Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ

Diskutiere Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Nun, wenn die Honorare so hoch sind, wir uns alle derart massivgoldene Nasen verdienen und es doch für Promille des Honorars geht, versteh ich...

  1. #161 stockstadt, 04.02.2016
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    Ich habe noch nie geschrieben, dass jemand zuviel verdient oder dass einer abgezockt wird.
    Du und andere dürfen so reich werden wie ihr wollt und könnt .. das ist doch vollkommen legitim

    Ich halte auch Architekten für eine im Staatsgebilde schützenswerte Spezies :mega_lol: ... aber nur in dem Bereich in dem es wirklich um Gemeinschaftsinteressen und Gemeinwohl geht.
    Da, wo eure Arbeit quasi jedermann erledigen kann (Bauwesen z.B. kleiner 3 Wohneinheiten) brauchen Architekten aber keinen Schutz, sondern lieber Wettbewerb.

    Es wird immer anspruchsvolle Kunden geben, die eine besondere Leistung auch besonders bezahlen ... da liegen auch viele Chancen
     
  2. #162 Pruefhammer, 04.02.2016
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    weder das Argument der Sicherheit zieht noch das des Verbraucherschutzes.
    Bei einem Statiker mag das Sicherheitsargument irgendwo noch zutreffen, aber bei einem Architekten? Schlechter Grundriss oder abgesoffener Keller als sicherheitsrelevant? Doch wohl kaum. Wenn ich mir einen GWI ansehe, der eine Gasleitung verlegt, die undicht ist, hat das die gleiche Sicherheitsrelevanz wie die zu dünne Decke des Statikers. Im Zweifelsfall steht die Hütte irgendwann nicht mehr. Ein GWI oder Eli unterliegt aber keinem Preisrecht, kann seine Leistung für jeden Preis anbieten. Warum soll das dann beim Archi oder Statiker anders sein?
    Der Verbraucherschutz ist auch ein nicht haltbares Argument, da tätigt jemand die so viel beschworene größte Investition seines Lebens und muß natürlich durch Preisordnung vor Schaden bewahrt werden. Aber nur wenn er mit Architekt baut. Baut er mit BT/GU/GÜ trifft ihn die volle Wucht der Marktwirtschaft, da kann der BT noch so sehr ein Bautrüger sein, der GÜ der größte Pfuscher, egal, hier gibt es kein Preisrecht, keine Überwachung, keine Kammer, praktisch nix außer freier Marktwirtschaft. Da darf sich der unbedarfte Bauwillige an den größten Bautrüger im Lande wenden und mit dem einen Vertrag schließen, dass einem die Haare zu Berge stehen (haben wir hier ja schon oft genug erlebt) aber beauftragt er einen Architekten darf er nicht mehr martwirtschaftlich das ihm genehme Angebot aussuchen sondern unterliegt dem Preisrecht. Das ergibt aus Verbraucherschutzgründen gar keinen Sinn. Selbst bei Bau mit einem Architekten steht es dem BH frei bestimmte Leistungen nicht zu bauftragen, das darf der BH, aber den Preis für die Leistung darf er nicht frei verhandeln. Macht auch keinen Sinn aus Verbraucherschutzsicht. Dann müssten schon alle Leistungen inkludiert sein, wenn der Verbraucher nicht mündig ist, der Bau kann auch in die Hose gehen, wenn der BH z.B. die Werkplanung oder die Ausschreibung einfach weglässt- ganz legal.
     
  3. #163 Thomas Traut, 04.02.2016
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    Bei den freien wirst Du in der Regel davon ausgehen könne, dass das Vollstellen+ sind.

    Das hatte ich damit gemeint, als ich oben schrieb, dass es ohne HOAI nicht unbedingt billiger wird. Der zusätzliche Aufwand für Akquisition steigt wesentlich, und die tatsächlichen AN müssen den Aufwand bezahlen.

    Klar, nur sind es eben viel weniger, siehe Architektendichte.
     
  4. R.B.

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    Das stimmt auch nur bedingt. Selbst in Europa gibt es bereits einige Länder mit höherer Architektendichte, und auch ohne eine HOAI (oder vergleichbare Regelung).

    Aber es ist natürlich nicht auszuschließen, dass es zu einer Verringerung der Architektendichte kommt. Vielleicht auch nur zu Umverlagerungen, denn die Verteilung innerhalb Deutschlands ist ja auch nicht gleichmäßig. Letztendlich würde der Markt das regeln, da bin ich mir sicher.

    Deregulierung ist immer ein großer Schritt, vor allen Dingen für diejenigen die dadurch direkt betroffen sind. Ich habe das vor über 20 Jahren im Telekommunikationsbereich hautnah miterlebt, und war auch teilweise selbst betroffen. Hätte man den Pessimisten von damals geglaubt, dann dürfte heute kein Telefon, kein handy, kein Fax mehr funktionieren. Doch, oh Wunder, wir können alle noch telefonieren, und unsere Netze sind so gut wie noch nie.
     
  5. #165 th_viper, 04.02.2016
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    Ein Viertel der Freiberufler sollen unter 25.000 € liegen. Ich glaube nicht, dass die allen Vollstellen entsprechen.
    Selbst wenn, über 40 % der Zahlen stammen von Angestellten und Beamten. Dazu ist das Infoblatt von 2005. Da war ich auch deutlich unter der 35.000 € Jahreseinkommen. Das als Richtung Grundabsicherung einzustufen, finde ich unglücklich formuliert.
    Das man damit kein Haus anschaffen und die Familie dauerhaft alleine unterhalten kann, sollte klar sein. Das trifft aber heutzutage eh nur noch auf die wenigsten zu. Der Mittelstand von heute schafft das i.d.R. nur noch mit einem Einkommen von 2 Personen. Ich sehe aber auch keine Notwendigkeit, dass ein Partner nur für Haushalt und Kinder zuständig ist.
     
  6. R.B.

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    Das mit den Einkommen ist immer so eine Sache. Woher stammen die Zahlen? Beziehen sie sich auf das zu versteuernde Einkommen? Nettoeinkommen?

    Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass man als "normaler" Architekt eine Schubkarre braucht um das Geld nach Hause zu fahren. Andererseits glaube ich auch nicht, dass man am 5. des Monats die Lebensmittelrationen kürzen muss um zu überleben. Man erzielt halt ein Einkommen mit dem man leben kann, Ausnahmen bestätigen die Regel. Bei Selbständigen/Freiberuflern ist es halt oftmals so, dass das Einkommen nicht regelmäßig fließt. Man muss seine Lebenshaltung also ganz anders planen als wenn jeden Monatsanfang die Kohle auf´s Konto kommt.
     
  7. mls

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    mei, ralf .. bei dir mache ich mir keine sorgen, was die leistungen
    angeht, die erlebte realität ist jedoch extremst ernüchternd.
    was ich als planer, als berater oder als reparateur erlebe, ist
    grotesk, zwischen theor. leistungsbild und gelieferten leistungen
    klaffen riesige lücken.

    aufklärung? öffentlichkeitsarbeit? wo?
    im gegenteil, spezialverträge (zb auch von einer a.kammer)
    machen das eher noch schlimmer: was vertraglich zu leisten ist,
    wird weichgespült bis zur unkenntlichkeit - aber das honorar ..
    jaaa .. das honorar ist natürlich fix, weil das steht ja in der hoai.

    recht haben und recht bekommen .. sind verschiedene paar schuhe.
    was richtig ist .. sind nochmal ganz andere füsse.
     
  8. #168 Thomas Traut, 04.02.2016
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    Rückfragen zum Link bitte an die Architektenkammer BaWü. Ich habe die Zahlen nicht erhoben.

    Dazu ist mir gerade wieder ein alter Kalauer eingefallen:

     
  9. #169 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2016
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    Na, dann - wenn ich mich nicht verlesen habe zwischen der Polemik einzelner :motz, dann wird die HOAI im EFH-Bereich nicht als Lizenz zum Gelddrucken gesehen (was sie auch nicht ist!).

    Was würde also pasieren?
    Die Sparbrötchen beider Seiten würden sich weiter finden, zu Preisen agieren, die nicht zu vernünftigen Leistungen führen KÖNNEN und damit seelig sein, in dem das "gesparte" Geld als Opium für Gewissen und Verstand nutzen.

    Und die, die Wert auf die Leistungen +- im bisherigen Rahmen legen? Die würden mehr zahlen, weil Aquise, die dann wie bei allen anderen Werbung hiesse, die Erklärungen, warum denn das alles so teuer ist, wo es doch bei anderen 1/4 dessen kostet und die Rechtsberatung für Verträge, die dann rechtssicher formulieren, was die Parteien wollen, in die Preise einfliessen.

    Welcher Gewinn im materiellen wie immateriellen Sinn für die grosse Menge Verbraucher wäre da?
    Das solche Urteile nicht mehr vorkommen? Wie viele Urteile dieser Richtung gibts pro Jahr? (Ralf; kannst Du da was sagen?)
    Wie viele davon würden auch weiter ähnlich laufen, weil sie auf nachträglicher Leistungserweiterung/Kostensteigerung basieren und wie viele davon haben die Bauherren durch eigenes Verhalten in Gang gesetzt?

    Ich denke, bei diesen Fällen werden wir über Bruchteile von Promillen.

    Jetzt, ihr lieben HOAI Abschaffer, sagt mir, wo der Vorteil für den AG/Verbraucher läge, wenn die HOAI weg wäre.

    Und bitte nicht mit Urrteilen kommen, wo mangelhafte Leistung des Architekten nicht "bestraft" wurde oder zu Honorarminderung geführt hat.
    Das würden freie Verträge nämlich nicht besser machen und für Fehlurteile kann die HOAI nichts!
     
  10. R.B.

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    Ich würde mir weniger Gedanken über die paar Urteile als über die riesige Grauzone machen, in der sich momentan wohl die Masse der Bauherren (und Architekten) bewegt.

    Mal so unter uns Gebetsschwestern, wenn ich als unbedarfter Laie und angehender Bauherr diesen thread im I-Net finden würde, dann würde ich mir zweimal überlegen, ob ich mit Architekt baue. GÜ, BT, das berühmte all-inclusive Paket, inkl. Blumenstrauß für die Gattin und Flasche Wein für den Bauherren, Preis steht, den Rest verstehe ich sowieso nicht, und das Risiko ist überschaubar, das wäre wohl meine Alternative.
    Die Entscheidung würde nicht wegen ein paar Euro mehr oder weniger fallen, sondern allein schon wegen der Unwägbarkeiten.

    Einfach mal überlegen, wo fühlt sich der Kunde besser aufgehoben? Beim xx der einen Preis von 234.825,70 € nennt, oder beim Architekten bei dem er nicht einmal sicher sein kann, ob sein "Angebot" bis zum Rohbau Bestand hat, oder ob am Ende die Geschichte noch vor dem Kadi landet weil sich allein die Bau(planungs)kosten mal so locker um 10T€ oder mehr erhöhen.
     
  11. #171 stockstadt, 04.02.2016
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    Das ist die Masse, die, egal ob Architekt oder GÜ, zufrieden ist ... die wären es auch ohne HOAI

    Wenn man hier liest, meint man es gibt nur GÜ-Gangster und Architekten-Götter
    Ich bin überzeugt, dass es ohne HOAI in diesem Bereich mehr Chancen als Risiken für die A. geben würde.
    Geschäftsmodelle wie GÜ light oder eine Preisverantwortung für Gewerke oder oder

    Ich glaube auch, dass mehr Kunden Teilleistungen von A. kaufen, wenn man sie nicht mit einem "Recht" knebelt.
     
  12. #172 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2016
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    Äääähhhh - wo siehst Du doch gleich die Vorteile ohne HOAI? - ich habs irgendwie nicht gelesen!

    Geht jetzt schon, nennt sich baugewrblich tätig

    Hat nichts mit der HOAI zu tun, ist Standesrecht und das bliebe auch ohne HOAI

    Wenn man keine Ahnung hat,.........





    einfach erstmal fragen statt posaunen.
     
  13. dimitri

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    Sprich mal angenommen Architekt D. aus H. hat Schnauze voll und gründet eine Gmbh mit sich als Geschäftsführer.
    Neben den üblichen Architektenleistungen bietet er auch "Schlüsselfertig" an und macht auf GÜ (ob er solche Auftrage annimmt sei mal dahingestellt). Dann kann er nach eigenem Gutdünken seine Preise gestalten?
     
  14. #174 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja. Ich schrieb ja, die HOAI ist, auch wenn sie sich Honorarordnung für Architekten und Ing schimpft, Preisrecht für alle Leistungen, die darunter fallen, unabnhängig, ob sie ein Bäcker, Bauzeichner oder Architekt/Ing erbringt.
    Wesentlich ist, das diese Leistung alleinstehend erbracht wird.

    Wird sie über einen GÜ/BT als Teilleistung eines Hausbaus verkauft, gilt sie für den Hauskäufer nicht. Wenn der BT/GÜ einen freien Architekten beschäftigt, gilt sie da im Innenverhältnis wieder!

    Wenn Architekten baugewerblich tätig sind, sind sie in der Regel (geschäftsführende) Angestellte Ihrer Firma und bekommen dann sowieso ein Gehalt oder rechnen steuermindernd für die Baufirma nach HOAI ab - je nachdem, wobei der Steuerberater den kleinen Steuerbetrag ausrechnet ;)

    Wichtig ist halt nur, das der baugewerblich tätige als solcher auftritt, um sich vom freien zu unterscheiden, da der baugewerbliche eben nicht unabhängiger Sachwalter des Bauherren, sondern sein eigener Interessenvertreter ist.
    DAS ist aber wieder Standesrecht und keine HOAI!

    Alles nicht so einfach, vor allem, wenn mans doppelt nimmt!
     
  15. #175 Frau Maier, 04.02.2016
    Frau Maier

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    Und wie läuft es dann mit den Zeichenbüros, die komplett die Werkplanung und/oder Ausschreibung machen? Ich würde sie nicht unbedingt an die HOAI gebunden sehen. Oder der Zimmermeister der nur die LPH8 macht (also Bauüberwachung), mit der sonstigen Planung aber nichts am Hut hat? Für mich bedeutet die HOAI schon buchstabengenau für Architekten und Ingenieure und nicht für irgend welche Deinstleistungen.
     
  16. #176 Baufuchs, 04.02.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    mal hier lesen

    Auszug:
     
  17. #177 Gast036816, 04.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann können endlich die diy-entwürfe nach HOAI abgerechnet werden!
     
  18. Lexmaul

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    Jetzt wird es schräg - wie machen das denn dann GUs usw?
     
  19. #179 Baufuchs, 04.02.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nix wird schräg.

    Link aus #176 lesen: Auszug:
     
  20. Lexmaul

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    Witzig, Kollege baut mit Architekten - ist auch ein recht renommiertes Büro. Und rechnet auch ganz offiziell nach HOAI ab. Allerdings wird der Rohbau von dem Architekten erstellt - habe ihn gewarnt, dass er somit keine Unabhängigkeit vom Architekten hätte und einige, wichtige bezahlte Leistungen dann Unsinn wären.

    Will aber leider nicht hören...aber wird wohl kaum im. Gegenzug verpflichtend sein, dass er diese Leistungen eben NICHT nach HOAI abrechnet, oder?

    Geht um ca. 60 TEUR Honorar für alle Phasen.
     
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