohlen lasse.
     
  12. #132 Pruefhammer, 03.02.2016
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    Das kann Kläger oder Beklagter sein, spielt doch keine Rolle. Wenn man gewinnt muß die Gegenseite zahlen, wieviel geht dann wie bisher nach dem Streitwert. Man könnte (und da wäre ich dafür) auch ein Erfolgshonorar vereinbaren, das würde dann aus der Forderung, die man an die Gegenseite hat bestehen ggf. zzgl. einem Bonus. Das würde dann auch mal dazu führen, dass die Anwälte eine realistische Einschätzung abgeben, ob der Prozess zu gewinnen ist statt zu prozessieren, obwohl es aussichtslos ist. Oder man macht es wie teilweise in den USA wo jeder seinen Anwalt zahlen muß, egal, ob er verliert oder gewinnt. Dann sollte man bei der Gelegenheit auch gleich den Anwaltszwang bei Streitwerten über 5k€ abschaffen, dann kann sich jeder, der zu geizig ist für einen Anwalt, selbst um seine Rechtsgeschäfte vor Gericht bemühen.
    Ansonsten sieht man an Staaten, die für Archis kein Preisrecht kennen, dass der Wettbewerb nicht so ruinös ist wie es sich die Macher der HOAI angeblich vorstellen, denn auch dort gibt es noch Architekten, die sind auch da nicht verhungert und ausgestorben.
     
  13. #133 Pruefhammer, 03.02.2016
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    @Baumal: Verbraucherschutz als grund anzugeben ist schon lächerlich. Ich kann einen Jumbojet für 100Mio$ bestellen aber darf kein Haus für 200k€ bauen ohne Archi, der durch Preisrecht geschützt, nur das Beste für mich will. Lächerlich, einfach nur lächerlich.
    Und davon abgesehen: wer schützt denn die armen verbraucher beim BT; GU oder GÜ? Die unterliegen keinem Preisrecht.
     
  14. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    mir ist das zu doof mit dir zu diskutieren.
    nicht dass mir die argumente ausgehen würden,
    aber meine zeit ist mir dafür zu schade.
     
  15. #135 Pruefhammer, 03.02.2016
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    also doch ausgegangen
     
  16. #136 Gast036816, 04.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    also doch die honorare der anwälte nicht abschaffen?

    erfolgshonorare kannst du mit allen anderen honorargeregelten dienstleistern vereinbaren.
     
  17. #137 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wo bitte sinc ausser "Marktwirtschaft, Marktwirtschaft" Deine Argumente?

    Warum sollte man die HOAI abschaffen? Welche Vorteile hätte es (Belege bitte)? Welche Nachteile? :lock
     
  18. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    ich schätze, die hoai soll von werkvertrag auf dienstvertrag
    umgestellt werden? :p
    das würde vielleicht die versicherer freuen ..

    ich habe nicht alles gelesen, aber anscheinend gibts neualte
    diskussionspunkte?
    . die fehlende vorvertragliche aufklärung des laien?
    . die hoai an sich?
    . die unsicherheit des verbrauchers - auch vor gericht?
    . die unsicherheit des "profis" - ebenso?
    . die "ankopplung" von preis(recht) an leistung?

    hab ich was überlesen?

    ich mag auch das überlesen haben - gabs bereits themen
    zur derzeitig illegalen besserstellung "hoai-loser" planer?
    wer in hoai-fernen gewässern fischt hat erhebliche vorteile
    bei der akquise ("das geht viiiel günstiger als nach hoai") in
    tateinheit mit gewinnmaximierung durch rosinenpickerei
    und (momentan) ausnutzung grau-schwarzer bereiche.
     
  19. #139 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Hier wären die Kammern und deren Obere gefragt, massiver öffentlich aufzuklären und derartige Praktiken zu ahnden.

    Ich fand den Vorschlag, die erstrittene Honorardifferenz bei Dumping-Angeboten abzuschöpfen und gemeinnützig zu spenden sehr gut.
    Es würde beide Seiten gleichmässig treffen:
    AG hat nix vom Dumping
    AN auch nicht!

    Dazu müsste man aber auch vom "Denuntianten"-Image derer weg, die ein solches Verhalten den Kammern zur Kenntnis geben.
    Sonst triffts nur die, die Ärger haben und die, bei denen es gut geht (Bauantrag für 250 €), bleiben ungeschoren.
     
  20. dimitri

    dimitri

    Dabei seit:
    29.05.2013
    Beiträge:
    778
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    nirgendwo
    Das wäre dann aber nicht mehr Privatrecht sondern Strafrecht und somit eine ganz andere Welt. vermutlich auch ohne jegliche existierende gesetzliche Grundlage (Betrug wurde ja schon ausgeschlossen).
     
Thema: Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Honorar_und_Vertragsrecht/Merkblatt52-Architektenhonorar-2013.pdf

    ,
  2. architektenrechnung gegenüber Unternehmer

    ,
  3. architektenrechnung abzug bautagebuch

    ,
  4. kürzung architektenrechnung
Die Seite wird geladen...

Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ - Ähnliche Themen

  1. Dachausstiegsfenster - zwei- oder dreifach Verglasung?

    Dachausstiegsfenster - zwei- oder dreifach Verglasung?: Guten Tag, wir wollen in einem Mitte der 1990 ausgebauten Dachgeschoss das Dachausstiegsfenster tauschen lassen. Aktuell ist ein Kaltdachfenster...
  2. Hallo und guten Tag ich zwei Fragen zum Durchlauferhitzer

    Hallo und guten Tag ich zwei Fragen zum Durchlauferhitzer: Hallöchen hätte zwei Fragen bzgl eines Stiebel Eltron Durchlauferhitzer die Erste wie Alt ist das Gerät wir sind in das Haus eingezogen und den...
  3. Gipskarton-Traglatten DG zu schmal– zwei nebeneinander?

    Gipskarton-Traglatten DG zu schmal– zwei nebeneinander?: Ich werde mein DG mit Gipskartonplatten verkleiden. Als Traglatten habe ich gaaanz viele Meter Lattung mit dem Maß 28x48 übrig. Ich vermute...
  4. Zwei Fragen zum korrekten Fenstereinbau

    Zwei Fragen zum korrekten Fenstereinbau: Moin zusammen, Könnt ihr mir bitte nochmal helfen mit einer Bewertung der Fenstereinbausituation durch meinen Fensterbauer? An sich sieht alles...
  5. Verschmelzung von zwei Flurstücken

    Verschmelzung von zwei Flurstücken: Hallo zusammen, ich hoffe das meine Frage hier richtig aufgehoben ist. Es geht um ein Flurstück auf dem ein Haus steht. Ein weiteres grenzt...