Definition Bauphase

Diskutiere Definition Bauphase im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, unser Häuslein ist nun fertig und mittlerweile sind wir auch eingezogen. Nun kam die Rechnung der Stadtwerke, die, wie man...

  1. #1 ladylemontree, 05.02.2016
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    Hallo zusammen,

    unser Häuslein ist nun fertig und mittlerweile sind wir auch eingezogen.
    Nun kam die Rechnung der Stadtwerke, die, wie man erwarten kann, recht hoch ist.
    Wir haben mit einem Bauträger gebaut. Im Vertrag steht: "...ist ein Festpreis und beinhaltet: .... Die Strom- und Wasserversorgung während der Bauzeit.."
    Für mich heißt Bauzeit, die Zeit bis zur Abnahme. Nun sagt der Bauträger aber, wir haben die Kosten für Strom- und Wasser ab Installation des Zählers selbst zu zahlen.
    Kann aber doch so auch nicht sein, oder? Es steht nichts im Vertrag dass die Bauphase in punkto Kosten für Strom und Wasser nur bis Anmeldung des Zählers geht.

    Weiß da jemand Rat?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Gegenfrage - wurde denn bei der Abnahme ein Ablesung der Zähler vorgenommen???

    Wenn nein - viel Spass beim Auseinanderrechnen der Verbräuche!
     
  3. #3 ladylemontree, 05.02.2016
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    Das beantwortet jetzt nicht wirklich meine Frage. Aber danke
     
  4. #4 Baufuchs, 05.02.2016
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    Wenn der BT ganz böse ist, darfst Du Dich noch über den Unterschied zwischen "Strom- und Wasserversorgung" bzw. "Strom- und Wasserverbrauch" streiten.

    Offenbar gibt's da aber keine Differenzen. "Während der Bauzeit = bis Fertigstellung/Abnahme".

    Ansonsten wie Ralf D. Zähler nicht abgelesen = Problem
     
  5. #5 wasweissich, 05.02.2016
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    wasweissich Gast

    Was beantwortet deine frage denn besser ?

    Du siehst ja selber ,dass der BT der meinung ist ,dass es sein kann :D
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2016
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    Es gibt schon mal Auffassungunterschiede über den Zeitpunkt des Lastenübergangs bei der Versorgung.
    Ein Regelwerk, dass den Begriff "Bauzeit" definiert, ist mir nicht bekannt. Bleiben Urteile.
    Kenn ich keins.

    Wenn aber der Zeitpunkt streitig ist und dazu noch keiner weiß, was bis zur Abnahme verbraucht wurde, wie soll man das dann auseinanderrechnen?
    Du streitest vor Gericht ja nicht über den Zeitpunkt als Selbstzweck, sondern über den Verbrauch.
    Wenn Du aber Geld zurück haben oder einbehalten willst, bist DU in der Beweispflicht über die Summe, die Du einbehalten oder zurückhaben willst!
    Wie willst Du etwas beweisen, wenn Du keine Zählerstände hast und noch weniger wohl Aufzeichnungen darüber, welche Verbraucher dort wie lange welches Medium verbraucht hat.

    Selbst wenn Du also mit dem Datum Recht bekämst, ist nicht mal sicher, dass Du die Grundkosten wieder bekommst (siehe den Fuchs).
    Da Du aber keine Chance hast, den Verbrauch zu beweisen und der BT/GÜ dann natürlich sagen wird, da sei bestenfalls mal das Ladegerät einer Akkumaschine angeschlossen gewesen oder die hätten sich die Hände gewaschen, bekommst Du 1 m³ Wasser und 1 kWh Strom erstattet.
    Macht 6 €
    Der ganze Rest ginge in die Hose.

    Da ist es wirtschaftlicher, die Rechnung stillschweigend zu übernehmen als die ganzen Kosten des Rechtstreits an der Backe zu haben!

    Also nochmal - abgelesen? Ja oder Nein?
     
  7. #7 Baufuchs, 05.02.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hat die Butze eine LWP, die ab Zählerinstallation gelaufen ist, um den Bau zu trocknen, oder waren Bautrockner installiert, kommt da schon ein erkleckliches Sümmchen zusammen.

    Aber: Zähler nicht abgelesen = Problem
     
  8. #8 ladylemontree, 05.02.2016
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    Wir selbst haben den Stand des öfteren notiert und fotografiert.
    Da die Abnahme aber auch innerhalb der ersten Tage nach Naujahr war, ist quasi die Rechnung der Stadtwerke gleich Verbrauch in Bauphase. Sofern diese halt definiert ist zum Termin der Abnahme...
     
  9. #9 Skeptiker, 05.02.2016
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    Wieso schreiben die Stadtwerke Euch eine Rechnung und nicht dem BT oder hat der die Versorgung in Eurem Namen beauftragt?


    mit skeptischen Grüßen!
     
  10. #10 stockstadt, 05.02.2016
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    Ihr könnt eigentlich erst eine Rechnung ab EURER Anmeldung bei den Stadtwerken bekommen.
    Vorher war der BT Eigentümer .... außer es ist gar kein BT ?????
     
  11. #11 ThomasMD, 05.02.2016
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    Vermutlich hat sich der Elektriker die EBA direkt vom Erwerber unterschreiben lassen, der damit auch gleich Anschlussinhaber ist.

    Gruß
    Thomas
     
  12. #12 Baufuchs, 05.02.2016
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    Vermutlich ist es eher kein BT, sondern ein GU/GÜ....
     
  13. #13 ladylemontree, 05.02.2016
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    Exakt. Bevor der Zähler eingebaut wurde, wurden wir "geladen" zum unterschreiben.
     
  14. #14 ThomasMD, 05.02.2016
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    Glückwunsch. Dann ist es Euer Zähler und Euer Verbrauch, zumindest gegenüber dem Versorger.
    Ob und wie Ihr Euch das Geld vom BT/GU/GÜ wiederholen könnt?

    Gruß
    Thomas
     
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