Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ

Diskutiere Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Naja, es gibt nicht nur Billigmärkte. Bei denen mag das so laufen. Ich habe mal in einem Büro gearbeitet wo wir für eine große, internationale...

  1. #481 Frau Maier, 08.02.2016
    Frau Maier

    Frau Maier

    Dabei seit:
    28.01.2015
    Beiträge:
    1.116
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Bodensee
    Naja, es gibt nicht nur Billigmärkte. Bei denen mag das so laufen. Ich habe mal in einem Büro gearbeitet wo wir für eine große, internationale Lebensmittelmarktkette Ladenkonzepte ausgearbeitet und geplant haben, wie auch Einkaufszentren (hatte eine Zeit lang sogar in Österreich alle großen Einkaufszentren unter seinen Fittichen). Da hatte man große Freiheiten in der Gestaltung, solange man sich an das CD gehalten hatte (das mehrere Ordner fett war). Es gibt auch da solche und solche. Nebenbei bemerkt, stelle ich fest, dass auch in Deutschland so langsam die Lebensmittelmärkte darauf kommen, dass man auch über die Architektur und vernünftige Ladenkonzepte und Design sich von der Konkurrenz abheben kann. Aber das ist ein anderes Thema. Man musste sich in seinen Konzept vom Konkurrenzarchitekten abheben und nicht vom Festpreis. Den Auftrag bekam der, der das richtige und passende Konzept hatte, das zu einem vernünftigen Preis und dieses gut präsentieren konnte.

    Bei den Tankstellen ist es oft so (aber nicht immer), dass der Pächter baut, unter seiner Verantwortung. Der Planer bekommt dann auch wieder fette CD-Ordner, wo alles festgeschrieben ist. Dazwischen gibt es auch Freiheiten die man nutzen kann. Der Pächter kann seinen Architekten beauftragen oder nimmt sich einen aus der Liste des Konzerns.


    Man kann die HOAI nicht getrennt sehen. Wie will man z.B. Häuslebauer von der HOAI trennen und andere nicht? Wo zieht man die Grenze? Am Preis geht es nicht, weil es viele andere Aufgaben gibt, die sich in im Preisrahmen eines EFH bewegen. Ab wann ist es ein Privatmann, ab wann gewerblich? Usw... Man kann es nicht trennen. Die HOAI gilt für alle oder für keinen.
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    ymmn .. you made my night
    damit ist ja jetzt endlich alles klar.
    murksen, koste es, was es wolle.
    der kunde bekommt den billigsten preis, auf den problemen bleibt er sitzen.
    zumindest respekt vor soviel deutlichkeit.

    endlich hat mal einer der hoai-renovateure nicht endlos rumgelabert,
    sondern die katze aus dem sack gelassen.
     
  3. #483 Thomas Traut, 09.02.2016
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Da hast Du mich aber gründlich missverstanden.

    Wenn die Planungsleistungen dem freien Markt unterworfen werden sollen, fände ich es nur gerecht, dass die Planerhaftung entsprechend angepasst wird. Die einzelnen Gewerke haften ja auch nur für ihre Leistungen, und nicht der Dachdecker für den Betonbau.

    Man könnte ja sogar dem Bauherren verschiedene Haftungsstufen anbieten, die sich dann im Honorar wiederfinden. Von Dienstvertrag bis Vollkasko. Letzteres haben wollen und ersteres bezahlen, geht nicht. Mir ist klar, dass dafür das Vertragsrecht geändert werden müsste.
     
  4. #484 Skeptiker, 09.02.2016
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.294
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Es wird sicherlich sehr guten Juristen gelingen, Möglichkeiten zu finden, auch bei einfachen Dienstvertrag im Einzelfall für den AG Vollkasko zu erstreiten und anderen Juristen und - innen, auch bei vereinbartem Vollkasko den AG auf seinem Schaden sitzen zu lassen. Und dann regt sich im Volk wieder Unwillen, "es kann doch nicht sein", "müssen vorher beraten", "sollten aus der Kammer ausgeschlossen werden ..." und auf der anderen Seite: "Immer sind wir in der Haftung, egal ..."


    mit skeptischen Grüßen!
     
  5. #485 Thomas Traut, 09.02.2016
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Beim derzeitigen Vertragsrecht sicherlich. Das könnte aber geändert werden.

    Wenn wir schon andere Länder in die Diskussion mit einbringen: Weiß eigentlich jemand, wie das woanders geregelt ist?
     
  6. #486 Baufuchs, 09.02.2016
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    wenn Du wüsstest, zu welchen Konditionen sich Architekten bei GU/GÜ´s andienen.....
     
  7. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Also, ich weiß ja nicht, aber ich habe den Eindruck, dass das Thema Haftung des Architekten etwas überbewertet wird. Ein Architekt haftet im Rahmen seines Auftrags und seiner Tätigkeit, wie andere Unternehmen auch. Gibt es ein einziges Urteil in dem ein Architekt "unverschuldet" in die Haftung genommen wurde?

    Das Argument, dass der Architekt doch die Vollkaskoversicherung für alle am Bau beteiligten ist, teile ich nicht. Es ist sicherlich richtig, dass die Haftung komplexer ist als beim Brötchen das ich beim Bäcker um die Ecke kaufe, doch es ist mitnichten so, dass er für alles haftet was auf der Baustelle passiert. Ich gehe mal davon aus, dass der Architekt als Fachmann sehr wohl wissen kann, welche seiner Tätigkeiten welche Risiken zur Folge hat. Wirklich gefährlich wird es für ihn doch nur, wenn er beispielsweise seine Aufgaben nicht ernsthaft wahrnimmt, blind irgendwelche Anträge stempelt, oder meint mit Paste & Copy könnte man den schnelle Euro verdienen. Das wäre genau so wie wenn ich einen Prüfbericht unterschreiben würde, ohne jemals den Prüfling gesehen und gemessen zu haben.

    Die Haftung ist sicherlich ein schwieriges Thema, doch letztendlich trifft dieses Thema auch andere Freiberufler oder Unternehmen, und die müssen auch damit umgehen können. Ich sehe das Problem eher darin, dass auf Baustellen bzw. bei Bauplanung sehr viel auf Zuruf vereinbart wird, frei nach dem Motto, "wir werden uns schon einig". Das funktioniert aber immer nur so lange es keine Probleme gibt, denn wir wissen doch alle, dass bereits beim ersten Problem sofort ein Dummer gesucht wird. Alle sind schuld, nur ich selbst nicht.

    Deswegen versuche ich möglichst viel schriftlich festzuhalten, auch wenn das eine Menge Arbeit macht. Für mich hat sich das schon mehrfach gelohnt, wenn ich beispielsweise darauf verweisen kann "schau mal was in Kap. 1.1 steht, das hast Du unterschrieben". Meist erübrigen sich dann alle weiteren Diskussionen.

    Vielleicht kann man hier von den Banken lernen, die sich auch alles doppelt und dreifach unterschreiben lassen. Bei einem frei verhandelten Vertrag könnte man, je nach Komplexität, das Thema Haftung, Beratung, Abrechnung o.ä. in die Anlage verbannen und sich getrennt unterschreiben lassen. Bsp.: Merkblatt xyz (siehe Andreas) ausgehändigt und erläutert . Datum, Unterschrift drunter, fertig. Dann kann kein Bauherr behaupten, dass er nicht wissen konnte, wie abgerechnet wird oder was eine HOAI ist.
    So könnte man auch mit Haftung bzw. Haftungsauschlüssen verfahren, einem Beratungsprotokoll, oder was auch immer. Ich denke es versteht sich von selbst, dass man darauf achten muss, dass solche Vereinbarungen rechtmäßig sind (nicht sittenwidrig etc.). Dafür gibt es Juristen die einem unterstützen können.
     
  8. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    ralf (r.b.), wenn du glaubst, die haftung würde überbewertet,
    wenn du glaubst, in einem künftigen wildwest-efh-sektor wäre
    noch finanzieller spielraum für juristische einzelfallberatung ..
    dann irrst du, weil das bereits jetzt nicht stimmt.
     
  10. #490 Skeptiker, 09.02.2016
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.294
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Es gibt in mind. 10 % aller Bauvorhaben Auseinandersetzungen um erhebliche Mängel und die planenden und bauleitenden Architekten sind aufgrund ihres Einzelunternehmertums, der zwingend vorhandenen Haftpflichtversicherung und der gesamtschuldnerischen Haftung die naheliegendsten Beklagten für den AG, sie können ja dann den anderen Verantwortlichen den Streit verkünden. Und Bauleitungen sind bei manifest gewordenen Mängeln praktisch immer anteilig im Boot, denn sie hätten den Fehler ja vorher erkennen und beseitigen lassen müssen.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  11. #491 Ralf Dühlmeyer, 09.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ich schon.
    Kollege plant Schwimmbad, sagt, er könne nicht beurteilen, ob eine Raumentfeuchtung erforderlich sei, Fachplaner wird eingeschaltet, Fachplaner sagt - Entfeuchtung nicht notwendig.
    Bau wird errichtet und säuft ab, weil Entfeuchtung doch notwendig.
    Am Ende wird der Architekt zur Mithaftung verurteilt, weil er (so das Gericht) ob seiner Fachkenntnis hätte wissen müssen, dass die Aussage des Fachplaners falsch war. :mauer :mauer

    Einzelfall? Nein.

    Es ist sogar so, dass der Bauherr frei wählen kann, ob der den Mangelvursacher (Dachdecker, Maurer, Sanilöter) in Regress nimmt oder gleich den Architekten, der dann versuchen darf, sich beim Pfuscher schadlos zu halten.
    Da verpfuscht der Golfkumpel des AG die Abdichtung und weil der Bauherr am 19. Loch keinen Stress will, geht er eben an den Planer ran!

    Das wäre so, als hättest Du die Steuergeräte von VW ohne Software getestet, keiner würde das bestreiten und Du müsstest dafür zahlen, dass da irgendwer diese intellegente Motorsteuerung installiert hätte!

    Bei den Banken ist das was anderes. Nicht nur, das hier Gesetzgeber die zum Jagen tragen musste. Es ist vor allem ein eng begrenzter Markt mit wenigen Anbietern.

    Wie aber fühlt sich wohl ein privater Bauherr, wenn ich ihm mit dem Vertrag durch die Origami gefaltete Vertragsblume sage, dass ich ihn für einen ganz miesen Schmok halte, dem ich keine 3 mm traue und deswegen alles und jedes gegengezeichnet haben will!

    Ich jedenfalls möchte meinen Bauherren nicht derart mißtrauisch gegenübertreten.
     
  12. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    wenn ich meinen link richtig intrepetiere gibt es
    nur in 11! :yikes ländern eine berufshaftpflichtversicherung.

    lasst uns doch im zuge der HOAI aufgabe, auch den
    zwang zur berufshaftpflicht aufgeben. EU.
     
  13. #493 Thomas Traut, 09.02.2016
    Thomas Traut

    Thomas Traut

    Dabei seit:
    27.10.2009
    Beiträge:
    2.006
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Bauing.
    Ort:
    Land Brandenburg
    Deshalb halte ich die gesamtschuldnerische Haftung für *piep*. Das hat überhaupt nichts mit Türöffnen für Pfusch zu tun, sondern denen, die sich auf Kosten des schwächsten Glieds in der Kette sanieren wollen, gehört die Tür zugeschlagen.
     
  14. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    das schwächste glied in der kette ist für mich der bauherr ..
     
  15. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    für mich auch.
     
  16. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Was meinst Du mit "Einzelfall"beratung? Einzelfall Architekt oder Einzelfall Kunde?

    Überlegen wir mal, die Leistungen wiederholen sich doch mehr oder weniger bei jedem Planungsauftrag. Mal ein paar Leistungen mehr, mal ein paar weniger. Warum sollte es nicht möglich sein einen Vertrag zu verfassen, den man mit wenigen Strichen auf den Einzelfall anpassen kann?
    Bei mir finden sich bestimmte Klauseln in allen Angeboten und allen Prüfberichten, völlig unabhängig von Kunde und Prüfling. Dann gibt es noch wenige Klauseln die projektspezifisch sind (eine Klausel nach Niederspannungsrichtlinie ergibt natürlich keinen Sinn in einem Bericht nach Maschinenrichtlinie).
    Tja, und ich darf mich so nebenbei noch damit herumschlagen, ob überhaupt Deutsches Recht zu Anwendung kommt. Und selbst wenn ich es schaffe das zu vereinbaren, bedeutet es noch lange nicht, dass ich Ansprüche auch durchsetzen kann. Es finden sich aber immer Mittel und Wege eine Vereinbarung zu treffen, und wenn nicht, dann geht man halt getrennter Wege.

    Das wäre aber primär zum Nachteil des Architekten . Wenn ich mir vorstelle, dass er privat haften müsste und keine Rückendeckung durch eine Versicherung hätte, dann stelle ich mir das für den Architekten nicht besonders lustig vor. Ich denke es gibt nur sehr wenige Menschen die auf eine Haftpflichtversicherung verzichten könnten, egal ob private Haftpflicht oder für Selbständige/Freiberufler/Unternehmer.
     
  17. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Am Ende von was? Streitfall mit Bauherr oder Streitfall mit Fachplaner? Es wäre hier doch zu unterscheiden, ob er mit dem Fachplaner im Streit lag (wegen der Mithaftung) oder ob der Bauherr einen Rundumschlag gemacht hat (Hauptsache ich treffe einen).

    Siehste, genau dieses Risiko wird bei mir im Kapitel "Haftung" festgelegt. Nebenbei bemerkt ein ziemlich komplizierter Fall, weil die Hersteller mir gegenüber ihre firmware nicht unbedingt offenlegen. Es ist dann meine Aufgabe den Prüfling möglichst genau zu spezifizieren, um dieses Risiko zu minimieren. Früher wurden sogar Prüflinge einbehalten und archiviert, das war aber auf Dauer nicht praktikabel.
     
  18. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    ralf, du begründest sehr schön, dass der fixkostenanteil
    steigen wird - und ich dachte, du wärst für die abschaffung
    der hoai ;)
    es wird natürlich noch aus anderen gründen (einige hatte
    ich genannt) zu höheren "stückpreisen" kommen. dann
    wird das ja ein richtig gutes geschäft für künftige bauherren ..
     
  19. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Abschaffung, besser gesagt Modernisierung, setze ich nicht mit zukünftigen Dumpingpreisen gleich, das hatte ich doch oben schon mehrfach geschrieben. Es geht mir mehr um die Flexibilität und damit solche Urteile, wie das mit der Nachforderung, zukünftig nicht mehr notwendig sind.
    Der Status Quo animiert doch nur dazu, Wege zu suchen, um die HOAI zu umgehen. Das ist tägliche Praxis, nicht erst seit heute. Warum nicht die tägliche Praxis legalisieren? Wenn sich 2 Parteien in freier Verhandlung auf einen individuellen Vertrag einigen, dann sind beide Parteien auch zufrieden damit. Das Streitpotenzial ist deutlich geringer.

    Es gibt Bereiche in denen staatlich reguliert werden muss, deswegen gibt es Gebühren, Steuern usw. Bei einem Architekt als Dienstleister sehe ich diese Notwendigkeit nicht. Es gibt gesetzliche Rahmenbedingungen, Bauordnungen, es sind alle Zutaten vorhanden um eine Suppe zu kochen, auch ohne eine Flasche HOAI rein zu kippen.
     
  20. #500 stockstadt, 09.02.2016
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt
    Dass A. unter HOAI arbeiten scheint gar nicht so selten zu sein.
    Das kann ja viele Gründe haben. Immer die Not nach Arbeit oder die Sparbrötchenbauherren vorzuschieben ist bei der Anzahl der A. zu einfach.
    Genauso wie es Ärzte gibt, die lieber in der Verwaltung als am Patienten arbeiten, gibt es auch Architekten, die z.B. lieber einfach und für "wenig" Geld für einen GÜ einen Kundenkataloggrundriss anpassen. Das halte ich für legitim.

    Gibt es darüber Schätzungen .... belastbare Zahlen dürfte es ja nicht geben :shades da es z.Zt. ein Rechtsverstoß wäre

    Ist es dann nicht sogar ein Aspekt, dass mit Abschaffung/Reformierung der Mindesthonorarregelung diese A. in die "Legalität" gebracht werden????
     
Thema: Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Honorar_und_Vertragsrecht/Merkblatt52-Architektenhonorar-2013.pdf

    ,
  2. architektenrechnung gegenüber Unternehmer

    ,
  3. architektenrechnung abzug bautagebuch

    ,
  4. kürzung architektenrechnung
Die Seite wird geladen...

Zwei interessante Urteile zur Architektenrechnung und zur Haftung von BQÜ - Ähnliche Themen

  1. Dachausstiegsfenster - zwei- oder dreifach Verglasung?

    Dachausstiegsfenster - zwei- oder dreifach Verglasung?: Guten Tag, wir wollen in einem Mitte der 1990 ausgebauten Dachgeschoss das Dachausstiegsfenster tauschen lassen. Aktuell ist ein Kaltdachfenster...
  2. Hallo und guten Tag ich zwei Fragen zum Durchlauferhitzer

    Hallo und guten Tag ich zwei Fragen zum Durchlauferhitzer: Hallöchen hätte zwei Fragen bzgl eines Stiebel Eltron Durchlauferhitzer die Erste wie Alt ist das Gerät wir sind in das Haus eingezogen und den...
  3. Gipskarton-Traglatten DG zu schmal– zwei nebeneinander?

    Gipskarton-Traglatten DG zu schmal– zwei nebeneinander?: Ich werde mein DG mit Gipskartonplatten verkleiden. Als Traglatten habe ich gaaanz viele Meter Lattung mit dem Maß 28x48 übrig. Ich vermute...
  4. Zwei Fragen zum korrekten Fenstereinbau

    Zwei Fragen zum korrekten Fenstereinbau: Moin zusammen, Könnt ihr mir bitte nochmal helfen mit einer Bewertung der Fenstereinbausituation durch meinen Fensterbauer? An sich sieht alles...
  5. Verschmelzung von zwei Flurstücken

    Verschmelzung von zwei Flurstücken: Hallo zusammen, ich hoffe das meine Frage hier richtig aufgehoben ist. Es geht um ein Flurstück auf dem ein Haus steht. Ein weiteres grenzt...