Risse - Ursache und Beseitungsmaßnahme

Diskutiere Risse - Ursache und Beseitungsmaßnahme im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, Frage an die Experten: Welche Ursache haben solche Risse und wie sollte man Sie beseitigen? Untergrund ist überall Ziegel T7. Beim...

  1. #1 Fragensteller69, 16.02.2016
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    Hallo,

    Frage an die Experten:
    Welche Ursache haben solche Risse und wie sollte man Sie beseitigen?

    Untergrund ist überall Ziegel T7. Beim sockelübergang sind es XPS-Platten.
    Putz wurde mit Gewebe aufgebracht anschließend nach Trocknung der Feinputz.
    Als der Putz aufgebracht wurde war es sehr warm (Sommer).

    Putzer will mit rissüberbrückender Farbe dran. Ich denke beim Sockelübergang sollte man eher eine Fuge ausbilden.
    Archi hat die Meinung den Handwerker mit rissüberbrückender Farbe machen zu lassen und fragt was schon passieren soll - Risse sind aus einer gewissen Entfernung zu begutachten..

    Zwischen den Beiden gab es eine kurze Diskussion (ohne Bauherr) wg. Wind - die Fenster sind aber eigentlich recht fest montiert worden.
    Wenn es der Wind wäre- wer hätte dann Schuld?
    Betrifft alle Fenster (unabhängig davon, ob Wetterseite oder nicht).

    Hat jemand eine Idee?

    Foto 1.jpg
    Foto 2.jpg
    Foto 3.jpg
    Foto 4.jpg
    IMG_5123-fenster.jpg
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 16.02.2016
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn ich das richtig sehe, sind keine Putzanschlußprofile mit integriertem Gewebe genommen worden. Deswegen kann es da reissen.

    So ein Blödsinn!

    1) Werden Risse optisch aus einiger Entfernung beurteilt, technisch aber nach der Breite!!
    2) Wenn der Kollege fragen muss, was denn passieren könnte, dann soll er sein Honorar und sein Lehrgeld zurückzahlen!
     
  3. #3 gunther1948, 16.02.2016
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    hallo
    ich vermute, dass da apu-leisten ohne gewebeanschluss eingebat wurden. riss liegt immer im gleichen abstand zum fenster. ??

    gruss aus de pfalz
     
  4. #4 Alfons Fischer, 16.02.2016
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    sind die Fenster denn ausreichend stabil montiert?
     
  5. #5 Fragensteller69, 16.02.2016
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    @Ralf: Sind diese denn zwingend zu nehmen oder sollte es auch rissfrei ohne gehen? Liegt also ein Fehler bei der Materialwahl / Ausschreibung vor?
    --> Leider bekommt man durch die Blume schnell Feedback, dass dann mehr Geld für angebliche Umplanungen verlangt wird bzw. Mehraufwand durch den Bauherrn verursacht wurde - keine Unterstützung bei Fehlern in anderen Gewerken erfolgen wird bzw. sogar gegen einen ausgesagt wird oder Handwerker, die bisher keine Schlussrechnung gestellt haben "informiert werden".
    --> Man muss also sehr gut abwegen in welchen Rachen man das Restgeld schiebt um aus der Nummer noch irgendwie raus zu kommen. Im übrigen war das bereits beim vorherigen Archi ähnlich - da wurde bloß sehr DIREKT gedroht...vorher hatte nur ein Archi mit einem "modernen Non-HOAI-konformen Vertrag" geworben - den wir Gott sei Dank nicht genommen hatten - sonst wäre wahrscheinlich noch mehr fällig, was in der Finanzierung nicht berücksichtigt wurde...

    @gunther: Ja, denke da ist kein Gewebe an den Leisten gewesen - finde auch keinen hinweis im LV:

    und gesondert...
    @Alfons Fischer: Wie stellt man so etwas fest bzw. wann hätte man es feststellen können? Anzahl der Metallbefestigungen? Tiefe der Schrauben? Im Rohbau dran ruckeln? Aber wie oben geschrieben...ich fand die waren schon ganz gut fest...allerding bläßt hier manchmal ein Wind - der mir so bisher nur bei Sturmwarnung an der Küste mal begegnet ist...
     
  6. #6 Fragensteller69, 16.02.2016
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    Achso...und wie repariert man sowas...reicht da rissüberbrückende Farbe dauerhaft --- wenn die Rissbreite unter X mm bleibt?
     
  7. #7 Fragensteller69, 16.02.2016
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    @Gunther: und Ja - riss liegt immer recht nah in der Nähe der Anputz-leiste - ist jetzt nicht komplett senkrecht wie ein Strich - sondern manchmal macht es 0,3cm waagerechte schräge Risse - aber befinden sich im 1cm-Bereich der Leiste - also sehr nah dran
     
  8. #8 Fragensteller69, 16.02.2016
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    Habe da doch noch ein Foto gefunden... IMG_4980_Apu-fenster-laibung.jpg
     
  9. #9 Gast036816, 16.02.2016
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    wenn das so ist, wie du es beschreibst, dann solltest du den gang zum rechtsanwalt nicht weiter aufschieben.
     
  10. #10 Fragensteller69, 17.02.2016
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    Tja...leider können wir doch nichts nachweisen...es wurden ja wöchentlich Bauprotokolle erstellt und damit ist der nachweis für das bauprojekt erbracht...
    und der Rechtsanwalt kostet auch wieder Geld...
    PS: ich weiß, dass Du es nur als guten Rat meinst...
    PPS: Wir waren übrigens bereits beim Rechtsanwalt...wg. einer anderen Sache - das Ende vom Lied: Er wollte uns nicht vertreten - das wollte er uns aber nicht direkt sagen und schickte uns stattdessen für eine Beratung auch wieder eine Rechnung.....wir sind müde / zermürbt und am Ende..
    PPPS: Der Putzer hat wohl angeblich schon mit Rechtsanwalt gedroht - da noch ein geringfügiger Betrag von ca. 15% der Summe offen ist....und der Archi meint ich soll doch bezahlen damit die Mangelbeseitigung erfolgt - da die Beseitigungszeit unter einem halben Tag liegt sei der Rückbehalt zu hoch - ich persönlich sehe die 10-15% allerdings schon als zu niedrig an, wenn man bedenkt, dass ich nach meiner einschätzung bis zur dreifachen Höhe der Reparaturkosten zurück behalten könnte und bei den 15% noch ein Abzug von 3-4% für Wasser / Strom und weitere Beschädigungen abzuziehen sind...aber schriftlich gibt es sowas natürlich nicht, sonst wäre man ja nachweislich verantwortlich für die Überzahlung, die man telefonisch empfiehlt.
     
  11. artibi

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    Was hat ein Bauprotokoll damit zu tun? Was für ein Nachweis sollte damit erbracht sein? Und der Anwalt hat euch be Rechnung für die Erstberatung geschickt? Na so ein Verbrecher, jetzt will der tatsächlich für seine Arbeit auch noch Geld. Du hingegen arbeitest sicher umsonst...
     
  12. #12 Skeptiker, 17.02.2016
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    Und der Einbehalt zur Durchsetzung der Mangelbeseitigung wurde nach eigenem Gutdünken um 50 % höher als nach BGB vorgesehen gewählt.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  13. #13 Fragensteller69, 17.02.2016
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    Was mich zur Ursprung-Frage führt wie eine fachgerechte Mängelbeseitigung aussehen würde - denn danach könnte man sagen wie hoch die Kosten sind...
    Aber da sind wir allein auf weiter Flur....und selbst ÖBUV Gutachter nehmen zwar gerne den vorliegenden Mangel auf - für einen Reparaturvorschlag muss aber dann natürlich wieder extra recherchiert werden was wieder die Kosten zur Explosion bringt...

    Da zahle ich lieber dem Putzer die doppelte Summe als viel geld für Anwalt / Gutachter usw...

    Und selbst nach BGB kann der Rückbehalt ja doppelt so hoch gewählt werden (wären dann aus meiner Sicht 33,3% zu viel) - und auch bei diesem Ansatz ist der Rückbehalt bei uns wahrscheinlich zu gering....
    Zudem ist im Vertrag sowieso bis zur Fertigstellung eine Rückbehalt von 10% vereinbart..

    Mir ist einfach nur baulich wichtig...Was kann man machen damit die Risse fachgerecht saniert werden?
     
  14. #14 Gast036816, 17.02.2016
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    du musst schon real den einbehalt für die mängelbeseitigung ansetzen, dann darfst du den zweifachen betrag einbehalten. 3 - 4 % für wasser und strom ist auch viel zu hoch gegriffen. jeweils 0,3 % bis 0,4 % sind üblich als beitrag des unternehmers für den wasserverbrauch.

    wenn der anwalt euch nicht vertreten möchte, dann vertritt er unter umständen schon jemanden von der gegenseite.

    wenn du selbst entscheidende fehler machst, bist du natürlich angreifbar. das vertrauensverhältnis zwischen dir und deinem architekten scheint aber wesentlich gestört zu sein.
     
  15. #15 Fragensteller69, 17.02.2016
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    Umsonst ist das alles was wir machen - da jeder sowieso das macht was er für das Beste hält (meistens für die eigene Kasse) - bloß keine Rücksprache mit Bauleitung oder Bauherrn halten - und wenn Rüchsprache dann mit Regie-Zettel, die die Bauleitung erhält und die Bauleitung dann so lange zurückbehält bzw. Fragezeichen dran macht bis nach VOB Einwände verstrichen sind und der Bauherr wieder zahlen darf....oder bestimmte Regiekosten dreimal so hoch ausfallen und der Bauherr sich wundert und nur erahnen kann, dass im Hintergrund Absprachen getroffen wurden.

    Aber Ja - der Anwalt war ein echter ArXXX! Wir wollten aber Ruhe - denn wer streitet sich mit einem Anwalt wg. ein paar hundert Euro?
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 17.02.2016
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    Ich denke, Deine Beiträge hier zeigen mehrere Aspekte des Grundproblems auf:

    1) Du schnappst irgendwelches Halb- und Viertelwissen auf und verwurstest das so wie es Dir zu pass kommt.
    2) Geld für eine ordentliche Beratung (Mangelbehebung, Anwalt) willst Du nicht ausgeben. Alles billig, billig.
    3) Du pfuscht ständig allen ins Handwerk. Von der Stahlmenge im Beton bis hin zur Mangelbehebung am Putz.

    Kein Wunder, dass Du mit allen über Kreuz liegst!

    Entweder sind die Risse ein Mangel, dann musst und darfst Du dem Unternehmer nicht vorschreiben, wie er seine Leistung fachgerecht von den Mängeln zu befreien hat. Das darf der ganz allein entscheiden. Er darf dabei auch nochmal pfuschen!

    Oder sie sind kein Mangel, dann musst Du ihm den Einbehalt auszahlen und kannst ihm dann einen weiteren Auftrag erteilen, die Risse zu überarbeiten.

    Bitte entscheiden Sie jetzt! Vor allem aber - entscheiden Sie richtig!
     
  17. #17 Fragensteller69, 17.02.2016
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    Naja - da sind noch Kosten für andere Sachen mit drin - die Jungs haben den Baustromkasten und ein Drainrohr kaputt bekommen - die haustür und Lichtschächte mit Putz verschönert, unseren Zisterne angemalt um ihr Werkzeug sauber zu machen usw... wollte ich hier so nicht weiter ausführen..
     
  18. #18 Fragensteller69, 17.02.2016
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    @Ralf: Mann Ralf jetzt schies doch nicht schon wieder so. Sicher steckt auch ein Stück Wahrheit in deinen Aussagen - aber ich finde Du überziehst hier manchmal gerne. Es ist zwischen allen unzweifelhaft, dass es ein Mangel ist. Ich wollte die Experten hier einfach fragen wie man den Mangel am Besten behebt - auch wenn Ferndiagnosen mit sicherheit schwer bis unmöglich sind - auch wenn hier Leute sind die 200% Ahnung haben (wie Du! und das meine ich ernst!).

    Wir haben z. b. noch einen unschöne Putzsstelle, wo man einen tierischen Schlagschatten und Unregelmäßigkeiten sieht - Putzer sagt "ich kann versuchen es zu korrigieren - meist sieht es hinterher jedoch schlimmer aus wenn man nicht die ganze Wand neu macht."

    Beim Übergang XPS-Platte zu mauerwerk gibt es allerdings unterschiedliche Auffassungen zwischen ÖBUV und Putzer/ Archi - ob eine dauerhafte Fuge ausgebildet werden muss oder nicht.
    Und irgendwie dieses "Lass mal den Handwerker machen und dann beobachten wir die nächsten Jahre" klingt für mich irgendwie nach "jugend forscht".
    Vorallem ist der Putzer dann später nur schlecht greifbar und dann ist Zeit verstrichen und es gibt sicherlich neue Ansätze für Ausreden...
     
  19. #19 Fragensteller69, 17.02.2016
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    Er scheint wohl eher größere Bauträger zu vertreten - allerdings kannte er nach eigener Aussage keinen der Beteiligten...
     
  20. #20 gunther1948, 17.02.2016
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    das bild von der ecke unterstreicht meine vermutung und mit risseüberbrückender farbe ist da nix zu reparieren.
    wieso, was gibts da zu diskutieren und wie soll die dauerhafte fuge aussehen und wer will die?

    gruss aus de pfalz
     
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