Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ

Diskutiere Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich verstehe ja den Standpunkt wenn der Auftraggeber in "Schnappatmung" fällt, weil ihm das zu teuer erscheint, aber die einzigste Lösung ist doch...

  1. #241 Kater432, 05.02.2016
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    Ich verstehe ja den Standpunkt wenn der Auftraggeber in "Schnappatmung" fällt, weil ihm das zu teuer erscheint, aber die einzigste Lösung ist doch wie Skeptiker sagt Entfall einzelner Leistungen und den Rest trotzdem nach HOAI abrechnen. Das wäre korrekt.

    Trotzdem darf doch der Architekt nicht einfach für eine vereinbarte Leistung eine viel niedrige Summe anbieten als sonst eigentlich nach Abrechnung HOAI rauskommen würde. Oder sehe ich das falsch ? Architekten müssen doch wenn Sie für einen Bauherren ein Haus nach LP 1-x planen nach der HOAI abrechnen/berechnen. Somit stellt dies doch einen Verstoß dar, wenn derjenige was ganz anderes anbietet nur um den Zuschlag zu erhalten.

    Zumal doch hier im Forum immer gerne der Standpunkt vertreten wird, geh als Laie zum Architekten der "plant" dir das alles richtig für deinen Hausbau. Da soll ich mich doch als Laie auch drauf verlassen, das er die Abdichtung korrekt plant, weil ich ja keine "Ahnung" habe. Warum kann ich nicht davon ausgehen, das er seine Architekten Abrechnung nach HOAI nicht auch richtig macht / anbietet ?
     
  2. #242 Thomas B, 05.02.2016
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    Das, Andreas, ist doch gut!
     
  3. #243 Kater432, 05.02.2016
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    Ich bin selber jemand der sich viel mit der Materie vertraut macht, habe auf etliche Dinge selbst unserem Sachverständigen hinweisen müssen. Und das war keiner von den 3 Buchstaben Vereinen. Ich bin da auch voll bei euch, das ich mich dann auch etwas mit der HOAI Abrechnung vorab auseinandersetzen sollte. Aber ist gibt halt welche die das nicht tun und 'blind' zum Architekten gehen. Weil jeder redet ja immer davon - geh zum Architekten und lass es korrekt planen. Warum darf ich dann nich auch auf das Angebot vertrauen was er mit vorlegt.

    Whatever, trotzdem sollte ein Architekt 'bestraft' werden, wenn er die LPx anbietet und dabei die HOAI umgeht / unterwandert. Ist das nicht auch sowas wie Schwarzarbeit für Architekten ?
     
  4. #244 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Andreas - ich weiß, das die HOAI nicht einfach ist, sondern erklärt werden muss.

    Und ich mache das nicht nur mit meinen Kunden, sondern auch in Kammerdiensten immer wieder - übernächste Woche z.B. an zwei Tagen.

    Das Infoblatt ist auch gut.

    Was mich aber ankotzt, ist das:
    Er hat mich nicht aufgeklärt, das war ganz pöse, schleudert den Purschen zu Poden!

    Wie kann man eine 5-stellige Summe beauftragen, ohne irgendwie die Basis zu hinterfragen. GERADE wenn man damit so selten zu tuen hat! Das ist schließlich kein Fischbrötchen für 4,50 €.
    Da muss ich doch von mir aus aktiv werden, den (künftigen) Vertragspartner fragen, mich schlau lesen, in (grünen :D) Foren fragen, was auch immer.

    Es gibt gerade heute so viele Informationswege.
     
  5. Lexmaul

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    Zum xten Male:

    Wie soll man etwas fragen, was man nicht weiß? Wie (sorry) vernagelt muss man sein, dass man dieses einfache Problem nicht versteht? Wenn mir jemand einen Preis nennt, fragt man doch icht, ob der Preis so rechtlich korrekt ist?

    Du, Ralf, verstehst das anscheinend wirklich nicht. Das ist aber nicht gut - manchmal muss der König sich auch mal wieder unters Volk trauen. Du kannst es Dir nicht einfach machen und einfach darauf verweisen, dass das Internet alles bereit hält. Das Netz ist nutzlos, wenn man es nicht nutzen (=fragen) kann.

    Der Bau ist so unglaublich komplex, man muss gerade bei Einzelvergabe sich so auf den Architekten verlassen - und dann soll man DIE EINZIGE Vertrauensperson in dem Konglomerat ehrlich fragen, ob deren Entlohnung korrekt sei?

    Fall da echt vom Glauben ab...
     
  6. Baumal

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    @ lexmaul du gehst zu einem fertighausanbieter,
    kaufst eine bude (schlüsselfertig) für 180.000€.

    du denkst, sie ist schlüsselfertig, was fehlt aber
    noch alles?

    du kannst mir nicht erzählen , dass verträge von
    hausanbietern, ebenso so wenig durchschaubar füer einen
    laien wären, wie die HOAI?
     
  7. #247 Gast56083, 05.02.2016
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    sie verstehen das wirklich nicht....das ist für sie unvorstellbar, dass jemand nicht weiß, dass es eine HOAI gibt und bei einem A einfach einen Vertrag unterschreibt, der nix von HOAI sagt.
     
  8. Baumal

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    ehrlich gesagt, mich juckt es nicht an meine pfründen,
    sollte die HOAI das zeitliche segnen.

    um die verbraucher, dem endkunden tuts mir leid.
     
  9. #249 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2016
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    Ne Lexmaul, der nicht verstehst, bist Du.

    Ich habe nicht geschrieben, der Laie soll für sein einmal_EFH_im_Leben sich zum Honorargutachter nach HOAI ausbilden lassen.
    Aber ein Mindestmaß an Grundkenntnissen zu erlangen - vor allem dann, wenn der "Partner" da gar nichts liefert - ist nicht zu viel verlangt!
    Ich hab auch nicht gesagt, dass I-Net sei der einzige Weg. Es ist nur einer, aber eben einer, der viele Möglichkeiten bietet.
    Ein ganz klassischer Weg ist der Anwalt. Ein weiterer die Rechtsberatung der Kammern. Noch einer die VZ. Die Bauherrenvereine.
    Hach, es gäbe so viele Möglichkeiten.
    Aber nein, zurücklehnen und hinterher jammern.

    Bei so einer Selbstinformation würde man sehr schnell drauf kommen, das die Mindestsätze bindend sind.

    Wenn Du nach Italien fährst mit nem Fahrradträger auf AHK, muss eine gestreifte Tafel drauf, weil das Auto damit länger wird.
    Wenn der Carabinieri Dir dann X Euro abnimmt, da Deine Tafel aus Plaste und nicht aus Blech ist, wie es das Gesetz in I vorschreibt, über wenn schimpfst Du dann.
    Die italienische Botschaft oder den Carabinieri, weil die Dich nicht aufgeklärt haben, dass Plaste durchgehen kann, aber nicht muss?
    Oder doch eher über Dich, dass Du das nicht richtig gelesen/verstanden hast?

    Ich hab mich, als ich unser grosses Seekajak nahc DK als Dachlast mitgenommen habe, sehr breit informiert, ob und wen wie weit es überstehen darf und es zu kennzeichnen ist.
    Wenn mir dann der Betjente trotzdem meine Urlaubskasse schmälert, werd ich nicht auf die Dänen schimpfen.

    Das nennt man auch mündiger Verbraucher. ;)
     
  10. #250 saarplaner, 05.02.2016
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Tja, das mit dem mündigen Verbraucher ist ja auch nicht mehr so wie es mal war.
    Wenn ich mir so manche Gerichtsurteile gegen Unternehmen anschaue, von wegen Verbraucherschutz, da frage ich mich schon recht oft, wo ich den bin.

    Da darf sich der Verbraucher noch so blöd anstellen, am Ende bekommt er auch noch recht. Das sind ja langsam amerikanische Verhältnisse á la Bedienungsanleitung für Mikrowellen und dem Trockenverbot für Haustiere...

    :mauer
     
  11. #251 Thomas Traut, 05.02.2016
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    Von der ganzen Diskussion mal abgesehen, bin ich gespannt, wann der Gesetzgeber darauf kommt, dass die verbindlichen Gebühren 1937 von der Reichskammer der bildenden Künste eingeführt wurden und damit Nazi-iii-bäh sind. Dann geht die Verbindlichkeit der Honorarsätze den gleichen Weg wie das Rabattgesetz, Zitat Wikipedia:
     
  12. R.B.

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    Dann mache ich mir aber Sorgen darüber, was passiert, wenn diese Verbraucher einen frei aushandelbaren Vertrag mit dem Architekten unterschreiben sollen.
     
  13. Baumal

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    mal ganz weit gesponnen:

    die HOAI bietet dem auftragnehmer auch eine gewisse
    (finanzielle) sicherheit. fällt sie weg, bearbeite ich nicht 2 projekte,
    sondern 15. was bleibt auf der strecke? einiges.
     
  14. #254 Thomas Traut, 05.02.2016
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    Der Vertragsinhalt ist heute schon weitgehend frei aushandelbar. Ansonsten wird genau das passieren, was bei GÜ-Verträgen heute schon ist: Die Einen werden sich informieren und den Vertrag ggf. noch anderen Fachkundigen zur Prüfung vorlegen, die Anderen machen kurzen Prozess mit dem Blick nach rechts unten. Ersteres muss trotzdem nicht gutgehen, zweites nicht in die Hose.

    Einfacher wird es für beide Seiten nicht, billiger für den AG nach einer Marktbereinigung auch nicht.
     
  15. R.B.

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    So sehe ich das auch. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass dieses Argument als Pro oder Kontra HOAI nicht viel taugt. In beiden Fällen können nicht (schlecht) informierte Verbraucher in die Sch... greifen. Dann ist sowieso der Gesetzgeber gefordert, denn die HOAI mit ihrem Pseudo-Verbraucherschutz ist bestenfalls ein Placebo.
    Nebenbei bemerkt, Verbraucher unterschreiben Verträge mit BT & Co. über deutlich höhere Summen als bei einem Architektenvertrag üblich, und auch diese Verträge landen nicht alle vor Gericht. Warum dann beim Architektenvertrag ein besonderer Verbraucherschutz in Form einer HOAI notwendig sein sollte, das erschließt sich mir nicht.

    Ich würde daher den Bereich Verbraucherschutz bei dieser Diskussion ausklammern.
     
  16. #256 Kater432, 05.02.2016
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    Trotzdem nochmal die Frage von mir...
    ... darf ein Architekt, der in einer Kammer geführt ist, einen niedrigen Preis anbieten als es die HOAI vorgibt wenn er nach LPx den Vertrag anbietet ?
     
  17. Baumal

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    ich nicht. dass macht einen unterschied, ob ich mir für
    2 buden, oder 15 buden die zeit nehmen muß.
     
  18. Baumal

    Baumal

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    nein darf er nicht.
     
  19. R.B.

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    Nein. Deswegen wird ja oftmals mit allen Tricks gearbeitet um ein optisch günstigeres Angebot erstellen zu können.
     
  20. #260 Gast56083, 05.02.2016
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    ich sage ja auch nicht HOAI abschaffen, ich sehe nur in der aktuellen Form zu wenig Anreize für beide Seiten günstige/normale 200.000€ EFH in diesem Vertragskonstrukt zu bauen.
    Aber Ja: In der freien Vertragsgestaltung tun sich selbst Firmen schwer, beschäftigen Scharen von Anwälte und Fachpersonal bis nach monatelangem Verhandeln ein Vertrag (oder auch nur LoI) unterschrieben wird. Oft für Auftragssummen, die unter dem eines üblichen EFH liegen.

    Auf der anderen Seite werden heute auch viele individuelle Bauverträge für "schlüsselfertig" und auch Bauüberwachungsverträge frei abgeschlossen (die Verträge mit dem Archi an sich ja auch) und der überwiegende Teil funktioniert zumindest soweit, dass am Ende ein Haus dasteht und die BH drin wohnen ohne vor Gericht zu streiten.

    Und seien wir ehrlich: eigentlich müsste man heute auch mit dem Architektenvertrag erst mal zum Baurechtsanwalt oder zumindest Verbraucherzentrale gehen und den checken lassen, egal ob da HOAI drinsteht oder nicht.
     
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