Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ

Diskutiere Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; wie bist du denn drauf? ich versuche Euch Architekten, die Ihr mit der HOAI tagtäglich zu tun habt, klar zu machen, dass es das draussen Leute...

  1. #221 Gast56083, 05.02.2016
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ich versuche Euch Architekten, die Ihr mit der HOAI tagtäglich zu tun habt, klar zu machen, dass es das draussen Leute gibt, die von HOAI noch nie etwas gehört haben und Ihr denen erklären müsst, warum die LP1-8/9 für ein EFH teurer werden, wenn die Wfl 50m² größer wird oder wenn Fliesen für 150€/m² statt für 25€/m² verlegt werden.

    Das ist für den normalen BH da draussen nicht selbstverständlich, ist das echt so schwer zu verstehen?
     
  2. Baumal

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    zellstoff halt.
    kurz quergelesen, nun muß er seinen senf abgeben.
    weiß aber nicht so richtig um was es geht.

    freitagmittag....zu früh für popcorn...:D
     
  3. #223 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn das Deine Erklärung dafür sein soll, dann ist nicht schwer zu verstehen, sondern gar nicht.

    Schreibs doch einfach genau SO, dann weiß jeder was Du willst, an statt krude Thesen aufzustellen!
     
  4. dimitri

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    Ich hab noch eine Frage bezüglich der Haftung. Ist das wie eine "normale" Privathaftpflichtversicherung und man zahlt Betrag X pro Jahr oder wird der Beitrag individuell anhand des Risikos berechnet, also mehr wie bei einer KfZ Versicherung?
     
  5. #225 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2016
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    Je nach Versicherer unterschiedlich. Es gibt Anbieter, die nur nach Honorarsumme berechnen (Mit Sockelbetrag). Andere nach Mitarbeiterzahl.

    Ist auch deutlich anders als eine KfZ- oder Privathaftpflicht, was Leistungen und Umfang betrifft.
    Deswegen sind die auch realtiv teuer. Wer das an Prämie (+ Selbstbehalt im Schadensfalle) für seine KfZ- Haftpflicht zahlen würde, wäre entweder Fahranfänger mit 911er oder der Eddy, the Eagle des deutschen Strassenverkehrs!
     
  6. #226 Ralf Wortmann, 05.02.2016
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    Das musste wohl so gemacht werden, nehme ich an, weil man ohne diese Deckelung eine Riesen-Hintertür für die Unterschreitung der Mindesthonorare eröffnet hätte.

    Sonst hätten alle, die eigentlich z.B. 50 % legal unterschreiten wollen, eine unhaltbar niedrige Baukostenobergrenze vereinbart und dazu einfach eine 50 %- Vertragsstrafe (Honorarreduzierung) für den Fall, dass diese Obergrenze überschritten wird.
     
  7. Baumal

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    für einen normal nachdenkenden bauherren, sollte es eine selbstverständlichkeit sein,
    dass sein häusle auch beim GU/GÜ BT teurer wird, wenn die Wfl 50m² größer wird?
     
  8. #228 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2016
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    Laut der amtlichen begründung zur 2009er HOAI (in die Boni/Mali eingeführt wurden) orientieren sich die 5% an den damals höchstzulässigen Vertragsstrafe in den AGB-Regelungen.
     
  9. #229 Thomas Traut, 05.02.2016
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    Och Ralf, hier lesen soviel Laien mit, bei denen kommt doch glatt als Quintessenz solcher Formulierungen an, dass die Herausnahme von Grundleistungen aus dem Architektenvertrag und deren Nichtberechnung schon eine HOAI-Unterschreitung ist. Und das ist nunmal Käse.

    Das Risiko ist schon eingepreist, da es eine Versicherung für Architekten und Ingenieure ist. Da gibt es dann noch ein paar Abstufungen. Davon abgesehen, ist ist das Jahreshonorar die Bemessungsgrundlage für den Beitrag.
     
  10. R.B.

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    Das ist schon richtig. An sich wollte ich da nicht so tief einsteigen, weil es mit dem eigentlichen Thema nicht viel zu tun hat.
    Nur so viel, bis hier gerichtsfest ein "Schaden" entsteht, muss schon sehr viel passieren. Eine Kostenüberschreitung ist zwar in den Augen der Bauherren ein Schaden, aber die Juristen können das ganz anders sehen (es gibt ja auch einen Mehrwert usw. usw.).

    d.h. Unter Umständen wird dem Bauherren das Licht ausgeknipst, auch völlig ohne offziellen "Schaden". Das meinte ich oben auch mit Unwägbarkeiten. Eine schwierige Sache. Einerseits kann der Architekt nicht der Buhmann für alles sein, andererseits wissen Bauherren anscheinend gar nicht, welchen Risiken sie während des Hausbaus ausgesetzt sind. Durchatmen kann man als Bauherr erst wenn die Hütte bezogen ist und alle Rechnungen bezahlt sind.
     
  11. #231 Gast56083, 05.02.2016
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    ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
     
  12. Baumal

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    natürlich ist das mein ernst.
     
  13. #233 Skeptiker, 05.02.2016
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    Du meinst bei einer Architekten- oder Ingenieur-Berufs-Haftpflicht?
     
  14. #234 Gast56083, 05.02.2016
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    gut, dann hätten wir das ja geklärt...
     
  15. Baumal

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    weißt eigentlich um was es überhaupt geht?....

    weißt du was LPH`s sind?

    weshalb sollten 50, oder 100,.... m²
    nicht einen mehrpreis haben.?

    geh weiter mit förmchen, oder deinem computer spielen.
     
  16. #236 Kater432, 05.02.2016
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    Ich hab mir jetzt nicht alles durch gelesen, aber wenn ein Bauherr zum Architekt geht, dieser eigentlich verpflichtet ist nach HOAI abzurechnen / berechnen, mir aber ein Angebot vorlegt mit Summe X was unter der HOAI Vergütung liegt, warum ist in eurer Augen der Bauherr verpflichtet sich zu informieren wie teuer es wirklich mit HOai ist.

    Geht man nicht davon aus, das was einem der Architekt vorlegt, korrekt sein wird. Hier wird doch immer von der Göttern gesprochen.
    Warum bekommt der Architekt nicht seine Lizenz entzogen wenn er gegen die regeln seiner Abrechnung verstosst? Er hat ja mit voller Absicht eine Unterschreitung der HOAI angeboten, was der Bauherr evtl. Nicht mal weiss ?
     
  17. dimitri

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    Richtig. Hintergrund war, wenn diese sich z.B. am Risiko, sprich u.a. der Bausumme orientiert, dann würde ein Teil der größeren Honorarsumme auch direkt an den Versicherer weiter gehen.
    Ralf und Thomas haben da ja schon drauf geantwortet.
     
  18. #238 Skeptiker, 05.02.2016
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    Woher weißt Du, dass der Architekt aus dem zitierten Urteil "mit voller Absicht eine Unterschreitung der HOAI angeboten" hat?

    Der Regelfall sind in meinem Alltag doch die potentiellen Auftraggeber, die nach Vorlage eines auskömmlichen Angebots demonstrativ in Schnappatmung verfallen und mir zu erklären beginnen, um wieviel ich billiger werden müsste, damit sich meine Beauftragung für sie lohnt.

    Die angemessene Antwort darauf kann ja aber nicht eine einfache Reduktion der Honorarhöhe sein, sondern allenfalls ein Vorschlag über den Entfall von LPen oder Grundleistungen nach HOAI. Und die warnende Erklärung, was dann alles fehlen würde. "Und sicher gibt es jemanden der billiger ist, aber was Sie von dem bekommen?"
     
  19. #239 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Kater - warum muss ein Verkäufer den Käufer über alle rechtlichen Aspekt aufklären und der Käufer darf sich wie ein Vogeljunges mit aufgesperrtem Schnabel hinstellen und "Feed me" schreien?

    Bei den Summen, um die es da in der Regel geht, ist es durchaus zumutbar für den Bauherren, sich über die Grundzüge des Vertrages - denn darum gehts ja - A U C H selber zu informieren.

    Vor allem dann, wenn von den Kollegen da eben nix kommt.
    Und ich bin der Meinung :D, dass solche Fälle wie in dem Urteil zu wesentlichen Teilen im vollen Bewustsein der Unterschreitung erfolgen!

    Ich sag ja - für mich wär die Lösung - Bauherr zahlt, aber an gemeinnützige Organisationen!
    So sind beide gestraft und die Gesellschaft hat auch noch was davon!
     
  20. Baumal

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