Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ

Diskutiere Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; ... der könnte auch in einem Vertrag zwischen Archi und BH festgelegt sein Kaum! Knallt es, also geht irgendwas in die Binsen, dann wird...

  1. #441 Thomas B, 08.02.2016
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Kaum!

    Knallt es, also geht irgendwas in die Binsen, dann wird natürlich gerne nach einem Schuldigen gesucht, der den Salat löhnen darf. Da ist der A. idR eine gute Adresse, weil er eine entsprechende Versicherung haben muss.

    Mag sein, dass die Rechtsprechung (Ralf????) das mittlerweile anders sieht, aber seinerzeit (also vor einigen Jahren, als ich mal einen befreundeten RA dahingehend befragt hatte) war es so, dass man sich kaum "enthaften" konnte. Da heißt es nachher: BH = Laie, der wusste doch gar nicht. So genau kann man über Risiken gar nicht aufklären und sich schriftlich nachweisen lassen, als das man nicht doch haftet...am Ende. Thema hierzu auch "gesamtschuldnerische Haftung". Macht der Statiker etwas falsch, so hat der BH das recht sich die Kohle vom Architekten zu holen (der kann dann wiederum den Statiker rannehmen). usw. usf. Tolles Spielchen.
     
  2. #442 Pruefhammer, 08.02.2016
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    Das Argument mit der fürsorglichen Angst um de Bauherren ist doch vorgeschoben, wieviel Prozent aller EFHs (und was anderes bauen Privatleute praktisch nicht) werden denn mit Hilfe eines freien Architekten mit HOAI Mindestsatz oder mehr gebaut?
    Wo ist der Schutz der privaten Bauherren bei BTs, GÜs?
    Die Kundschaft, die sich einen freien Architekten ohne Unterschreitung des HOAI Satzes nehmen, gehören doch zu einem Großteil, der eh schon etwas betuchteren Schicht unserer Gesellschaft an, die könnten und würden auch nach HOAI Wegfall "ihren" Architekten finden, der natürlich für entsprechendes Honorar ihnen da eine schicke Hütte aufs Grundstück stellt.
    Die eigentlich besonders Schutzbedürftigen, die sich das Häuschen vom Munde abgespart haben, ganz am unteren Ende der Preisskala landen zu 95% beim BT oder GÜ. Ohne irgendeine Überwachung, QS oder dergl.
     
  3. #443 Pruefhammer, 08.02.2016
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    @Thomas B. : richtig, könnte man aber gesetzlich ändern, wenn man denn wollte. Es gibt aber auch in anderen Bereichen Risiken, wo ich als Unternehmer die Haftung nicht ausschließen kann, Beispiel Eli: Ich kann den Kunden nicht ein Papier unterschreiben lassen, wo drinsteht: Kunde weiß, dass der PE nicht angeschlossen ist und trägt das Risiko. Wäre wohl rechtlich kaum haltbar. Wo die Grenze verläuft zwischen freier Vereinbarung und nicht ausschließbarer Haftung ist letztendlich eine Frage von Gesetzen und Rechtsprechung. Ist ein Gesamtgesellschaftliches Thema, hat aber wie gesagt m.E. mit der HOAI nichts zu tun.
     
  4. #444 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Da gefallen mir die Vorschläge der Abrechnungsstelle besser. Denn die beheben diese (minimale) Problem ohne die Vorteile der HOAI aufzugeben.

    Oh, danke, dass Du mir endlich mal meine wahren Ängste erklärst!

    Ernsthaft - woher nimmst Du das Recht, solches zu behaupten?

    Genau - gleiches Unrecht für alle!
    Soll man die Abschaffung eines in weiten Teilen für den Verbraucher nicht nachteiligen bis sogar vorteilhaften, weil Leistungen definierenden Rechts damit begründen, dass manche Leute darauf verzichten, weil sie ein anderes Modell wählen.
    Was regen wir uns dann über VW auf. Die Leute hätten doch einen Benziner von VW oder einen Opel, Nissan oder sonstwas kaufen können. Echt ey.

    Liebe Leute, kommt bitte mal mit Argumenten um die Ecke und nicht mit billiger Polemik.
     
  5. #445 Skeptiker, 08.02.2016
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.294
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    50.000 € bis 40 Mio anrechenbare Bausumme.

    Natürlich geht das nicht, aber weshalb ist denn die Planung so schlecht? Weil es allein beim Gebäude und seinen rausbildenden Ausbauten rd. 40 Gewerke gibt, die jeweils 3 bis ca. 10 grundlegend unterschiedliche Bautechniken beherrschen müssen mit jeweils wieder 2 - 5 zugelassenen oder genormten Systemen. Und das alles unter unterschiedlichen Rahmenbedingung. Wer nur eine Handvoll davon immer wieder einsetzt beherrscht die hoffentlich perfekt - nach einigen Jahren. Ein guter Ausführungsplaner soll aber alle (geraten) 1.000 relevanten Systeme / Normen in ihrer praktischen Umsetzbarkeit im Kopf haben und richtig einsetzen können. Das geht doch kaum noch! In der Medizin gibt's Fachärzte, im Bau aber nur eingeschränkt Fachplaner, Architekten sollen bitte alles können - nach zwei Berufsjahren. Ich habe einige Jahre mal als Fach-Ausführungsplaner gearbeitet. Und weiß auch in dem Feld bei Weitem noch nicht alles. Und doch wird man da zum Fachidioten!


    mit skeptischen Grüßen!
     
  6. #446 stockstadt, 08.02.2016
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt
    Langsam sind solche Sprüche nicht nur albern ... sondern werden unverschämt

    Liest du hier eigentlich mit .. oder posaunst du nur laut hinaus??
     
  7. #447 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich lese, nur leider keine Argumente von Dir.
    Wo hast Du in den letzten 100 Beiträgen ein Argument genannt, dass einen Vorteil für den Verbraucher nennt, den dieser durch die Abschaffung der HOAI hätte?
    Ich habs wirklich nicht gesehen. Wenn ichs übersehen habe, nenns mir noch mal oder sag mir, wo es stand. Dann reden wir darüber!
     
  8. #448 Skeptiker, 08.02.2016
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.294
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Kurz: Unendliche Möglichkeiten Fehler zu machen oder bei Anderen zu übersehen und dafür voll zu haften.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  9. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Der Planer oder Ing. muss auch mit HOAI kalkulieren, ob er mit den Sätzen klar kommt, was soll sich in Zukunft daran ändern? Oder sind die Sätze doch so üppig gestaltet, dass man nicht mehr kalkulieren muss?
     
  10. #450 Thomas B, 08.02.2016
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Doch, finde ich schon.

    Wickle ich heute 3 Häuser im Jahr ab...ordentlich....mit ausreichend Zeit für alles, so sinkt mein Risiko etwas falsch zu machen.

    Muss ich, um den selben Ertrag zu erzielen, 5 Häuser machen, so steigt mein Risiko schon mal, weil 5 Häuser mehr sind als 3 Häuser. Und ich habe für jedes der 5 Häuser deutlich weniger Zeit, kann viel weniger Zeit auf jedes verwenden.
     
  11. #451 Ralf Wortmann, 08.02.2016
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Polemik ist ein Meinungsstreit, der zumeist durch scharfe Äußerungen, teilweise auch durch persönliche Angriffe geprägt ist.

    Da du auch das von mir vorgetragene Argument (ein Argument, kein "Vorschlag") einbeziehst und als billig Polemik bezeichnest, wäre ich dankbar, wenn du mir mitteilen könntest, wieso du meinen Beitrag #440 in diesem Sinne als scharfe polemische Äußerung, ja sogar als „billig Polemik“ (was auch immer das bedeuten soll) und nicht als Argument ansiehst.

    Eine scharfe Äußerung meinerseits vermag ich in jenem Beitrag beim besten Willen nicht zu erkennen. Warum also deine wütende Reaktion?

    Oder bezog sich das gar nicht auf mich?
     
  12. #452 Skeptiker, 08.02.2016
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.294
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Wie denn sonst? Aber Stundensätze kennen wir doch auch jetzt schon, oder wie kalkulierst Du jetzt? Auch jetzt sollte jeder vorab das HOAI-Honorar durch den eigenen Bürostundensatz teilen (dürfte irgendwo zwischen 50 und 80 € liegen, o. MwSt.) und die Zeitlimits entsprechend setzen. Wie machst Du das denn sonst?

    Deshalb schrieb ich bereits, dass sich an den Honoraren auch ohne HOAI nicht viel ändern dürfte, denn die bildet genau ein durchschnittliches übliches Zeitvolumen ab, siehe mein Link zum AHO.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  13. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wer sagt denn, dass es so sein muss? Du findest heute 3 Kunden die die Summe xx bezahlen, warum sollte es diese Kunden ohne HOAI nicht mehr geben?
    Ich glaube nicht, dass über Nacht alle zu Schnäppchenjägern mutieren, schon gar nicht wenn man Ihnen im "Verkaufsgespräch" auch die Details der eigenen Preise darlegt, oder auf Risiken beim Wegfall von Leistungen hinweist. Es könnte auch gut sein, dass ein aufgeklärter Kunde viel detaillierter nachfragen kann, und daher die Preise und deren "Wert" zu schätzen weiß.

    Wie gesagt, die Sparbrötchen sind bereits heute keine Kunden für Architekten, die werden keinen Auftrag erteilen, selbst wenn man ihnen die Planung schenken würde. Ich würde mich daher um diese "Kunden"gruppe gar keine Gedanken machen, die gibt es heute bereits nicht mehr.
     
  14. #454 Pruefhammer, 08.02.2016
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    das ist in der Tat ein Argument. Ich erlebe immer wieder wie rd. 80% der Privatleute einen Architekten als Designer verstehen. Ich soll also 30k€ ausgeben, dass das Haus hübsch aussieht? "Das Haus aus dem Katalog gefällt uns auch, mehr wollen wir nicht."
    Die Leistungen eines Architeken wie Werkplanung, Leistungsverzeichnis, usw. werden oft gar nicht wahrgenommen oder sind schlicht gar nicht bekannt bei den Bauherren.
    Andererseits erlebe ich in der Praxis auch immer wieder, wie trotz LP1-8 Beauftragung der Hausbau problematisch verläuft, weil der Archi geschlafen hat, Pläne gezeichnet hat, die nicht funktionieren (oh, ja, da kommt ein Rohr lang, das hatte ich mir anders vorgestellt, ja dann müssen wir das irgendwie verkleiden). Also, die HOAI als Allheilmittel ist nun wirklich auch nicht zutreffend.
     
  15. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wieso? Ich kann einen Preis der nicht über den Markt bestimmt wurde, niemals als marktgerecht einstufen, denn wer sollte entscheiden was marktgerecht ist? Das kann nur der Markt selbst, und genau diese Preisbildung gibt es ja in diesem Fall nicht.

    Gebühren können ja auch niemals marktgerecht sein, wie auch. Das würde ja dem Sinn einer Gebühr widersprechen.
     
  16. #456 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    :bef1003: :smilie_trink_191:
     
  17. #457 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    @ R.B.

    Irgendwie herrscht hier halbwegs Einigkeit, dass die HOAI auskömmliche Honorare ohne Goldene-Nase Faktor ergibt, wenn man sich (und davon gehe ich aus) im Gegenzug auch an die zu erbringenden Leistungen hält (Anlage 10 bei Hausbau)

    Also würde sich ohne GiG bei gleichem Leistungsanspruch auch ein ähnlicher Preis bilden.
    Nur der "Gig"-Faktor wird zu Leistungsreduzierungen führen. Manchmal der Not (Druck, Arbeit heranzuschaffen) gehorchend, wenn der AG sagt Ich würd ja gern mit Ihnen, aber Müller bietet mir 10% günstiger an, hier schauen Sie, mal vorauseilend (Müller ;) ), weil man meint, der Kunde erwarte das!

    Wenn die Kollegen Ahnung haben, kriegen die das sauber für sich hin. Könnten das aber auch heute schon ebensogut machen.
    Nur geht es jetzt sauber nur mit Aufklärung (OK, dann lassen wir x), y) und z) weg). Dann stehts nicht im Vertrag, der Kunde ahnt nicht, was er nicht bekommt.
    Die Kollegen, die keine Ahnung haben merken erst nach Unterschrift, wie mies die Nachkalkulation ausgeht und sanieren dann.
    Der Kunde hat Schlechtleistung, die er (wie bei pfuschenden Kollegen heute auch) aber erstmal nicht bemerkt.
    Nur hat er dann nicht mehr die Instrumente und die Haftung, die er heute hat.
     
  18. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
  19. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Welche Instrumente? Welche Haftung? Abgesehen davon, dass man das alles auch in einem Vertrag regeln kann, würde ich das Thema Haftung nicht zu hoch hängen. Bis man einen Architekten wegen "Schlecht"leistung tatsächlich in die Haftung nehmen kann, muss schon viel passieren. Für was möchte er haften in LPH1-4 (typisches Beispiel)? So lange die Hütte genehmigt ist und beim Bauen nicht gleich in sich zusammenfällt (Statiker gibt es ja auch noch) , und dann auch noch irgendwie bewohnbar ist, kannst Du bestenfalls nachschauen ob er auch alle Leistungen abgehakt hat.

    Es gibt viele PUnkte über die man sich lange streiten kann, ob gut oder schlecht abgearbeitet, und selbst wenn man zu dem Ergebnis kommen sollte, dass sie schlecht abgearbeitet wurden, hat man den Architekten noch lange nicht in der Haftung. Es mag offensichtliche Fehler geben die sofort auffallen,und eine Haftung begründen, aber die Masse wird erst gar nicht auffallen, oder wenn sie auffällt, lange strittig sein (mit ungewissem Ausgang).

    Jeder Unternehmer haftet, für seine Produkte, seine Arbeit, das ist normales unternehmerisches Risiko, und bei Architekten nicht viel anders. Ich habe Kunden die bauen Anlagen (Maschinen) für mehrere Mio. EUR, die werden zum Kunden geliefert, aufgebaut, in Betrieb genommen, teilweise werden dafür eigene Hallen gebaut. Glaubst Du deren Risiko ist geringer? Da wird eine Anlage in die USA geliefert, und nach 2 Monaten Betrieb kommt die OHSA um die Ecke und schließt die Halle ab. Produktion steht. Was glaubst Du was da los ist.

    Was machen denn die ganzen Häuslebauer in unseren Nachbarländern? Spielen die alle Russisches Roulette?

    Haftung wäre für mich kein Argument, dass man zwingend eine HOAI bräuchte. Dieser Vorteil wiegt nicht so schwer.
     
  20. #460 Thomas Traut, 08.02.2016
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Der Kunde bekommt, was im Vertrag steht. Da sehe ich keinen Unterschied zu heute. Zudem wüsste er auch noch vorher, was es kostet. Allerdings müsste sich mancher Kollege dann vorher ein paar Gedanken machen, was er eigentlich leisten muss oder soll. Ich fände das besser als mündlich "machen wir mal HOAI LP 1 - x, was es kostet, steht dann in der Schlussrechnung".

    Welche Instrumente sollen das sein? An der Haftung ändert sich doch gar nichts, die wird nach BGB, nicht nach HOAI geregelt.
     
Thema: Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Honorar_und_Vertragsrecht/Merkblatt52-Architektenhonorar-2013.pdf

    ,
  2. architektenrechnung gegenüber Unternehmer

    ,
  3. architektenrechnung abzug bautagebuch

    ,
  4. kürzung architektenrechnung
Die Seite wird geladen...

Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ - Ähnliche Themen

  1. Dachausstiegsfenster - zwei- oder dreifach Verglasung?

    Dachausstiegsfenster - zwei- oder dreifach Verglasung?: Guten Tag, wir wollen in einem Mitte der 1990 ausgebauten Dachgeschoss das Dachausstiegsfenster tauschen lassen. Aktuell ist ein Kaltdachfenster...
  2. Hallo und guten Tag ich zwei Fragen zum Durchlauferhitzer

    Hallo und guten Tag ich zwei Fragen zum Durchlauferhitzer: Hallöchen hätte zwei Fragen bzgl eines Stiebel Eltron Durchlauferhitzer die Erste wie Alt ist das Gerät wir sind in das Haus eingezogen und den...
  3. Gipskarton-Traglatten DG zu schmal– zwei nebeneinander?

    Gipskarton-Traglatten DG zu schmal– zwei nebeneinander?: Ich werde mein DG mit Gipskartonplatten verkleiden. Als Traglatten habe ich gaaanz viele Meter Lattung mit dem Maß 28x48 übrig. Ich vermute...
  4. Zwei Fragen zum korrekten Fenstereinbau

    Zwei Fragen zum korrekten Fenstereinbau: Moin zusammen, Könnt ihr mir bitte nochmal helfen mit einer Bewertung der Fenstereinbausituation durch meinen Fensterbauer? An sich sieht alles...
  5. Verschmelzung von zwei Flurstücken

    Verschmelzung von zwei Flurstücken: Hallo zusammen, ich hoffe das meine Frage hier richtig aufgehoben ist. Es geht um ein Flurstück auf dem ein Haus steht. Ein weiteres grenzt...