Wohnungsübergabe -"Mängel"?

Diskutiere Wohnungsübergabe -"Mängel"? im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo,wir haben am 31.3. das alte Mietobjekt an den Vermieter übergeben.Das Übergabeprotokoll war ohne Beanstandung.Nun bekamen wir nach der...

  1. #1 stefano76, 03.04.2016
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    Hallo,wir haben am 31.3. das alte Mietobjekt an den Vermieter übergeben.Das Übergabeprotokoll war ohne Beanstandung.Nun bekamen wir nach der Übergabe an den Nachmieter eine Mail vom Vermieter mit folgenden Punkten,die (so habe ich es verstanden) vom Nachmieter beanstandet werden und nun vom Vermieter gebeten wurden,zu beheben.(Hoffe das war in etwa verständlich).Das mietobjekt ist 25 Jahre alt und wir wohnten da Ca 4 Jahre.
    -Fensterahmen innen sind schmutzig und sollen gereinigt werden,u.a. in Küche.
    Wir haben die Rahmen mit den üblichen Reinigungsmitteln geputzt und sind keine Raucher.Das die nach 25 Jahren nicht mehr reinweiß sind,ist doch logisch,oder? Ist das ein zu behebender Mangel?
    -Das Holzdachfenster ist innen nicht gestrichen.Es wurde von mir bei Einzug einmal geölt.Natürlich sind da nach Jahren noch Wasserflecken zu sehen!Mangel unsererseits?

    Sind wir verpflichtet das zu beheben?zumal der Vermieter auch alle Fenster überprüft hatte (geöffnet,geschaut,geschlossen)...

    (Ok..die nachmieter sind auch nicht ganz dicht,ein Mangel der noch angezeigt wurde war Kindermalkreide an der Klinkerwand [emoji15] )

    Frreue mich über ein Feedback

    Gruss

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  2. Taipan

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    Abname ist Abnahme. Würde ich sagen. Mail ausdrucken. Löcher rein, abheften.
     
  3. #3 SirSydom, 03.04.2016
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    Schriftlich, vom Vermieter und/oder Bevöllmächtigten unterschrieben?
    Wenn ja, würde ICH mich in der Situation zurücklehnen und entspannen.
    Hast du deine Kaution schon zurück?
     
  4. #4 stefano76, 03.04.2016
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    Vom Vermieter in Beisein meiner Frau unterschrieben...und ich sehe dad echt nicht als "verdeckte Mängel" an.Kaution nicht zurück,war ja erst am letzten Donnerstag..

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  5. #5 stefano76, 03.04.2016
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    Nur es nervt.Sind nun nach 1,5 Jahren Sanierung mit zwei Kindern umgezogen,haben noch einen Ca 900 qm Grundstück mit großen scheiss Brombeergarten vor uns,der 20 Jahre vor sich hinwucherte.Das braucht man echt nicht dazu...

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  6. #6 Gast036816, 03.04.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du hast ein protokoll ohne beanstandung. das schreibst du deinem ehem. vermieter als einwurfeinschreiben - mängelfreie übergabe, das musst du da reinschreiben und bittest um rückgabe der kaution.

    wenn da jetzt etwas zu bemängeln ist, muss sich der vermieter darum kümmern.
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 04.04.2016
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    Die Ansprüche des Vermieters wegen solcher Sachen verjähren in Monaten ab Übergabe der Mietsache. Das Übergabeprotokoll „ohne Beanstandungen“ ist ein Indiz, führt aber nicht zu einer Verwirkung sämtlicher übersehener „Mängel“. Verwirkung beruht auf Zeitmoment + Umstandsmoment. Das Protokoll ist das Umstandsmoment, aber das Zeitmoment fehlt, das zwischen Rückgabe und dem jetzigen Schreiben gerade einmal zwei Tage lagen.

    Der Vermieter kann Ansprüche, die im Übergabeprotokoll nicht erwähnt sind, grundsätzlich nach nachträglich geltend machen, hat jedoch ein gewisses Beweisproblem, das bei dieser Art von Mängel hier indes nur eingeschränkt zum Tragen kommt.

    Bei einem Kratzer im Parkett z.B. wäret ihr wegen den dazwischen liegenden zwei Tagen fein raus, denn dieser Kratzer könnte auch in den zwei Tagen entstanden sein.

    Bei Verschmutzungen sieht das anders aus. Wenn es zu einem Rechtsstreit mit dem Vermieter kommen sollte (z.B. über die Rückzahlung der Kaution, die er mit Reinigungskosten verrechnet), müsste der Vermieter z.B. durch Zeugen beweisen, dass starke Verschmutzungen vorhanden waren, die ihr hättet entfernen müssen. Zudem, dass die Kosten, die er dafür aufgewandt hat, notwendig und angemessen waren. Unwahrscheinlich, dass der Vermieter wegen so geringer Beträge ein Fass aufmacht.

    Beim Streichen der Innenseite des Fensterrahmens des Dachflächenfensters kommt es auch darauf an, ob ihr im Mietvertrag überhaupt eine gültige Schönheitsreparaturklausel habt. Viele Klauseln (vor vier Jahren schätzungsweise noch 30 %) sind falsch formuliert und unwirksam. Muss zu gegebener Zeit ein Jurist prüfen, falls es zum Streit kommt.
    Zudem gilt die Pflicht die Fensterinnenseite zu streichen selbst bei wirksamer Schönheitsreparaturklausel bei einigen Klauselformulierung erst nach Ablauf von ca. 5 Jahren. Waren denn die Fensterrahmen denn frisch gestrichen, als ihr einzogt? Dass ihr das Fenster 1 x geölt habt, würde ich vorsorglich derzeit lieber nicht erwähnen, sofern nicht absolut fest steht, dass diese Art der Behandlung fachgerecht war.

    Ich würde mir keine großen Sorgen machen. Dem Vermieter wird es schwer fallen, mit seinen Ansprüchen durchzudringen. Völlig ausgeschlossen, dass es ihm im Streitfall gelingt, den einen oder anderen Euro gegen eure Kaution gegenzurechnen, ist es allerdings nicht. Wenn, dann wird es aber wahrscheinlich um relativ kleine Summen gehen. Ihr müsst das selbst entscheiden, aber es könnte taktisch die richtige Vorgehensweise sein, auf die Mail nicht zu reagieren.

    Die Nachmieter gewinnen mit ihrer Pingeligkeit zwar keinen Sympathiepreis, aber sie machen es im Grunde richtig. Der einzige Moment, in dem ein Mieter mal pingelig sein sollte, ist beim Einzug. Da sollte man als Mieter vor der Übergabe im eigenen Interesse alle nachteiligen Eigenschaften der Mietsache im Übergabeprotokoll auflisten, allein, um beweisen zu können, dass sie schon bei Mietbeginn vorhanden waren und um zu vermeiden, dass man bei Auszug dafür verantwortlich gemacht wird.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Ich frage mich, wie so etwas, wie ein verschmutzter Fensterrahmen, bei der Abnahme nicht auffallen kann. Da stößt man doch mit der Nase drauf wenn man daran vorbei läuft. Einzige Erklärung die ich habe, die Verschmutung ist keine echte Verschmutzung sondern eher eine altersübliche Verfärbung, oder man erkennt das nur bei geöffnetem Fenster (Falz verschmutzt aufgrund mangelhafter Reinigung o.ä.). Im ersten Fall kämen auf den Vermieter keine Kosten zu, höchstens er möchte die Rahmen irgendwie aufarbeiten lassen, was aber nicht Sache des Mieters gewesen wäre, und im zweiten Fall wären die Kosten gering, zumindest so lange die Wohnung nicht ausschließlich aus Fenstern bestand.
    Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass es in Hannover keine Firmen gibt die so etwas für schmales Geld erledigen.

    Für mich klingt die Aktion des Vermieters eher danach als wenn er ein paar Euro der Kaution einbehalten wollte, ohne einen echten Grund, halt leicht verdientes Geld.
     
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