Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ

Diskutiere Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Warum kannst Du eine Planung nicht kalkulieren?.... weil ich voll bock auf architektur habe....:D 10 oder 20 stunden, hin oder her interessieren...

  1. Baumal

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    weil ich voll bock auf architektur habe....:D

    10 oder 20 stunden, hin oder her interessieren mich nicht, wenn keine
    stempeluhr vorhanden ist. das ist ja das schöne an dem job, das ergebnis soll
    nicht nur der befriedigung von bauherren dienen, sondern auch meiner...
     
  2. #402 stockstadt, 08.02.2016
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    Aus Verbrauchersicht sehe ich in der HOAI keine Vorteile. Wenn für eine von mir gewollte Leistung ein gesetzlicher Mindestpreis vorgegeben ist, ist das erstmal ein gravierender Nachteil.
    Gerade dann, wenn man quasi die gleiche Leistung auf anderen Wegen mit "normalen" Verträgen und Preisverhandlungen erreichen kann.

    Bei einer Reform könnte man die Architektenleistung durchaus zwischen Privatverbrauchern und gewerblichen AG unterscheiden.
    Mit Verbrauchern könnten/dürften dann Festpreise vereinbart werden .... z.b. Pauschalpreise in Bausummenstufen z.b. 200k-500k etc oder anhand von wohneinheiten
    Man kann aus den LP´s einzuhaltente Richtlinien oder "Normen" machen

    Ich sage nicht, dass die Honorare für A. zu hoch sind und ich bin auch überzeugt, dass "gute" A. ohne HOAI gutes Geld verdienen werden.

    Aber ich als Verbraucher fühle mich als normaler BGB-Vertragspartner deutlich wohler. Diese Verträge sind für beide Parteien alltäglich und bei Streitigkeiten gibt es klare gesetzliche Regeln.
     
  3. Baumal

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    zeig mal die vorteile eines BGB vertrags auf.
     
  4. R.B.

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    Dieses Sparbrötchen gibt es heute schon, und wenn sie auf die Nase fallen, dann ist das ihr gutes Recht. Man kann/muss nicht jeden schützen. Das sehe ich ziemlich emotionslos.

    Selbstverständlich orientiert sich jeder Geschäftsmann auch an seinen Mitbewerbern, das bedeutet aber nicht, dass er sie zwangsläufig unterbieten muss. Er muss sich ja am Markt positionieren und seine Leistungen rüber bringen und verkaufen. Folglich ist es wichtig, dass man den Markt und somit auch die typischen Preise kennt.

    Das kann tatsächlich passieren, aber wenn wir mal genau hinschauen, dann ist das heute schon Praxis. Es finden sich immer ein paar (es gehören ja min. 2 Parteien dazu) die meinen das funktioniert. Die werden danach halt um eine Erfahrung reicher sein.

    Das ist tatsächlich ein wichtiger Punkt, denn man kann natürlich nur für Dinge haften die man selbst unter Kontrolle hat. Deswegen sehen solche Verträge auch Kapitel zum Bereich Haftung vor, denn auch das kann man vereinbaren. Findet sich beispielsweise in allen Angeboten die ich verschicke, und auch in den Angeboten die ich erhalte. Da wird explizit auf die Haftungsfrage (Haftungsausschluss etc.) eingegangen. Ich hatte etwas ähnliches auch jahrelang in meinen Prüfberichten vermerkt.

    Besteht diese Gefahr nicht bereits heute? Klicken wir mal das grüne Fenster weg, ziehen unsere Jacke an, und gehen nach draußen. Suchen wir uns ein Neubaugebiet und analysieren wir mal, wer mit wem und wie gebaut hat, welche Verträge da geschlossen wurden (sofern überhaupt schriftlich fixiert). Ich halte jede Wette, die Masse der Bauherren kann Dir bestenfalls noch den Preis sagen der für die Planung (irgendwie) vereinbart wurde, und wenn Du nach einer HOAI fragst, gibt´s nur ein Schulterzucken.

    Die Situation ist nur schwer vergleichbar, denn damals ist viel schief gelaufen, auch in anderen Branchen. Ich habe erlebt wie eine Firma 2 Mal in den Konkurs getrieben wurde (und auch noch vom gleichen Wessi AG), wie eine Firma gegründet wurde obwohl absehbar war, dass sie max. 1 oder 2 Jahre überleben wird, usw. Ich könnte Dir einige Beispiele nennen. Die Umstände sind aber zu komplex als dass sie zu dieser Diskussion sinnvoll beitragen könnten.

    Ob es durch Änderung der HOAI zu Wildwest kommen würde, da würde ich ein Fragezeichen machen. Es wird sich sicherlich einiges ändern, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dadurch die komplette Branche aus dem Ruder laufen würde.
     
  5. #405 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2016
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    Das ist kein Argument und beantwortet meine Frage nicht.
    Ich habe gefragt, wo die Vorteile lägen, wenn die HOAI weg wäre???

    Anscheinend fallen Dir da keine Vorteile ein!

    Wenn Du es so formulierst, könnte man versucht sein, Dir zuzustimmen!
    Nur stimmt Deine Aussage in keiner Weise!

    Es ist eine Mindestleistung vorgegeben, für die es einen Preis gibt.
    1) Ist das nicht nur ein Mindest- sondern gleichzeitig auch ein Höchstpreis, da die Honorarzone über die Punktetabelle objektiv zu ermiteln ist. Ich kann also auch sehr genau eingrenzen, wo innerhalb der Honorarzone das Objekt liegt und daran erkennen, ob ein Satz mittig zwischen z.B. III und IV angemessen ist oder das Objekt mit Müh und Not III Mindestsatz ist!
    2) Ist über die Anhänge relativ klar definiert, was der Bauherr für das Honorar bekommt.

    Sagt der Bauherr z.B. (habe ich selber schon gehabt) Preise und Kosten rechne ich selber, dann lasse ich den Unterpunkt "Kostenberechnung" weg und reduziere völlig legal und HOAI konform den %-Satz der Leistungsphase.
    Es gibt nur wenige Dinge, die sich nicht rausrechnen oder reduzieren lassen - das sind die haftungsrelevanten!
    Weil eine verminderte Leistung nicht haftungsmindernd wirkt!
     
  6. R.B.

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    Das ist auch gut so. Du musst aber auch Unternehmer sein, und dazu gehören leider auch Aufgaben die keinen Spaß machen. Wer macht schon gerne Buchhaltung? Steuererklärungen? usw. Das gehört aber dazu.

    Ich hatte für Entwicklungen noch nie eine Stempeluhr. Ich gehe sogar so weit, dass ich einzelne Projekte gar nicht im Detail nachkalkuliere (unternehmerischer Fehler), bzw. nur dann nachkalkuliere, wenn ich die Zahlen brauche. Es kommt aber noch schlimmer, ich analysiere keine Monatszahlen (USt. mal außen vor), sondern bestenfalls quartalsweise, und wirklich interessieren mich nur die Zahlen zum Jahresende.

    d.h. Auch ohne HOAI wirst Du nicht gezwungen sein eine Stempeluhr einzuführen.
     
  7. Baumal

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    wie gesagt, die öffentliche hand wäre die erste,
    die gegen die wand läuft. aber, wie war das? wir schaffen das....:biggthumpup:
     
  8. #408 Thomas Traut, 08.02.2016
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    Ich glaube, Du willst einfach nicht verstehen, dass ein Architektenvertrag schon heute ein normaler ein BGB-Vertrag ist. Der Vertragsinhalt ist frei vereinbar, nur die Abrechnung erfolgt nach HOAI.

    Wie ich schon geschrieben habe, wird es ohne Leistungsbilder und deren Unterteilung HOAI noch schwerer, das Leistungssoll zu definieren. Wer Grund- und ggf. besondere Leistungen der HOAI als Vertragsinhalt detailliert vereinbart, hat es zumindest bei der Abrechnung leichter. Wenn es einen solchen Leitfaden nicht mehr gibt, möchte ich den Verbraucher sehen, der noch überblickt, was er angeboten bekommen hat. Da hilft dann gleich am Anfang nur noch der RA.

    Ob die Abrechnung nach gesetzlichen Mindestsätzen nun das Gelbe vom Ei ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich wäre eher ein Befürworter von Pauschalpreisen mit Verbrauchern. Bei größeren Bauvorhaben geht das sicher nicht von Anfang an. Hier könnten Stufenverträge hilfreich sein.
     
  9. #409 stockstadt, 08.02.2016
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    :28: da bin ich mit dir einer Meinung ... nichts anderes habe ich geschrieben
     
  10. #410 stockstadt, 08.02.2016
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    Das würde sich ohne Regelung in der HOAI ganz einfach "unternehmerische Kalkulation" (zumindest ein Teil davon) nennen.

    Ich will doch gar nicht, dass A. zu wenig verdienen .... wahrscheinlich könnte man mit MIR sogar noch mehr verdienen. Denn ich vereinbare (fast) immer Festpreise, die bestimmt insgesamt höher sind.
     
  11. #411 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2016
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    Du liest nur, was Du lesen willst, oder?? An echter Debatte kein Interesse!
     
  12. #412 Ralf Wortmann, 08.02.2016
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    Wieso glaubst du das denn von Stockstadt? Woran machst du das fest?

    Ich sehe an seinen Beiträgen für diese Einschätzung, dass an an einer "echten Debatte" kein Interesse habe, keine Anhaltspunkte.
     
  13. #413 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2016
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    1) Ich frage seit ichweißnichtwievielen Beiträgen auch und gerade ihn, wo die Vorteile einer HOAI Abschaffung für den Verbraucher liegen?
    Antwort: KEINE Wo bitte also ist das Interesse an einer Debatte?

    2) Es sind genug Dinge aufgezählt worden, wo die HOAI auch Vorteile für den Verbraucher hat, die bei beim freien Spiel der Kräfte für den Verbraucher wegfielen.
    Darauf geht (u.a.) er mit keiner Silbe ein. Das kann ich nur als selektives Lesen bezeichnen!
     
  14. R.B.

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    Dafür sehe ich in diesem Faden keine Argumente, und ich kann es mir auch nicht vorstellen. Ich hatte oben schon geschrieben, warum gerade die öffentliche Hand damit die wenigsten Probleme haben sollte.
    Warum gehst Du davon aus, dass die Öffentliche Hand damit gegen die Wand fahren würde?

    Abgesehen davon, dass bei meinem o.g. Vorschlag sowieso die meisten Vorhaben der Öffentlichen Hand weiterhin unter die HOAI fallen dürften, kenne ich es so, dass bei den hier umliegenden Gemeinden und Städten sehr wohl Leute sitzen die mit der Materie vertraut sind. Die könnten jederzeit einen Leistungskatalog erstellen oder die HOAI auch für kleine Bauvorhaben als verbindlich voraussetzen.

    Ich kann hier nicht erkennen, warum ausgerechnet die Öffentliche Hand gegen die Wand laufen sollte.
     
  15. #415 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2016
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    Weil die massiv gehalten sind, Kosten zu drücken.
    Das geht soweit, dass Dumping-Stundenlöhne vereinbart werden, nur um zu ziegen - Hey, wir sparen.

    Nein, gerade viele Sanierungen, die in Tranchen vergeben werden. sind unter den Kosten eines EFH!
     
  16. dimitri

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    Vielleicht, das kann man auch umgekehrt sehen: Durch die HOAI hat man als Architekt heute schon einen massiven Wettbewerbsnachteil, denn Baubegleiter und Planer diverser Institutionen gibt es jetzt schon.
    Warum also nicht einem Architekten die Möglichkeit geben z.B. Ausschreibung, Bauleitung Rechnungsprüfung für 10% pauschal der Bausumme pro beauftragem Gewerk anzubieten. Dazu ein passender Leistungskatalog mit dem der Architekt seinen Schnitt macht und ein guter Bauablauf möglich ist. Das entspricht dann natürlich nicht der Leistung die die HOAI heute bietet, aber die kann auf Wunsch ja immer noch beauftragt werden.
    Für die meisten BH die im üblichen Bereich bauen ist das vermutlich vollkommend ausreichend und eine deutlich Verbesserung zur Planung die etwa beim GÜ eigekauft wurde.

    Sicherlich braucht es auch Erfahrung, erstmal herauszufinden wieviel ich denn für den reduzierten Betrag noch anbieten kann - und das wissen am ehesten die Architekten, die heute schon unter der HOAI anbieten - und trotzdem überleben. Das wäre also in dem Fall die schärfste Konkurrenz in der post HAOI Zeit.

    Ich kann aber auch nachvollziehen, wenn man einen bestimmten Qualitätsanspruch hat, und plötzlich den nicht mehr machen kann, weil man sich das selbst nicht mehr erlaubt oder weil's auch gar nicht erwartet/gewünscht wird. Besonders wenn man seinen Job gerne macht, will man ja auch was gscheites abliefert, aber meistens merkt es auch keiner, wenn es nur 80% davon sind ;)
     
  17. #417 Skeptiker, 08.02.2016
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    HOAI ist nur Preisrecht. Der wie auch immer geschlossene Architektenvertrag ist sowieso ein BGB-Vertrag, auch 2016 und auch schon 1960!


    mit skeptischen Grüßen!
     
  18. Taipan

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    Da bist du aber gewaltig auf dem Holzweg. Schau mal bitte nach, wieviel in der HOAI für die LPH 6-8 veranschlagt ist und vergleiche es mit deinen vorgeschlagenen 10% der KG 3+4 ...

    Wenns so wäre, nähme ich sofort für die vorgeschlagenen 10%.
     
  19. #419 Skeptiker, 08.02.2016
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    Im Neubau vermutlich durchsetzbar, beim Bauen im Bestand oder Modernisierungen never!

    Ist eigentlich schon irgend jemandem aufgefallen, dass die HOAI auch für zahlreiche Planungs- und Beratungsleistungen außerhalb des Leistungsbildes "Gebäude- und Innenräume" gilt? Straßenbau, Bahnbau, Siedlungswasserwirtschaft, Wasserbau, Umweltverträglichkeitsprüfung, Bauphysik, Ingenieurbauwerke ...

    Die öffentliche Hand ist in Summe der mit Abstand größte Auftraggeber von Leistungen nach HOAI - und rechnet immer nur in Honorarzone unten ab.

    Bei der letzten Reform wurde - zumindest in der Anlage zur Bundesratsvorlage - die Frage beantwortet "wieviel kostet das die Gemeinden, Länder und Bund?". Für EFH gibt es die HOAI heute sicher nicht mehr - auf wenn sie in ihrer Anfangszeit auch dem Schutz vor überteuerten Architekten dienen sollte.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  20. Baumal

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    .... der war gut....:bounce:

    genau, da sitzen leute die mit der materie vertraut sind!
    leute die mit der matiere vertraut sind, haben vermutlich andere
    aufgaben zu stemmen.

    willst du noch ein paar hilfskräfte einstellen?
     
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