Fenster Motor Maschinenbaurichtlinie

Diskutiere Fenster Motor Maschinenbaurichtlinie im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wer ist den in folgender Konstellation dafür zuständig die Unterlagen nach Maschinenbaurichtlinie zu erstellen: Produzent "A"...

  1. #1 Benutzer15, 01.04.2016
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    Hallo zusammen,
    wer ist den in folgender Konstellation dafür zuständig die Unterlagen nach Maschinenbaurichtlinie zu erstellen:
    Produzent "A" eines Fensters liefert einen Flügel ohne Betätigung und dazu einen separaten verpackten Motor der Firma "B".
    Monteur vor Ort baut das Fenster nach Montagehinweisen des Produzenten "A" ein und montiert den Motor und die zugehörige Konsole nach Herstellerangaben "B".
    Elektriker kommt und nimmt den elektrischen Anschluss vor.

    Aus meiner Sicht kann doch der Produzent des Flügels welcher gleichzeitig Lieferant des Motors ist kein Gefährdungsprotokoll etc. erstellen, da er gar nicht weis wo genau das Fenster zum Einsatz kommt. Hier müsste doch der Monteur tätig werden, oder?
    Danke!
     
  2. #2 Gast036816, 01.04.2016
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    Gast036816 Gast

    solche schnittstellen gehören im vertrag geregelt. es ist einen schlechte lösung, wenn das getrennt wird.

    im zweifelsfall bleibt das am montagebetrieb hängen!
     
  3. #3 Gast036816, 01.04.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    solche schnittstellen gehören im vertrag geregelt. es ist einen schlechte lösung, wenn das getrennt wird.

    im zweifelsfall bleibt das am montagebetrieb hängen!
     
  4. R.B.

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    Der Monteur ist hier außen vor, denn er bekommt vom Hersteller A alle notwendigen Komponenten beigestellt, also im "Paket".
    Würde der Monteur das Fenster bei Hersteller x und den Antrieb bei Hersteller y kaufen, und beide zusammenführen, dann wäre er in der Verantwortung.

    Für die Konformitätsbewertung des Fensters inkl. Antrieb ist also derjenige verantwortlich, der beide Komponenten zusammenführt und daraus quasi wieder eine neue "Maschine" macht.
    Er muss auch vorgeben, unter welchen Montagebedingungen seine Risikobewertung Gültigkeit hat. Der Monteur ist ausschließlich ausführende Kraft. Er hat sich an den Verarbeitungsvorgaben des Fensterherstellers zu orientieren.

    Ergänzung: Der Antrieb an sich ist noch keine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie, hier handelt es sich um eine "unvollständige Maschine".
     
  5. #5 Benutzer15, 01.04.2016
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    Danke für die Antworten. Jetzt sagt der Produzent des Fensters er sei nur Produzent und Hersteller gem. Maschienenrichtlinie sei derjenige der Flügel und Motor zusammenführt.
    Gemäß BauPVO würde ich denken das es sich doch hierbei auch um einen Bausatz handelt auch wenn der Produzent die Teile einzeln verkauft...oder?
     
  6. R.B.

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    So sehe ich das auch. Er verkauft den Antrieb zusammen mit seinem Fenster im Paket, selbstverständlich mit der Absicht, dass beide Teile zusammen betrieben werden. Die Tatsache, dass er Fenster und Antrieb in zwei unterschiedliche "Päckchen" packt, hilft ihm hier nicht, denn letztendlich liefert er die Maschine komplett (Fenster und Antrieb).
    Nebenbei bemerkt, es ist gar nicht so unüblich, dass Maschinen auf mehrere "Päckchen" verteilt geliefert werden, allein schon aufgrund Gewicht und Abmessungen.

    Er müsste aber auch für das Fenster selbst, also ohne Antrieb, eine CE-Kennzeichnung vornehmen, inkl. Leistungbeschreibung usw. d.h. Dein Hinweis auf die BauPVo ist korrekt. Mit Antrieb wird die Sache halt nur um weitere Anforderungen erweitert.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 01.04.2016
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    Bei allem gebotenen Respekt. Sagt mal, gehts noch?

    Motorisches Fenster und dazu
    ein Gefährdungsprotokoll
    eine Konformitätserklärung
    eine CE- Kennzeichnung
    eine Risikobewertung

    :wow :yikes

    Das einzige, was nicht gefordert wird, ist der gesunde Menschenverstand.

    Wahrscheinlich bekomme ich irgendwann beim Kauf eines 10er Packs Klopapier einen 7,5 cm Leitzordner A4 prall gefüllt mit Erklärungen, Gefährungshinweisen (prüfen Sie, ob die Rauhigkeit des Papiers (entspricht 1000er Körnung) sich mit dem Taint Ihres verlängerten Rückgrads verträgt) und Anwendungshinweisen (Nach Gebrauch nicht wenden)

    Und wir wundern uns, dass Bauen immer teurer wird!
     
  8. R.B.

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    Ich habe diese Verordnungen nicht gemacht. ;)

    Menschenverstand ist heute nicht mehr gefragt, im Schadensfall wird aber immer ein Dummer gesucht der zahlt, also hilft nur absichern indem man schön jede Verordnung befolgt. Was glaubst Du was los ist, wenn sich irgendeiner mal die Finger einklemmt, oder jemandem fällt der Fensterflügel auf den Kopf, oder der E-Antrieb brennt ab, oder..... Da sieht die Vorgehensweise im Jahr 2016 so aus, dass man zuerst einmal seine Rechtschutzversicherung informiert, dann wird geschaut, wen man haftbar machen kann, und dann werden so lange Korinthen.... bis Kohle über die Ladentheke geht.

    Aber, man sollte auch wissen, dass Deine Auflistung zwar einschüchtern könnte, doch in der Praxis ist das für ein Fenster relativ harmlos, auch mit Antrieb. Viele notwendige Informationen liegen aus der Entwicklung sowieso schon vor, und man muss sich halt nur hinsetzen, und das alles mal in eine Reihe bringen. Bei der Risikobewertung (als Beispiel) geht es doch nur darum, dass der Hersteller alle möglichen Risiken mal betrachtet hat, evtl. Verbesserungen einarbeitet, oder notfalls in der Anleitung darauf hinweist (Bsp.: Katze in Mikrowelle -> nix gut).
     
  9. #9 Benutzer15, 01.04.2016
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    Danke der Nachfrage aber es geht noch.
    Mir geht`s hier mehr um den Hersteller des Fensters, welcher sicherlich die Aufgaben der CE Kennzeichnung, Erstellung einer Leistungserklärung, Sicherheitsheinweise etc. hat, jedoch nicht die Aufgabe der Riskobewertung und des Gefährdungsprotokolls. Diese Aufgabe liegt beim Errichter. In diesem Fall weiß der Hersteller des Fensters überhaupt nicht wo sein Produkt verwendet wird und kann daher auch keine Risikobewertung erstellen. Oder?
     
  10. #10 Skeptiker, 01.04.2016
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    Kollege Ralf, die CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung braucht das Fenster doch eh. Und der Gedanke, dass Fenster und Türen "Maschinen" sind, befremdet zwar erstmal etwas. Aber spätestens, wenn der erste Finger blau ist, versteht auch der Bauherr das und fragt, ach was schreibe ich, schreit wegen der fehlenden Aufklärung.
     
  11. R.B.

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    Sehe ich nicht so. Die Risikobewertung ist Sache des Herstellers, denn nur der kennt die "Daten" seines Produkts. Er gibt auch vor, wie das Produkt verarbeitet wird (montage) und unter welchen Bedingungen es eingesetzt werden darf. Der Montagebetrieb verfügt weder über die Daten noch über die notwendige Fachkompetenz, er hat "nur" nach Vorgabe auszuführen.
    Sollte der Montagebetrieb nicht nach Vorgabe ausführen können, beispielsweise weil die baulichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, dann muss er sich beim Hersteller absichern. Üblicherweise ist das Sache der Planung. Hier werden ja die Produkte und deren Eignung festgelegt.

    Im EFH Bereich ist das kaum ein Thema, aber im Gewerbebereich oder bei großen Objekten ist das unabdingbar. Da kann es sogar passieren, dass (Fenster)hersteller durch´s Raster fallen, weil sie die geplanten Anforderungen nicht erfüllen können, das kann sich auch völlig abseits von üblichen Normen bewegen. Der AG kann jederzeit auch erhöhte Anforderungen festlegen, er darf nur nicht einen "Mindeststandard" (Norm) unterschreiten.

    Eine Glasfassade an einem 400m hohen Wolkenkratzer wird man nicht mit einer DIN 08/15 erschlagen können. ;)
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 01.04.2016
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    Ich mein Euch doch gar nicht und weiß doch auch genau, wie der Hase im Falle eines Falles hoppelt.

    Ich krieg nur manhcmal echte Anfälle, wenn ich diesen bureaucracy (ja - die Engländer haben das eingeenglished!) sehe.
    Ich muss dann immer an einen Spruch meines Vaters denken
    Nissenhütte

    https://de.wikipedia.org/wiki/Nissenhütte#/media/File:Nissenhütte_Munster_2011.jpg
     
  13. #13 Benutzer15, 01.04.2016
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    In diesem Fall liefert der Hersteller an Händler. Der Händler an den Errichter. Nur der Errichter kann doch hier in die Risikobeurteilung die Einbaulage Nutzung Steuerung eintragen, da der Hersteller zu Beginn der Kette doch nicht wissen kann wo das Fenster eingebaut wird. Wo ist denn hier mein Denkfehler? Danke!
     
  14. #14 Gast23627, 01.04.2016
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Das sehe ich auch so.

    Aber offenbar ist hier in dieser Republik alles möglich, hier laufen zu viele statt mit Gesundem Menschenverstand mit vollge....... Hosen herum.

    Kein Wunder, dass so vieles nicht mehr gescheit funktioniert.

    Grüße
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 01.04.2016
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    Ich würde eher sagen, Fehler bei der Ausschreibung.

    ..... herstellen, liefern, montieren und einbauen. A Stck ...... € Y Stck

    dann ist die Sau tot, weil es dem AG egal sein kann, wie die im Innenverhältnis zueinander stehen, der AN hat die Unterlagen zu liefern. Punkt.
    Wenn das aber getrennt vergeben wird, dann muss die Schnittstelle koordiniert werden.
    Wenn sich jetzt einer der Mitspieler zickig in die Ecke stellt, dann gibts nur noch zwei Möglichkeiten:
    Einfach einen Mangel anzeigen und auf die Nachweispflicht vor Abnahme verweisen
    Schnittstellenkoordination nachvollziehen und Nachtrag genehmigen
     
  16. R.B.

    R.B.

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    Nein kann er nicht, denn er kriegt ja nur die "blackbox" Fenster mit Antrieb und eine Einbauanleitung. Er hat keine Ahnung welche Risiken hier wie zu betrachten wären, er könnte ja beispielsweise nicht einmal die Belastbarkeit der Profile verifizieren. Ich würde mir als Errichter diesen Schuh niemals anziehen, denn im schlimmsten Fall haftest Du für Dinge die Du nicht einmal kennst. Hast Du stattdessen "nur" nach Anleitung eingebaut, dann bist Du außen vor. Die Haftung beschränkt sich auf den "Einbau", für alles andere kann sich der Errichter wieder an seinem Lieferanten bzw. Hersteller schadlos halten.

    Der Errichter wäre erst dann in der Verantwortung, wenn er überall Einzelteile einkauft und daraus dann eine "Maschine" macht.
     
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