Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ

Diskutiere Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Weil die massiv gehalten sind, Kosten zu drücken. Das geht soweit, dass Dumping-Stundenlöhne vereinbart werden, nur um zu ziegen - Hey, wir...

  1. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Na ja, entweder die Löhne ermöglichen ein auskömmliches Einkommen, oder eben nicht, im zweiten Fall wäre man ja bescheuert wenn man so eine Auftrag annehmen würde.
     
  2. dimitri

    dimitri

    Dabei seit:
    29.05.2013
    Beiträge:
    778
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Informatiker
    Ort:
    nirgendwo
    Stimmt :D aber es wären LPH5-8, ohne 5 wird 6 und 7 doch zumindest deutlich erschwert. Marketingtechnisch hört sich 10% (oder 9% oder 8% je nachdem) aber auch deutlich besser an.
    Die Aspekte von Skeptiker und Ralf D. sind aber sehr interessant. Als Laie denkt man eher nur an den privaten Sektor aber es gibt ja noch weitaus mehr.
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    richtig, wenn du damit sagen willst, dass es speziell gegen "schwächere"
    die tendenz gibt, 20% der leistung für 60% des honorars abzurechnen .. :p
    besser 3% gewinn als garnix :P :p

    man kann ja proklamieren, dass im bauexpertenforum sowieso nur
    die verkrachten projekte auftauchen, genauso wahrscheinlich: das,
    was hier erscheint, ist die spitze des eisbergs. wer soll das beurteilen?
    ich nicht - aber nach meiner subjektiven wahrnehmung von planungen
    oder mängelverwaltungsakten wäre es wünschenswert, in den focus
    zu rücken, was ,volkswirtschaftlich und für den einzelnen, wichtig ist:
    die geschuldeten leistungen in ausreichender qualität zu bringen.
    obwohl honorare mehr denn je das budget des bauherren belasten,
    ist eine ordentliche planung (etc) immer noch der günstigste hebel,
    negativausrutscher zu vermeiden. kommt mal runter auf die erde!
     
  4. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    sagt derjenige, der immer in kryptisch schreibt.....:D
     
  5. #425 Skeptiker, 08.02.2016
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.294
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Markus, wo die Minderleister und Extra-Abrechner besonders häufig auftreten, weiß ich auch nicht. Einen späteren Prozess zur Erzielung des Mindesthonorars einzuplanen halte ich für unseriös. Ich sehe völlig unabhängig von der Art der Honorarermittlung immer mehr gebaute Fehler, auch bei guter bis sehr guter Planung. Mir scheint, wir haben es mit immer geringer fehlertoleranten Bauteilen zu tun, mit denen nur noch wenige Handwerker wirklich umgehen können. Ich sehe dafür immer mehr notwendig werdende Kontrolle um die bestellte Qualität tatsächlich dauerhaft zu bekommen. Lösung dafür habe ich keine.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  6. #426 Pruefhammer, 08.02.2016
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    also, der Vorteil bei Wegfall der HOAI wäre ganz eindeutig ein marktgerechter Preis. Das ist auch Verbraucherschutz. Noch immer fehlt mir das Argument warum ausgerechnet bei Achitekten und Ingenieurdienstleistungen es ein Preisrecht geben soll. Im Handwerk gibt es auch kein Preisrecht und wenn es dort eins gäbe, dann hätten wir vermtl. die gleiche Diskussion wie hier auch. Natürlich kann man für jede Branche ein Preisrecht etablieren, allerdings ist dann das Wirtschaftssystem ein völlig anderes.
    Die Gefahr in Haftungsrisiken zu kommen besteht heute doch längst wie von Thomas B. beschrieben. Bietet z.B. ein Elektriker zu Dumpingspreisen an und hat dadurch eigentlich zu wenig Zeit um die Steckdose richtig zu installieren und abschließend zu prüfen steht er auch mit einem Bein im Knast.Der wird sich auch nicht damit herausreden können, dass der Auftrag nicht auskömmlich war und er daher keine Zeit hatte seine Arbeit ordentlich zu machen. Selbst wenn es um nicht sicherheitsrelevante Dinge geht, wird der Handwerker auch nicht mit dem günstigen Preis argumentieren können. Der Kunde hat im Regelfall einen Anspruch auf eine Leistung mitllerer Art und Güte. Da wird der Eli auch die im 45Grad Winkel festgekrallte Steckdose auch nicht mal mit dem günstigen Preis rechtfertigen können. Das muss jeder für sich kalkulieren. Natürlich ist es nicht schön, wenn Mitbewerber so güntig anbieten, dass eine fachgerechte Arbeit zu dem Preis kaum möglich ist, ist aber tägliche Praxis mit der sich jeder außerhalb des Preisrechts nunmal auseinandersetzen muß.
    In einer arktwirtschaft muß eine Branche, die ein Preisrecht für sich fordert in meinen Augen schon sehr gewichtige Argumente vorbringen um diesen Vorzug einfordern zu können, diese wirklich gewichtigen Argumente sehe ich im Baugewerbe nicht.
     
  7. #427 stockstadt, 08.02.2016
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt
    Natürlich ist das schon aufgefallen ... ich schrieb schon vor ein paar hundert Beiträgen, dass es durchaus schützenswerte Bereiche gibt (von Brücken bis zu Fernsehtürmen), wenn sie das Gemeinwohl betreffen.

    Bis auf einige A. erkennen hier mittlerweile aber viele den Konsens an, dass das "kleine Verbrauchergeschäft" entweder schon weg ist, weg brechen wird und zumindest ordentlich reformiert gehört.
     
  8. #428 Thomas Traut, 08.02.2016
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Das kann ich nicht generell beurteilen. Aber z.B. statisch möglichst ausgelutschte Bauteile mögen ja auf dem Papier ihren Reiz haben. Wenn aber schlanke oder dünne Bauteile schon kaum noch zu berechnen und theoretisch gerade noch zu bewehren sind, kommt die Bauausführung einfach nicht hinterher, und an der Objektüberwachung bleiben die Probleme hängen. Unzureichende Fehlertoleranz würde ich durchaus bei den Planungsfehlern einordnen wollen. Da machen sich manche Architekten das Leben recht einfach, wenn sie nur bis LP 4 beauftragt sind. Nach mir die Sintflut, solche Entwürfe hatte ich auch schon auf dem Tisch.

    Das hat aber mit der HOAI jetzt nicht direkt was zu tun. Wer als Bauherr komplizierte Bauwerke möchte, muss eben eine entsprechende Überwachung bezahlen. Da schützt auch die HOAI nicht vor zu viel Aufwand für's Geld.
     
  9. vOlli

    vOlli

    Dabei seit:
    28.08.2010
    Beiträge:
    641
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Nürnberg
    Schaut man sich den Ausgangspost an, geht es doch nicht, wie hier diskutiert wird, darum, dass die HOAI abgeschafft werden soll.

    Vielmehr geht es darum, dass es Situationen gibt, in denen unterhalb der HOAI Sätze Pauschalen vereinbart werden, die am Ende das Stück Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen.

    Der erste, der in der Vertragsgestaltung nach der HOAI rufen muss, ist der Architekt. Er macht dem Auftraggeber ein Angebot. Er ist derjenige, der bezogen auf die Honorierung das Heft in der Hand hat.

    Einige klären ihre Kundschaft auf, andere tun das nicht und bieten Leistungen unterhalb der HOAI an. Oder - das gleube ich fast mehr - leisten mehr als beauftragt und versuchen diese Mehrleistung trotz einer pauschalen Vereinbarung nach HOAI abzurechnen.

    Eine Abschaffung der HOAI würde diesen Mißstand nicht beseitigen. Gerade im Gegenteil, die HOAI gibt tatsächlich ein Gerüst, um dem Bauherren anhand eines Leistungskatalogs die Leistungen des Architekten montär zu bewerten. An dieser STelle besteht tatsächlich ein Verbraucherschutz, zumindest kann dies so argumentiert werden.

    Die Frage nach dem Verbraucherschutz sieht anders aus, wenn der Verbraucher keine Ahnung von der HOAI hat, den Leistungen, die der Architekt erbringt und auf der Basis von Pauschalverträgen die Erwartungshaltung hat "der Archi macht mein Haus und das kostet die Pauschale".

    Und hier muss angesetzt werden, um die Problematik und deren Entstehung vorzubeugen. Und das geht nur, wenn der Architekt den Willen und die Zeit aufbringt, den potentiellen Auftraggeber über seinen Leistungsumfang und die Gebundenheit an die HOAI aufzuklären.

    Daher bin ich für die HOAI und für eine Aufklärungspflicht des Architekten.

    Bleibt der Verbraucher bezogen auf das HOAI Preisrecht unaufgeklärt, kann der Architekt ein Honorar nach HOAI einfordern, egal was er dem Verbraucher angeboten hat. Das ist nämlich kein Verbraucherschutz mehr, weil der Architekt nur unter eng geschnittenen Voraussetzungen an ein Pauschalhonorar unterhalb der HOAI Sätze gebunden ist.

    Verbraucherschutz ist aber, dass der Architekt - trotz geltender Mindestsatz-Regelung - an sein Angebot gebunden wäre und nur im Ausnahmefall das Recht hätte, nach den Mindestsätzen abzurechnen. Diese Ausnahmefälle müssten formuliert werden und die Rechtsprechung müsste im Sinne des Verbraucherschutzes darauf angepasst werden.

    Dann hätte jeder Architekt den Willen, seine Auftraggeber über den Sinn der HOAI aufzuklären.
     
  10. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ...........
     
  11. #431 stockstadt, 08.02.2016
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt
    Förmlich richtig, aber im Kontext ist das für ein "normales Vertragswerk" schon ein Widerspruch in sich.

    Aber wenn ein Vertragspartner z.b. ein einklagbares Recht auf ein Mindesthonorar hat (das bei Vertragsschluss noch nicht mal feststeht oder von einem event vereinbarten Festpreis abweicht), ist das für mich als Verbraucher kein NORMALER Vertrag, sondern eine Verquickung zweier Rechtsbereiche die mich insgesamt benachteiligen.
     
  12. #432 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ah ja. Na, dann erklär mir mal, was an den aktuellen Sätzen marktungerecht ist.

    Der aktuelle Milchpreis wird sicher von vielen als "marktgerecht" bezeichnet. Vor allem von denen, die wenig verdienen.
    Frag mal einen Milchbauern, wie der den findet!

    Ich habe das Gefühl, hier dikutieren einige als von Geburt Blinde über Farbe. Bevor R.W. wieder fragt ;), wer die Haftung eines Handwerkers für schlechte Ausführung mit der Haftpflichversicherung eines Architekten vergleicht, hat keinerlei Ahnung.

    Auf den Eli umgelegt, wäre das so als würde der nur dadurch, dass er ein Kabel auf die Wand legt auch dafür haften, dass der Maurer die Wand mit dem falschen Mörtel gemauert hat!

    Ich hab nix gegen Debatte, aber bitte mit vernünftigen Argumenten. Hier aber leben einige nur ihre persönlichen Probleme mit der HOAI aus.
     
  13. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Na das ist einfach zu beantworten. Wenn freie Preisbildung nicht mehr möglich ist, dann kann es sich niemals um einen Marktpreis handeln.
     
  14. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    das ist schon fast einen eigenen strang wert .. aber kurz:
    das ist aber merkwürdig. ab wieviel mio? wo ist der BL?
    das spiegelt nicht meine erfahrungen (50k bis 5mio) : lph1 und
    lph5 ist teilweise dramatisch schlecht, völliges techn. unverständnis,
    der BL solls richten. sowas geht nicht.
     
  15. #435 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    @ R.B. - was aber nicht zwangsläufig bedeutet, das er marktungerecht ist :D :p Auch wenn viele diese Gleichung aufmachen, so stimmt sie doch nicht.
     
  16. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg

    noch einmal von mir bekommen BH das merkblatt
    ausgehändigt. im ersten gespräch erläutere ich auch,
    wie ich zu meiner kohle komme, es ist mir wichtig, für
    laien oftmals undurchschaubar, was sie nun weshalb, wofür,
    weshalb überhaupt zahlen müssen.

    dann geht der spass (oder arbeit) los.

    ich kann es sehr gut nachvollziehen, dass manche laien
    absolut keine ahnung von HOAI haben, ebenso kann ich
    nachvollziehen, dass sich laien nicht in die tiefen der HOAI begeben
    möchten (meine bauherren nötige ich fast, sie sollen das merkblatt studieren)
    verstehe ich.

    dass die HOAI so vehement niedergeschmettert wird verstehe ich nicht,
    und ich verstehe vieles. lösungen wie es ohne HOAI weitergehen soll,
    die auch (vor allem für den AG) funktionieren könnten, habe ich nicht gehört.

    machen die ingenieure dann stundensätze, oder wie stellt ihr das euch vor?
     
  17. #437 Pruefhammer, 08.02.2016
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    na ja Herr Dühlmeyer, also ein Planer hat einen bestimmten Haftungsumfang, den können wir gern im Detail diskutieren, der könnte auch in einem Vertrag zwischen Archi und BH festgelegt sein. Auch ein Eli hat u.U. einen erweiterten Haftungsumfang um bei dem Beispiel zu bleiben. Er kann sich auch nicht darauf berufen nur eine Steckdose angeschlossen zu haben, er muß auch die evtl. schon vorhanden Installation im Blick haben, evtl. ist jetzt ein FI Schalter nötig oder eine andere Absicherung usw. Letztendlich ist der Haftungsumfang per Gesetz zu definieren oder durch Vertragsauslegung oder durch Rechtsprechung. Hat aber in meinen Augen alles nichts mit der HOAI zu tun. Es stünde doch jedem Planer frei ein angemessenes Honorar zu vereinbaren, das seine Risiken abdeckt, egal wie hoch das Risiko tatsächlich sein mag.
     
  18. #438 stockstadt, 08.02.2016
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt
    Naja, ich habe gerade nochmal unserer Beiden Beiträge gelesen ... da habe ich aber eine ganz andere Wahrnehmung.

    Es kommen hier von einigen Diskutanten wie auch von mir diskussionswürdige aber/und auch übereinstimmende Argumente zusammen. Sogar Architekten haben sich "bewegt"

    Wenn man aber deine Beiträge quer liest, bleibt nur ein: "Das haben wir schon immer so gemacht"


    Ich verstehe teilweise die Angst vor Veränderungen und dem Verlust von Privilegien, wobei ich wirklich eher Chancen sehe.

    Mir wurde in meinem Leben schon zweimal durch staatliche Entscheidungen meine Berufs- und/oder Einkommensgrundlage genommen. Das war im ersten Moment gedanklich schwer, aber objektiv betrachtet kann man nicht immer am Gestrigen festhalten.
    Ich habe aber immer nur das positive gesehen .. im Nachhinein kann ich sagen, dass man auch zum Glück gezwungen werden kann :28:
     
  19. #439 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Nun, ich mag sie ja überlesen haben. Wo waren doch gleich Deine Argumente, was der Wegfall der HOAI dem Verbraucher an Vorteilen bringen mag.
    Nenne Sie mir doch bitte nochmal.

    Und wo hab ich geschrieben, ich hätte Angst vor Veränderung? Ich habe im Sinne der Bauherren Agnst vor einer ersatzlosen Abschaffung der HOAI ohne jede engmaschig begleitete Übergangsregelung.
    DAS ist aber etwas ganz anderes!
     
  20. #440 Ralf Wortmann, 08.02.2016
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Ich könnte, um die Diskussion anzuregen, ein solches Argument nennen:

    Wenn Verbraucher ohne Geltung der HOAI mit einem Architekten einen Festpreisvertrag schlössen, der in Zeiten der Geltung der HOAI die HOAI-Mindestsätze unterschritten hätte, wären sie vor Nachforderungen des Architekten wegen Unterschreitung der Mindestsätze gefeit und hätten mehr finanzielle Planungssicherheit.

    Das Argument gilt natürlich nicht nur für Verbraucherverträge, sondern z.B. auch für Subunternehmer-Architektenverträge und generell für alle Auftragnehmer bei solchen Festpreis-Konstellationen.
     
Thema: Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Honorar_und_Vertragsrecht/Merkblatt52-Architektenhonorar-2013.pdf

    ,
  2. architektenrechnung gegenüber Unternehmer

    ,
  3. architektenrechnung abzug bautagebuch

    ,
  4. kürzung architektenrechnung
Die Seite wird geladen...

Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ - Ähnliche Themen

  1. Dachausstiegsfenster - zwei- oder dreifach Verglasung?

    Dachausstiegsfenster - zwei- oder dreifach Verglasung?: Guten Tag, wir wollen in einem Mitte der 1990 ausgebauten Dachgeschoss das Dachausstiegsfenster tauschen lassen. Aktuell ist ein Kaltdachfenster...
  2. Hallo und guten Tag ich zwei Fragen zum Durchlauferhitzer

    Hallo und guten Tag ich zwei Fragen zum Durchlauferhitzer: Hallöchen hätte zwei Fragen bzgl eines Stiebel Eltron Durchlauferhitzer die Erste wie Alt ist das Gerät wir sind in das Haus eingezogen und den...
  3. Gipskarton-Traglatten DG zu schmal– zwei nebeneinander?

    Gipskarton-Traglatten DG zu schmal– zwei nebeneinander?: Ich werde mein DG mit Gipskartonplatten verkleiden. Als Traglatten habe ich gaaanz viele Meter Lattung mit dem Maß 28x48 übrig. Ich vermute...
  4. Zwei Fragen zum korrekten Fenstereinbau

    Zwei Fragen zum korrekten Fenstereinbau: Moin zusammen, Könnt ihr mir bitte nochmal helfen mit einer Bewertung der Fenstereinbausituation durch meinen Fensterbauer? An sich sieht alles...
  5. Verschmelzung von zwei Flurstücken

    Verschmelzung von zwei Flurstücken: Hallo zusammen, ich hoffe das meine Frage hier richtig aufgehoben ist. Es geht um ein Flurstück auf dem ein Haus steht. Ein weiteres grenzt...