EFH Neubau: Erfüllung eines Standards?

Diskutiere EFH Neubau: Erfüllung eines Standards? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, ich plane derzeit einen Neubau eines EFH mit ca. 230-240qm Wohnfläche sowie einem Keller. Als Heizung bevorzuge ich Gasheizung...

  1. kronos

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    Hallo zusammen,

    ich plane derzeit einen Neubau eines EFH mit ca. 230-240qm Wohnfläche sowie einem Keller.
    Als Heizung bevorzuge ich Gasheizung mit Fußbodenheizung in den Wohnräumen. Ein Holzofen soll zudem im Wohn-/Esszimmer platziert werden.

    Eine KfW-Förderung möchte ich nicht beanspruchen.
    Ich habe nicht vor, eine Lüftungsanlage zu verbauen.

    Jetzt bin ich jedoch verwirrt was es KfW55, EnEV 2016 (bzw. die verschärfte 2014er Version) angeht.
    Nach dem EnEV 2016 ist ja z.B. eine reine Gasheizung nicht mehr möglich, sondern nur in Verbindung mit einer Solarthermie.

    Muss ich beim einreichen des Bauantrags was beachten?
    Wird sowas geprüft/abgefragt oder ist das letztendlich meine Sache, nach welchem Standard (oder nicht Standard) ich mein Haus baue?

    Ich hätte schon geplant, mich einigermaßen an gewisse Energiestandards zu halten - wenn es die Preise zulassen.

    Viele Grüße
     
  2. #2 Andybaut, 14.12.2016
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    Du musst für deinen Neubau die ENEV einhalten und die Vorgaben des EEWärmeG erfüllen.
    Die KfW bezieht sich auch auf die Einhaltung der ENEV + eine Verbesserung um Faktor X.

    Ich sehe keinen Grund weshalb du das bei einer Gastherme nur in Verbindung mit Solarthermie machen musst.
    Grundsätzlich besteht Planungsfreiheit.
    Ein Planer wird dir die ENEV ausfüllen und angeben welche Eigenschaften die Wände und Heizung haben müssen.
    Dabei sind viele Varianten möglich.
    Die Einhaltun der ENEV wird schriftlich abgefragt und mittlerweile auch ab und an kontrolliert (je nach Bundelsand)

    Das mit der Lüftungsanlage würde ich mir nochmals überlegen.
    240m² + Keller hört sich nach Luxus an
    und bei so viel Luxus willst du Morgens, Mittags und Abends die Fenster zum Lüften für
    jeweils 10min. öffnen. Wer´s mag........
    Ein Lüftungskonzept brauchst du ohnehin. Also ohne Lüftung wirst du voraussichtlich Lüftungsklappen
    in den Fenstern brauchen. Auch hier: Wer´s mag.....

    P.S.:
    Nein, ich verkaufe keine Lüftungsanlagen, freue mich aber jeden Morgen an meiner frischen Luft,
    dank der Anlage und würde sie nicht für alles Geld der Welt wieder hergeben wollen.
     
  3. kronos

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    Wer frägt sowas schriftlich ab bzw. muss man sowas direkt beim Bauantrag einreichen?

    Welche hast du oder würdest du empfehlen?
     
  4. #4 Andybaut, 15.12.2016
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    der Nachweis zur Erfüllung der ENEV und des EEWärmeG wird mit dem Bauantrag durch den Planer eingereicht
    oder später zur Bauabnahme nachgereicht.
    In manchen Bundesländern und Landkreisen wird das auch teilweise geprüft.
    In BW ist das relativ lasch, trotz Grüner Regierung.

    Produktempfehlungen darf man hier nicht machen. Ist auch nicht notwendig.
    Ich würde eine Lüftungsanlage nach dem Prinzip des Kanalgegenstromtauscher nehmen.
    Einer hat´s erfunden, der verkauft das auch, und andere dürfen es in Lizenz nachbauen.

    Hier steht auch einiges zu Lüftungsanlagen drin um sich zu orientieren:
    http://www.lebensart.at/lueftungsanlagen
    http://www.propassivhaus.de/wissen/mythen.html
    Deswegen muss es aber kein Passivhaus sein.
    Aber die Seite erklärt gewisse Sachverhalte.

    Lies es dir einfach mal unvoreingenommen durch und überleg dir, ob das was für dich wäre.
     
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