Maximale Breite der Dachgeschossdecke

Diskutiere Maximale Breite der Dachgeschossdecke im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, habe schon längere Zeit mitgelesen und möchte auch gerne eine Frage stellen :-) Wir möchten demnächst auch ein EFH bauen und ein...

  1. narrow

    narrow

    Dabei seit:
    02.01.2017
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Bremerhaven
    Moin, habe schon längere Zeit mitgelesen und möchte auch gerne eine Frage stellen :-)

    Wir möchten demnächst auch ein EFH bauen und ein Bekannter hat mich vor kurzem ein wenig unruhig gemacht. Er sagte, dass die Decke im Dachgeschoss bei einer Höhe von 2,5m nicht breiter als einen Meter sein darf.

    Hier mal einige Daten zu unserem geplanten Haus:
    * Außenmaße: 11x12 Meter
    * Satteldach mit 2 Erkern (also auf jeder Seite einen)
    * Drempel/Kniestock: 1m
    * Dachneigung: 45°

    Wenn das tatsächlich so stimmt, was mein Bekannter mir da gesagt hat, dann kommen wir damit wahrscheinlich nicht hin, sondern müssen entweder die Dachneigung etwas flacher machen (40°?), den Drempel tiefer oder das Haus schmaler (10,5m?).

    Weiß jemand von euch von diesem Paragraph oder hat damit schonmal irgendwo Erfahrungen gemacht?
    Wenn dem tatsächlich so ist, gibt es weitere Alternativen, die ich nicht schon genannt habe?

    Wir werden darüber natürlich auch noch mit dem Architekten sprechen, ich informiere mich dennoch immer gerne unabhängig.

    (Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. Sollte etwas fehlen, dann fragt gerne)
     
  2. #2 Andreas Gr, 02.01.2017
    Andreas Gr

    Andreas Gr

    Dabei seit:
    22.10.2016
    Beiträge:
    588
    Zustimmungen:
    25
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Kölleda
    Das ist meiner Meinung nach totaler Schmarn, was dein bekannter da gesagt hat, oder er hat irgend was anderes gemeint wie du verstanden hast , zb den Balkenabstand untereinander ,
    da finde ich aber 1m schon als zuviel , aber nicht unmöglich , aber auch nicht unbedingt wirtschaftlich , je nach Nutzung des darüber befindlichen Dachraumes .
     
  3. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Es ist immer gut auf Bekannte zu hören, denn die wissen
    1. immer alles besser
    2, nie wo es geschrieben steht
    Die nötigen Angaben stehen in der jewiligen LBO oder im Bebauungsplan der Gemeinde.
    Für das DG ist meistens die Geschossigkeit ausschlaggebend und nicht die Deckenbreite.
    Dein bekannter hat hier einfach nur blödsinn erzählt
     
  4. #4 Andybaut, 03.01.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    329
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    meinte dein Bekannter vielleicht die Regelung für Vollgeschosse und hat
    Begrifflichkeiten komplett durcheinandergewurstelt?
    Wenn ein Dach kein Vollgeschoss werden darf, dann könnte es im Einzelfall bedeuten,
    dass sich dieses Maß von einem Meter ergibt.
    Die grundsätzliche Definition von Dachgeschossen als Vollgeschossen ist aber je nach
    Bebauungsplan eine andere.
    War vielleicht reiner Zufall bei deinem Bekannten und er hat es zur Regel erhoben.
     
  5. #5 Onkel Dagobert, 04.01.2017
    Onkel Dagobert

    Onkel Dagobert

    Dabei seit:
    23.10.2014
    Beiträge:
    724
    Zustimmungen:
    33
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Emlichheim (Nds.)
    Also, ich stelle mal ein paar Vermutungen an:

    1. Laut B-Plan ist nur eingeschossige Bauweise erlaubt
    2. Dein Bekannter meint nicht das Dachgeschoss sondern den Spitzboden

    Dann verhält es sich so (zumindest in Nds., andere Bundesländer warscheinlich ähnlich):
    Das 1. Obergeschoss darf kein Vollgeschoss sein (Dachgeschoss). Sollte der darüber befindliche Spitzboden die Anforderungen an ein Dachgeschoss erfüllen dann würde das darunterliegende Geschoss automatisch ein Vollgeschoss, und das würde bedeuten dass das Gebäude baurechtlich 2-geschossig ist, egal wie es aussieht ob mit Schrägdach oder ohne, ganz egal.

    Und jetzt kommten die Daten deines Bekannten ins Spiel:
    Wenn der Spitzboden auf einer Höhe von 2,20m (nicht 2,50m zumindest in Nds.) eine Breite von 1,00m oder mehr hat ist dieser Spitzboden ein Dachgeschoss und somit wird das darunterliegende Dachgeschoss baurechtlich ein Vollgeschoss.

    Bei einer Hausbreite von 11,00m + 1,00m Drempel + 45° kann das schon eng werden.
    -
     
  6. #6 Onkel Dagobert, 04.01.2017
    Onkel Dagobert

    Onkel Dagobert

    Dabei seit:
    23.10.2014
    Beiträge:
    724
    Zustimmungen:
    33
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Emlichheim (Nds.)
    Nachtrag:

    Anscheinend hast Du einen Architekten der für Dich die Planung usw. macht. Für den ist der Umgang mit diesen baurechtlichen Sachen das kleine Einmaleins. Warum lässt Du Duch da von einem Bekannten verunsichern? Zu deiner Beruhigung einfach beim nächsten Termin mit dem Archi das ansprechen und dann wird sich das schon klären.
     
  7. narrow

    narrow

    Dabei seit:
    02.01.2017
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Bremerhaven
    Vielen Dank erstmal allen für die Antworten!

    Die Begrifflichkeiten habe ich evtl auch selber durcheinandergebracht, tut mir Leid, wenn ich für Verwirrung sorgte.

    Genau

    Auszug aus niedersächsischer Bauordnung:
    Quelle: www.ms.niedersachsen.de/download/67044/NBauO_vom_03.04.2012.pdf

    Auszug aus bremischer Bauordnung:
    Quelle: http://www.bauordnungen.de/Bremen.pdf

    Ich setze mich nochmal mit meinem Architekten in Verbindung. Die Kommunikation ist da leider etwas hakelig und um drei Ecken, wenn ich es nochmal machen würde, dann hätte ich mir einen anderen gesucht, aber nunja, jetzt stecke ich da leider schon mittendrin...
     
Thema: Maximale Breite der Dachgeschossdecke
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. maximaler drempel eingeschossigkeit niedersachsen

Die Seite wird geladen...

Maximale Breite der Dachgeschossdecke - Ähnliche Themen

  1. Welche Breite ist maximal möglich bei einem Fensterflügel (bodentief) ???

    Welche Breite ist maximal möglich bei einem Fensterflügel (bodentief) ???: Hallo zusammen, wir stecken nun in der Fensterplanung und sind in Kontakt mit unterschiedlichen Firmen ... Es gibt hier tlw. unterschiedliche...
  2. Festverglasung nach TRAV - maximale Breite/Höhe?

    Festverglasung nach TRAV - maximale Breite/Höhe?: Hallo zusammen, wir haben im EG die Notwendigkeit einer absturzsichernden Verglasung nach TRAV. Das Fenster (Festverglasung) hat eine Höhe von...
  3. Aufteilung Raffstore - maximale Breite

    Aufteilung Raffstore - maximale Breite: Hallo zusammen, ich beschäftige mich gerade mit der Aufteilung des Raffstore für einen großes Südfenster in unserem Neubau (Rohbau steht)....
  4. Vordach mit 2 Säulen - maximale Breite?

    Vordach mit 2 Säulen - maximale Breite?: Hallo zusammen, khine Ahnung obs hier reingehört, falls nicht bitte verschieben... Wir haben in unserer Planung über dem Hauseingang ein...
  5. Maximale Breite Sparrendach

    Maximale Breite Sparrendach: Hallo Zusammen, gibt es einen Grundregel, wie breit ein Sparrendach (Ohne Kehlbalken) maximal sein darf? Mein Haus soll 7,75m breit und 14m...