Vorschriften für Elektroinstallation im HWR?

Diskutiere Vorschriften für Elektroinstallation im HWR? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich habe in der Vergangenheit mit großem Interesse verschiedene Diskussionen in diesem Forum verfolgt. Darin habe ich viele...

  1. eLiNKd

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    Hallo zusammen,

    ich habe in der Vergangenheit mit großem Interesse verschiedene Diskussionen in diesem Forum verfolgt.
    Darin habe ich viele Antworten auf meine Fragen gefunden und einiges davon habe ich bei der Planung unseres neuen Hauses berücksichtigen können.
    Dafür möchte ich mich bedanken.

    Beim Lesen ist mir jedoch nicht gelungen, eine Antwort auf die Frage zu finden, ob es Vorschriften bei der Elektroinstallation im Bereich der Solaranlage gibt.

    Bei uns wird Solarthermie (unterstützend) zur Erzeugung von Warmwasser eingesetzt.
    Dabei hat unser Elektriker einen Multischalter für die SAT-Anlage sowie ein Patchpanel (beides offen) etwas ungünstig direkt unter dem Behälter mit Solarflüssigkeit montiert (in dem Bereich soll auch ein Router und weitere Geräte (z.B. NAS) stehen).
    Bild

    Vor kurzem wurde unsere Solaranlage gewartet und der Techniker meinte, dass die Solarflüssigkeit irgendwann ausgewechselt werden muss und er würde nicht ausschließen können, dass der Multischalter dabei nicht versaut wird.

    Gibt es irgendwelche Vorschriften, aufgrund deren ich die Elektroinstallation bemängeln kann?

    Vielen Dank.
     
  2. Dipol

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    Hallo und Willkommen im Forum!

    Das ist ein Musterbeispiel nach dem Motto "Wie man es nicht machen soll".

    Einige!

    Angefangen bei der DIN 18012, wonach die Raumbreite von Hausanschlussräumen nicht kleiner als 1,80 m sein darf und die Durchgangsbreite min. 1,20 betragen muss. Wenn man vor dem Verteilerschrank steht, kann man sich bequem am Boiler anlehnen.
    :hammer:

    Nach DIN 18015 sollen Multischalter und Patchfeld in einem zentralen Kommunikationsverteiler (bei einem Neubau besser in einem Schott von einem größeren Zählerschrank) zusammengefasst werden. Die eingezwängte Anordnung von Multischalter und Patchfeld würde ich selbst dann nicht akzeptieren, wenn keine Brühe von oben zu befürchten wäre.

    Wie man in der Enge noch einen normkonformen Potenzialausgleich der Kabelschirme nach IEC 60728-11 unterbringen will, ist mir schleierhaft. Hier ein Beispiel eines Hager Schranks mit Multimediafeld, das ist auch ein bis zwei Nummern kleiner denkbar.

    Wenn die Sat.-Antenne in Blitzschutzzone LPZ 0A (Dach oder Fassade < 2 m Abstand unterhalb der Dachkante/Dachrinne) montiert wurde, muss sie mit min. 16 mm² Cu, 25 mm² Al oder 50 mm² Blitzableiterdraht und zertifizierten Klasse A-Verbindern blitzstromtragfähig geerdet werden. Zudem ist am Kabeleintritt ins Gebäude ein PA der Kabelschirme auszuführen, der meistens "vergessen" wird.
     

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  3. eLiNKd

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    @Dipol
    Vielen Dank für deine Einschätzung
    Auf dem Bild ist nur ein Teil des HWRs zu sehen. So eine Art Nische, die 178 cm breit ist.
    Der HWR ist um einiges größer (mit der Fläche von fast 11 m2).

    Ist es nicht so, dass sowohl DIN 18012 als auch DIN 18015 eher Empfehlungscharakter haben und nicht verbindlich sind, solange sie nicht im Bauvertrag vereinbart wurden?
     
  4. Dipol

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    In einem HAR mit 11 m² Zimmergröße sollte es doch möglich sein eine bessere Aufteilung mit Einhaltung der Durchgangszone von 1,20 m und auch einen größeren Zählerschrank vorzusehen. Schwäbisch ausgedrückt: So saueng hätte der Bereich vor dem Schaltschrank nicht sein müssen.

    Kann es sein, dass der Bauherr auch noch andere Nutzungsalternativen im Kopf hatte und an den ungünstigen Positionen des unterdimensionierten Schaltschranks und von Multischalter und Patchfeld nicht ganz unschuldig ist?

    Ich halte mich dran, dass - mit und ohne VOB - ein Werk nach den Anerkannten Regeln der Technik geschuldet wird. Dazu gehören ohne einzelvertragliche Regelungen die etwas ausschließen, m. E. auch die beiden Normen. Die akademische Bewertung, ob und in welchen Details die beiden DIN-Normen zu den Anerkannten Regeln der Technik gehören, überlasse ich als Betriebswirt des Handwerks den Jura-Profis.

    Die sicherheitsrelevanten Vorgaben nach DIN 18015 zu Installationszonen und deren Forderung für Neubauten Fundament-/Ringerder nach DIN 18014 zu erstellen, sollte man in jedem Fall einhalten, oder? Dass Elektrokomponenten nicht unter einem Wasserhahn oder bedroht durch andere Flüssigkeiten angebracht werden, versteht sich von selbst. Dafür braucht man auch keinen Rückgriff auf die Beispielbilder der DIN 18012, zu denen die gewahlte Montage nicht kompatibel ist.
     
  5. #5 Fred Astair, 12.11.2016
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    Auf die Antwort bin ich gespannt. Die Frage stellte sich mir auch, als ich das Foto sah.
    Andererseits sehe ich jetzt keine allzugroße Gefahr. Immerhin ist die Ausblaseöffnung des Sicherheitsventils nicht direkt über dem Multiswitch.[emoji6]
    Mit ein wenig Sorgfalt lässt sich auch das MAG in zehn Jahren austauschen, ohne die Elektronik zu fluten.
    Sicherheitsrelevante Bauteile scheinen nicht gefährdet zu sein. Schlimmstenfalls kann man mal ein Wochenende nicht fernsehen.
     
  6. eLiNKd

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    Wenn der Bauherr für die Planung verantwortlich ist, dann ja.
    Ich habe meine Wünsche von Anfang an kommuniziert.
    Der Bauträger meinte, dass meine Wünsche nichts besonderes sind und der Elektriker beim ersten Planungsgespräch nicht dabei sein muss.
    So gesehen war das mein erster Fehler.

    Ansonsten ist es ganz normaler Hauswirtschaftsraum (mit Waschbecken, Waschmaschine und Trockener) der auch gleichzeitig ein Hausanschlussraum ist (mit Heizungs-/Solaranlage und dem genannten Multischalter plus Patchpanel).

    So wie ich jetzt sehe, konnte man durchaus die Patchpanels und den Multischalter zumindest auf der Wand installieren, wo jetzt der Zählerschrank hängt (zudem habe ich explizit gewünscht, dass die Patchpanels in einem Wandschrank (mit Platz für Router, NAS) installiert werden. Das wurde jedoch nicht berücksichtigt, ohne mit zu informieren, dass der Elektriker sich damit nicht auskennt).

    Und dann habe ich gedacht, "Na gut, wenn er sich damit nicht auskennt, finde ich jemanden, der es halt kann".

    Das wird jetzt vermutlich nicht ohne großen Aufwand gehen, oder?

    ***********************************************
    Wie dem auch sei.

    Gibt es noch andere Meinungen, was ich bemängeln könnte?
    Insbesondere bezogen auf die Ausrichtung Solaranlage /Multischalter mit Patchpanel?
    Gibt es verschiedene Installationszonen ähnlich zu Badezimmer?
     
  7. #7 jodler2014, 12.11.2016
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    Zumindest den Multischalter hätte man links oberhalb vom Zählerschrank montieren können ,da die Leitungen vermutlich ja aus dem Kabelkanal kommen.

    Aber das macht die Sache auch nicht viel besser.

    Was willst Du dem BT den jetzt noch vorwerfen.
    Ist doch eh schon alles in Betrieb.
    Die Zähleranlage wird er nicht mehr abbauen und versetzen.

    Alleine die Platzierung ist ganz großer Murks.
    Lass Dir eine Gutschrift für dem Murks geben .:bounce:

    Das Bild von Dipol zeigt ,wie man es machen könnte .
    Ist weitaus teurer als ein 08/15 Zählerschrank
     
  8. #8 vollmond, 12.11.2016
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    Such dir nen schmalen Serverschrank und pack das ganze Zeug da rein.....

    WennDu die Leistung so abgenommen hast ist der BT raus.
    Wurde die der Zählerschrank so abgenommen????
    Geht die Tür überhaupt ganz auf?
     
  9. #9 jodler2014, 12.11.2016
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    Natürlich geht die Tür auf ..

    Und wenn der "Zähler-Ableser " Daten erfassen muss ,dann muss er die auch weiterleiten ..und die Tür öffnen ..

    Steht auf dem WW-Speicher ein Hygrometer?

    Explodiert das Ausdehnungsgefäß ?

    Oder implodiert es?
     
  10. eLiNKd

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    Das wäre für mich natürlich das wichtigste.
     
  11. eLiNKd

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    Wie gesagt, es geht mir nicht darum, einen Grund zu finden, warum ich die Arbeit nicht abnehme, sondern herauszufinden, ob die Ausführung mangelhaft ist, wovon ich mir gewisse Vorteile bei meiner laufenden Verhandlung vor Gericht verspreche.
     
  12. eLiNKd

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    Daran habe ich natürlich schon gedacht.
    Der kleinste Wandschrank scheint ein 10 Zoller zu sein, oder irre ich mich?

    Und somit wäre in der Ecke nicht genug Platz.
    Von der Breite her ist noch scheinbar kein Problem, der Schrank (z.B. dieser http://www.19power.de/12he-10-zoll-wandschrank-serverschrank-mit-glastuer-280x310x596mm.html) ist etwa 30cm tief, weswegen die Solaranlage nicht gewartet werden kann.

    sieht danach aus.

    Ja.
    Wie gesagt, ohne einen Serverschrank in der Ecke, gibt es da für normal gebaute Menschen genug Platz.
     
  13. eLiNKd

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    Ja, es hat aber keinen besonderen Grund.
    Habe ich in fast jedem Raum einen.
     
  14. eLiNKd

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    @Dipol
    etwas abweichend vom Hauptthema
    Gibt es dazu noch Alternativen, die in meinem Fall ebenfalls nützlich wären?
     
  15. Dipol

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    Womöglich setzt du mit dem Kleinkram am Multischalter die falschen Schwerpunkte.

    So flächendeckend wie die DIN 18014 von Architekten, Rohbauunternehmen aber auch vielen Elektrikern aus jahrelanger blanker Unkenntnis missachtet wird, stellt sich die Frage, ob die überhaupt eine Anerkannte Regel der Technik ist.

    Es wäre verwunderlich, wenn ausgerechnet deine Erdungsanlage normkonform wäre. Mehrheitlich werden Fundament-/ringerder normwidrig von den Rohbauern ohne das vorgeschriebene Prüfprotokoll eingebaut und ein Gefälligkeitselektriker, der mittels übersinnlicher Fähigkeiten vor der Zähleranmeldung mit einem Blick auf eine Anschlussfahne nachträglich "blind" testieren kann, dass die Erdungsanlage okay ist, findet sich immer.

    Um den PA am Multischalter muss man sich auch keine Sorgen machen, wenn schon die Dachantenne nicht mal blitzstromtragfähig geerdet ist. Das Thema Antennensicherheit ist für dich von untergeordneter Bedeutung?
     
  16. Dipol

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    Da ein größerer Schrank nicht mehr möglich ist, bleibt nur eine Montage an einem Platz, an dem man auch einen Potenzialausgleich durchführen kann ohne sich die Finger abzubrechen.
     
  17. eLiNKd

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  18. eLiNKd

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    Wäre Verlegen vom Zählerschrank um 3-4 Meter noch möglich?
     
  19. Dipol

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    Die Knackfrage lautet schlicht ob die Erdungsanlage nach den seit 2007-09 geltenden Bestimmungen durch eine Elektrofachkraft vor dem betonieren auf Normkonformität gesichtet und eine Messdokumentation angefertigt wurde, oder ob die Bestimmungen der DIN 18014 auch für deine Bauteiligten noch vel zu neu sind um sie nach 9 Jahren "schon" zu kennen.

    Mit wahrheitswidrigen Zähleranmeldungen, die nie überprüfte Erdungsanlagen nachträglich gesundbeten, begibt sich ein Gefälligkeits-Elektriker auf dünnes Eis. Ob es die vorgeschriebene Messdokumentation nebst den seit DIN 18014:2014-03 verlangten Detailfotos gibt, kann man feststellen.

    Nach Radio Eriwan: Im Prinzip ja.

    Die Frage ist zu welchen Kosten und wer sie trägt.
     
  20. #20 jodler2014, 16.11.2016
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    Der Bauträger trägt natürlich die Kosten ! :mega_lol:

    Sorry Dipol .;)

    @TE
    Wenn irgendwo in der Bauleistungsbeschreibung ein Paragraph steht ,das nach DIN gewerkelt wird ,hat der BT in diesem Fall eigentlich verloren.
    Dann kannst Du ihm so richtig die Hose runterziehen ....

    Und man leider immer wieder feststellen ,daß gerade im Wirtschaftszweig Handwerk Nachholbedarf an Nachwuchs , Bildung ,Fortbildung , usw. fehlt.
    Und die Qualität der Leistung des Handwerkers auch stets mit dem Preis zu tun hat ,der unter dem Strich steht.

    Was glaubt Ihr eigentlich , warum Bauträger und Konsorten einen Vertriebsleiter haben ,der die Verkäufer jeden Morgen auf Messen oder durch die Neubaugebiete streunen lässt.
    Und einen Marketingchef ,der sagt wie man neue Kunden ran schafft und nach Vertragsabschluß noch mehr versucht wird ,die Kohle aus der Tasche zu ziehen.

    Und zwar mit Aufschlägen ,die sich gewaschen haben und das noch mit einer Killermiene ,das der Käufer denkt ,er habe ein Schnäppchen gemacht.

    Aber am Ende werden sich die durchsetzen ,die es im großen Rahmen hinbekommen und die kleinen Handwerksbetriebe die noch echte Qualität zum fairen Preis hinbekommen.

    Man muss nur sachverständig sein.

    Und scheiden lassen kann man sich auch nach der Unterschrift unter den Werkvertrag immer noch ...

    Viel Erfolg !
     
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