Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ

Diskutiere Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Und seien wir ehrlich: eigentlich müsste man heute auch mit dem Architektenvertrag erst mal zum Baurechtsanwalt oder zumindest Verbraucherzentrale...

  1. R.B.

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    Das sagte ich ja, Pseudo Verbraucherschutz. Meist geht es ja gut, und wenn es nicht gut geht, dann erfährt der Bauherr auf schmerzvolle Weise was er da wirklich unterschrieben hat.
     
  2. #262 Ralf Wortmann, 05.02.2016
    Ralf Wortmann

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    Gibt es durchaus. So eine Architektenvertragsberatung habe ich gerade eben zu Ende diktiert. Unter adnerem mit einer Zusatzvereinbarung für Erfolgshonorar und 5 % - Malus-Honorar nach § 7 Absatz 6 HOAI.
     
  3. #263 Thomas Traut, 05.02.2016
    Zuletzt bearbeitet: 05.02.2016
    Thomas Traut

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    Bei Kammerveranstaltungen wurden/werden oft die schwierige Verhandlungen mit der öffentlichen Hand als Argument pro HOAI genannt. Ich habe mit der bis jetzt nur marginale Geschäftsbeziehungen gehabt, glaube aber, dass das schon eher des Pudels Kern trifft als der Verbraucherschutz. Da werden wahrscheinlich härtere Verhandlungen nötig sein als mit dem Verbraucher, der ja i.d.R. bereit ist, ordentliches Geld für eine ordentliche Leistung zu bezahlen.

    Mal zur Erinnerung für die Einen und Nachhilfe für die Anderen: In der DDR gab es verbindliche Preise, und zwar auch für Bauleistungen. Gesamtpreise für Gebäude waren somit ganz einfach zu ermitteln. Also Planwirtschaft in fast allen Bereichen. Hat aber gesamtgesellschaftlich trotzdem nicht funktioniert. Resultat: Zusammenbruch der Wirtschaft, altes System weg, neues her.

    Ich halte es schon heute noch gerechtfertigt, Gebühren- oder Honorarordnungen zu haben. Ansonsten könnte z.B. jeder Rechtsanwalt seine Preise frei aushandeln, und das ist für mich keine schöne Vorstellung, weil es hier oft um Notlagen geht, die der eine oder andere Kollege sicherlich ausnützen würde. Das soll jetzt nur ein Beispiel sein, nicht dass ich den RA generell so etwas unterstellen würde! Mal angenommen, es käme zur völligen Liberalisierung, würde nach der Marktbereinigung garantiert vieles teurer. Nach der Abschaffung des Rabattgesetzes sind ja die Preise auch nicht gesunken.
     
  4. R.B.

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    Ich sehe hier auch eher den Architektenschutz im Vordergrund, was ja nicht verwerflich ist. Man sollte das Kind halt beim Namen nennen.
    Gerade bei größeren Bauvorhaben, öffentliche Auftraggeber usw. wären ansonsten die kleineren Architekturbüros schnell auf dem Abstellgleis weil sie eben nicht mit einem Stab von Anwälten in die Verhandlungen gehen können. Da ist die HOAI schon mal eine gesunde Verhandlungsgrundlage, die zumindest die wichtigsten Dinge abdeckt.

    Ich hatte oben schon darauf aufmerksam gemacht, dass man die Honorarordnungen nicht vergleichen kann. Ein Hausbau ist nicht vergleichbar mit einer Rechtsvertretung vor Gericht oder einer Behandlung (med. Grundversorgung) durch einen Arzt. Deswegen gibt es auch Gerichtsgebühren und unabhängige Gerichte, und es ist auch richtig, dass Anwälte als Rechtsvertretung von Bürgern vor Gericht mit festgelegten Honoraren (früher Gebühren) rechnen können. Es ist auch richtig, dass die medizinische Versorgung, durch unseren Sozialstaat zugesichert, auf festgelegten Honoraren basiert, zumal wenn sie von gesetzlichen Versicherungen bezahlt werden müssen.

    Aber wie passen Architektenhonorare in dieses Schema? Genau genommen, gar nicht.

    Ich glaube nicht, dass vieles teurer oder billiger würde, es würde nur anders (hatte ich oben auch schon geschrieben). Man könnte auch sagen, dass die Praxis, Grauzone, oder wie man das auch nennen möchte, legalisiert würde. Ein Punkt weniger über den man sich vor Gericht streiten müsste.
     
  5. #265 stockstadt, 05.02.2016
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    Was mich am meisten verwundert ist die Vehemenz mit der jegliche Gedankenfreiheit verweigert wird, etwas zu verbessern oder zu reformieren.


    Der immer wieder angesprochene Verbraucherschutz greift meiner Meinung nach in den 2 wichtigsten Punkten nicht.

    Einmal gibt es keine freie Preisfindung ... ein gesetzlicher Mindestpreis kann nicht verbraucherfreundlich sein. Noch dazu, dass der Preis bei Vertragsabschluss nur "geschätzt" wird
    Und weiter .... Wie komme ich aus einem Vertrag wieder heraus?
    Kündigungen scheinen wohl sehr schwierig zu sein ... weil auch da wieder der Teufel im Detail der HOAI steckt und wenig transparent ist.
     
  6. #266 Thomas Traut, 05.02.2016
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    Das ist eben der Punkt, wo alle nur glauben, aber nicht wissen. Ich habe dazu auch ein ambivalentes Verhältnis.

    Ein Höchstpreis schon.

    Den kann man berechnen. Aber nur, wenn die Berechnungsgrundlage da ist. Einen verlässlichen Preis für 1 Stück Planung kann man genausowenig berechnen wie für 1 Stück Auto oder 1 Stück Haus, wenn nichts genaues spezifiziert ist.

    Das hat mit der HOAI gar nichts zu tun, sondern mit dem Vertragsrecht. Die Folgen einer freien Kündigung eines Architektenvertrags sind die gleichen wie beim GÜ. Beide haben Anspruch auf den entgangenen Gewinn, auch ganz ohne HOAI.
     
  7. #267 Frau Maier, 05.02.2016
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    Naja, deswegen meine ich auch, dass die HOAI ein zahnloser Tiger ist. Es müsste noch ein Paragraph hinzu kommen, der eine Missachtung der HOAI bestraft, wie auch immer.


    Meines Wissens nach wurde auch die Kammerpflicht von den Nazis eingeführt, um die Juden raus zu halten. Die Kammern durften selbst entscheiden wer dabei sein durfte und wer nicht und so waren die Nazis fein raus. In den "AGBs" der Kammern stand dann, dass keine Juden Mitglied sein durften. Übrigens auch vor dem 3.Reich und auch im Kaiserreich gab es Vereine, die Juden ausgeschlossen haben. Das hatte also Tradition in Deutschland (wahrscheinlich aber nicht nur in D). Achja, das Werbeverbot, das auch dazu kam, gab den Juden somit auch den letzten Stoß, weil sie selbst ohne Kammer nicht mehr an Kunden kamen. In der Waimarer Republik gab es IMHO keine Kammerpflicht für Architekten und auch kein Werbeverbot, auch nicht für Anwälte. Man hatte also alle Freiheiten der Welt. Die Architekturwelt (und die Welt der Anwälte) ist trotzdem nicht daran zugrunde gegangen.

    Man darf also mit Fug und Recht behaupten, dass das derzeitige Architektenrecht auf antisemitische Nazigesetze beruht.
     
  8. #268 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2016
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    Es wird nicht die Gedankenfreiheit "Beschnitten" DInge zu ändern oder zu reformieren.

    Aber nur immer rufen: HOAI böse, HOAI böse ist keine Reformdebatte! Ich bin gern bereit, Vorschläge zur Verbesserung zu diskutieren!!!
    Aber ausser Abschaffen, abschaffen hab ich bisher keine Vorschläge gelesen, die es nicht schon in der jetzt gültigen HOAI gäbe oder die sie nicht möglich machen würde!

    Und die Verfolgung von Dumping-Angeboten ist Sache der Kammern, nicht der HOAI. Da sehe ich auch keine Möglichkeit, diese sinnhaft einzufügen.
    Nehmen wir mal an, es g#be einen Bußgeldparagraphen dafür, was würde passieren. Genau - kein Architekt würde mehr klagen! Er hätte ja nix zu gewinnen.
    Das würde aber nur den Sparbrötchen helfen, weil die dann wissentlich und ungestraft derartige Verträge schliessen könnten.

    Eine Abrechnungsstelle als Zwangsinstrument, gekopplet mit Verfolgung von Unter-HOAI-Verträgen würde Dumpingangebote zwar unmöglich machen, ginge aber zu finanziellen Lasten aller ehrlichen Kolleginnen und Kollegen.

    Ich wüsste gern, was man dagegen sinnvoll machen könnte, aber ich weiß es nicht!
    Ich würde auch gern etwas gegen die Vollabrechner mit Minimalgegenleistung unternehmen können. Aber wie???

    Konstruktive Vorschläge?
     
  9. #269 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2016
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    Ach ja - In Niedersachsen wurde die Kammer meines Wissens nach dem Krieg erst in den 60ern wieder gegründet, wenn ich das recht erinnere. Mein Vater war schon selbstständiger Architekt, als die Kammerpflicht wieder kam und hat da irgendwie auch mitgearbeitet an der ersten Kammerordnung. Seine Mitgliedsnummer war zweistellig.

    Es muss also dazwischen eine Zeit gegeben haben, in der es die Kammern nicht gab und einen Grund warum sie wieder eingeführt wurden.
     
  10. Villert

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    hier mal eine vernünftige zusammenfassung des urteils:

    http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/330782

    heißt doch: bei einem etwaigen pauschalhonarar zwischen privatmann und architekt gilt der grundsatz des treu und glaubens.

    damit gilt meines erachtens doch weiterhin, dass der privatmann nicht die hoai kennen muss, wenn der architekt nicht diese ins spiel bringt bei angebotserstellung
     
  11. #271 Kater432, 05.02.2016
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    Wenn der Architekt nach HOAI das Angebot gemacht hat, und dann Mehraufwand dazu kommt, oder das Projekt teurer wird, ist es ja auch nicht schlimm wenn er mehr Geld haben möchte. Das ist ja dann immer noch nach HOAI für seine Leistung.
    Warum aber keine Strafe wenn er gegen seine eigenen Regeln mit voller Absicht verstößt und ein DumpingAngebot anbietet ? Nur damit er einen Auftrag bekommt ? Und dann noch das Recht später zu haben, ich rechne jetzt nach HOAI ab, obwohl sein Anbebot in keinster Weise damit zusammengehangen hat?

    Eine Abrechnungsstelle ist da doch vernüftig und sinnvoll um sowas zu umgehen ?
     
  12. Villert

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    das recht nachträglich nach hoai abzurechenen hat er ja eben nicht automatisch.
     
  13. #273 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2016
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    Die sind doch aber keine Wohltäter, die wollen Geld!
    Warum aber soll ich als sauberer Anbieter und Abrechner mein Einkommen geschmälert bekommen, alternativ meinen Kunden gegenüber teurer werden, bloß weil ein paar Nasen meinen, illegal handeln zu müssen?
     
  14. #274 Skeptiker, 05.02.2016
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    Der Kommentator schreibt nach meinem Verständnis, dass eine zu einem Pauschalvertrag erstellte Schlussrechnung nach Treu und Glauben Bestand habe. Das heißt m.E., der AG kann sich einem (erst) in der Schlussrechnung erstmalig in Rechnung gestellten Mindesthonorar nur unter bestimmten Umständen entziehen. Eine bezahlte SR hingegen hat Bestand. (Letzteres steht so auch in der VOB / B.)


    mit skeptischen Grüßen!
     
  15. #275 Skeptiker, 05.02.2016
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    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    In Spanien gibt es solche Abrechnungsstellen. Sie werden meines Wissens von den Kammern betrieben. Der Anschluß an das öffentliche Strom- und Wassernetz erfolgt - zumindest auf den Kanaren - erst, nachdem Statiker, Architekt und Grunderwerbssteuer abschließend bezahlt sind.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  16. Villert

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    Es gibt doch zahlreiche urteile die den kleinen privat-ag vor nachforderungen schützen.


    Geht sogar noch weiter:

    http://www.anwalt24.de/beitraege-ne...erufen-auf-mindestsatz-kann-treuwidrig-sein-3

    Zitat:
    "Selbst wenn der Auftraggeber das zwingende Preisrecht der HOAI kennt, führt das nicht automatisch dazu, dass er nicht mehr auf den Bestand der Honorarabrede vertrauen darf – solange dies auf einer vertretbaren Rechtsauffassung beruht. Treuwidrig soll darüber hinaus auch sein, wenn der Architekt durch sein Verhalten das Vertrauen erweckt hat, er werde nur das vereinbarte Honorar fordern, später aber nach Mindestsätzen abrechnet. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Architekt in ständiger Geschäftsbeziehung mit dem Bauherrn stets unter den HOAI-Sätzen geblieben ist (BGH v. 27.10.2011 – VII ZR 163/10, MDR 2012, 144)."

    Also ist m.E. der AG nach der gängigen Rechtsprechung recht gut geschützt gegen Nachforderungen seitens eines AN der nach HOAI abrechnen müsste.
     
  17. Lexmaul

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    :D - wieviel Gegenbeispiele willst Du hören, wo die Unehrlichkeit anderer die Ehrlichen bluten lässt?
     
  18. Kalle88

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    Und im freien Markt ist das nicht so? Wer am meißten vergisst bekommt in der Regel den Zuschlag und die dicken Nachträge...
     
  19. R.B.

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    Ich weiß nicht ob es gut wäre, noch mehr Bürokratie mit rein zu packen. Das Thema ist so schon schwierig genug.

    Warum lässt man nicht die beiden Parteien frei einen Vertrag aushandeln, auf Wunsch durch Mithilfe eines Fachanwalts (der ja auch bei HOAI basierenden Verträgen empfohlen wurde, s.o.). Die beiden Parteien sollen sich auf Leistungen und ein Honorar einigen, wie es auch in anderen Bereichen ja problemlos möglich ist. Ob man hierzu Empfehlungen in Form eines Leistungskataloges heranzieht, sinnvolle Kombinationen bastelt, oder einfach nur einen für das jeweilige Vorhaben geeigneten Umfang definiert, das bleibt den beiden Parteien überlassen.

    Ich kann mir ein Auto für 50T€ oder 100T€ kaufen, ganz ohne eine Honorarordnung. Ein Haus vom BT für 300T€ gibt es auch ohne Honorarordnung. Es werden tagtäglich Kaufverträge, Dienstverträge und Werkverträge geschlossen, und deswegen bleibt die Welt nicht stehen. Klar gibt es Fälle die sich zu einem Streitfall entwickeln, aber es gibt auch Gesetze und eine Justiz.

    Was würde passieren? Es würde sicherlich ein paar Veränderungen geben, sowohl auf Anbieterseite als auch auf Seite der Kunden. Mancher Architekt würde vielleicht sein Geschäftsmodell überdenken, andere wiederum fahren mit dem bisher eingeschlagenen Weg ganz gut, und wieder andere werden vom Markt verschwinden. Business as usual, wie in vielen anderen Branchen auch. Wie schon geschrieben, überleben Architekten die in anderen Ländern ansässig sind auch.

    Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass es sich für viele Architekten lohnen würde, wenn sie zielgerichteter anbieten könnten, denn das relativ starre Korsett schränkt nicht nur die Kunden ein. Die Kunden wiederum würden schnell merken, dass es nichts geschenkt gibt, denn jeder kocht nur mit Wasser. Viel wichtiger wäre noch, dass keiner das Gefühl haben müsste, er würde über den Tisch gezogen, denn ich glaube, dass das ein Hauptgrund ist, warum alle so gegen die HOAI wettern. Es wird nicht Sicherheit vermittelt, sondern je mehr der angehende Bauherr sich mit der Thematik befasst, um so unsicherer wird er. Nachher weiß er noch nicht einmal, ob er dem angebotenen Preis vertrauen darf. Warum also nicht ein Angebot nach dem Schema, die Planung kostet Dich bis zur Fertigstellung xx.xxx,- €, egal ob die Bausumme später 50T€ höher oder niedriger liegt? Was hat man als Planer dabei zu verlieren? Hat man deswegen Mehrarbeit? Wohl kaum. Aber selbst wenn, dann geht das im Rauschen unter, und mit Erfahrung kann man das sehr wohl einschätzen.

    Beispiel. Vor 20 Jahren war in meiner Branche noch gängige Praxis, dass eine Zulassung aus Dutzenden Einzelpositionen bestand. Da wurde jeder Scheiß berechnet, und wenn es nur ein Formular war das ausgefüllt werden musste. Der Kunde wusste bei Auftragserteilung nicht wirklich, was er für die Zulassung letztendlich bezahlen muss. Was fällt an Reisekosten an? Was kosten die lokalen Zulassungsbehörden? usw. usw. usw.
    Allein der Aufwand für mich war enorm. Was habe ich gemacht? Ich habe für mich die Zulassungen für verschiedene Produkte in den jeweiligen Ländern grob kalkuliert. Dann ging das Angebot an den Kunden raus, die Zulassung in x für Dein Produkt y kostet Dich xx.xxxx,- USD (oder DEM oder später EUR). Die wussten zuerst nicht wie ihnen geschah, und es kamen Rückfragen, "ja, was ist darin enthalten? " und meine Antwort "Alles. Du gibst mir das Produkt und bekommst im Gegenzug die Zulassungsurkunde und bezahlst meine Rechnung".

    Meine Kollegen haben mich für völlig bescheuert erklärt. Aber was ist passiert? Es hat ein paar Monate gedauert bis sich das herum gesprochen hatte. Danach stand das Telefon nicht mehr still. Am Ende habe ich eine Länderliste herausgegeben, mit Preisen, und die Kunden mussten nur noch ankreuzen. Klar, bei einigen Zulassungen habe ich etwas mehr verdient, bei manchen etwas weniger, aber das Risiko konnte ich aufgrund meiner Erfahrung einschätzen, und unter´m Strich habe ich in den vielen Jahren nur bei einer einzigen Zulassung ein paar Euro draufgelegt, an sich nicht der Rede wert. Umsatz und Gewinn gingen durch die Decke, und meine Kunden waren heilfroh, weil ich der erste war, der ihnen bereits während der Entwicklungsphase ihre internationalen Zulassungen auf den Dollar genau angeboten habe. Über die kompletten Projekte gerechnet ergab sich auch eine Einsparung für die Kunden.

    Veränderungen müssen nicht zwangsläufig schlecht sein, man muss nur damit umgehen können.

    Nebenbei bemerkt, ich habe diese Strategie bis heute beibehalten. Wenn heute ein Kunde mit seinem Produkt x hier eine Anfrage stellt, dann kriegt er einen Preis y für die Messungen genannt, und sollten mal Nachmessungen erforderlich werden, dann geht das bis zu einer Menge x auf meine Kappe. Bei 99% der Kunden ist der angebotene Preis dann auch der Endpreis. Ich bin ein Freund von transparenten Vereinbarungen, ich möchte wissen was auf mich zukommt, der Kunde möchte wissen was auf ihn zukommt.
     
  20. Taipan

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    haben wollen .... so würde die Abrechnungsstelle auf jeden Fall billiger als der jetzige Zustand.
     
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