Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ

Diskutiere Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Dazu verwendet man den ( finanziellen ) Puffer für Extras ? Eigentlich das gleiche ,ob A oder GÜ ? Mein haus soll blau werden ! Was...

  1. #381 jodler2014, 07.02.2016
    jodler2014

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    Dazu verwendet man den ( finanziellen ) Puffer für Extras ?

    Eigentlich das gleiche ,ob A oder GÜ ?

    Mein haus soll blau werden !

    Was kostet "blau" bei Firma A und was bei Firma C ?

    Und wenn es plötzlich grün sein soll ...

    Der Arbeitsaufwand ist der gleiche ,nur am Farbton wurde etwas verändert...
     
  2. R.B.

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    Das sehe ich nicht so. Gerade die öffentliche Hand sollte in der Lage sein entsprechende Verträge mit Architekten und Ingenieuren zu vereinbaren. Da wird es keinen Unterschied zu früher geben. Die Vergabe gem. VOF funktioniert ja in anderen Bereichen, in denen es keine Honorarordnung gibt, auch. Man muss sich doch einfach mal überlegen, da werden Werkverträge über Mio. EUR geschlossen, aber wegen einem Architektenhonorar soll ohne HOAI die Welt untergehen?

    Auch bei den EFH sehe ich nicht wo die Bauherren gegen die Wand laufen sollten. Verbraucherschutz bietet die HOAI definitiv nicht, und die Unwägbarkeiten die ich oben schon einmal angesprochen habe, führen dazu, dass die Masse der Bauherren einen weiten Bogen um Architekten macht.
    Es wird einige Bauherren geben die gegen eine Wand laufen werden, das bestreite ich nicht, aber das sind genau die Bauherren die auch heute schon gegen eine Wand laufen (egal ob mit Architekt oder ohne, ob mit HOAI oder ohne). Lebensrisiko.

    Was passieren wird, und da bin ich mir sicher, ist dass die Architektendichte zurückgehen wird. Das wird sich allein schon daraus ergeben, weil diejenigen die bisher nur unter dem Schutz der HOAI existieren konnten, dann vom Markt verschwinden werden. Das werden vorwiegend diejenigen sein die auch heute schon eher das eigene Wohl als das Wohl des Kunden im Auge haben (siehe mein überspitztes Beispiel oben). Der Rest wird auch in Zukunft auskömmliche Bedingungen vorfinden und sich am Markt positionieren, da bin ich mir sicher. Man sollte vielleicht auch einmal einen Blick in die Zukunft werfen. Wie wird sich der Markt entwickeln wenn immer mehr Architekten aus Nachbarländern Aufträge in DE abwickeln? Wo werden welche Leistungen erbracht und wie abgerechnet?

    Aber man sollte nicht nur Nachteile sehen, sondern auch einmal die Vorteile betrachten.

    Mal ein fiktives Beispiel. Bauherr xyz möchte ein Haus planen lassen, Honorar 30T€. Warum sollte er das Geld in einen Architekten-Gesellen investieren wenn er dafür einen Architektenmeister bekommen kann? Aufgrund der HOAI wird doch in der Praxis sowieso nur noch über Mindestsätze diskutiert, alles andere gehört in das Reich der Träume. Ein wirklich lukrativer Architektenvertrag kommt doch fast schon einem 6er im Lotto gleich. Folglich bekommen die "guten" Architekten, die sich für ihre Kunden auch den A.. aufreißen das gleiche wie diejenigen die den Auftrag nach meinem o.g. Beispiel abwickeln. Sie bekommen noch nicht einmal die Chance die Vorteile zu vermitteln, weil sowieso alles gleichgeschaltet ist.
    Das ist vergleichbar mit unseren Staatsdienern die ja auch unabhängig von der Leistung bezahlt werden. Das Ergebnis ist, dass selbst motivierte junge Beamte in kürzester Zeit gleichgeschaltet sind. Da wird ein immenses Potenzial verschenkt.

    Die HOAI war vielleicht mal gut gedacht, doch sie wurde durch die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten einfach überholt. Die HOAI wäre nur zu retten wenn sie grundlegend modernisiert würde, doch genau das wird unterlassen. Stattdessen wird ein bisschen an Kleinigkeiten gefeilt und das als großer Wurf verkauft. Da muss man sich nicht wundern wenn sie im Visier der EU steht.
     
  3. #383 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    OK - und wie überarbeitet man sie ohne alles über Bord zu werfen???
    Gib mal ne Idee einer Lösung?

    Ich halte es da mit Churchill
    Auf gut Deutsch, so lange wir nichts besseres haben, ist das das dem Ideal am nächsten kommende, wenn wir es mit den Alternativen vergleichen!

    Wer also schreit - HOAI weg, Marktwirtschaft her, der möge mir die Vorteile für den Verbraucher nennen und wer sagt, HOAI ja, aber anders, der möge Ideen bringen, was denn besser wäre als das aktuelle???
    Ich erwarte ja keinen fertigen Textentwurf, nur eine Ideenskizze.
     
  4. vOlli

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    Also wenn ich die Baugenehmigung vorlege und eine Werkplanung wünsche, dann ist die Planungsphase bereits erbracht.

    Zudem rede ich nicht von den Wünschen eines Programmierers, sondern vom Architekten, der mir gegenüber sitzt und seine Projekte darlegt, in denen er von seinen Tätigkeiten (hier die Werkplanung) spricht und SEINE Erfahrungen schildert. Nicht Wunschdenken, sondern die Realität des Architekten.
     
  5. vOlli

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    Korrekt. Er hat die Grundleistungen nicht erbracht. Und ich will betonen, dass das sog. SciFi aus den Worten des Archis kommt - nicht vom Programmierer. Und das war 2011.

    Es ist also nicht mein Bilde, welches ich widergebe, es ist das Bild, welches der Archi mir vermittelte.

    Auf diesem Bild basierend hat er mir seine Leistungen vorgeschlagen, diese in einer Tabelle bepreist und diese Tabelle vorgelegt als Angebot.
     
  6. vOlli

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    Hatte gepasst.
     
  7. #387 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2016
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    Sag mal, musst Du den Strang hier vollspamen?
     
  8. #388 Thomas Traut, 08.02.2016
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    Nicht geschrien, aber mal als Gedankenspiel: Beim Wegfall der Mindestsätze gäbe es keine Unterschreitung im Angebot mehr, die der Architekt hinterher einklagen könnte. Das wäre zwar auf den ersten Blick nicht planer-, aber verbraucherfreundlich. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass dadurch manches Dumpingangebot nicht abgegeben würde, wenn man genau weiß, dass hinterher nichts mehr zu holen ist. Letztlich würde sich schon in der Angebotsphase die Spreu vom Weizen trennen, und das Verhältnis Anbieter - Verbraucher wäre vertrauensvoller als jetzt.
     
  9. R.B.

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    Nur ein Gedankengang. Ich würde mal überlegen, ob man nicht den Anwendungsbereich einschränkt. Beispielsweise auf Bausummen > 1 Mio. EUR.
    Dann könnte man, auch in Hinblick auf die EU, so argumentieren, dass sie für die typischen Verbraucher sowieso nicht zur Anwendung kommt. Es gäbe also keinen Grund dagegen zu schießen, denn die EU sieht sich hier eher als Verbaucherschützer, Stichwort Wettbewerbsverzerrung usw. Diese Argumente würden dann in´s Leere laufen.

    Es wäre dann jedem freigestellt, für kleine Bauvorhaben die HOAI auf freiwilliger Basis zu vereinbaren, oder einen Vertrag frei auszuhandeln.

    Vorteil für den Verbraucher, er kann sich den Architekten suchen der sein Vorhaben sowohl von den Leistungen als auch von den Preisen so anbieten kann, dass sich beide einigen können (oder sie finden halt nicht zueinander. Daily business).
    Weiterer Vorteil, keiner der beiden muss befürchten, aufgrund von Grauzone oder was auch immer, später mit einer Klage rechnen zu müssen. Vertrag ist Vertrag.
    Nächster Vorteil, junger Architekt kriegt eine Chance sich seine Sporen zu verdienen, Kunden kriegt das höhere Risiko durch besseren Preis honoriert.
    Nächster Vorteil, Architekt kann sich spezialisieren und dadurch seinen Wettbewerbsvorteil auch in Form von Preisen ausspielen um mehr Kunden zu gewinnen
    Nächster Vorteil, Pauschalpreis, Festpreis, Stundensätze, oder was auch immer, man kann einen rechtssicheren Vertrag abschließen.

    Es wären aber sicherlich auch noch andere Lösungen denkbar. Ich fühle mich jetzt nicht als Verfechter der HOAI oder als derjenige der die HOAI niedermachen möchte, sondern gebe zu bedenken, dass das theoretische Gebilde mit der Praxis schon lange nichts mehr zu tun hat und folglich mehr Hindernis als Basis für einen gesunden Vertrag ist (siehe Ursprung dieses threads).
     
  10. #390 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2016
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    Thomas - ich würde es anders sagen: Die Dumpimgangebote, die in böser Absicht abgegeben und hinterher via Klage "saniert" wurden fielen weg, ja.
    Aber jetzt mal Butter bei die Fische:
    Wie viele Architektenverträge sind es in %, die auf dem Klagewege nachträglich auf Mindesthonorar hochgeklagt werden?
    Ich weiß es nicht, aber ich gehe von einem %0 bis ganz kleinen 1-stelligen % Bereich aus!
    Und wieviel davon hatten die Klage schon im Angebot "hinterlegt" und bei wievielen davon hat eine Differenz über die zu erwartende Leistung die Klage ausgelöst?
    Ich würde sagen, die mit dem Klageentwurf direkt als Vertragsanhang sind da die verschwindende Minderheit.

    Was aber würde passieren: Die Leistungskataloge blieben (Anhang 10), die Architekten hätten aber keine Chance mehr, diese mit einem kostendeckenden Honorar zu versehen.

    Wenn die Mindestsätze fallen, dann kannst Du sinnvoll nur die ganze HOAI aufheben und das führt (hatten wir schon durchdekliniert) zur völligen Verbraucherunsicherheit!
     
  11. #391 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2016
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    Ralf - Hier wird massenhaft gesagt, für den Verbraucher sei die HOAI schon völlig überfordernd. Wenn die weg ist, dann sind wir da, wo wir heute bei den GÜ oft sind.
    Und damit die Ausnahme, die hier angeprangert wird (zu Recht), nämlich Dumping mit nachträglicher "Sanierung" von der absoluten Ausnahme zum halbwegs Regelfall werden wird, weil wir die hier so gern genannte "Kultur" unserer HOAI-losen Nachbarländer nicht haben.
     
  12. #392 Thomas Traut, 08.02.2016
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    Warum nicht? Musst Du bei Angebotsabgabe immer mit dem Mindestsatz drohen, oder kommen die Leute nicht zu Dir, weil sie eine ordentliche Leistung zu einem ordentlichen Preis erwarten?

    Was geleistet werden muss, steht immer noch im Werkvertrag! Und dafür ist eben ein auskömmlicher Preis zu vereinbaren. Wer das nicht schafft, ist eben weg vom Fenster.

    Diese Schlussfolgerung teile ich nicht. Den Leistungskatalog der HOAI halte ich für sinnvoll, aber der Wegfall von Mindestsätzen hätte für den Verbraucher keinen Nachteil, weil die vertraglich geschuldeten Leistungen im Werkvertrag stehen. Für Kollegen, die Planungsleistungen auf Zuruf erbringen und hinterher die Rechnung aufmachen, was sie tatsächlich oder angeblich geleistet haben, wäre das allerdings fatal.
     
  13. mls

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    unterschreitung der mindestsätze ist aus mehreren gründen
    (die auch irgendwo in den 26 seiten versteckt sind) "no go".

    entkopplung von fixhonorar und leistung: "no go".
    zumindest in der praktischen anwendung bewegt sich was,
    da gibts aber noch viel zu tun.
    wenn nur einer der an e. bv beteiligten planer seine leistung
    nicht bringt, versaut der dem bauherren und den anderen
    "fakultäten" den spass ..

    die derzeitige situation ("qualitätsplanerknappheit") und etwaige
    kahlschlagauswirkungen hatte ich angedeutet.
    gegenargumente? nö. keine. weil ich recht hab :p

    die zahl der "angebotsfälscher" mit nachschlagsabsichten ist
    deutlich kleiner als die zahl der "ichkannbilligerundsonstgarnix".

    wenn überhaupt, dann muss man fragen, was die kammern
    (alle!) unternehmen, um den verbraucher zu schützen.
    ich kenne "kollegen" (die apostrophe könnten nicht gross genug
    sein), die nach einer abmahnung wegen honorardumping die
    kammer verlassen haben.
    und? hilft garnix. bevor wieder die abrechnungsstelle ins spiel
    kommt: vergesst es. dafür wären ideen gefragt .. aber bitte
    nicht so platt "keine hoai, kein hoai-ärger".
     
  14. R.B.

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    Sind wir da nicht bereits? Einen Architektenvertrag heute zu unterzeichnen, ohne Fachbeistand, ist milde ausgedrückt "naiv". Was würde sich also ändern wenn der Vertrag frei ausgehandelt würde? Genau genommen gar nichts. Es wird Bauherren geben die weiterhin naiv sind und Bauherren die in beiden Fällen Sachverstand hinzuziehen.

    Ich würde einen frei ausgehandelten Vertrag nicht mit Dumping gleichsetzen, denn letztendlich wird es darauf ankommen, wie in vielen allen anderen Bereichen auch, dass beide Parteien einen Kompromiss finden. Deutschland ist kein Entwicklungsland, es gibt Gesetze, eine Justiz, und es werden täglich viele tausend Verträge abgeschlossen. Warum sollte es nicht möglich sein, dass ein Bauherr und ein Architekt einen rechtssicheren Vertrag schließen?

    Das befürchte ich weniger, denn in meinen Augen gehört dazu fast schon kriminelle Energie, die ich weder den Bauherren noch den Architekten unterstellen möchte. Ich glaube sogar, dass ein solider, frei ausgehandelter Vertrag, dieses Risiko deutlich einschränken kann.
     
  15. Baumal

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    was will man machen ohne HOAI?
    wie soll abgerechnet werden?

    jeder bauherr bekommt von mir das merkblatt:
    "wie rechnet ein architekt sein honorar ab" von der AKBW.

    dann sollten alle unklarheiten beseitigt sein.

    die HOAI, sorry, sehe ich nicht nur für den AN, sondern
    auch für AG, als ein instrument, mit dem man (mehr oder weniger)
    leistungen nachvollziehen kann, die zu entlohnen sind.

    ingenieur leistungen sind nun mal geistig/schöpferische leistungen.
    die lassen sich kaum mit "hand"-arbeit, wie im handwerk berechnen.

    was wäre nach der HOAI? dann kalkuliere ich mit einem stundensatz,
    jede stunde die ich mehr verbrate ist unwirtschaftlich?
    das hat dann für mich nichts mehr mit architektur zu tun, mit spass
    am beruf erst recht nicht.
     
  16. #396 Thomas Traut, 08.02.2016
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    Das hat aber mit Verbraucherschutz nicht mehr viel zu tun!

    Die HOAI sichert Dir auch nicht unbedingt auskömmliche Stundensätze, weil sie nicht festlegt, wie lange eine (Teil-)Leistung dauern darf. Was rauskommt, liegt in erster Linie daran, wieviel Zeit Du für die vereinbarte Leistung brauchst.
     
  17. #397 Thomas B, 08.02.2016
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    Was für weiterreichende Folgen hätte ein Verzicht auf die HOAI?

    Nun....die Richtung ist doch klar: keine HOAI -> die Honorare werden massiv zurückgehen, weil die Kräfte "des freien Marktes" dafür sorgen werden, dass sich viele gegenseitig unterbieten (siehe hierzu mein Beitrag #5...Mindestsatzunterschreitung > 35%!). Klar...muss man nicht mitmachen. Aber wenn alle irgendwann nach unten ziehen, wird man folgen müssen. Gleiche Leistung für deutlich weniger Geld. Unauskömmlich.

    Also muss ich als Planer die Leistungen reduzieren. Dann kann ich also nicht jeden tag auf der Baustelle herumturnen, sondern nur noch 2x die Woche. Kann zum Bumerang werden. Fahrlässig? Grob fahrlässig? Evtl. geradezu Vorsatz! Weil ich wusste ja, dass ich mehr machen hätte müssen...habe es aber wg. mangelnder Bezahlung wissentlich (absichtlich) unterlassen. Verlust des Versicherungsschutzes????

    Grundsätzlich mag man der Reduktion der Honorare, denn nichts Anderes wäre die Aufgabe der HOAI, etwas abgewinnen. Es müssten aber analog die zu erbringenden Leistungen gekürzt werden. Und es müsste eine reduzierte Haftung geben. Rosinen picken (=weniger Honorar zahlen) bei gleichzeitig Rundumsorglospaket (Volle Betreuung, volle Haftung,...) kann es nicht geben.
     
  18. Baumal

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    wenn ich nachts im bett lieg, mir wieder eine andere lösung
    zu einem projekt einfällt, ich aufstehe um die gedankengänge
    kurz zu skizzieren, muß ich das dann wieder in die
    stempeluhr eintragen....?:D
     
  19. R.B.

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    Ich möchte noch einen weitern Punkt in die Runde werfen, denn wir haben einen Mitspieler vergessen. Die Masse der Bauvorhaben ist doch fremdfinanziert. Es wäre also zumindest denkbar, dass auch die Banken sich solche Verträge dann genauer anschauen werden. Das muss kein Nachteil sein.

    Das wollte ich schon vor x Seiten schreiben, dass ich diese Vorgehensweise ausdrücklich gut finde. Du spielst mit offenen Karten, was ich wirklich begrüße.
    Eine vergleichbare Vorgehensweise kannst Du aber auch ohne HOAI anwenden.

    Warum kannst Du eine Planung nicht kalkulieren? Selbstverständlich steckt darin ein Risiko, aber dieses Risiko trägst Du auch heute schon. Du bekommst eine Summe x in der Hoffnung, dass Du damit kostendeckend arbeiten kannst. Ob das wirklich funktioniert hängt primär von Deiner Erfahrung ab, auch heute kann es Dir passieren, dass Du so viele Stunden aufwenden musst, dass das Bauvorhaben an sich zum Verlustgeschäft wird.

    Nebenbei bemerkt, in meiner Branche werden Entwicklungen fast ausschließlich auf der Basis von Festpreisen angeboten. Kein Entwickler könnte einen Stundensatz durchsetzen, mit so einer Strategie bekäme er niemals einen Auftrag. Man muss sich also im Vorfeld schon Gedanken darüber machen, wieviel Aufwand man für eine Entwicklung ansetzen muss. Gleichzeitig versucht man den Leistungsumfang bestmöglich zu beschreiben, beispielsweise indem man die Entwicklung in Teile zerlegt (nur hardware, inkl. firmware, welche Funktionen usw.). Dazu wird ein Pflichtenheft erzeugt, es wird also festgelegt, was das Produkt später erfüllen muss.

    Ja, dafür braucht man Erfahrung, aber wenn ich das mit Architekten vergleiche, dann kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein Architekt nicht in der Lage wäre den Aufwand für so ein typ. EFH abzuschätzen.
     
  20. #400 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2016
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    Nicht der frei ausgehandelte Vertrag ansich, sondern das, was passiert.
    Die HOAI ist weg werden viele auch dank so merkwürdener Ideen, wie einige User sie hier vertreten haben, bei vielen das Gefühl aufkommen, nu sei endlich die "goldene Nase" (die nicht drin ist) abegschnitten und die Preise müssten wie bei Aldi fallen.

    Sicher werden in D jeden Tag Millionen Verträge geschlossen. Die allermeisten aber in einem Umfeld mit wenigen Anbietern, die ihre Preise vielleicht nicht absprechen, aber doch an einander orientieren.
    Das ist beim Planen noch anders.

    Also wird der Bauherr meinen, nun sei Aldi.
    Also Preise drücken. Was machen die Kollegen? Sie sagen, OK, bevor ich nix hab, dann eben zu dem Preis und dann mit einem 1/4 der Leistungen nach HOAI.

    Das wäre ja auch unter zwei Bedingungen OK:
    1) Der Verbraucher meint nicht, er bekäme die E-Klasse zum Trabbipreis
    2) Die Gerichte ändern ihre Haltung zum Haftungsrecht (siehe das zweite Urteil zur BQÜ)

    Denn da wirds, was viele Kollegen dann aber erst beim "Bumm" merken werden, richtig spannend. Was kann ich weglassen, ohne in Haftungsrisiken zu kommen und wo wird mir gar die Versicehrung die Nase drehen und mich alleine die Zeche zahlen lassen (grob fahrlässig)?
    Was dann (Stichwort Insolvenz) auch dem Verbraucher nichts nützte, sondern ihn schelchter stellt.

    Die Gefahr, dass ausserdem viele Kollegen, die heute ehrliche und saubere Arbeit machen, aus reiner Existenznot verführt würden, Angebote zu machen und die Nachträge schon in der Schublade zu haben, ist riesig.

    Ich hab auch nicht wirklich Angst vor der Abschaffung der HOAI.
    Wenn morgen die HOAI abgeschafft würde und in 25 Jahren gräbt einer diesen Strang wieder aus, der lacht sich eckig und wieder rund.

    Ich habe vor den 15 Jahren nach Abschaffung Angst, in denen auf allen Seiten Wildwest herrscht wie 89/90 es die Wessis im Osten be- und getrieben haben.
    Da sind viele ehrliche Leute mit der Unkenntnis der plötzlich gültigen Vorschriften und Regeln regelrecht ruiniert worden - mit voller Absicht!
    Eben, weil man die DDR-Regeln Knall auf Fall abgeschafft und die BRD-Regeln unmittelbar anschliessend gültig werden lassen hat.
    Ohne Übergangsregelungen.
    Auch mit hätte es sicher ein paar Sturköppe, Dussel und ewig gestrige zerrissen, ja. Aber das Groß hätte es so nicht erleiden müssen.
    Aber ein paar Wessis wären heute ärmer.
     
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