Bausumme aus Architektenvertrag deutlich überschritten

Diskutiere Bausumme aus Architektenvertrag deutlich überschritten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo unser Haus ist soweit fertig. Mit dem Architekten ist im Vertrag eine maximale Bausumme vereinbart. Diese wurde allerdings um ca 60000€...

  1. #1 danielpl, 20.04.2016
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    Hallo

    unser Haus ist soweit fertig. Mit dem Architekten ist im Vertrag eine maximale Bausumme vereinbart. Diese wurde allerdings um ca 60000€ überschritten.

    Ich denke das ist ein Mangel auf Seiten des Architekten. Wie ist damit umzugehen?
    Das Honorar richtet sich aber weiter nach der vereinbarten Summe?

    Viele Grüße
    Daniel
     
  2. #2 VITRUVIUS, 20.04.2016
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    Hallo,

    hier sind wohl eher die Juristen gefragt.

    Aber auch die Rechtsexperten werden die Fragen nicht beantworten können, ohne den Vertrag zu kennen. Der Satz "Mit dem Architekten ist im Vertrag eine maximale Bausumme vereinbart" sagt zu wenig aus.

    Wie ist der vollständige Wortlaut dieser Vereinbarung hinsichtlich der Baukosten?

    Beste Grüße
     
  3. #3 danielpl, 20.04.2016
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    Hallo

    Im Vertrag steht:
    ...
    Die Bausumme für die Kostengruppen 200, 300, 400 und 700 nach DIN 276 wird auf 290000€ brutto festgelegt.

    Der Betrag für den Abriß des Bestandsgebäudes ist in den Kosten enthalten.
    Die Pflasterung für die Zuwegung Eingang und Garage ist in den Kosten enthalten.
    ...


    Gruß
    Daniel
     
  4. #4 VITRUVIUS, 20.04.2016
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    Hallo,

    wenn nicht vereinbart wurde, dass der Architekt bei einer Überschreitung der Bausumme in irgendeiner Weise haftet, etwa in dem sein Honorar gekürzt wird, oder sich an der festgelegten Bausumme bemisst, dann ist das auch nicht möglich.
    Vielleicht wäre es besser gewesen eine Provision für den Architekten zu vereinbaren, für den Fall, dass es ihm gelingt die Bausumme einzuhalten, wenngleich es keine Gewähr dafür gibt, dass es dann gelungen wäre.

    Andererseits ist die vereinbarte Bausumme natürlich auch ein Vertragsbestandteil. Die Frage ist in Anbetracht dieser Formulierung nur, ob der Architekt sich verpflichtet hat, das Werk zu dieser Summe herzustellen. Das müssten Juristen beantworten.

    Beste Grüße
     
  5. #5 Baufuchs, 20.04.2016
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    Da gibt es bezgl. der Haftung des Architekten schon BGH Urteile
     
  6. #6 VITRUVIUS, 20.04.2016
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  7. rodopp

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    eben, außerdem ist ja die Überschreitung nicht soooo hoch, also kann man es problemlos so "auslegen", dass am Ende nichts passiert ...
     
  8. lego86

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    60.000€ nicht sooooooo hoch????? Das sind mal eben 20%, finde ich doch schon deutlich und können einem bei der Finanzierung das Genick brechen.
     
  9. artibi

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    Wobei 290k für Abriss, Neubau und (teilweise) Außenanlagen such recht sportlich ist. Überschreitung um 60.000€ finde ich nicht gerade wenig, sofern man nicht gerade im Geld schwimmt sind das 1-2 Jahresgehälter.
     
  10. rodopp

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    sicherlich, alles ist relativ ;_)
    und ab wieviel euro ist es schon "hoch"?

    neulich bei uns im Gerichtsprozess (da ging es zwar nicht um Bausummenüberschreitung, haben wir aber am Rande erwähnt) sagte ich dem Richter, dass ich nach der 1. Rechnungsstellung durch die Bafirma für den 1. Teil des Rohbaus einen Vergleich gemacht habe "Schätzung Planer - 1. Rechnung Baufirma" für die jeweilige Positionen und ich kam auf ca. 25% höhere Kosten in der Rechnungsstellung. Der Richter meinte, er hat es oft mit Kostenüberschreitungen von 10-15% zu tun in seiner Tätigkeit, da war doch doch bei uns mit ca. 25% nicht sooooo schlim ...

    ich habe nur seine Meinung übernommen ;_)
     
  11. #11 tomtom79, 22.04.2016
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    Es ist aber doch ein kleiner unterschied ob 1 Gewerk um 25% zu teuer wird oder aber alle Gewerke.
     
  12. rodopp

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    tomtom79 - stimmt ...

    wenn ich alle Gewerke rechnen würde, da komme ich auf eine noch höhere Prozentzahl, deshalb mache ich das hier lieber nicht :_)
     
  13. Duddla

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    Das Schwierige ist die Frage WARUM es 60T€ teurer geworden ist. Sind beim Abriss des Bestandsgebäudes unerwartete Überraschungen herausgekommen? Gab es Sonderwünsche eurerseits? Vielleicht würde es helfen wenn du hier mal ein paar Details deines Baus preisgibst. So könnte man Abschätzen ob dein Budget von vorneherein unrealistisch oder realistisch geplant war?!
    Nur auch nochmal zum Verständnis, die 290T€ sind definiert ohne Einrichtung, Küche, Außenanlagen und und und. Ist das in den letztlich bezahlten 350T€ inbegriffen oder nicht?
     
  14. #14 danielpl, 30.04.2016
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    Hallo

    in die 350T€ sind nur die im Vertrag vereinbarten Sachen mit eingerechnet. Kostenanschlag über 295T€ haben wir nach dem Bauantrag bekommen. Da waren Wünsche wie Bodenbelag usw. schon klar.

    Was mich insbesondere Interessiert ist ob der Architekt seine Honorarrechnug jetzt für die 350T€ stellen darf.

    Viele Grüße
    Daniel
     
  15. #15 jodler2014, 11.05.2016
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    Kostenvoranschläge dürfen überschritten werden ... bla bla !

    Den Rest , Stand jetzt ,die Mehrkosten , muss er für Dich als Vertragspartner erfassen ,dem Vertragspartner mitteilen und nach Freigabe dann in Auftrag geben ..
     
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